, und im Falle des zwecklosen Erfolges am 24. Juni darauf, Vormittags 9 Uhr, in daiger LanVgerichtSkanzlei vorgenommen. Der AüSrufSpreiS besteht für die Behausung, Muß» mühle und Garten von 76 Klaftern, dann Kat. Nr. 614 und 615 zweierAuffänge Lägermahd von 1000 Klaftern, und Kat. Nr. 1160 eines Ackerls von 20» iü Klaftern und 'eines Galtmahdeö von 3745 Klaftern groß, in ' 1600 fl. R. W., wobei sich auf das Edikt vom 4. April d. I. bezogen wird. K. K. Landgericht MiederS, den 3. Mai 1843. v. Guggenberg
mit 33 fl. 2 kr. N. W. richtig ge stellt. Die Baubeschreibung und Bedingnisse mögen in ver daigen AmtSkanzlei zu jeder Zeit «ingesehen werden. DieAbsteigerung der dießfälligen Reparaturen wird den 27. Ma, p. I. S Uhr «»»mittags b«j dj«s«m glicht« »»»Och ' K. Landgericht Taufer», dei» 6. Mai 184g ». Lep«, Landrichter. 8r. Frene«, Adjunkt. ^ Vertt«it,er»„gS-Epikt. Rr. ,Z7 Bin k. k. Landgericht« Neumarkt wird hiemit be kannt gemacht? es-werde arrf er»?vnvrs AirtanZVn trs Hrn. Dr. v. Pyfch in !Hj»lfrrn, als Gewalthaber
dieser AuörusSpreiö nicht erzielt wer, den, so wird derselbe, jedoch nicht unter 1000 fl. R. W., herunter gesetzt. Die übrigen Bedingungen, Gränzen und Lasten können in däiger AmtSkanzlei eingesehen werden. K.K. Landgericht Neumarkt, den L7.A>iri! 1348. Gasser, Landrichter. - 1 Berste igerungü-Edikt. Nr. 589 Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird hiemit bekannt-gemacht, es werde auf exekutives Anlangen deS Karl v. Koger zu Marareid wider die DominikuS und Anna, Soironifchen Eheleute zu Salurn wegen ein» Forderung
nicht erzielt wer den, so wird die Realität auch unter demselben hintan» gegeben werden. Die übrigen Bedingnisss und Lasten können in dai ger AmtSkanzlei eingesehen werden. K. K. Landgericht Neumarkt,, den 14. März 1S4S. Gaffer, Landrichter. 1 VersteigerungS-Edikt. Nr. 464 Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird bekannt gemacht, daß auf exekutives Anlangen des Johann Kohl in Salurn wider Joseph Daustin für sich und alS Vor münd, feiner Geschwisterte Anna und Luzia Faustin und Maria Faustin, verehelichte
haltenen Rechtsfolgen vahier gehörig anzumelden, und in der Anmeldung, wenn sie in diesem Juriödiklions- bezirke nicht wohnhaft sind, eins in diesem Bezirke wohnhafte Person, weicher die weiter» gerichtlichen Ver ordnungen zugestellt werden kLnntn, namhaft zu machen ' haben. K« K. Landgericht Neuma^rkt,, den 13. März 1848. Gaffer, Landrichter.