- Qerschuldetcn vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu- lassen. .biger, wenn sie etwa in d:e Masse schnldig seyn sollten, die - ^ ' K. K. Landgericht Zell, den 3. April >827. Schuld ungehindert deS KvnipeiisalionS-, Eigenthnmö- Jos. F. v. Pichl. oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. 2 Von dà kaiserlich königlichen Landgerichte Brireit Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen AnSglel- wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen chuug
- Glänbiger nm so ge>vi>>er zu erscheine» habe», als die schuldete» eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn Nichterscheinenden den Befchlnilen der Anwesende» bei- glaubt, anmit erinnert, bis den >>. Mai d. I. iiiclii5. getreten geachtet würden. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer formn- Botzen, den 1». April ,32?. che» Klage wider diese Konknro - Ma»e bei diesem Ge- K. K. Landgericht Karneid und Jeuesien. ' richte so gewiß eininreichen, und in dieler nicht »nr die Stainer, Landrichter
haben sich bis zum letzten' Vorarlberg befindlichen Vermögens deö benannten Ver- dieses Mon ZiA linier Vorlage ihrer MoralitätS- lind O.ua- schuldete» ohne Ausnahme auch dann abgewie>en s^'y' lifi.'atiznS-Zen.'.iiissc zu nielde». - sollen, wenn ihnen ivirklich ein Kompeiisatioiiörechtge' K. K. Landgericht Schwab, den 7' April >»27. biihrte, oder wenn sie anch ein eigenes Gilt von berMa»e Schiestl, Landrichter. zu fordern halten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut deS Verschuldete» vorgemerkt »'are
, 2 .. Edikt. daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Ma »c DaS k. k. Landgericht Zell am Ziller, als Obervor- schnldig seyn sollten, die Schuld iiiigehiiidelt des Kvm- »NindschästSbehöede, fand für nöthig, folgenden Indivi- peufationS-, EigenthnmS . oder Pfandrechtes, das ihnen dlien, „iid zwar I. dem Jchan» Pfister wegen Taubstumm- sovst zu stalten gekonimen wäre, abzutragen verhallen heit, li. dem Joseph Eller uud Ill. Math. Brugger wegen ' werde» würden.