Seite 4 MSMDM FSr die Telephon-Abkwuenteu - Wir «holte» van telephonischen Zentrvl- «nt Bozen der TelqchmiyeselHchHt für vi« drei Benegien folgende Mitteilung mit dem Ersuchen um Veröffentlichung: Es nmd den Tetqchonaibonnenten folgen des zur Kenntnis gebmcht: 1. Die d«dmoi«Mche Telqchonaibonne- ments-Gebvhr ist im vorhiimn zu bezahlen, und zwar in jedem Falle spätestens in den ersten 14 Tagen des Trimesters, dos «st vom 1. zmn IL. der Monate Jänner, April, Juli und Oktober. Erfolgt die Zahlung
die Verbindung wieder her- stÄlen und dem Abonnenten das Telephon belogen, wenn er im ersten Monate des Tri mester« nM gezahlt hat, vorausgesetzt, daß er «her der TÄmeftoalgebühr und dem ge nannte« Betrog von S Lire am weite« EnchhAtgung von L. 1.SY für jeden auf den ersten Monat folgenden Tag bezahlt. 4. Ist dos Trimester abgelaufen, ohne daß die Zahlung erfolgte, so verliert der Abon nent den Anspruch imf das Telephon endgil- Hg, wob« « der Verwaltung freigestellt bleibt, gegebenenfalls alte zulässigen
über die Mannesmann-Rohre ver lesen. wobei festgestellt wurde, daß dos Mm» ser Wasser außerordentlich weich (kohlen- säurehältig) sei, weshalb ein Kalkfilter ein gebaut werden soll. — Das Ansuchen des Gervasio Umberto um Erlaubnis zur Sand gewinnung am Sinnich wurde abgewiesen. — Die Lehrer der Fortbildungsschule hatten um Erhöhung ihrer Bezüge angesucht, um wenigstens auf die gleiche Gehaltshöhe zu kommen wie im Borjahre, was angesichts der m Papiersäcke vo» Lire 2L0 aufwärts. P latzer H, Köper, Rennweg. 3S41R