scheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten mittags in hiesiger Landgerichtskanzlei Tagfahrt bestimmt- qeachtet würden. ^ '^er die VerhandlungSart dieses Konkurses, die Wahl Kaiserl Königs, prov. Landgericht Dornbirn in Vorarlberg des Kredltvre»a„«,chusses, »nd die Bestätigung des eins am 20. Màrz iL-?. weilen aufgestellten, oder Ernennung des neuen' Masscver- v. Gilm , pr. Landrichter. . walterS die nöthige Uebereinkunst zu treffen. Es foderi aber das Veste der Konkursmasse
. die An- Kaiserlich Königlich prov. Landgericht Schwatz Meldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage am zo. März 1817. ' wider den Vertreter dieser Konkursmasse Advokat Dr. We- - P allang, prov. Landrichter. geler zu Feldkirch bei diesem Gesichte so gewiß einzureichen, Wallnöser, prov. Adjunkt. und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner.Forderung, . sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder, jene Z K 0 tt k u r S - E d i k t. Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widri
geachtet würden. ' - auf ein liegendes Gur des Verschuldeten vorgemerkt wäre, Kaiserl. Königs, prov. Landgericht Feldkirch in Vorarlberg. so zwar^. baß solche Gläubiger, wenn sie in die Massa am 20. März - schuldig seyn sollten , die Schuld ungehindert des Kompen- I. G. Berreitter, Landrichter. sations ? Eigenthums - odxr Pfandrechts, das ihnen sonst - - zu stalten gekommen wäre, abzutragen verhallen werden A K v n k u r S - E d ik t. würden. Vom k. k. prov. Landgerichte Schwatz wurde auf er- Zugleich
selbst, oder durch gehörig Bevollmächtigte mit dem Verschuldeten eine Forderung zü stellen berechtigt zu seyn, Beisahe zu erscheinen vorgeladen werden, daß die Nicht- glaubt , anmit erinnert bis ly. Mai d. I. die Anmeldung anwestgen der Stimmenmehrheit der Erschienenen als bei- seiner.Forderimg in Gestalt einer förmlichen Klage wider getreten geachtet werden würde», die Johann Pircherische Konkursmasse bei diesem Laud- Kaiserl. KSnigl. prov. Landgericht Steinach gerichte also gewisser einzureichen
durch sich selbst, rung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerket oder einen Stellvertreter dieses k. k. Landgericht n, Keiint. wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie -etwa in die ^l>enS zu sehen, widrigen Fallö man zur -Lo- Maiie schuldig seyn sollten, ihre Schuld ungehinderl deS desàklaruug schreiten würde. ^ „ „ Kompeniarions - Eigenthums - cder Pfandrechts , das ih- Kaiserl. 5ìS„lgl. prov. Landgericht Lienz am 1. Apr»l iZl?, > ncn >on>t zu statten gekommen wäre, abzutraaen verhalten Dr» Rizzi, prov