, uns im NichterzielungSsalle zur Pestätigung oder, Wahl eines > VermögrnSverwalterS und Kreditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheit«!, eine Tagsatzung aus den 10. Juli d. I. um 9 Uhr Vormittags in die ser LandgerichtSkanjlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beige treten geachtet würden. A. A. Landgericht Schwatz» den 16. Juni 1841. , Margreitter, Landrichter. 3 Edikt
. Vom k. k. Landgerichte TauferS wird hiemil be kannt gemacht, daß Joliann Ainackerer von Uttenheim wegen Blödsinn unter Kuratel gesetzt, und ihm-in der Person des Johann Planrensteiner, Mareiler-GutSbe- sitzer in Uttenheim, ein Kurator bestellt worden sey. K. K. Landgericht TauferS, den 12. Juni 1841. v: LeyS, Landrichter. 3 Kuratel-Edikt. Vom k. k. Landgerichte Passeyer wird hiemil bekannt gemacht, daß man dem Johann Hasner, Sohn des Jo seph Hafner zu Gadenacker, ungeachtet der^ erreichten Großjahrigkeil zur eigenen
VermögenS-Verwaltung nicht befähiget befunden habe, daher über selben die Kuratel verhängt, und für ihm Michael Pichler, Krämer in St. Martin, als KuratSr aufgestellt würde. K. K. Landgericht Passeier. St. Leonhord, den 26. Mai 1341. Schlechter, Landrichter. Reibmayr, Aktuar. 3 Edikt. Anton Unterrainer von Windischmattrey wird auf Grund des erfolglos gebliebenen VorladungS-Ediktes vom 24. Februar o. I. hiemit todt erklärt. A. K> Landgericht Windischmattrey, den 7. Juni 1841. Peintner,, Landrichter
vonSchlanders bin nen Jahresfrist weder selbst erschienen, noch daS Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens und Aufentbasts gefetzt Hai, so wird derselbe aus weiteres An suchen seiner Erben, hiemit als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Schlanders, den 8. Juni 1841. Aigner,, Landrichter., 3 Edikt. Nr. 3801 Vom k. k. Stod)- und Landrechle zu Innsbruck wird hiemit öffentlich,bekannt gemocht, es habe di«. Witwe Kreözen'z Älbinger, geb. Gstirner^ wider Pelroiiilla Wink ler zu Jinst
Jntestaierben hierorts unbekannt sind, so werden anmit alle jene, welche auf diese Verlassen schaft als Erben «inen Anspruch machen wollen , anmit erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre pm so gewis ser bei diesem Gerichte a!S Abhondlüngsin'stanZ anzu melden . und sich gehörig auszuweisen, als widrigenfalls diese Verlassenschaft mit dem Kurator nach Vorschrift der Gesetze werde verhandilt werden/ K. K. Landgericht Fügen, den 31. Mai i84N Lechlhaler, Landrichter