würde, ohne seine» Anfenthait'inzwischen angezeigt zu haben, als Renitent angesehen und behandelt werden würde. K. K. Landgericht Dornbirn, den 3. Nov. ,»27. O. MoSbrugger, Landrichter. 1 Vorladung. Bei der dießiährigen Losung zur Ergänzung des k. k. Regiments Kaiser vom sq., 3o. und 3i. Oktober wur den für nachstehende Militärpflichtige, deren Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, folgende Loszahlen gehoben: Distrikt I. 1. Eberl Simon, Sohn deö Johann Eberl sel. und der Elisabeth Nenmayr, Wurzeugräber von Schwenda», dieß Gerichts
der Provinz sind, binnen iì Wochen um so gewisser anzu zeigen, als sie im Falle, daß sie in der Folge die Reihe jur wirklichen Asse»tirii»g treffen wurde, und sie dem Ge richte ihren Aufenthalt nicht angezeigt hätten, ohne w,i- terS als Renitenten würden behandelt werden würden behandelt werden. ' ' am ZiUer, den .. Nc„. Forstmayr, AmtSverivalter. 5. K. Landgericht Zell am ZiUer, den 1. Nov. ,827. . i Vorladung. Bei der zum Behufe der diesjährigen Komplettiriinq deS Kaiserjäger-RegimentS
werden. Landgericht Neumarkt, den 3. Nov. 1L27. >J. Warger, Amtsvenvalter. 1 V0 rrilfn ngs--Edi kt. Bei der Losung am 2y. Oktober d. I. wurde für den unbekannt wo befindlichen militärpflichtigen Johann Tho mas Pichler/ SchiniedSsohn von Kiizbühel, das LoS Nr. »3 im I. hiesigen Losungsdistrikte gezogen. Diesem Johann Thomas Pichler wird daher aufge tragen, seinen Aufenthalt, wenn er in der Provinz Tirol und Vorarlberg ist, binnen 4, wenn er außerhalb der' Provinz ist, binnen 3 Wochen um so gewisser ^ieher anzu
zeigen, als er »m Falle, daß ihn in der Folge die Reihe zur wirklichen Assentirung treffen würde, nnd er dein Ge richte seinen Aufenthalt nicht angezeigt hätte, ohneweiterS als Renitent würde bebandelt werden. P. Landgericht Kitzbühel, den t>. Nov. >^'7. KnoU, Landrichter. i Vorladung. Bei der am 3o. d. vorgenommenen Losung zur Er gänzung VeS Kaiserjäger-RegimentS wurden im Distrikte Nr. i für nachbenannto Jünglinge, deren Aufenthalt un bekannt ist, durch die aufgestellten Familienväter folgende Lose
. k. k. Jäger-Regiments betroffen. Er ivird demnach, wenn ihn schon die wirkliche Einreihung noch nicht trifft, doch aufgefordert, da de^en Aufenthalt unbekannt, sich binnen 3 Monaten, wenn cr sich im Lan de Tirol und Vorarlberg, oder binnen <> Monaten, falls cr sich außer Landes besinden sollte, »>i> so unfehlbarer allda zn stelle», als widrigenfalls die für die Renitenten festgesetzten Strafen ihn treffen würden. Ulten, den 1. Nov. 1L27. Gräflich v. Trappische§ Landgericht. ^ Pardatscher.