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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 109 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Schlanders (IStA. Bekennenb. Staffier 2, 573) und ging dann an die Grafen von Trapp über, die die Gerichtsbarkeit nach mehrfachen Veränderungen 1809 und endgiltig 1825, dem Staate übergaben (Staffier 2, 562). Seit dem. 15. bis ins 18. Jh. war der Sitz des Gerichtes Schlanders das bereits oben erwähnte alte Geriehtshaus dortselbst, die Steuerkataster von 1694 und 1775 erwähnen „die Behausung des Herrschaftsamtes für die Obrigkeit mit dem Behält nis der Gerichtsbücher und den Keuchen

1 ). Die Staatsregierung hat 1825/6 die beiden von ihren Dynasten heimgesagten Ge richte Schlanders und Kastelbell zum k. k. Landgerichte Schlanders vereinigt, die Gerichte Eyrs und Montani haben schon früher zu ersterem gehört. Die Gemeinde Vent im hintern ötztal, die früher zu Kastelbell gehörte, wurde nun zum Landgerichte Silz geschlagen. In diesem TJnifange hat dann weiter das k. k. Landgericht, seit 1850 Bezirksgericht Schlanders bestanden. Im J. 1901 wurde dort eine Bezirkshaupt mannschaft für die politische

Verwaltung der Gerichtsbezirke Schlanders und Glums mit Rücksicht auf deren Lage an der Staatsgrenze neu errichtet (siehe oben S. 62). Das Landgericht wurde seit 1849 a.ls Bezirksgericht Schlanders weiter geführt, seit 1919 von der italienischen Regierung als „Pretura Silandro', und dieser 1931 auch das Gebiet der Prätur Glums zugewiesen (s. oben S. 52 f. Anm. 1). Laut des Tiroler Gesamturbares von 1290 gehören zum ,,Gelt von Laetsch', d. i. zum dortigen Urbaramt, Güter und Abgaben in Laetsch (Latsch

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