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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 14.12.1933
Physical description: 8
darüber: Für die allernächste Zeit steht eine Entscheidung der Regierung bevor, die für die österreichischen Arbeiter- und Angestell tenkammern von großer Bedeutung ist. Ende September 1981 war die Funktionsdauer der Mitglieder der Kammern für Arbeiter und Angestellte abgelau'en. Da damals die Absicht bestand, das Wahlrecht für die Kammern zu „re formieren", wurde die Mandatsdauer durch Gesetz aus zwei Jahre, also bis zum 30. September 1933, verlängert. Zu dieser Wahlreform war es nicht gekommen

, dagegen trat in diesem Jahre der Plan in den Vordergrund, im Zu sammenhang mit dem Umbau der Verfassung des Staates aüf der Grundlage des ständischen Gedankens auch die Kammern in diesem Sinne umzugeftalten, das heißt, die Arbeiterkammern mit den zuständigen Kammern der Unter nehmer zirsammenzülegen. Deshalb wurde die Mandats dauer im Wege einer Notverordnung neuerlich bis zum 31. Dezember verlängert, in der Erwartung, daß inzwischen alle Vorbereitungen für diesen „Umba u" abgeschlossen

oder auch nur eine Verlängerung ihrer Funk- tiovsdauer zuzugestehen. Es soll vielmehr schon in aller nächster Zeit eine Neuregelung getroffen werden, die einen Uebergang zur künftigen Neuordnung im Sinne des stän dischen Gedankens bilden soll. Die Kammern sollen mini steriellen Beamten als Regierungskommissäre unterstellt und diesen sollen Kommissionen als Beiräte beigegeben wer- -den, die aus den bisherigen Gewerkschaftsvertretern zu sammengesetzt sein würden. Dabei soll die Absicht bestehen, die Zusammensetzung

nahezu über alle Mandate, in den anderen Kam mern über eine Mehrheit. Gegen die Bestellung von Re- Mrungskommissären würbe sich ein sehr heftiger Wider stand bei den freien Gewerkschaften ergeben, da dies das Ende der Autonomie der Arbeiterkammern bedeuten würde. . . . oder Gewrrkschastspräsidenten? Nach einer anderen Version sollen nicht beamtete Re gierungskommissäre eingesetzt, sondern die oberste Leitung der Kammern Männern aus der bisherigen gewerkschaft lichen Vertretung anvertraut

werden, und zwar so, daß dem einen Teil der Kammern an erster Stelle ein freigewerk- ichüftlicher und an zweiter Stelle ein christlicher Gewerk schaftsvertreter und bei den anderen Kammern in umgekehr ter Reihenfolge vorstehen soll. Es heißt, daß Minister Schmitz schön in den nächsten Tagen den Präsidenten der Arbeiterkammern Mitteilungen über seine Msichten machen rverde. Vertretung »rach dem Proporz? Das „Neue Wiener Tagblatt" gibt folgende Informa tion aus: Es ist vorgesehen, daß die Arbeiterkammern in 'der neuen ständischen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 14.04.1921
Physical description: 8
zu sein am Blichen der Betriebe. Mit berechtigtem Stolz sehen wir, wie die Be triebsräte die bloß gewerkschaftlichen. Funktio nen, ohne sie zu Vernachlässigen, sehr weit, viel anders aufsassen und zu wirtschastsvoliLischen auisgestalten. Zum Wöhle der Produktion, zur Stärkung der Arbeiterklasse. Als Ergänzung zu dieser reinen Praxis, sozusagen als überwölben den Ueberbau, brauchen wir die Kammern. Die Betriebsräte dringen in das Wirtschaftsleben einzeln, von unten sozusagen, ein, durch die -Kammern

und ihre wirMMsPolftisHe Betäti gung sollen wir und werden wir die Vetriebs- räte'tätigkeit erst vervollständigen. Was die Be triebsräte als natlvendrn. als wünsch"nswert für .die einzelnen Betriebe scststellen, das soll und wird summiert, gesichtet, bv^- r - die Kammern für die Gesamtheit des Produktionslebens vorge schlagen werden können. Das schöne wirtschaft liche Rätesystem findet so in den Kammern seine Vollendung. Unsere Kammern werden, wenn wir es wollen, ein weitaus besserer Ersatz tür die deutschen

Arbeitsgerneinschaften und Wirt schaftsräte sein. : Aus dem reich pulsierenden Leben in den Be trieben werden sie unmittelbar ihre Anregungen schöpfen, die Praxis wird in ihnen zum Worte gelangen. Die Arbeite-rschaft, gelehrt und ge bildet in ihren Gewerkschaften, Genossenschaften und Betriebsräten, weiß sehr wohl Wichtiges auf diesem Gebiete von Unwichtigem zu unter- scheiden. Man kann mit Sicherheit erwarten, daß in den Kammern die Fragen der Zollpolitik, der Handelsverträge, der Ernährnngspolitik, 'der Jndustrieförderung

usw. vom Standpunkte ‘her Arbeiter- und Ängestellteninteressen be leuchtet und besprochen werden, daß in den Kam- -mern reiche, wertvolle Aufklärungsarbeit ge leistet werden wird (die bürgerliche Welt wird von den Anschauungen der Arbeiter unterrichtet iverden, die Arbeiter werden noch mehr als bis lang über Wirtschaftssragen belehrt werden); man kann mit Sicherheit erwarten, daß die Kammern sich solcherart als ein wertvolles In strument im Dienste des Kampfes der Arbettcr- flaffe erweisen

werden. Sie lverden uns Helsen, den Weg zum Sozialismus zu ebnen. Deshalb ist es sehr unangebracht, wenn man — vielfach wohl in Unkenntnis der wahren Sachlage — die Kammern unterschätzt. Es ist für uns eine Ehrenpflicht, in den Arbeiterkammern Institute zu schaffen, auf deren Arbeit wir stolz sein kön nen, Institute, die sich als gute Stützpunkte für den Vormarsch der Arbeiterbewegung bewähren, weil sie auf unser Verständnis gestützt, ans un serer Kraft ruhend, jene Stätte sein werden, an der die reichen

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 14.06.1929
Physical description: 8
. Dann wurden in Kreisen der Bauingenieure, der stärksten Gruppe aller Kammern, und zwar bei den gewerblich Tätigen, Stim men laut, die finden, daß ihnen die Kammer geringe Vorteile biete, dagegen Bindungen auferlege, die sie im schrankenlosen Konkurrenzkampf hemmen. Sie glau ben durch gewerberechtliche Regelung des Tief baues nach Muster des Hochbaues und durch genossen schaftliche Zusammenfassung der Tiefbaugewerbe größere Vorteile, als sie die Kammer zu bieten vermag, zu er reichen

. Dann sind wieder dritte, Einzelgänger, aber nicht die Erfolglosesten, die dem sreienSpiel ö e r K r ä f t e huldigen und jeder Berufsorganisation nur sehr pro blematischen Wert zuerkennen wollen. Alle diese Kräfte wirken zentrifugal, bergen die Gefahr in sich der Absplitterungen, der Spaltungen der Verminderung des Gewichtes und des Ansehens der Kammern. Demgegenüber hat der Präsident Meinong stets den Standpunkt vertreten, daß es nicht zu verantwor te« fei, die Kammern zu schwächen oder gar zu zer schlagen

Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie die gewerberechtliche Regelung des Tiesba u c s angeregt, die wieder den gewerblich tätigen Zivilingenieuren, besonders aber jenen, die als Angestellte ihren Erwerb suchen, manchen Vorteil sichern würde, ohne deren Interesse an der Zu gehörigkeit zur Kammer zu schmälern. Beide Anregun gen fanden bisher keine Gnade. Sie werden aber von der Tagesordnung nicht für immer verschwinden, sondern in irgend einer Form wieder aufleben und es wurde damit ein Sauren

aus den Betrieben. Wie sich diese Besteuerung auswirkt, kann jeder, der Oesterreich bereist, seststellen. Schöne neue Theater sind rar, die meisten Kinos sehen genau so aus wie vor 20 Jahren. Die wahnsinnige Besteuerung macht es den Inhabern unmöglich, ihre Theater zu modernisieren, geschweige denn an einen Neubau zu denken. jener in den a n d e r e n Kammern a b h e b t, die in Grup pen gespalten sind, welche wenig freundlich einander ge genüber stehen. Ein Kennzeichen des Geistes, in dem der Präsident

und galizischen Kammern mit den österreichischen Jngenieurkammern Zu sammenarbeiteten, ein Mitglied des Wiener Kammer vorstandes — er war Professor an der Wiener Technik — machte: ,-Es ist sür mich von Interesse, zu sehen, daß die Aeußerungen der kleinsten Kammer Oester reichs, der Kammer sür Tirol und Vorarlberg, im Wiener Vorstand besonder e Beachtung finden, weil diese Aeußerungen immer Niveau haben." Und der Professor hatte Recht. Um nur ein Beispiel Herauszugreisen. Vor mir liegt die Geschäftsordnung

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 12.04.1934
Physical description: 6
, auch nicht von den Vertretern des bisherigen Kammersystems. Sowohl O r g a n i f a t i o n als auch T ä t i g k e i t der öster reichischen Handelskammern tragen diesem Gesichtspunkte freier Entfaltung des einzelnen, in den Kammern vereinigten Stände vollkommen Rechnung, sodaß wirklich keinerlei Notwendigkeit besteht, diese Organisation zu zertrü m m e r n. Die österreichischen Kammern für Han del, Gewerbe und Industrie verkörpern seit ihrer im Jahre 1920 erfolgten Umbildung in durchaus zweckentsprechender Weise

den Gedanken der S o n d e r st e l l u n g der einzelnen großen Erwerbsgruppen in den Sektionen, als auch der Z u- sammenarbeit im Präsidium, den gemischten Ausschüssen Md der Kammervollversammmlung. Im Handelskammer gesetz ist auch für eine entsprechend selbständige Betäti gung der Sektionen ausreichend Sorge getragen. Para graph 19 des Gesetzes sagt diesbezüglich, daß jede der ein zelnen Sektionen das Recht hat, in allen Angelegenheiten, die i>en Wirkungskreis der Kammern als beratende Körper be ireffen

der „Grünen Wehr". Graz, 11. April. In einer in Graz stattgesundenen Führer sitzung der Wehrorganisation des Landbundes, die nunmehr den Namen „Grüne Weh r" führt, wurden Bundesminister die an Krisenspannungen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten erdrückend reiche Nachkriegszeit hinlänglich Anlaß hiezu gebo ten hätte; ja man hätte sogar schwerwiegende Auseinander setzungen und leidenschaftliche Kämpfe innerhalb der Handels kammern mit Rücksicht auf diese Ausnahmszeit weder als Symptom eines ungesunden

Aufbaues der Handelskammern, noch als Verfallserscheinung auffassen dürfen. Da die Handels kammern aber in ruhig abrvägender Sachlichkeit sich stets als geeignete Plattform für eine Verständigung er wiesen haben, kann umso weniger davon gesprochen werden, daß für die Zusammenarbeit von Gewerbe, Handel und In dustrie eine neue Organisationssorm erst gesucht werden muß. Wo solche Auffaffungen geäußert werden, ist wohl die An nahme berechtigt, daß von der Notwendigkeit einer Zusam menarbeit nur gesprochen

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 16.12.1919
Physical description: 4
und Jtckmstrie gebildet, während solche der Arbeitnehmer in ihnen keinen Platz sindan. Nichtsdestoweniger sind sie stets Interessenvertretun gen der Unternehnrungen. niemals der Unternehmer in deren Eigenschaft als Arbeitgeber gewesen — eine Tatsache, die schon dar aus hervorgehen muhte, daß die Kammern sich mit Fragen des Ar beitsrechtes kaum beschäftigten. Ihr Aufgabenkreis lag vielmehr vor allem auf allgemein wirtfchaftspolitifchem Gebiet. Ferner waren ihnen staatlicherfeits auch eine größere Anzahl

Organisation der Harcdelskammern soll «ner ReichsorFan^ tiour weichen. Ebenso wie bisher die Hmrdelskammern sollen in kunft auch di« Handelskammern reichsdeutsche Einrichtungen werde; deren Spitzenorganisation nach wie vor der Deutsche Snfcuftrte* tt» Handelstag bleiben soll. Der Interessengemeinschaft zwischen dv Kammern eines einzelnen Freistaates soll durch die Bildung ^ Sonderausschüssen der (preußischen usw.) Handelskammern Ah nung getragen werden. Weiterhin muß iüe Zersplitterung cm delskammerwesen

bekämpft werden. Dies kann dadurch geschehe daß die angebahnten VerwaLungsgem-svnschasten (Frankfurt—Hor^ u. a.), sowie Verschmelzungen einzelner Kammern gefördert, kleinen Kammern aber, sofern sie nickst durch ganz spezielle wivtschastLch, Verhältnisse ihres Kaimmerbezirkes eine besondere Lebensberechti guing haben, aufglöst und ihre Bezirk« größeren Handelskammern ungegliedert werden. Auch bei solchen Kammern, deren Statut bis^r ein KlasienwÄhlrecht vorschrieb, werden die Wahlen in A,- kmrst

nach dem gleichen Wahlrecht oorgenommen werden. K Folg« hiervon wird ein« erhebliche Stärkung des Einflusses de- Kleimhandels fern. Die Beamten der Handelskammern, über bttti amtliche Stellung bisher große Meinungsoveschiedenhetten herrsch ten, werden nunmehr mittelbare Staatsbeamte und als solch« ver eidrgt. Den Konsumvereinen wird das Wahlrecht zu den Handeh- kammern zugeteilt. Durch diese Bestimmung werden knrgjährtz Kämpfe zum Abschluß gebracht. Den Frauen wird, sofern si« k sonstigen Voraussetzungen

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 22.03.1934
Physical description: 6
der Regierung sitzen werden. Die wichtigste Ausgabe der K u l t u r- und Wirtschaft«,- kämm er wird die Begutachtung aller jener Gesetzentwürfe bilden, die die Interessen der in diesen beiden Kammern ver tretenen Berufsschichten berühren. Die eigeutliche gesetzgeberische Tätigkeit wird in eine eigene Einrichtung verlegt werden, die den Namen Bun destag erhalten soll. Der Bundestag wird nach dem Ver- safsungsentwurf von Vertretern der vier Kammern beschickt werden. Daneben wird auch eine Bundesver sammlung

bestehen, in deren Rahmen alle Mitglieder aller vier Kammern von Zeit zu Zeit znsammentreten werden. Weiter erfährt mau, daß die vorläufige ständische Ver fassung eine Erweiterung der Stellung und der Rechte des B u n d e s p r ä s i d e n t e n und des Kanzlers brin gen wird, wobei die Reform in diesem Punkte dem Gedanken einer Stärkung des autoritären Kurses Rechnung trägt.' Ein wesentliches Merkmal der vorläufigen Bundesverfas sung besteht darin, daß sie sich auf den Grundsatz der E r nennung

der Mitglieder der einzelnen Kammern stützt. Eine wichtige, vorläufig aber noch offene Frage bildet die Art und Weise der I n k r a f t s e tz u n g der vorläufigen Ver fassung selbst. Diesbezüglich werden noch verschiedene Vor schläge erörtert, so daß die Verankerung mit Hilfe des Notoer ordnungsrechtes oder durch das Rumpfparlament möglich ist, wobei letztere Art mehr Wahrscheinlichkeit auf Durchführung hat. Die Wirtschaft und die Einstellung von Echntzkorpsangehörige». Wien. 21. März

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 19.12.1933
Physical description: 6
, Gewerbe und Industrie inFeld- kirch hielt eine ordentliche, öffentliche Vollversammlung ab, in der der Vorsitzende Präsident Unterberger einen Ge schäftsbericht erstattete, in dem er u. a. ausführte: In der letzten Sitzung vom 13. September haben insbeson dere die Angelegenheiten des F r e m d e n v e r k e h r e s einen breiten Raum im Geschäftsberichte eingenommen. Bei der dar auf folgenden Präsidialkonferenz der Kammern war eine Vor sprache beim Bundeskanzler im gewünschten Sinne nicht mög lich

für die Weiterführung gestellt sind. Es genügen bloße Anschuldigungen ohne jedes Beweis verfahren. Die Kammern müssen Mittel und Wege finden, die wieder zur inneren Befriedung zurückführen. Den wertvollen Kräften, die in der nationalen Bewegung tätig sind, müsse die Gelegenheit zu freier staatsbürgerlicher Betätigung wiedergegeben werden. Auch handelspolitisch sei es höchst bedenklich, sich einseitig auf jene Staaten zu stützen, die an einem schlechten Verhältnis zwischen Oesterreich und dem Deutschen Reiche

des Fremdenverkehrs, die sich gerade in Vorarlberg katastrophal auswirke, brauche wohl nicht erst gesprochen werden. Dr. I u s a führte anschließend aus, daß bei den bisherigen Verhandlungen fast ausschließlich die Frage der Wiederherstellung des Fremdenverkehres in den Vordergrund gerückt worden sei. Dieser Weg könne nicht zum Ziele führen. Aufgabe der Kammern und aller wirtschaftlicher Körper schaften müsse es sein, die Voraussetzungen für ein gutes Verhältnis mit dem Deutschen Reiche durch Einschaltung

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 11.10.1895
Physical description: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 21.10.1909
Physical description: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Nachrichten
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Page 1 of 8
Date: 30.06.1924
Physical description: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 06.10.1884
Physical description: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 23.09.1895
Physical description: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 17.09.1895
Physical description: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Alpenland
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Page 10 of 16
Date: 30.09.1922
Physical description: 16
- und Fabriks'lokale, Werkstätten, Magazine, Kanzleiräume u. dgl.) Hievon den Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterlie gend : . . . . . , Vom Eigentümer bewohnte Wohnräume (Zimmer, Wohn, kammern, ausschließlich der Nebenräume Zahl der Familenmitglieder im Haushalte des Eigentümers: Hat der Eigentümer außer dieser Wohnung noch andere Wohnungen? Bejahendenfalls- wo? Wo hat er seinen eigentlichen (Haupt-) Wohnsitz? .... Der Einkommensteuerbemessung für 1921 wurde ein Ein kommen zugrunde gelegt von Zuständige

Einkommensteuer-Bemessungsbehörde: . . . . Als Wohnräume eines Hauses sind für die Feststellung, ob die Hälfte der Wohnbestandteile vermietet ist, beziehungsweise dem Mieterschutz unterliegt (8 12, Absatz 2, Zw. A. G.), nicht nur Zimmer, Kammern, Vorzimmer, Badezimmer und Küchen samt dem üblichen Zubehör, sondern auch sonstige unter die Bestimmungen des Dtietersckpltzes fallende Hausbestandteile (Verkaufs- und Fabrikslokale, Werkstätten, Magazine und Kanzleiräume u. dgl.) zu verstehen. Bei der Feststellung

der vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern bewohnten Wohnräume sind als Wohnräume nur Zimmer und Wohn- kammern, dagegen nicht Nebenräume zu zählen. Dienstpersonen sind nicht als Familienmitglieder des Eigentümers anzusehen. Die Anleihepflicht nach 8 12, Absatz 2, Zw. A. G. tritt auch dann ein, wenn die Zahl der vom Eigentümer bewohnten Wohnräume zwar nicht das Doppelte der Bewohnerzahl übersteigt, der Eigentümer jedoch mehrere Wohnungen besitzt und die im Eigenhause bewohnte nicht sein eigentlicher Wohn

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 04.08.1909
Physical description: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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