in seiner Wohnung zu, arbeitete in der Heuscheune, fütterte das Vieh, aß bei Tische. Er wurde gesehen und — am 22. Mai 1822 — bei Tagesanbruch plötz lich überfallen und fortgeliefert. Das Landgericht froh lockte über den Fang, aber, eine gewaltsame Befreiung befürchtend, ließ es die Frohnveste von geheimen Wächtern umstellen. Diese Besorgnis war nicht unbegründet. Dre Dienst leute Manharts eilten mit der Trauerbotschaft in ver schiedenen Richtungen auseinander. Nur die Bäuerin saß trostlos in dem öden Hause
- \ ler erkannte die Stimme, aber er regte sich nicht. Denn } er war kein Manharter. Als er einem Bekannten den j Vorfall erzählte, machte dieser bei dem Landgericht j die Anzeige. Sebastian Manzl von Liendla wurde vor- ! gerufen; er wand sich jedoch aus der Schlinge. — I Die Manharter verabredeten sich auf seinen und des j Freundes Antrieb mit allem Ernste über die Spren- ! gung der Frohnveste. Sie ließen sogar unzweideutige I Drohungen fallen. Doch konnten sie sich auch die ! Schwierigkeiten
, beschränke sich schwerlich auf die Befreiung \ der Häuptlinge; denn auch gegen das Landgerichts- j personal sumse Drohung umher; das Unternehmen \ hülle sich jedoch behutsam in bergendes Dunkel; man \ höre nur, ohne zu sehen. Tribus berichtete diese Mel- \ düngen an das Kreisamt. Eine Staffelte trug am } 26. Mai nach. Mitternacht Befehl und Weisung heran. } Beide Gefangene, Manhart und Thomas Mair, soll- \ ten ungesäumt an das Landgericht Rattenberg abge- j geben werden. Doch bis zum Tagesanbruch ließen
. ; Im Juni wurden Manzl und Mair nach! Inns- j brück abgeführt und in die Frohnveste gelegt, um j von den Stadt- und Landrechten untersucht zu wer- l den. Am 22. Juni wurden die Akten meritorisch ge- i schlossen und dem Appellationsgerichte zur Revision - vorgelegt. Doch dieses fand am 10. Juli die Unter- | suchung noch nicht spruchreif und verlangte die Er- | Hebung mehrerer Punkte von Seite des Landgericht- - tes Hopfgarten. Hier befanden sich 40 Manharter, darunter 26 i Weibspersonen, in Untersuchung
berger die Anzeige, am künftigen Sonntag (Trinitas, 6.) werde fichl der Klub in Manzls Wohnung ver sammeln; in der nächtlichen Zeit oder nach (?) dem Gottesdienste, um dem päpstlichen Segen des Va ters Manhart sowie seiner „Predigt" beizuwohnen. Das Landgericht traf daher die sorgfältigsten Vorkehrun gen, die Versammlung plötzlich zu überfallen und zur Strafe zu ziehen. Das Herankommen der Manharter aus den mtfernterm Orten am Vorabend oder im Morgendämmer sollte die Zeit der Zusammenkunft