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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 12
Date: 03.02.1934
Physical description: 12
E Die freien Gewerkschaften und die Arbeiterkammern Eine Antwort an das Organ der christlichen Arbeiter Tirols Bon Eduard Straas-Wierr Wien. Ende Jänner. (EB.) Der „Dolksru f", das Blatt der christlichen Arbeiter Tirols, widmet vi»e ganze Nummer den Arberterkammern. Es ist ein Versuch, die Ar- Leiterkammern jetzt Plötzlich als eine wichtige Institution stür die Arbeiter und Angestellten zu bezeichnen, obgleich noch vis vor kurzem über die Stellung der Kammern in der Wirt schaft

und ihre Bedeutung für die arbeitenden Menichen von jener Seite ganz anders gesprochen und geschrieben wurde. Geistliche Würdenträger, christliche Gewerkschafts-. sekretüre und christliche Betriebsräte marschieren auf, um -er Einrichtung der Kammern ein Loblied zu fingen. ) Warum diese Wendung? Weil eben die Ar- jbeiterkammern heute ohne die freien Gewerkschaften verwal- itet werden und weil die neuen Verwalter fühlen, was es 'bedeutete wenn dre freien Gewerkschaften nicht mitmachen. Wir wollen nicht eingehen

in die lebhafte Aussprache dar über. inwieweit und in welcher Form die Kammern in einem zu schaffenden Ständestaat vorteilhaft eingebaut wer den können. Wir wollen auch nicht der Ansicht beipslichten, .die Kammern seien ein Instrument der kapitalistischen Wirtschaft. Wir sind anderer grundsätzlicher Meinung, aber swir rechten darüber mit niemanden. Möge jeder bei seiner lAusfafsung bleiben. 1 Wir wollen nur ausdrücklich feMellen. daß selbst der !chr

i st l i ch e Gewerkschaftsvertreter. der im „V o l k s r u f* jzum Wort kommt, an der sachlichen Arbeit und den Lei stungen der Kammer nichtKriNkzu üben vermag. sAuch er muß den Wert der Kammern und ihre Tätigkeit choll und ganz anerkennen. Gerade e r kennt die Kammern tzut. Daher muß er feststollen, daß dort ehrliche und /tüchtige Arbeit geleistet wurde, und er muß es o e- dauern, daß die f r e i e n Gewerkschaften in den Verwal tungskommissionen nicht vertreten find. Sehr ergötz- Iich ist die Bemerkung, daß die christlichen Gewerkschaften nur notgedrungen

eine nicht geringe Verantwortung ^Übernehmen. Also ein immerhin bezeichnendes Geständnis! 'Doch seine Ehrlichkeit geht nicht so weit, ein Wort des Pro testes zu finden, daß Handelskammern und Landwirtschaits- Kammern nicht jenes Schicksal erfahren haben. wie die Ar- zbeiterkammern, und daß darin eine einseitige Tat erblickt werden muß, wenn just die Institution der Arbeiter allein geändert wird. So etwas ist offenbar in Ordnung! Wenn ob der Zusammensetzung des Beamtenapparates und des Inhaltes der Bibliotheken

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Der Arbeiter
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Page 2 of 12
Date: 24.01.1934
Physical description: 12
Seite 2. Mittwoch, den 24. Jänner 1934. „Volksrus" an Arbeiter beschäftigt. Aehnl'.ch lagen die Dinge in Italien. Die Arbeitskammern sind in allen Ländern im ziem lich gleichen Zeitraum entstanden, es ist bemerkens wert, daß nicht Arbeiterkämmern, sondern Arbeits kammern Ziel jener ersten Bestrebungen waren, die daraus hinzielten, in das Staatsaefüge wirtschaftliche Stellen einzubauen. Der Unterschred zwischen den Ar- beitsikammern und den Arbeiterkammern besteht darin, daß letztere

nur die Arbeitnehmer zusammensassen während in den Arbeitskammern Arbeitgeber und Ar beitnehmer vereint sind. In der Regel war die Be deutung dieser Arbeite Kammern nicht groß, sie konnten gegen dce Gewalt des damals in den Iugendjahren sich befindenden Kapitalismus nicht aufkommen. Die Er richtung dieser Arbeite Kammern fällt zusammen mit dem erwachenden Selbstbewußtsein der Arbeiter und mit ihren Zusammenschlüssen in den Gewerkschaften. In Deutschland erstreckt sich die Geschichte der Arbeitskammern

mit ihren Arbeitgebern und mit den Orga nen der Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermögli chen und auch den Staatsbehörden Gelegenheit zu ge ben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu be halten." Im Jahre 1898 veröffentlichte der Vorstand des Verbandes „Arbeiterwohl" ein um'assendes Gut achten über die Organisation solcher Kammern. Es Dre

ist das Höchste, er ist der Lebensgrundsatz, an dem sich die ganze Gesellschaft wurden dabei lokale Kammern und Bezirk-Kammern in Vorschlag gebracht. Die Bezirkskammern sollten ihren Zusammenschluß finden in einem „Reichsar- b e i t s a m t e". Zur Ausführung dieser Vorschläge kam es aber nicht, auch nicht zur Ausführungen spä terer Vorschäge in der gleichen Angelegenheit. Am 19. April 1918 wurde dann dem Reichstag der neue Ent wurf eines Arbeitskammergesetzes vorgelegt. Der Aus bruch der Revolution gab

der Entwicklung aber eine andere Richtung. Im Bergbau des Ruhrgebietes wur den zwar Arbeitskammern eingeführt, später wurden aber die Ausgaben der Arbeitekammern von den Ar beiter- und Wirtfchastsräten übernommen. Im alten Oesterreich waren (seit den Achtiziger- jahren) wirkliche Arbeiter k am m e r n geplant. Diese Kammern sollten zugleich Wahlkörper für den Reichsrat werden und so den Arbeitern Zutritt zum Parlament verschaffen. Im verkleinerten Oesterreich hat dann die Gesetzgebung von 1920 den Handelskam

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 14.04.1921
Physical description: 8
zu sein am Blichen der Betriebe. Mit berechtigtem Stolz sehen wir, wie die Be triebsräte die bloß gewerkschaftlichen. Funktio nen, ohne sie zu Vernachlässigen, sehr weit, viel anders aufsassen und zu wirtschastsvoliLischen auisgestalten. Zum Wöhle der Produktion, zur Stärkung der Arbeiterklasse. Als Ergänzung zu dieser reinen Praxis, sozusagen als überwölben den Ueberbau, brauchen wir die Kammern. Die Betriebsräte dringen in das Wirtschaftsleben einzeln, von unten sozusagen, ein, durch die -Kammern

und ihre wirMMsPolftisHe Betäti gung sollen wir und werden wir die Vetriebs- räte'tätigkeit erst vervollständigen. Was die Be triebsräte als natlvendrn. als wünsch"nswert für .die einzelnen Betriebe scststellen, das soll und wird summiert, gesichtet, bv^- r - die Kammern für die Gesamtheit des Produktionslebens vorge schlagen werden können. Das schöne wirtschaft liche Rätesystem findet so in den Kammern seine Vollendung. Unsere Kammern werden, wenn wir es wollen, ein weitaus besserer Ersatz tür die deutschen

Arbeitsgerneinschaften und Wirt schaftsräte sein. : Aus dem reich pulsierenden Leben in den Be trieben werden sie unmittelbar ihre Anregungen schöpfen, die Praxis wird in ihnen zum Worte gelangen. Die Arbeite-rschaft, gelehrt und ge bildet in ihren Gewerkschaften, Genossenschaften und Betriebsräten, weiß sehr wohl Wichtiges auf diesem Gebiete von Unwichtigem zu unter- scheiden. Man kann mit Sicherheit erwarten, daß in den Kammern die Fragen der Zollpolitik, der Handelsverträge, der Ernährnngspolitik, 'der Jndustrieförderung

usw. vom Standpunkte ‘her Arbeiter- und Ängestellteninteressen be leuchtet und besprochen werden, daß in den Kam- -mern reiche, wertvolle Aufklärungsarbeit ge leistet werden wird (die bürgerliche Welt wird von den Anschauungen der Arbeiter unterrichtet iverden, die Arbeiter werden noch mehr als bis lang über Wirtschaftssragen belehrt werden); man kann mit Sicherheit erwarten, daß die Kammern sich solcherart als ein wertvolles In strument im Dienste des Kampfes der Arbettcr- flaffe erweisen

werden. Sie lverden uns Helsen, den Weg zum Sozialismus zu ebnen. Deshalb ist es sehr unangebracht, wenn man — vielfach wohl in Unkenntnis der wahren Sachlage — die Kammern unterschätzt. Es ist für uns eine Ehrenpflicht, in den Arbeiterkammern Institute zu schaffen, auf deren Arbeit wir stolz sein kön nen, Institute, die sich als gute Stützpunkte für den Vormarsch der Arbeiterbewegung bewähren, weil sie auf unser Verständnis gestützt, ans un serer Kraft ruhend, jene Stätte sein werden, an der die reichen

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Kitzbüheler Nachrichten
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Page 1 of 10
Date: 21.11.1925
Physical description: 10
. Zu den Handelskammerwahlen. Am kommenden Sonntag, den 29. ös. finden die Wahlen in die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie statt. Damit ist diese Einrichtung wieder in den Vor dergrund des Interesses der Handel- und Gewerbe treibenden gerückt und erscheint es angebracht, über Wesen und Zweck dieser Kammern auch an dieser Stelle einige Worte zu verlieren. Die Einführung der Handels- und Gewerbe kammern erfolgte in Österreich verhältnismäßig früh, nämlich bereits im Jahre 1868. Erst im Jahre 1920 wurde den beiden

bisherigen Sektionen noch eine dritte, jene für Industrie hinzugefügt, weshalb die neue Bezeichnung nunmehr „Kammer für Han del, Gewerbe und Industrie" lautet. Zum Teil noch aus dem Kammergesetz des Jahres 1868 stammen die dem sonstigen demokratischen Zug unserer Nepublik wenig angepahten Wahlvorschriften, die am Verhältniswahlrecht nach wie vor festhalten, während sonst in allen Vertretungskörpern das all gemeine und gleiche Wahlrecht eingeführt wurde. Die Kammern, deren es in jedem Bunöeslande

sind, von den Kammern deren Gutachten einzuholen. Ausgabe der Kammer ist ferner, zur Förderung der von ihr vertretenen Kreise, Institute ins Leben zu rufen und zu verwalten (Gewerbeföröerungsinsti- tut, Handelsakademie, Fortbildungsschulen, Fach schulen). Hiemit wäre in groben Llmriffen der Wirkungs kreis dieser Kammern umschrieben. Ähnliche Insti tute besitzen auch andere Erwerbögruppen, die Ar beiter, die Ärzte (Ärztekammer) und die NechtS- anwälte (NechtsanwaltSkammer) jedoch nur zum Teil mit ähnlichen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 20.06.1932
Physical description: 8
es. im Jahre 1920 sein soziales Aufballwerk mit der Errichtung der Arbeiterkammern zu krönen. Die Kammern sollen den Grundstein für eine selbstän dige Verwaltung der Arbeiterschaft bilden und ihren Wir kungskreis im Rahmen der Sozialpolitik im wertesten Sinne des Wortes auf die Interessen des gesamten Volkes ansdehnen, aus dem die Arbeiterschaft ihre Kräfte schöpft. Zur Erfüllung dieser weitgesteckten Ziele mußte eine ideelle und organisatorische Verbindung zwischen Kammern. Ge werkschaften

und Betriebsräten hergestellt werden. Die Ar beiter- und Angestelltenschaft mußte zur vollkommenen Er- faffung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen In teressen, auf welche sich der Wirkungskreis der Kammern er streckt. vielfach erst herangebildet werden. Bei der Lösung dieser Ausgabe mußte mit besonderer Umsicht vorgegangen werden, damit der Eintritt der Kam mern irr die Arbeiterbewegung voll den bisher bestehenden Interessenvertretungen nicht als Störung, sondern als naturgemäße Ergänzung

und Förderung gemeinsamer Be- streblmgen empfunden werde. Diesen Anforderungen sind die Kammern in vorbildlicher Weise gerecht geworden. Durch die Einigung der Vorstände aller Kammern im österreichischen Arbeiterkammertag wurde ein selbständiger organisatorischer Ueberbau geschaffen, der den Arbeiter kammern in wichtigen Fragen cru rasches, einheitliches Vor gehen ermöglicht und ihrer Stellungnahme entsprechenden Nachdruck verleiht. Diese zusammensassende Organisation hat zur Folge, daß sich die Kammern

bei aller Berücksich tigung der bestehenden Bedürfnisse der einzelnen Länder doch als Organ eines zentralistischen Staates auf wirt schaftspolitischem Gebiete fühlen und betrachten können. Der tiefgehenden Aenderung der Aufsassuyg über das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter- und Angestelltenschaft im Wirtschaftsleben Rechnung tragend, sichern die Arbeiter kammern den lm Gewerbe, in der Industrie, im Bergbalz, im Handel und Verkehr beschäftigten Arbeitern und Ange stellten eine gesetzliche Vertretung

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen, die den Kammern der Unternehmer tu Handel-, Gewerbe und Industrie gleichberechtigt gegen- Überstehen. In- engster Zusammenarbeit mit den Schwesterkam mern und mit den Gewerkschaften hat die Innsbrucker Kam mer in erfolgreicher elfjähriger Tätigkeit in unermüdlicher und zie'lbewußter Arbeit ihre Pflicht erfüllt. Eine Würdi gung der Leistungen unserer Kammer ist in diesem Rah men nicht möglich. Wir überrreichen daher den Teilnehmern an unserer Eröffnungsfeier

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 13.04.1931
Physical description: 8
Ländern teilnehmen. Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt die Stellungnahme der Arbeiter- kammern zu den Entwürfen der Regierung über die Sozial- versicherungsresorm. Grundlage dev Verhandlungen des Ar beiterkammertages wird ein von der Wiener Arbeiter kammer ausgearbeitetes, 69 Maschinschreibseiten starkes Gutachten sein. Das Gutachten stellt einleitend fest: Die Arbeiter kammern als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten Oesterreichs lehnen sämtliche Gesetzrs

, die die Aenderung des Arbeitsrechtes und der Umbau der ganzen Sozialversicherung zur Folge hätte. Der weitaus größte Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit der Borlage über die Arbeitsloseuvrrficherang. Das Gutachten verweist zunächst daraus, daß, soweit in der neuen Regierungsvorlage die Bestimmungen ausgenommen sind, die bereits in der Vorlage zur 24. Novelle des ADG. enthalten waren, die Kammern ihr seinerzeitiges Gutachten vom vorigen Frühjahr aufrecht erhalten. Darüber hinaus werden nun die einzelnen

wird, ein we sentlicher Teil aus dem Unterstützungsbezug fallen. Das Gesamturte Das Gutachten saßt das Gesamturteil der Kammern über die Regierungsvorlagen in folgenden Ausführungen zusammen. Die allgemeine Zurückweisung der Vorlagen erscheint vollauf berechtigt, da die Arbeiter und Angestellten für die Einführung einer durchaus unzulänglichen Alters- und Jnvaliditätsversicherung der Arbeiter, die in mehrfacher Beziehung viel weniger brächte als die gegenwärtig gelten den Altersfürsorgerenten, geradezu

einen Wucherpreis be zahlen und an grundlegenden sozialpolitischen Rechten emp findliche Einbuße erleiden müßten. In der allgemeinen Begründung der Vorlagen wird darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftsnot gebiete, die „sozialen Lasten" abzubauen. Diesen weltfremden Begriff vermögen die Kammern nun und nimmermehr anzuerken nen. Es ist wirtschaftlich und sozial unrichtig, in einem Lande, dessen Wirtschaft darniederliegt, das arm ist und an dessen Volksvermögen daher gerade die Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit

wirkend zu erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen könnte mit den bisherigen Beiträgen der Arbeitnehnwr und Arbeit geber von 90 Prozent das Auslangen gefunden werden. An Stelle des sozial und wirtschaftlich ungerechten Partikula rismus in der Notstandsunterstützung müffen eine einheit liche Riskengemeinschaft, ein einheitlicher Beitrag und ein heitliche Leistungen treten. Bezüglich der Aufbringung der hkefür erfoiÄerlichen Mittel glauben die Kammern einen Vorschlag der Regie rung abwarten zu müffen

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Alpenland
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Page 2 of 4
Date: 20.04.1934
Physical description: 4
der Bundesversammlung halten müssen, puht die Entschei dung bei der Bundesversammlung. Unter den vier Rats kammern, die gemeinsam die Bundesversammlung sind, ver körpert nur der Länderrat einen schwachen Rest von Mitbe stimmung des Volkes. Die anderen drei Kammern werden teils vom Vundespräfidenten, teils von der Regierung ernannt. Die „Reichspost" nennt diese Art der Bestellung des Bundes präsidenten einen „Wahlmodus von beinahe pompöser Feier lichkeit". Roch nicht geeinigt hat man sich in der Negierung

es im Jänner dieses Jahres auch Ungarn, das r lange Zeit an zweiter Stelle gestanden hat, eingeholt hat, auf n die zweite Stelle vorgedrungen. j ■ B,BB 1 i 3 jfür die Wallung der Kammern für Handel, bewerbe und Industrie. Der Präsident der Wiener Handelskammer und ehemaliger Bundeskanzler S t r e e r u w i tz schreibt im Wiener Vörsen- Kurier vom 16. April: „In vielen Fragen der Wirtschaftspolitik laufen die In teressen von Handel, Gewerbe, Industrie und Geldwesen voll ständig parallel, so insbesondere

auf dem Gebiet des Handels und Wechselrechtes, des Konkurs- und Ausgleichsrechtes, des gewerblichen Urheberrechtes, der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, des Steuerwesens, des Unterrichtswesens, der Zoll- und Handelspolitik, des Verkehrswesens, des Fremden verkehrs usw., und soferne hier wirkliche oder vermeintliche Gegensätze aufgetaucht sind, haben die Kammern es immer verstanden, einen ehrlichen Ausgleich zu schaffen und die Zahl der Minoritätsvoten ist verschwindend gering geblieben. Jedenfalls

ist innerhalb der Kammern, die ja bereits seit dem Jahre 1920 in Sektionen, die den neuen Berufsständen annähernd entsprechen, gegliedert sind, niemals ein Ruf nach Auflösung der Kammern in ihren Sektionen laut geworden. Aber auch die freien Organisationen haben den Wert der Kammern stets rückhaltslos anerkannt. Wenn hier scheinbar ein Wandel eingetreten ist, so hat dies offenbar seinen Grund darin, daß einzelne freie Organisationen um ihren Bestand bangen, in der trügerischen Auffassung, daß neben

werden w würde. In der Tat haben in sämtlichen Bundesländern die K Landesorganisationen der Gewerbetreibenden sowohl als auch hl die Fachverbände der Kaufleute in wiederholten Eingaben an ei die Regierung die Beibehaltung der Kammern in einer dein ei ständischen Aufbau angepaßten Form verlangt. Nicht nur weil M sie in ihnen den berufenen Fürsprecher der wirtschaftlichen j K Sonderinteressen der einzelnen Bundesländer gegenüber einer zu weitgehenden Zentralisierung erblicken, sondern auch weil sie §< glauben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 6
Date: 18.10.1949
Physical description: 6
ist die Weige rung des Handelsministers Dr. Kolb, die von ihm zu erlassenden Verordnungen zum Rohstofflcn- küngsgesetz zu unterschreiben. Trotzdem der Roh stofflenkungsausschuh bereits vor fünf Wochen, unter Zustimmung aller drei Kammern, den In halt der Verordnung beschlossen hat,' fand sich der Handelsminister nicht, bereit, sie durch seine Un terschrift in Kraft zu setzen. Die Folge davon ist, daß die im Inland anfallenden Rohhäute nicht an die Gerbereien geliefert werden, in der Absicht, die bestehende

delskammer (jetzt Wirtschaftskammer) betrachteten. Die Angestellten wußten, daß die Kammern die Gleichberechtigung und das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten wahren und die gesetzgebenden Körperschaften im Interesse der Arbeitnehmer zu beeinflussen in der Lage sein werden. Sie erkannten also die große Bedeu tung der Kammern zum Vorteil aller arbeiten den Menschen Sie haben sich nicht geirrt: die Kammern ha ben -sich unter der Führung der Vertreter der Freien (sozialistischen

es, weil sie von der stärken,' unbeugsamen Sozialistischen Partei mit allem Nachdruck gestützt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich immer wieder ge zeigt, daß nicht nur die ganze Last der vielfältigen Arbeit in den Kammern auf den Schultern der so zialistischen Führung lag, sondern, daß es immer und immer nur die sozialistischen Wortführer in den Kammern waren, die Vorbehaltslos die In teressen der geistigen und manuellen Arbeitneh merschaft vertreten haben. Die bedeutende Verbes serung

der Angestelltenversicherung, die Sicherung der im Angcstelltengesetz vom Jahre 1021 fcstgc- setzten Rechte und die endliche Regelung der Ar beitszeit insbesondere im Handel, das Kollektiv vertragsgesetz, das sind — um nur einige zu nen nen — wohl die größten Erfolge, die nur in Zu sammenarbeit der Freien Gewerkschaften mit den Kammern möglich waren. Erinnern wir uns noch, wie unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg von den bürgerlichen Parteien nnter der Devise der „sozialen Inflation" das AngestelUenversi- chcrnngsgcsetz verschlechtert

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 20
Date: 01.05.1930
Physical description: 20
, erscheint deswegen als gefährlich, weil mit Rücksicht «auf «die Zusammensetzung dieser zwei Kammern in kulturellen öder anderen Fragen, die bei der Wahl in diese Kammern keine Rolle fpiÄen sollen, reine Zufallsmehrheiten zustande kommen könnten, die den Anschauungen der Mehrheit der Bevölkerung widersprechen. Zur Korrektur solcher Zufälle müßte dann «doch «die unmittelbare Entscheidung 'des Volkes durch eine Volksabstimmung angerufen werden können, was viel umständlicher und kostspieliger

ist, als die periodische Wahl einer Kamm-er, und überdies üiel mehr Anlaß zu Verhetzung und Demagogie bietet. Wenn sich die Verfassung für das Dreikammersystem entscheidet, «also für «eine Länderkammer, eine Stände- kammer und eine Volkskammer, so müßte das Zusammen wirken dieser drei Kammern in der Weise geregelt werden, >daß jed«e Kammer in den ihr besonders zur Wahrung an- vertrauten Angelegenheiten selbständig Beschlüsse fassen kann, die anderen Kammern aber berechtigt sind, von ihrem Standpunkt aus Einspruch

zu erheben. Wird Einspruch echvben, so muß der betreffende Antrag in allen «drei Kammern «oerhand«elt und zum Beschluß er- hoben werden. Sind zwei Kammern dafür und die dritte nicht, so bleibt nichts übrig, als «entweder die dritte Kammer auszulösen und für dieselbe Neuwahlen auszu- schreiben, oder die Angelegenheit an die Wähler der be treffenden Kammer, Landtage, ständische Körperschaften oder Volksabstimmung, zurückzuleiten. In der Ständekammer besonders ist wiederum ent- weder ständeweise Abstimmung

oder Abstimmung nach Köpfen möglich. Auf keinen Fall kann es verhindert werden, daß ein Stand durch die anderen überstimmt wird. Denn das würde das Chaos bedeuten, wenn ein Stan«d für sich allein die Stvatsmafchine lahm legen könnte. Es wäre nur möglich, dem überstimmten Stande das Recht zu geben, die Entscheidung einer der anderen Kammern vnzurufen. Aber es «wird auch das nicht nötig sein, denn die Führung des Staates kann unmöglich die vollständige Beiseitesetzung eines Standes dulden. Wenn also wirklich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 10.06.1926
Physical description: 8
. Industriellen Bezirks- kommiffion, Arbeitslosenämter nsw. statt, in der Genosse -Klapp Holz über die Tätigkeit der Kammer in der ab gelaufenen Funktionsperiode Bericht erstattete und über die Bedeutung der Kamm erwählen sprach. Nach einer kurzen Schilderung des Kampfes um die.Errichtung der Kammern besprach der Redner die Schwierigkeiten, die sich den Arbei terkammern bei ihrer Durchsetzung in den Weg stellten. Nicht nur die bürgerlichen- Parteien, sondern auch die gel ben Arbeiter

- und Angestelltenvertreter haben nichts un versucht gelassen, um das Ansehen, das sich die Arbeiter kammern durch ihre Tätigkeit erworben haben, herabzu setzen. Die Wut über ihre Bedeutungslosigkeit in der gro ßen Arbeiter- und Augestelltenbewegung hat die Gelben die vitalsten Interessen der Arbeitnehmerschaft vergessen lassen und veranlaßte diese Schädlinge, eine Interessenvertretung von dieser Bedeutung, wie es die Arbeiterkammern tatsäch lich sind, vor der Oeffentlichkeit zu diskreditieren. Auf die einzelnen Gebiete der Tätigkeit

der Arbeiterkammern über gehend. schilderte Gen. Klappholz vor allem die großen Er folge auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung und der sozialen Versicherung. Gemeinsam mit der? freien An gestelltengewerkschaften haben die Arbeiterkammern den Kamp siegen den Abbau des Angestelltengesetzes, gegen einen Verstcherungsentwurf der Regierung zum Schutze der Unter nehmer und gegen die Interessen der Angestellten, mit gro ßem Erfolg geführt. Die Kammern haben aber auch auf dem Gebiete des Rechtschntzes

ihre Tätigkeit entfaltet und auch hier im Interesse der Angestelltenschaft Großes er reicht. Gerade an der Spitze aller Kammern marschiert die Innsbrucker Kammer im Bildungswesen, weiches der Refe rent anschaulich schilderte. Nachdem er noch der umfassen^ den Aufklärungsarbeit durch verschiedene Vorträge und die -Herausgabe aufflärender Broschüren durch .Kammersekretär Müller gedachte, besprach Gen. Klappholz die Wichtigkeit der kommenden Wahlen und schloß mit einem warmen Appell, die Pflicht bei den Wahlen

nicht nur darin zu erblicken, . selbst freigewerkschaftlich zu wählen, sondern bis zum Wahl tag die Zeit' auszunützen, um neue Anhänger zu gewinnen. .Nur wenn in den kommenden Kammern der sreigewerk- schaftliche Geist richtunggebend sein wird, nur dann werden die Kammern das, was sie sein sollen, .wirklich sein: eine Stütze der kämpfenden Arbeitnehmer in ihrem wirtschaft lichen und sozialen Kampf. Gemeinsam mit den freien Ge werkschaften werden die Kammern dann die Arbeitnehmer schaft zum sozialen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 12
Date: 09.04.1921
Physical description: 12
leisten, aber erklärlicherweise nur die Betriebe er fassen, in denen sich die Organisation festgewnr- zeit hat und daher in der Regel günstigere Ar- beitsverhältnisse auftveisen. Die Kammern aber werden ein abgeschlossenes soziales Bild über die Lage der gesamten Arbeiterschaft geben; sie wer den gewissermassen mit dem Stift in die Tafel der Geschichte es eingraben, wie das Wirken der proletarischen Organisationen die Lage der Ar beiter zu hoben vermag und wie die Jndiffererrz auf die.Lebenshaltung

und Arbeiter den absoluten Einfluß aus die Kammer erlangen. Die Kammern sind gesetzliche Organe der Arbeiter gegenüber den Behörden; sie werden als solche im engsten Zu- Der Rat des Narren. Aus dem Finnischen von Iuchani Acht. Auf dem Marktplatz einer kleinen Stadt, zwischen Rat haus und Dom. sind verschiedene Folterwerkzeuge ausge stellt: Daumenschrauben, Stühle und Fässer mit langcn, spitzen Nägeln, glühende Zangen. 3üt der Mitte des Platzes brennt ein Scheiterhaufen, bestimmt, den Ketzer auszunehmen

soll. Ein freiwilliges Losfagen vom Ketzerglauben, eine freiwil sammerchang mit den Gewerkschaften bei der Durchsetzung der Tarifverträge in jenen Betrie ben, die Vereinbarungen mit den Gewerkschaf ten mißachten, mit-zuwirken haben; die Kam mern werden bis zu einem gewissen Grade der Uebercha'u der Betriebsräte sein und diese zu einem einheitlichen .Handeln zusammenfühven. Die Kammern werden sozialpolitische Gesetze zu begutcrcbten haben, bevor diese den gesetzgebenden Körperschaften vor gelegt

werden. Es ist über flüssig, all die Ausgaben genau aufzuzählen, welche die Arbeiter- und Ängestelltenkarnmern zu erfüllen haben, denn zahlreiche Aufgaben wird ihnen die Entwicklung zulogen und zahl reiche Rechte werden sie sich erringen. Wir wis sen nur das eine: die Kammern werden das sein, was die Arbeiter aus ihnen zu machen wis sen; die Kammern lverden den Arbeitern und Angestellten eine Stütze im Daseinskämpfe und ein neues Machtzentrum aller arbeitenden Men schen werden, wenn die freien Arbeiter

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 30.07.1923
Physical description: 8
sein. Keinesfalls darf jedoch dadurch die überreife Aende rung der Pensionsversichcrung verzögert werden. Auch dann nicht, wenn die Umarbeitung der sonstigen Bestim mungen der Regierungsvorlage längere Zeit in Anspruch nehmen sollte. Im Nationalrat liegt seit 12. April 1923 ein Initiativantrag vor, der die Nform der Pensionsver- sicherung bezweckt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis gründlicher Beratungen in den vereinigten Angestellten sektionen der österreichischen Kammern für Arbeiter-und Angestellte, er fand

die einmütige Zustimmung nicht nur aller Sektionen, sondern auch der Angestelltenorganisa- tionen aller Gruppen. Der Entwurf enthält also die Wünsche der Angestelltenschaft. Soweit es angängig ist, in einzelnen Details über die ursprünglichen Forderungen der Angestellten selbst hinauszugehen, wird das bei der Beratung des Initiativantrages im Nationalrat ohne weiters durchzuführen sein. Die Kammern fordern daher, die Negierung möge die sofortige Beratung des im Nationalrat vorliegenden Ini tiativantrages

über die Reform der Penstonsversicherung in die Wege leiten, damit die reformierte Pensionsversiche rung längstens mit 1. Jänner 1924 in Kraft treten kann." Nachdem die Kammern nunmehr im Detail an nicht weniger als 115 Einwendungen sachlich Nachweisen, wie völlig unbrauchbar der Entwurf auch in seinen Einzel heiten ist, sagen sie zum Schlüße: „Ungeachtet der grundsätzlichen Ablehnung des Ent wurfs, zu der die Kammern aus den einleitend angeführ ten Gründen gezwungen sind, haben sie es nicht unter lassen

, die einzelnen Bestimmungen zu erörtern und ihre Meinung und auch.ihre Forderungen dazu zu äußern. Die Aeußerungen der Kammern werden gewiß eine Ergän zung durch die Sozialversicherungsträger der Angestellten — Kraickenkasien und Pensionsanstalt — finden, die mit Hilfe des ihnen zur Verfügung stehenden Tatsachen- und Ziffermnaterials einzelne Fragen eingehender behandeln können. Aber schon die von den Kammern durchgeführte Prü fung des Entwurfs — seiner Grundlagen wie seiner Ein zelbestimmungen — beweist

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 14.06.1929
Physical description: 8
. Dann wurden in Kreisen der Bauingenieure, der stärksten Gruppe aller Kammern, und zwar bei den gewerblich Tätigen, Stim men laut, die finden, daß ihnen die Kammer geringe Vorteile biete, dagegen Bindungen auferlege, die sie im schrankenlosen Konkurrenzkampf hemmen. Sie glau ben durch gewerberechtliche Regelung des Tief baues nach Muster des Hochbaues und durch genossen schaftliche Zusammenfassung der Tiefbaugewerbe größere Vorteile, als sie die Kammer zu bieten vermag, zu er reichen

. Dann sind wieder dritte, Einzelgänger, aber nicht die Erfolglosesten, die dem sreienSpiel ö e r K r ä f t e huldigen und jeder Berufsorganisation nur sehr pro blematischen Wert zuerkennen wollen. Alle diese Kräfte wirken zentrifugal, bergen die Gefahr in sich der Absplitterungen, der Spaltungen der Verminderung des Gewichtes und des Ansehens der Kammern. Demgegenüber hat der Präsident Meinong stets den Standpunkt vertreten, daß es nicht zu verantwor te« fei, die Kammern zu schwächen oder gar zu zer schlagen

Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie die gewerberechtliche Regelung des Tiesba u c s angeregt, die wieder den gewerblich tätigen Zivilingenieuren, besonders aber jenen, die als Angestellte ihren Erwerb suchen, manchen Vorteil sichern würde, ohne deren Interesse an der Zu gehörigkeit zur Kammer zu schmälern. Beide Anregun gen fanden bisher keine Gnade. Sie werden aber von der Tagesordnung nicht für immer verschwinden, sondern in irgend einer Form wieder aufleben und es wurde damit ein Sauren

aus den Betrieben. Wie sich diese Besteuerung auswirkt, kann jeder, der Oesterreich bereist, seststellen. Schöne neue Theater sind rar, die meisten Kinos sehen genau so aus wie vor 20 Jahren. Die wahnsinnige Besteuerung macht es den Inhabern unmöglich, ihre Theater zu modernisieren, geschweige denn an einen Neubau zu denken. jener in den a n d e r e n Kammern a b h e b t, die in Grup pen gespalten sind, welche wenig freundlich einander ge genüber stehen. Ein Kennzeichen des Geistes, in dem der Präsident

und galizischen Kammern mit den österreichischen Jngenieurkammern Zu sammenarbeiteten, ein Mitglied des Wiener Kammer vorstandes — er war Professor an der Wiener Technik — machte: ,-Es ist sür mich von Interesse, zu sehen, daß die Aeußerungen der kleinsten Kammer Oester reichs, der Kammer sür Tirol und Vorarlberg, im Wiener Vorstand besonder e Beachtung finden, weil diese Aeußerungen immer Niveau haben." Und der Professor hatte Recht. Um nur ein Beispiel Herauszugreisen. Vor mir liegt die Geschäftsordnung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 05.12.1933
Physical description: 8
oder auflösen. Die Schwierigkeiten aller diskutierten Pläne zei gen sich sofort bei der sorgfältigen und objektiven Durch- denkung ihrer praktischen Durchführbarkeit. Die Kammern können mit ruhigem Gewisien und im Bewußtsein der Stärke der gewerkschaftlichen Organisationen aller Richtun gen. auf die sie sich stützen, die offizielle Gesetzesvorlage er warten und dann zu ihr offiziell Stellung nehmen. Denn nicht nur die Kammern, sondern alle interessierten Kreise werden zu diesem Plan Stellung nehmen

, dessen Inkraft setzung wohl kaum im Wege einer Notverordnung möglich sein wird. Die Arbeiterkammern nehmen für sich das gleiche Recht in Anspruch, wie die Handels- und Landwirt schaftskammern, und werden diesen Standpunkt mit allem Nachdruck vertreten. Die Kammern stehen auf dem Stand punkt, daß sie als autonome wirtschaftliche und soziale Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten erhalten bleiben müssen und daß durch Neuwahlen Vorsorge für die Beseitigung der bestehenden Unsicherheit

und für die Auf rechterhaltung des gesetzlichen Wirkungskreises der Kam mern ohne Einschränkung getroffen wird. Einhellige Auffassung Der Minister für soziale Verwaltung hat es bisher abgelehnt, eine Aussprache mit den Kammern über ihre Zukunft zu führen. Man scheint kompetenten Ortes zu glau ben, die Arbeiterkammern könnten bagatellisiert werden, weil sie bei dem gegenwärtigen Kurs nicht populär sind. Vor dieser Auffassung muß gewarnt werden. Die Arbeiter kammern haben es vermieden, propagandistisch tätig

zu sein. Sie haben sich als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiterschaft gefühlt und danach gehandelt. Es wäre aber verfehlt. zu glauben, baß die Arbeiterkammern ün Denken der Arbeiter und Angestellten weniger verwurzelt sind als irgendeine andere Instanz der Arbeiterbewegung. So wie in allen anderen Kammern in den letzten Wochen sich alle Fraktionen einhellig für die Erhaltung der Arbeiterkam- mern ausgesprochen haben, so steht wohl auch unsere Voll versammlung heute aus dem gleichen Standpunkte. Die Arbeiter

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Neueste Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 31.05.1937
Physical description: 6
; die grundsätzlichen Bestim mungen der Vorlage lassen sich wie folgt Zusammensassen: Das Kammersystem wird in eine Bundeskammer und in Länderkammern geteilt. Die Bundeskammer wird ihren Sitz in Wien, die Länderkammern den ihren jeweils am Sitze des Landtages haben. Die Wiener Kammer wird dem entsprechend in die Bundeskammer und in die Länderkam mern für Wien und für Niederösterreich geteilt werden. Der Aufgabenkreis der Kammern wird grundsätzlich alle Begutachtungs- und Verwaltungsangelegenheiten bezüglich

der wirtschaftlichen Interessen der städtischen Berufszweige umfas sen, die über den Wirkungskreis eines einzelnen Bundes hin ausgehen. Die Kammern werden hiebei das Gemeinwohl wahr- zunehmen haben und auch berechtigt sein, das Zusammen wirken der Bünde anzubahnen und zu fördern und den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Wirt schaftszweigen herbeizuführen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der Bundeskammer und den Länderkammern wird in der Weise erfolgen, daß die be gutachtende und verwaltende Tätigkeit

der Bundeskammer sich parallel mit der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes, die der Länderkammern parallel mit jenen der Länder ab wickeln wird. Im einzelnen werden die Kompetenzen der Kammern, insbesondere auch die Handelspolitik und die Außenhandelsförderung, die Finanz- und Kreditpolitik, das Versicherungswesen, Verkehrsfragen und Fremdenverkehr, die Gewerbe- und Sozialpolitik, Marken-, Muster-, Urheber recht- und Patentschutz, Steuersragen, Rechtsfragen, das wirt schaftliche Bildungswesen, öffentliche

Lieferungen, Wirtschafts- Propaganda, Ausstellung von Ursprungszeugnissen und son stigen Zeugnissen, Führung von Registern und Erstattung von Berichten sowie selbstverständlich von Gutachten umsaffen, wo bei aber Gesetzentwürfe den Kammern nur mehr zur Begut achtung überwiesen werden können, und nicht, wie bisher, müssen; dies dürfte u. a. mit der in der Uebergangsverfaffung gegebenen Möglichkeit der Gesetzgebung durch die Regierung zusammenhängen. Was die Zusammensetzung der Kammern an- langt

sein, wodurch auch ein organisatorischer Zusammenhang zwi schen der Bundeskammer und den Länderkammern hergestellt wird. Die Präsidenten der Kammern werden mit qualifizierter Mehrheit gewählt, falls diese Mehrheit aber nicht zustande- kommen sollte, ernannt. Papierverarbeiker fordern die Auflösung des Papierkarkells. Aus Wien wird berichtet: Das Papierkartell trägt sich mit dem Plan, die Preise für alle Papiersorten um weitere zehn Prozent und das Packpapier sogar um zwanzig Prozent zu erhöhen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 10.03.1930
Physical description: 8
eine Erstreckung des Termines erfolgt, so daß der Prozeß erst in fünf Wochen seinen Anfang nehmen soll. Einmütiger Protest der Arbeiter' kammern. Alle Gewerkschastsrichtungen gegen die Antiterrorvorlage. Wien. 8. März. Die außerordentliche Tagung aller österreichischen Arbeiterkammern und der Vollversammlung der Wiener Kammer hat ein geradezu vernichtendes Urteil über die Verletzung der gesetzlichen Rechte der Arbeiter kammern gefällt, die sich die Regierung bei der Einbringung der Antiterrorvorlage

in der ursprünglichen Fassung als auch jetzt wieder ln der in wesentlichen Bestimmungen geänderten Fastung den Kammern gemäß der ausdrücklichen Vorschrift des Kammcrgesetzes zur Begutachtung vorzulegen. Der Kammertag und die außerordentliche Vollver sammlung der Wiener Kammer richten an die Bundesregie rung und an den Nationalrat die dringende Forderung, den Arbeiterkammern bis Donnerstag den 13. März die gesetzlich gebührende Gelegenheit zu geben, diesen Entwurf einer en- gehenden Prüfung und Begutachtung

Begutachtungsrecht der Kammern unter allen Umständen gewahrt werden müsse. Eine Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen liege auch deshalb vor. weil die Arbeiter kammern schon bei der ersten Regierungsvorlage nicht offr- ziell um ihr Gutachten befragt worden sind. Die Regierungsvorlage, erklärte Staudt, enthält zwei fellos eine ganze Reche von Bestimmungen, gegen die auch die christlichen Gewerkschaften auftreten müsten. Aber viel leicht wird es gelingen, noch im letzten Moment diese Be stimmungen

, mit den übrigen Gewerkschaften gemeinsam über erne Verbesierung des Gesetzes zu sprechen, um vor allem zu ver hüten. daß unter dem Schutz dieses Gesetzes die Sumps- pflanze der sogenannten „Unabhängigen" gedeihe. Eine Erklärung der völkischen Gewerkschaften. Walesi lDeutschvölkftche Gewerkschaften. Graz) gab fol gende Erklärung ab: Die nationalen Gewerkschaften miß billigen. daß die Regierung durch die Art der Einbringung des Entwurfes des Antiterrorgefttzes das Gutachi entrecht der Kammern für Arbeiter

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Alpenland
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Page 2 of 4
Date: 04.11.1933
Physical description: 4
sollen. Die neuen Kammern werben nach dem Muster der Handelskammern in der Weise gegliedert, daß die großen Gruppen Sektionen bilden, denen eine neue Sektion der Angestellten und Arbeiter anzugliedern wäre. Diese hätte in gewissen Fällen gesondert abzustimmen. Grundsätzlich soll die Gliederung die sein, daß zum Beispiel die Handels kammern in die Sekttonen Handel, Gewerbe, Industrie, jede aus den gleichberechtigten Kurien der Anternehmer und brr Dienstnehmer bestehend, zerfällt, ebenso

die Landwirtschaft kammern in Sektionen der Klein-, Mittel- und Großbesitzes Klein- und Großforstbesitz. Die Kammern der freien VerB soll die bestehenden Verussverbände der Aerzte, Rechtsanwälte Notare, Journalisten, Ingenieuren und Architekten usw. E nehmen, wobei die Frage der Vertretung der Beamten bei öffentlichen Hand — unter Amständen in einer gesonderte» Veamtenkammer — noch offen bleibt. Wichtig ist jedoch ber Grundsatz, daß in Fragen des Dienstrechtes, der SozialverM rung und ähnlichen die Arbeitnehmer

besonders nahe berühre»' den Angelegenheiten im Rahmen der einzelnen Kammern llnter- nehmer und Arbeitnehmer als selbständige und gleichwertige Gruppen einander gegenübergestellt werden, so daß eine lieber' stimmung der einen durch die anderen verhütet wird. ^ Den Kammern soll die Gesetzgebung in allen jenen Frage» übertragen werden, die ausschließlich die großen Berufsstälide, also Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Forstwirt' schast, freie Berufe, berühren, wie Gewerberecht, Patent-,

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Lienzer Nachrichten
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Page 4 of 16
Date: 12.01.1934
Physical description: 16
der Ardeiteekammern. Wien. Amtlich wird mitgeteilt: Am 31. Dezember 1933 erloschen bekanntlich die vor zwei Jahren abgelaufenen und seither zweimal durch Gesetz und Verordnung verlängerten Mandate der Kammern für Arbeiter und An gestellte endgültig. Da diese wie andere Ein richtungen der gegenwärtigen Gesellschafts ordnung von der berufstänöischen Neuord nung, deren Einleitung die Bundesregierung bereits angekünöigt hat, nicht unberührt blei ben können, und um für die Aebergangszeit die soziale Funktion

der Kammern zu sichern, hat eine Verordnung der Bundesregierung, die am 21 . Dezember veröffentlicht wurde, die Schaffung von Verwaltungskommissionen vorgesehen, deren Mitglieder vom Dundes- minister für soziale Verwaltung zu berufen sind. Nachdem mehrere Aussprachen voran gegangen waren, richtete der Bundesminister für soziale Verwaltung an die Christlichem Anabhängigen und Freien Gewerkschaften, so wie an den Deutschnationalen Hanölungsge- hilfenverband die Einladung, ihm Vorschläge für die Bestellung

Nicharö Schmitz und des Sektions chefs Wlcek stattgefunden haben, gelang es, zwar in weniger bedeutenden Fragen, die Standpunkte zu nähern, jedoch scheiterten die Verhandlungen schließlich an der Forderung der Sozialdemokraten, ihnen die Vorherrschaft in den Kammern zu lassen. Darauf konnte die Negierung um so weniger eingehen, als unter sozialdemokratischer Führung bis in die jüngste Vergangenheit Arbeiterkammern zu Politischer? Demonstrationen gegen die Bundesregierung verwendet worden

sind, obgleich das Gesetz diesen Kammern ausdrücklich nur die Aufgabe der sachkundigen Beratung der Negierung und der Wahrnehmung wirtschaftlicher und so zialer Interessen der Arbeiter und Angestell ten zuweist. Vergeblich appellierte der Bun- öesminister für soziale Verwaltung an die Vertreter der freien Geiwerkschaften, Sie sach liche Mitarbeit in der gesetzlichen Interessen vertretung der österreichischen Arbeiter und Angestellten nicht von der Erfüllung einer machtpolitischen Forderung abhängig

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 8
Date: 28.04.1931
Physical description: 8
das Staats- und Bolkswohl keineswegs von der Ver mehrung der sogenannten Kammern abhängt. Das ganze Kämmers y st e m, wie es heute in Oesterreich herrscht, hat einen endlosen Bürokratismus hervor gerufen, der mit den verschiedenen Sparmaßnahmen und der Entlastung der Volkswirtschaft nichts gemein hat. Die Kammern sind zu Vevsorgungsanstalten und zum Haupt tummelplatz des Doppelverdienertums geworden. Schon aus diesem Grunde wäre eine Pressekammer abzulehnen. Zudem würde eine Kammer für die Presse

und die Sozialversicherungs- reform. KB. Wien, 27. April. In einem Artikel „Die Reform der Arbeitslosenversicherung" vom Abgeordneten Hans P r o d i n g e r, der in den „Wiener Neuesten Nachrichten" vom 26. April erschienen ist, wurde erklärt, die Vorlage zur Reform der Sozialversicherung sei den Kammern vorgelegt worden, ohne daß die Minister vorher von ihr Kenntnis bekamen. Das ist nun nicht richtig. Bundes minister für soziale Verwaltung, Dr. Re sch, hat vor der Hinausgabe an die Kammern in einer Minister ratssitzung

über alle wesentlichen Punkte der Re form Bericht erstattet und erhielt die Bewilligung, den Entwurf hinauszugeben. Die einzelnen Mim- ster haben sich nicht auf den Entwurf festgelegt. Er stellte noch keine Regierungsvorlage für das Parlament dar. Der Ministerrat hielt ihn aber für eine geeignete Grundlage zur Erörterung durch die Kammern. heilige Bürokratismus noch mehr gezüchtet und fetter gemästet werden könne. Wir Zeitungsverleger organi sieren uns so, wie wir wollen — wir machen dem Parla ment

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 12
Date: 24.03.1934
Physical description: 12
bekommen, zu der Frage der Teilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern Stellung n\ nehmen. Vis Ostern dürste die ganze Reform der Ueberggngs- Verfassung und die endgültige ständische Verfassung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Die neue Verfasiung wird auf autoritärer Grundlage bei Erweiterung der Machtvollkommenheiten, der Bundesregie rung und des Bundespräsidenten als Führer des Staates in berussständiichem Sinne ausgebaut. Die vier Kammern: Staatsrat, Länderrat (Vertretungen der Länder

und der Bundeshauptstadt Wien), Ständerat und Kulturrat, sollen aut autoritärer und ständischer Basis zusammengestellt werden. Für die Uebergangszeit loerden die Mitglieder der Kammern ernannt. In der Endverfasiung wird <ine Delegierung der Mitglie der durch die Berufsstände vorgesehen. Ob für die Entschei dung-über außerordentlich wichtige Fragen zwei oder drei Zusammenfassungen der vier Kammern geschaffen werden sollen (Bundesversammlung, Bundestag und Bundeswirt schaftsrat), ist noch nicht sicher. Jedenfalls

würde die Bun desversammlung aller vier Kammern vollzählig umfassen. Der Grundsatz der bisherigen Verfassung, wonach alle Macht vom Volke ausgehe, wird in der neuen Verfas sung in dieser Form nicht mehr ausscheinen. Ob das Konkordat, das Bundeskanzler Dollfuß mit dem Vatikan abgeschlossen hat. in die neue Verfassung ausge nommen wird, ist fraglich, vielmehr hört man. daß das Konkordat nach der üblichen Art ratifiziert werden soll. Be stimmungen, die eine Führung der Adelstitel verbieten

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