Kurator, Johann Sallner von Galtür, verwal tet worden ist, und nun 204 fl. beträgt, so wird gedach, ter DonatuS Pell oder dessen Deszendenten über gestelltes Ansuchen des Kurators hiemit mit dem Beisätze vorgela den, daß dies Gericht, wenn er binnen einem Jahre von Dato an nicht erscheint, oder selbes auf eine andere Art in die Kenntniß leine« Lebens gesetzt werden sollte, jur Todeserklärung schreiten würde. , . - Kaiser!. Königl. Landgericht Jschgl und Galtür, ^ Jschgl den 20. November i8i8> Ofner
, Landrichter. auf eine andere Art in die Kenntniß seine» Leben« z» sehen, als außerdem zur Todeserklärung geschritten , und das Vermögen sohin den sich lezitimirenden Erben ringe« räume werden würde. Kaiserl. König!. Landgericht Jschgl und G,ltür, Jschgl den 2s. November 2818. Ofner, Landrichter. r Provocativi! S-Edikt. Martin Lorenz, 80 Jahre alt, und seine Schwester,' Maria Josepha Lorenz, 89 Jahre alt von Malhon gebür» tiz, haben sich schon vor vielen Jahren vom Hause weg» begeben, ohne daß man seit
dem von ihrem Leben oder Aufenthalt irgend etwas in Erfahrung bringen konnte. Diesen ist nun zwischenweilig ein Vermögen voi, 262 si. N. W. angefallen, welche« bisher von dem al5 Kurator aufgestellten Jak.b Lorenz verwaltet wurde. Diefemnach werden nun gedachte Martin und Mari» Josepha Lorenz, oder ihre Deszendenten hiemit mit denr Beisatze vorgeladen, daß das Landgericht, wenn sie bin nen einen« Jahre von Dato an nicht erscheinenoder dc>5 Gericht aus cine andere Art in die Kenntniß ihres Le» beut setzen
würden, zur Todeserklärung schreiten werde. Kaiserl. Königl. Landgericht Jschgl und Galtür, Jschgl den so. November i8»8. Ofner, Landrichter. r Einb rrv sü ivgS - Edikt. Von dem unterfertigten k. k. Landgerichte wird an»' mit öffentlich bekannt gemacht?' ' , , , Ant'on'Huchler, gebürtig von HochènemS^ habe iir frahc^i, Zeiten bei verschiedenen H-rrs-hi'ftcn in Jtalierr gedient, und sich mit einer gewissen Katharina Franzilt (deren GebNrlöLrt man jepoch nicht angeben kann) ver» ehelicht, iiiid einen Sohn, Karl Hiichler
erinnert, daß diese ihre al- lensalligen Erbsansprüche binnen einem Jahr, 6 Wrcheir und z Tagen von nntengesehlem Tage so gewiß hierorts selbst, oder durch einen Bevollmächtigten anzubringen ha ben , widrigenfalls die Abhandlung mit den Erscheinenderr der Ordnung nach ausgemacht, und denen so sich als ge» setzliche Erben legirimiren werden,-d.iS VerlässenschastS» ÄerinSgen cingsantwortet werden würde. ' K. K. Landgericht Dornbirn den iz. November tFrL. Dr. Mo S b r«i gg er, Landrichter^ I. Wiederin