2ZO >à » . Auratel-Editt. p^'sàns-, Ekg-nth«mS-oder Pfandrechtes, das ib. .» voi» k. k. Landgericht Bregenzerwald wird hi, mit be- sonst zu statten, gekommen wäre, abzutragen verbat kaunt qemacht, man habe nach gepflogener,Unters»chuug werden wurden. - v »n den, Joseph DominikuS Bader, Maurer voà Argeiizipsel, - Z-gleich wird zum Versuche ei,«r gütlichen AuSal,!. der GemeKide Au/ wegen unüberwindlichem Hang zur chung dieser Konkurösache, und im Nichter-ielükqSfaU. Trunkenheit die eigene
- ivezau, den s8. März ,S2l). . liche Glaubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Ä. K. Landgericht Bregenzerwald. Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei- I. K. Ratz, Landrichter. getreten geachtet würden. — K.K. Laiidgericht Klausen, den i. April ikì^y. s Vom kaiserlich königlichen Landgerichte Dornbirn Herr Landrichter krank. «ird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen BlaaS, Adjunkt. daran gelegen, bekannt gemacht: ^ ... / ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung
der Anwesenden bei- K. K. Landgericht Dornbirn , den 3o. März > getreten geachtet würden. Dr. MoSbrugger, Landrichter. K.K. Landgericht Sillian , den r. ?lpril iv^l) ^ v. Chizzali, Amtsverivalter. 2 Von dein kaiserlich königlichen Laudgsrichte Klansen wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen 2 , A 0 n v 0 ka t i 0 n s - Ed i k t. daran gelegen, bekannt gemacht: Vom k. k. Landgerichte Dornbirn wird jeder, der cm ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon- die Verlassenschaft
aufgefordert, schuldete» eine Forderung zn stellen berechtiget zn seyn solche bei Vermeidnng der im h. »,/, deS alla, bürgert, glanbt, aninit erinnert, bis den rq. Mai dieses JahreS G. B. ausgesprochenen NechtSnachtbeile am 2. Mai Ver dis Anmeldung seiner Fordernng iu Gestalt eintt fürmli- mittag um'c) ìlhr dahier nackzuweiseu. chen Klag- wider den Vertreter dieser KonknrSnia,ie, Hrn. K. K. Landgericht Dornbirn, den 2. April >L2c>. Johann Oberhauser dahier, bei diese,» Ge- Dr. MoSbrugger, Landrichter
ein eigenes Gut von der Masse bei Vermeidnng des im §. v,/, deS bürqerl. G. B. auöge- znfordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung ans ein drückten Nachtheiles anzumelden nnd darznthnn. liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß K. K. Landgericht Brir-n, den 3n. März èq. allo solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse Schgnanin, Landrichter, schuldig seyu sollten, die Schuld ungehindert deö Kom- ,