sich auf die gerichtliche Kaufsurkunde vom »3. Sept. i3ik», V. B. Fol. t-S. Die Bedingnisse stehen zu den gewöhnlichen Amts- stunden dahier zur Einsicht offen, und werden bei der Versteigerung bekannt gegeben werden, welche auf An- suchen des Verkäufers in der Georg Bucher'fchen WirlhS- behausung zu AxamS SamSiag den s». Dezember d. I., Vormittags y Uhr, vor sich gehen wird. Wilten, den s». Nov. >334. K. Lt. Landgericht Sonnenburg. v.Oktenthal, Landrichter. » VorrufungS-Edikt. Johann Plattner, geboren ani Völklhofe
in Roth wandt, dieß Gerichts, am 7. Februar »772, ist bereits mehr als 3o Jahre abwesend, obne daß in diesem Zeit räume von seinem Leben und Aufenthalle etwas bekannt geworden ist. Auf Ansuchen der gesetzlichen Erben wird nun ge- dachterJohann Plattner oder dessen eheliche Descendenz hieinit aufgefordert, von seinem Leben oder Aufenthalte .daS unterfertigte Landgericht binnen einen JahreS um so gewisser in Kenntniß zu sehen, als derselbe widrigenfalls auf ferneres Einschreiten seiner gesetzlichen
Erben alS todt erklärt werden würde. K. K. Landgericht Stein am Ritten. LengmooS, den s». Nov. >334- Hochleiter, Landrichter. v. Ottenthal, Adjunkt. 1 Edikt. Vom k. k. Stadt- und Landrechte zu Innsbruck wird hieniit öffentlich bekannt gemacht, daß inan die über Joseph v. Weinhart mit Edi^l vom sg. Juli -Ssy ver hängte Kuratel, da der Grund dieser Verhängung auf- gehörel hat, aufzuheben, und demselben die eigene Ver mögensverwaltung wieder einzuräumen befunden habe» Innsbruck, den ik). Nov. ,334
. Johann Ritter v. JenuU, Präsident. Linser, Landrath, v. Mersi, Rathsfupplent. Jos. v. Kappeller, Sekretär. > Todes-Erklärungs-Edikt. Nachdem Franz Taver Grabher, Sobn des Johann Grabher, BäckenhannefeS, und der Anna Maria Fitz von Lustenau, ungeachtet der dießgerichilichen Vorla dung vom 3o. Oktober »334 weder selbst erschienen ist, noch das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens gesetzt hat, so wird er hieniit als todt er klärt. K. K. Landgericht Dornbirn, den »7. Nov. >334
. I. K. Ratz, Landrichter. » TodeS-Erkiärung. Nachdem der mit Edikt vom 27. Juni ,333, Zahl VSb, vorgeladene Joseph Nuit, KleinhäuSlersohn von Spineid, der Gemeinde Marien, binnen der anberaum ten Frist eineS JahreS weder in Person bei diesem Land gerichte erschienen, noch selbes über sein Leben und Auf halten auf eine andere Art in Kenntniß gesetzt hat, so wird derselbe ans weiteres Anlangen seiner gesetzlichen Erben hiemii als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht SchlanderS, den Q. Nov. ,334