man nicht, welches Testament älter oder jünger ist. Im übrigen ist die äußere Form gleichgültig. Man kann Tinte oder Bleistift benützen, man kann das Testament zum Beispiel auch, wenn es gar nicht anders geht, mit einem Griffel auf eine Schiefertafel schreiben, natürlich darf man es nicht mit einer Schreib maschine schreiben, weil das Ganze eben in Handschrift geschrieben sein muß. Wenn man dos Testament nicht selber schreibt, ist notwendig, 1. daß man es wenigstens selbst unter schreibt, 2. müssen drei Zeugen
unterfertigen, wovon wenigstens zwei zugleich anwesend sein müssen, 3. müssen die Zeugen fähig sein, 4. müssen sie ausdrücklich erklären, daß dieses Schreiben den letzten Willen des Hans enthält Den Inhalt brauchen sie nicht zu kennen. Ihre Unterschrift müssen sie mit einem Hinweise, daß sie Zeugen sind, unter dos Testament setzen. Welche Zeugen sind fähig und welche unfähig? Unfähig ist, wer unter achtzehn Jahre alt, blind, taub, stumm oder geistig nicht imstande ist, Begebenheiten der Umwelt richtig