darüber: Für die allernächste Zeit steht eine Entscheidung der Regierung bevor, die für die österreichischen Arbeiter- und Angestell tenkammern von großer Bedeutung ist. Ende September 1981 war die Funktionsdauer der Mitglieder der Kammern für Arbeiter und Angestellte abgelau'en. Da damals die Absicht bestand, das Wahlrecht für die Kammern zu „re formieren", wurde die Mandatsdauer durch Gesetz aus zwei Jahre, also bis zum 30. September 1933, verlängert. Zu dieser Wahlreform war es nicht gekommen
, dagegen trat in diesem Jahre der Plan in den Vordergrund, im Zu sammenhang mit dem Umbau der Verfassung des Staates aüf der Grundlage des ständischen Gedankens auch die Kammern in diesem Sinne umzugeftalten, das heißt, die Arbeiterkammern mit den zuständigen Kammern der Unter nehmer zirsammenzülegen. Deshalb wurde die Mandats dauer im Wege einer Notverordnung neuerlich bis zum 31. Dezember verlängert, in der Erwartung, daß inzwischen alle Vorbereitungen für diesen „Umba u" abgeschlossen
oder auch nur eine Verlängerung ihrer Funk- tiovsdauer zuzugestehen. Es soll vielmehr schon in aller nächster Zeit eine Neuregelung getroffen werden, die einen Uebergang zur künftigen Neuordnung im Sinne des stän dischen Gedankens bilden soll. Die Kammern sollen mini steriellen Beamten als Regierungskommissäre unterstellt und diesen sollen Kommissionen als Beiräte beigegeben wer- -den, die aus den bisherigen Gewerkschaftsvertretern zu sammengesetzt sein würden. Dabei soll die Absicht bestehen, die Zusammensetzung
nahezu über alle Mandate, in den anderen Kam mern über eine Mehrheit. Gegen die Bestellung von Re- Mrungskommissären würbe sich ein sehr heftiger Wider stand bei den freien Gewerkschaften ergeben, da dies das Ende der Autonomie der Arbeiterkammern bedeuten würde. . . . oder Gewrrkschastspräsidenten? Nach einer anderen Version sollen nicht beamtete Re gierungskommissäre eingesetzt, sondern die oberste Leitung der Kammern Männern aus der bisherigen gewerkschaft lichen Vertretung anvertraut
werden, und zwar so, daß dem einen Teil der Kammern an erster Stelle ein freigewerk- ichüftlicher und an zweiter Stelle ein christlicher Gewerk schaftsvertreter und bei den anderen Kammern in umgekehr ter Reihenfolge vorstehen soll. Es heißt, daß Minister Schmitz schön in den nächsten Tagen den Präsidenten der Arbeiterkammern Mitteilungen über seine Msichten machen rverde. Vertretung »rach dem Proporz? Das „Neue Wiener Tagblatt" gibt folgende Informa tion aus: Es ist vorgesehen, daß die Arbeiterkammern in 'der neuen ständischen