Obligation per ,«,Ä si. N. W. - - ' I>. Eine von Joseph Anton Heerburger/ Nachtwäch ter an der Sägen, an» 24. Inni »ä>7 pfandrechtlich aus gestellte Obligation per >33 si. N. W. ^ ' Die Kaufs- und Zahlungs - Bedingni»e werden bet der- Versteigerung bekannt gemacht werden. . ' . K. K. Landgericht Dörnbirn, den ><). Juni »82/,. 111^ MoSbrngger, Landrichter. s Vom GrafKünigl. Landgerichte Welöberg wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gele gen, bekannt gemacht: . , ES sey
zu sehen, widrigenS ans weiteres An langen seiner Anvcrwaudlcn znr Todeserklärung würde geschritten werden. Binden;c den >6. Juni >82/,. K. K. Landgericht Sonnenberg. Albrecht, Landrichter. ^ V 0 r l a d u n g S » E d i k t» Johann Egger, ein Sohn des Jakob Egger, gegen- wärlig DienstkncchttS bei Franz Meßner, Zoller zu Nenn häusern, dießseitigen Landgerichts, hat sich vor à Jahren von dem P.rer Hofer, Unterredenöberger, wo «r als Schafhirt im Dienste gestanden war, in einem Alter von ,3 Jahre
von ioö sl. zugefallen ist, wovon die bereits verfallenen Zinse ,7 fl. 3o kr. R. W. betragen. Niederrasen, den 10. Inni »v2/,. Graf WelSbergifcheS Landgericht Altrasen.' Petzer, Landrichter. . 2 Vorladung. Am !,). Jänner l. I. ist Anton Thöni, bürgerlicher Schneidermeister in Hopfgarten, im ledigen Stande mit Hinterlassung eines Vermögens von ungefähr 3oo fl. ver storben, welches er verniög außergerichtlichem Testamente vom' i3. Jänner d. I.- zu frommen Zwecken und zur Zu- mittlung an die hiesige
, tind ihm in der Person des Georg Horngacher, BanerS zu Reith in Kirchberg, einen Kurator zu bestellen besnnden habe. Da nun Georg Aschaber nach den Gesetzen der Min derjährigen zu beachten ist, so wird gegenwärtige Verfüg gnng zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit sich Jeder mann vor Schaden und Nachtheil sichern möge. K. K. Landgericht Hopfgnrten, den >2. Juni »L24. Tribnö, Landrichter» 2 Kuratel-Edikt. Da man für nöthig befunden hat, über den Johann Kassewalder, Radermeister in Jnniche
», wegen Vermö. genSverfchwendiing die Kuratel zu verhänge», und in der Person des Herrn Chyrnrgen Franz Spitaler, und des Schmiedmeisters Joseph Sulzenbacher, als Kuratoren auszustellen; so wird hiemit Jedermann gewarnt, kein wie immer geartetes Geschäft mit dem Kuranden ohne Beizug eines der zwei Kuratoren abzuschließen, oder ihm Geld zu borgen, indem jede derlei Handlung ohne Wir kung und Rechtskraft seyn würde. K. K. Landgericht Sillia», den Jum »024. K. v. Ottenthal, k. k. Landrichter. 2 Todes