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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 14.08.1849
Physical description: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 11.10.1895
Physical description: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 21.10.1909
Physical description: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 31.01.1883
Physical description: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 22
Date: 25.05.1848
Physical description: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Bozner Nachrichten
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Page 1 of 8
Date: 30.06.1924
Physical description: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 06.10.1884
Physical description: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 02.07.1924
Physical description: 8
, so drängten sich jetzt auch zu den Aufgelösten der „Compagnie d'armi', zu den Mafiusi, alle aus den Gefängnisjen entflohe nen oder freigelassenen Verbrecher', und als wäre der Eintritt in den Kreis der Mafia ein Reinigungsbad, Neuregelung üer Hanüels- unü Gewerbekammern. Mit kgl. Gefetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eiue erhöhte Bedeutuug

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Eonsiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giunta (Ausschuß) und der Präsident. Jede Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministero delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag

von den Kammern richtigzustellen sind.. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer tarpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kanuner, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kanunern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kanunertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 23.09.1895
Physical description: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 17.09.1895
Physical description: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 01.06.1848
Physical description: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 04.08.1909
Physical description: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Der Burggräfler
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Page 2 of 10
Date: 02.07.1924
Physical description: 10
die Assimilicrung mit den alten Provinzen erreicht ist. Im folgenden seien die wichtigsten Bestimmun gen des neuen Gesetzes, soweit sie wesentliche Ände rungen gegenüber dem gegenwärtigen Gesetze brin gen, in gedrängter Kürze wicderzegeüen. Vorausge schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen- Provinzcn und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Ztovereto, mit ihren bisherigen Standorten bcibehalten werden. Die Ge samtzahl

der Kainnterit wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche .Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren uitd deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteresscn des Staates zu sichern und zu fördern berufen sind. Sie sind bcrateitde Organe der Staats- und lokalen Verwaltuitg in allen diese Jntcresien beziehenden Fragen. Sie haben die Entwicklung des wirtschaft lichen Lebcits

ihres Bezirkes, von Handel, Gewerbe und Verkehr zil beobachten und hierüber alljährlich der Regierung einen Bericht zu erstatten, sie fungie ren als Korrespondenten der statistischen General- dircktion, zu welchem Zwecke jeder Kammer ein eige nes statistisches Amt angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung

und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler nnisien in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl erfolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubcreiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gesetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Bälde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen; denn einerseits liegt

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Meraner Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 22.01.1924
Physical description: 6
vier Fünftel, wenn nicht mehr alller Mitglieder den freien Gewerk schaften an, die der saMMmokra tischen Ar beiterpartei lin Oesterreiich naheisteheN. Gleichi- wohl haben die Kammern den Chavakter einer obsöktiven und der Aufsicht der Staatsbehörden un-tersteihendeih amtlichen Interessenvertretung „ . nie verleugnet. Die AuGabe der Artbeitertam- Die Stirahe Ist vom Schnee freigelegt, j morn besteht niun vor allem in der Erschaffung van lGutachten! zu Äsen nMHchWs- und sozial- -pM tischen Gelsetz

Puskectale. Brunbeck wurde am 29. Jänner >er vom SportNub erdichtete EiÄaufplatz für die heurig Saison eröffnet. Derselbe zeigte schon am er''en ^uind <?>» i die in einer Gsenilichen Körperschaft eiintzebracht ' melden follenl. Außerdem können Md solllen idie Kammern auch seWsÄndige LltnrsWNg >en auf den genannten Gebieten gelben und >si!ch überhaupt 'in jeder Weise der Jntereissentenvertretungl der ! Arbeiter und Angestellten amiwchmen. Die Kam mern sind cHo kelilneswogs eine geisetzgebende, sonderin

Organisation, die alle gemeinsamen Interessen der 7 Kammern versoW und deren Geschäfte von der Wiener Arbeiterkammer geführt werden. An der Spitze dieser Kammer stand der vor km Tageskurse. Eigenbericht der Spar- und Vorschuftkafsa für Handel und Gewerbe ln Meran. Zürich (Devisen) 1.000.000.000 deutsche Mart. —.— —.— 100 tschechische Kronen . . . 1K.80 mso 100 holländische Gulden . . 2ik.— 2I4.7K 1 Dollar K.7S2S S.792K 1 englisches Pfund.... 24.49 S4.4d 100 französische Franken . . 26.40 SS 35 IM Lire

zu sein. So ndmmt die österreichische Zlrbeiterlschast ver' mittels der Kaniimern k»erze>it an der Leitung der Zoll-- und! handelsrechtlichen!, der Währungs und Steuertfragen, der Bildungsfragen und der .Organisation der amtllichen Stattstdk entscheiden» Nen Anteil. Die Kammern gelben verschiedene PuiMkativnen heraus, so eline derzeit vollständig oo-rilieNend« foiztalpolitische Gesetzessammlung, Me mirtlschalfts- . und jsogicilpMtische Halibmo- natslchrfft Wribeit und Wirtschaft) > gemeinsam

mit anderen wirWastlichen Korporationen und unter Führung des Bundesamtes für Statistik; die äußerst wertvolles Material enthaltenden monatlich eirscheinenldien statWschien Nachrichten; ferner unter Fuhrung des Jujstizamtes eine Saimmlung arbeitsrechtlichem Entscheidungen, Abgesehen von den Tätigkeitsberichten, die in einigen Kammern gle'WM's Mdkuckt publiziert msrdieN. Die Wiener Arbeiievkammler >h!at ein BildungjsmMtut lgaNiz eigener Art erstehen las sen, ebne ziokll 4V.lX>ö Bände umfassende sozial- wissenMiasiü.che

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 1 of 8
Date: 01.07.1924
Physical description: 8
, behauptet man: denn der Artikel 82 desselben besagt: »Die italienische Sprache ist die offizielle Sprache der Kammern.- Es gehört nun wirklich ein Patentjurist dazu, der aus dieser Bestimmung folgern will, daß damit die Frage der Amts spräche bei den Behörden geregelt sei: und die Oberflächlichkeit ist bezeichnend, mit der Staatssprache. Amtssprache und Verkehrs sprache bei den Behörden verwechselt und in einen Topf geworfen werden. Es ist noch keinem Menschen eingefallen, zu leugnen, daß Italienisch

, wo diese Sprache gebraucht wird, oder bei den Antworten, welche jene« gegeben werden.' Diese Bestimmung des Statutes gewährt also den Fran,zofen Italiens (im Aostatal) sogar das Recht, in den beiden Kammern die Muttersprac.>e zu gebrauchen. Ist durch diese Bestimmung die italienische Staatssprache gefährdet? Wir sehen, daß das Statut selber neben der Staatssprache die Muttersprache der Franzosen Italiens achtet. Um wieviel mebr ist also die Forderung berechtigt, daß auch bei allen anderen staatlichen Einrich

zu oertre ten wagt! — sondern der gesetzgebenden Ge walt des Staates, welche im Rahmen der Grundsätze des Statutes die Rechte und Pflichten der Staatsbürger zu bemessen und festzulegen ha«. Ae neue Regierung und der Appell des Königs. IZier neue Minister. — Die Antwortrede des Königs an die Vertretungen der beide» Kammern. — Die Also die Regierungsumbildung ist vollzo gen: statt der erwarteten vier Minister sind nur drei ausgeschifft nwrden: Gentile (Un terricht), Carnazza (öffentliche Arbeiten

ein ziemliches „Griß' sein. Mehr Bedeutung hat man in den letzten Tagen der Antwonrede des Königs auf die Vertretungen der beiden Kammern anläßlich der Adreßüberreichung zugedacht. Allein der Appell des Königs, der zur Einigkeit ausfor dert. scheint nicht ganz diesen Erwartungen zu entsprechen. Die Lage ist auch nach ihm unverändert. Die römischen regierungsfreundlichen Blät ter greisen die Haltung der Kammerfunktio- näre, welche der Opposition angehören, sehr scharf an: diese haben sich nämlich beim

Feldadjutant des Königs General Cittadini. der Palais-Präfekt Herzog Borea Dolmo, sowie verschiedene andere Zivil- und Militär-Hofwürdenträger. Im Thronsaale des Quirinals fand di« feierliche Zeremonie statt. Zuerst verlas Se- natspräsident Tiltoni die Adresse des Se nates und dann Kammerpräsident R«co die der Kammer. Der König antwortete mit folgender kurzen Ansprache: „M»ne Herren Senatoren und Abgeord neten! Die Botfcl>ast, die Ihr inir von den beiden Kammern überbringt, zeigt die Harmonie des Geistes

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Volksblatt
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Page 9 of 14
Date: 20.12.1884
Physical description: 14
. So war es seit Errichtung dieser Kammern im Jahre 1850, und die verfehlte volkswirthschastliche Gesetzgebung ist vorzüglich ihr Werk. Sie wollten die unbeschränkt Gewerbesreiheit, die ganze volkswirthschaft liche Regellosigkeit, die nicht, wie es versprochen wurde, den Aufschwung des talentvollen, fleißigen und geschickten Mannes, sondern die Ausbeutung des Mittelstandes durch die Kapitalmächtigen, des Schwachen durch den Starken, des Unerfahrenen durch den Listigen begünstigte. Die Zeit des allmächtigen

, den Kammern nur übrig blieb, den um Jahre verspäteten Warnruf den allgemeinen Klagen beizugesellen. So kam es, daß die Handels- und Gewerbekammern das Ver trauen des Volkes verloren. . Aber auch bei der durch die bekannte Thronrede S r. Majestät des Kaisers angekündigten, von der Regierung ernstlich gewallten und begonnenen wirthschaftlichen Re form waren diese Kammern, ganz im Widersprüche mit dem Interesse des durch sie vertretenen Mittelstandes, stete Gegner derselben. Sie haben sich dadurch

in Widerspruch mit dem weitaus größten Theile ihrer Auftraggeber gesetzt. Dieser Widerspruch rief die laute Mißbilligung des Verhaltens der Handels- und Gewerbe kammern auf allen Versammlungen des Gewerbestandes hervor. Die Regierung setzte daher die Verbesserung der Wahlordnungen der Kammern durch, und als diese erfolgt war, löste sie die Kammern auf, und ordnete die Neuwahl an, um dadurch den Wahlberechtigten Gelegenheit zu geben, jene Männer aus ihrer Mitte in die Kammern zu wählen, zu denen sie Vertrauen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 20.10.1909
Physical description: 8
Veilaae ,n ..Note fsir ?irr>I Achter Delegiertentag den österreichischen Handels- und Gewerbekattnnern. Im Sitzungssaale der niederösterreichischen Handels- und Gewcrbekammer wurde vorgestern unter zahlreicher Beteiligung der Kammern der Achte Delegierte,ltag eröffnet. Se. Exzellenz der Herr Handelsminister Dr. Weiskirchner l-.iclt hicbci folgende Ansprache: „Sehr geehrter Herr Präsident! Meine hochgeehrten Herrenl Vor allein danke ich sür die Einladnng .zum heutigen Tag, da Sic

mir die erwünschte Ge legenheit gibt, mit den Vertretern der Kammern Österreichs unmittelbar in Verkehr zu treten. Ich habe bei wiederholten Gelegenheiten meiner Wertschätzung nnd Hochachtung vor den Kam mern Ausdruck gegeben und kann heute nur wiederholen, daß ich in den Kannnern Öster reichs die Brennpunkte sür die Geltendmachung gewerblicher, industrieller und kommerzieller In teressen erblicke (Bravo!), das; ich in den Kam mern jene wirtschaftlichen Korporationen er kenne, welche in Ausgleichung der immer

beste henden Interessen-Gegensätze bemüht sind, ein Faktor zu sein, der bestimmend und ordnend in das Wirtschaftsleben eingreift. (Beifall.) Ich kann bei dieser Gelegenheit auch nicht umhin, Ihnen, meine sehr geehrten Herren, als Vertre tern Ihrer Kammern den herzlichsten und ver bindlichsten Dank nicht nur meines Ressorts, sondern auch der Regierung für Ihre fachmän nische Mitarbeit, sür die stets wertvolle und auch stets bereite Jnsormations-Tätigkeit aus zudrücken. Mit besonderer Frende begrüße

ich aber den heutigen Tag, der die Vereinigung, die Verbindung aller Kammern unseres Rei ches darstellt, der sich zur Ausgabe gesetzt hat, wichtige Probleme, die unsere Zeit bewegen, zu beraten nnd durch die Beratung der Lösung näherzubringen. Erlauben Sie, meine sehr ge ehrten Herren, daß, ich mit einigen Worten. Ihre Tagesordnung streife. Was das Marine- Unterstützungs-Gesetz anbelangt, so ist auch in mir die Erkenntnis aufgedämmert, daß es unzu länglich und völlig unzureichend ist. Ich habe .den Austrag gegeben

viele Frachtgelder der heimischen Flagge zubrin gen wird, wird gemiß niemand etwas dage gen haben. (Zustimmung.) Was den zweiten Punkt der Tagesordnung, die Sozialversiche rung, anlängt, so will ich gewiß nicht über den Rahmen meines Ressorts hinausgehen und in die Kompetenz des Ministeriums des Innern, eingreifen. Ich kann nur versichern, daß die Beratungen der Reichenberger Tagung, welche bewiesen hat, daß die Kammern mit vollem Verständnisse und gründlicher Durchberatung sich der Aufgabe

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Brixener Chronik
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Page 1 of 20
Date: 06.02.1902
Physical description: 20
den Handelskammer wahlen niemals größeres Interesse entgegen gebracht wurde, so kam es, dass in den Handels kammern noch der liberale G-'ist rumort, trotzdem er im Parlament und in vielen Landes und Gemeindevertretungen seinen dominierenden .Einfluss zum größten Theil eingebüßt hat. Der Einflass der Handelskammern ist aber eher im Steigen denn <m Fallen. Der Reichs rath, der oberste Vertreter der Wünsche und Forderungen des Volkes, ist fast zur Bedeutungs losigkeit herabgesunke«, und es ist daher erklärlich

, dass sich die Regierung noch mehr wie bisher bei Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen an das Urtheil der Handelskammern kehrt, die eigentlich gleicherweise sowohl Regierung wie Parlament zu neuer Schaffenskraft anregen sollten. Dadurch erhalten die Kammern einen ge wissen politischen Einfluss, und es ist daher nicht gleich, ob dieselben z. B. im liberalen Sinne dahin ihre Gutachten abgeben, dass jeder be liebige Handelsjude ohne Vorbildung Schuster, Schneider oder Kaufmann

werden kann, oder ob von den Kammern derartige Gesetze verlangt werden, dass jedem Menschen auch der entsprechende Nutzen aus ehrlicher Arbeit und ordnungsmäßig verbrachter Lehr- und Gehilsenzeit zufalle. Aber auch direct Politischen Einfluss üben die Kammern aus. Die Handelskammerräthe wählen selbständig Abgeordnete für d?n Landtag und auch theilweise in den Reichsraih. Dass diese Ab geordneten liberalsein werden w-«q die Mehrheit der Handelskammerräthe liberal ist, liegt auf der Hand. Es ist deshalb auch aus diesem Grunde

geboten, auf die bevorstehenden Wahlen scharf achtzuhaben, und wennauch die Wahlordnung derartconstruiertist, dass Vertreter der christlichen Weltanschauung fast bei keiner Kammer die Mehrheit erlangen können, so glauben wir doch, dass die Handels und Gewerbetreibenden die Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass wenigstens nicht der Liberalismus in seiner rückständigsten» völkerverderbendsten Form seinen Einzug in die Kammern feiere. Wie schon erwähnt, wenden sich Regierung und politische Behörden

mit Vorliebe an die Handelskammern, wenn es sich um Entschließungen handelt, die tief in das Erwerbs- und Wirt schaftsleben des Volkes eingreifen. Je mehr sich also daS Volk selbst an den Wahlen betheiligt, desto weniger wird eS möglich sein, dass ge- wissermaßm im Namen des Volkes direct volksfeindliche Gutachten seitens der Kammern erstattet werden. Abgesehen aber von der direct politischen Bedeutung der Handelskammerwahlen haben die selben auch große praktische Bedeutung. Die Handelskammern geben

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Volksbote
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Page 2 of 20
Date: 29.03.1934
Physical description: 20
und beruft sie ab und besitzt ein erweitertes Vernrdnungs- recht. Ueber die Wahl oder sonstige Bestellung des Bundesprästdenten ist noch nichts bekannt. Me« Kammern Als beratende Organe der Regierung existieren vier Kammern: DerSt a a t s r a t besteht aus 49 bis 8b Mitgliedern, die vom Präsidenten ernannt werden.' Der Länderrat hat 18 Mitglieder, .da jedes- Land den Landeshaupt mann und den Fingyzreferenten entsendet. Zum Kult»rral gehören 3b bis 40 Vertreter der Kirchen

und Religionsgemeinschaften, des Schul wesens sowie vün Kunst und Wissenschaft. An die. Stelle des Standerates tritt vorerst der Wkrtschaftsrat. mit etwa 80 Vertretern der Stände. Die vier beratenden Kammern Wählen aus ihrer Mitte- den B u n d e s t a g aus 5g Delegierten: in dieses Organ entsenden der Stäatsrat 20. der Länderrat g. der Kulturrat 1b. und der Wirtschaftsrat 2b Delegierte. Die Rechte des Vundestaaes in bezug auf die Gesetz gebung sind sehr beschränkt,-weil die Initiative (das Recht. Gesetze zu benntrnnen) nusl<bl?etz

- lich der Regierung Vorbehalten ist. Inter pellationen und Dtinalichkeitsanträge. sind gb- geschäfft. Die vier Kammern haben nur das Recht, über die ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe der Regierung ein Gutachten auszuarbeiten: die Debatte erfolgt in einer nichtöffentlichen SiNun». wobei die Reaierung den. Kammern eins. Frist stellen kann. Dann kommt der Gesetzentwurf vor den Bundestag, der keine Aenderungen vor» tzimmt. sondern das Gesetz entweder annimmt oder ablebnt. Der Bundestag besitzt, dem auto

eingesetzt. ! Rach der „Reichspost' wird die Demokratie, soweit sie mit einem entartetest Parlamentaris mus verbunden ist, beseitigt: die gesetzgebestden Körperschaften dürften nicht mehr in der. Lage sein, eine Übertriebene Machtstellung zu erobern. Die geheimen Sitzungen der vier Kammern ver hindern demagogische Reden und eine theatra lische Wirkung, sodatz mit der parlamentarischen Redefreiheit nicht so leicht Mißbrauch getrieben werden kann. Den neuen Körperschaften sei keine Möglichkeit

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 29.07.1908
Physical description: 8
einen theokratischen Charakter aufprägen würde. Freiheit der Presse, Versammlungsrecht, Petitionsrecht sür alle Ottomanen bei beiden Kammern, Unterrichtsfreiheit, Gleichheit aller Otto manen vor dem Gesetze, gleiche Rechte und gleiche Pflichten gegen das Land, Zulassung zu allen öffentlichen Aemtern ohne Unterschied der Religion, gleichmäßige Verteilung der Steuern und Abgaben, Garantie des Eigentums; niemand kann seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Der Ministerrat berät unter dem Vorsitze des Großvezirs

; jeder Minister ist sür die Führung der G-schäfte seines Departements verantwortlich; die Deputierten kammer kann verlangen, daß die Minister in An klagestand versetzt werden; ein Oberster Gerichtshof wird errichtet, um sie abzuurteilen; im Falle eines dem Ministerium feindseligen Votums der Depu tiertenkammer in einer wichtigen Frage wechselt der Sultan die Minister oder löst die Kammer aus; die Minister können den Sitzungen der beiden Kammern beiwohnen und darin das Wort ergreisen

; es können an sie Interpellationen gerichtet werden. Die Generalversammlung der Ottomanen besteht aus zwei Kammern, dem Senate und der Depu tiertenkammer, welche am 1. November jeden Jahres zusammentreten und deren Session 4 Monate dauert. Bei Eröffnung der Session wird eine Bot schaft des Sultans an die beiden Kammern ge richtet; die Mitglieder der beiden Kammern sind srei in ihren Abstimmungen und der Abgabe ihrer Meinungen; das imperative Mandat ist nicht zu lässig; die Gesetzesinitiative gebührt in erster Linie

dem Ministerium, dann den Kammern in Form eines Vorschlages; die Gesetze werden zuerst der Genehmigung der Deputierten, dann dem Senate, schließlich der kaiserlichen Sanktion unterbreitet. Aus 100.000 Einwohner entsällt ein Deputierter. Die Wahl findet mittels geheimen Skrutiniums statt; die Abgeordneten sind wieder wählbar; im Falle der Kammerauslösung finden die allgemeinen Wahlen statt und die neue Kammer tritt 6 Monate nach dem Auflösungstage zusammen. Die Sitzungen der Deputiertenkammer sind öffentlich

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Brixener Chronik
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Page 1 of 8
Date: 01.12.1896
Physical description: 8
, wenn es sich um Entschließungen handelt, die tief in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Volkes ein greifen. Leider wurde auch in den Handelskammern die Classenvertretung zur Durchführung gebracht, und so ist es erklärlich, dass bei der künstlichen Gliederung der Wahlkörper sehr selten die^ wirk lichen Wünsche der arbeitenoen Stände die ge- vürende. Berücksichtigung finden, nachdem wenige größere Unternehmungen denselben Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern haben wie die zahlreichen Besitzer mittlerer Geschäfte

haben. ' V Der Wirksamkeitsbereich der Handels kammern erstreckt sich auf viele Zweige: Die Hand els- kammern geben Gutachten ab bei Ertheiluug von Concessionen für Unternehmungen, Eisenbahnen :c.; sie urtheilen über die Zweckmäßigkeit gewerblicher und genossenschaftlicher Gesetze und Entscheidungen, machen in vielen Richtungen Vorschläge, und manche Bestimmungen, die für die arbeitenden Stände von großem Nutzen gewesen wären, sind infolge der liberalen Zusammensetzung der Kammern ge fallen, während umgekehrt viele Bestimmungen

in Gesetze aufgenommen würden, Welche der mittleren Handels- und Gewerbeschaft vön Nach-- theil gewesen sind. Die Kammern^ haben aber'äuch. dirMech p olitis ch en Einfluss.'Sie entsenden Abgeordnete in den Landtag und in deü-Reichsrath. Es ist deshalb dringend geboten, dass auch eine der letzten Stützen des Liberalismus falle/ dass 'auch' in die Kammern' der christliche Hauch' ein ziehe,- von deM'jcht glücklicherweise ällniählich alle Vertretungskörper, die Genossenschaft die' Ge-» meinde, der Landtag

und der Reichsrath, erfüllt werden. Man baut kräftige?, widerstandsfähige Ge-' bäude nur, wenn man auch die Gründlage solid gestaltet. Eine dieser' Grundlagen bildet die Kammern. z.''-.' Nachdem nun schon Heuer die Hoffnung vor handen ist, dass beidenstattfindeüdenErgänzüN^'s- - Wahlen- in die Handels- und GewerbekamMer Bozen-viele Wahlberechtigte in allen Wählkochern' in antiliberalem Sinne sWmen werden^ tveil die' verderblichen Folgen des sogenannten 'liberalen Systems doch für MermaM klär zutage getreteü

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