.in der Voldereraue. Hiefür ist der Ausrufspreis 900 fl. N. W. Die auf dem Gute hastenden Realoblagen, sonstige Lasten und Versteigerungs-Bedingungen können bei die sem Gerichte eingesehen werben. Die Versteigerung selbst wird Montag den 28. März l. I., Vormittags 9 Uhr, in der Wirthsbehausung des Michael Reinifch, Gleinserwirlh von Volders, abge halten werden. K. K. Landgericht Hall, den 26. Febr. 1336. 'Endcr, Landrichter. 3 VersteigerungS-Edikt. ES wird hiemit bekannt gemacht, daß am 2t. k. M. März um 9 Uhr
-Bedingnisse können in der AmtS kanzlei während der AnitSstunden eingesehen werden. K. K. Landgericht Neumarkt, den 25. Febr. 1336. v. Frofchauer, Landrichter. 3 Bon dem kaiserlich königlichen Landgerichte GlurnS wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen,. denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daS gesammte im Lande Tirol und Vorarl berg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Guntsch, Bauersmannes von Matsch
Vormittags in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht GlurnS, den 19. Febr. 1836. Sybold, AmtSverwalter. 3 Vorladung. Joseph Frenes, Sohn des Sebastian FreneS und der Barbara Obojes, gewesene SoldhäüslerSleute von Kompill, hat sich vor mehr als 30 Jahren als Laden junge auf die Wanderung begeben, ohne seither von sei nem Leben
oder Aufenthalte Kunde erhalten zu haben. Derselbe wird hiemit aufAnsuchen seiner Verwand ten aufgefordert, binnen Jahresfrist von seinem Leben und Aufenthalte diesem Landgerichte Nachricht zu geben, widrigenfalls zu dessen Todes-Erklärung geschritten wer den würde. ' K. K. Landgericht Enneberg. St. Vigil, den 20. Febr. 1336. Unterkircher, Landrichter. 3 Edikt. Weil der mit Edikt vom 26. Jän. 1835 öffentlich vorgeladene Alois Gabl von KaunS, welcher schon vor mehr alS 30Jahr?n alS Bergknappe in d.,6 Ausland
sich begeben, seither weder selbst erschienen ist, noch auf eine andere Art däS hiesige Gericht über sein Leben oder sei nen Aufenthalt in Kenntniß gesetzet hat, so wird dersel be auf neuerliches Anlangen seiner nächsten Verwandten hiemit als todt erklärt. K. K. Landgericht Ried, den 15. Febr. 1336. Osner, Landrichter.