so gewisser aiizuzcige», als derselbe sonst/ wenn das ihn zur wirklichen ^inreihung «resse,, sollte, und <r sei nen Aufenthaltsort Iiicht -angezeigl habe» wurde, als Re nitent behandelt werde» mußte. ^ Die Strafen gegen Renitenten sind: Die Verlängerung der Kapitlilarionözeit. um zwei Jahre; 2.. die Abgabe zum Militär auch nach Verlauf deS Mi- litärvstichligkeirSalterS; 3. der Verlust deö Rechtes, sich vertrete» zu lassen. K. K. Landgericht Steiuach, den >5. Noe. . I. v. Ottenthal, Laiidrichrer
-Edikt. Dem Joseph Gasser, Sohne deS verstorbenen Simon Gasser, gewesenen MayrS in der Sulz, Viertels Roth- wandt, dieß Gericìirs, wird wegen Verschwendung, als Folge unmäßige» GenuIIeS geistiger Getränke, die eigene - Veriiiögeiioverwaltung hiemil abgei:ommen, und für ihn Johann Zippl, Zuner in .'lurlaS, als Kurator aufgestellt, waö zur östentlichen Kenntniß gebracht wird. K. K. Landgericht Ritten, den ,c». Nov. »831. Hochleiter, k. k. Landrichter. 3 Edikt. Voin k. k. Landgerichte Fügen wird biemit
bekannt ge macht, ma» habe den Johann Straßer, lediger Ritzl- wirthSfohu.aUhier, wegen Arbeitsscheue und Unwirth- fchaftlichkeit unter Kuratel zu setzen, und in der Person deS Felix Rainer, Gutsbesitzer allhier, einen Kurator aufzustellen befunden. Daher Jedermann gewarnet wird, sich mit demsel ben in verbindliche Geschäfte eiiizulallen. K. K. Landgericht Fügen, den 27. Okt. ,ÜZi. ' ' . v. Payr, Landrichter. 3 V o r r ti f u n g. Bei der heute zum Behufe der Kompletiruug deS Kaiferjäg-r-RegimeutS
: ' a) I» der Verlängerung der KapitulationSzeit vo» zwei Jahren, I>) .'ìl der Abgabe zum Kaiserjäger - Regiment«, auch nach Verlauf deö militärpflichtigen AlterS, und im Verluste deS Rechtes, sich vertrete» 5» lassen. K. Landgericht MiederS, de» Nov. iL3i. v. Guggenberg, Landrichter. 3 Kura rel-Edikt. Das gefertigte Landgericht hat über den in die Pro- vinzial - Irre» - Zlnstalt nach Hall abgegebenen Jakob Meß- Achenthnl, zue ^erinö^enSverwaltlin^ den Joseph Ober- lechner, Söll.ier alldcrt, als Kurator aufzustellen
für nothwendig befunden, daher sich bei Eingebung verbiudli- cher Geschäfte unter Vermeidung der dlelzfälligen Rechtö- nachtheile an den aufgesieUten Kurator zu ivenden ist. Nothholz, den U. Nov. ,U3>. Graf v. Taniieiiberg'scheS Landgericht Rotteubnrg am Jun. ^assl, Landrichter. 3 Von dem k. k. Land- »nd Kriminal-Gerichte Feldknch wird dnrch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen' daran gelegen, bekannt gemacht: ' Es fcy von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gefammte iin Lande