Jahresbericht des K.K. Gymnasiums in Brixen ; 26 - 33. 1876 - 1883
Page 369 of 388
Author:
Kaiserlich-Königliches Gymnasium <Brixen>
Place:
Brixen
Publisher:
Weger
Physical description:
Getr. Zählung
Language:
Deutsch
Notations:
<br>Mitterrutzner, Johann Chrysostomus: Slavisches aus dem östlichen Pusterthale (Drau- und Isel-Gebiet) in Tirol / von J. C. Mitterrutzner. - [1879]<br>Mohr, Heinrich: ¬Das¬ Kleid der Vögel / von Heinrich Mohr. - [1880]<br>Mitterrutzner, Johann Chrysostomus: ¬Ein¬ Blatt der Erinnerung an Dr. Joseph Resch, Gymnasial-Präfect und Geschichtsschreiber / vom Director. - [1882]<br>Steurer, Isidor: Entstehung und Ausbildung des Fürstenthums Brixen : von der Mitte des 9. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts unter Bischof Egno von Eppan (1240 - 1250) / von Isidor Steurer. - [1883];
Subject heading:
c.Brixen / Kaiserlich-Königliches Gymnasium Brixen ; f.Bericht
Location mark:
II Z 103/26-33(1876-83)
Intern ID:
482281
Oheim König Philipp dem Bischöfe ertheilten Befugnis.' 3 ) „Auch ermächtigen wir', fährt der König fort, „ihn und seine Nachfolger überall, wo sie in ihrem Bisthuine im Schoise der Erde Silber ent decken können, auf dasselbe zu graben' (ut ipsi ubicunque inEpiscopatu suo argentoni in visceribus terrae valeant repperire fodiant); die Hälfte davon fällt dem Könige zu. Diese letztere Beschränkung fiel weg in einer neuen Verleihung an das Hochstift Brixen durch Friedrich an Bischof Berthold
I. aus dem Hause Neufen (1217 — 1224) auf dem Reichstage zu Nürnberg am 29, Dez. 1218. Der König ertheilt dem Bischöfe und seinen Nachfolgern das Berg recht nicht bloß auf die Silbergruben, sondern auf „alle Metall- und Sa 1 zadern, welche sich in seinem Bisthum finden oder noch in Zukunft gefunden werden können.' Derjenige, welcher sich erfrecht, die Bischöfe an der Ausübung dieses Rechtes zu hindern, wird mit der Strafe einer Majestätsbeleidigung bedroht 4 ) Nach dem Wortlaute der zwei letzten Diplome
würden die Silbergruben, ferner alles Erz und Salz, so sich im Bisthume Brixen findet, dem Hochstifte gehören. Schon Tinkhauser fühlte das Bedenkliche dieser Auslegung und fügte in Klammern dem in suo Episcopato „ducatu* bei, 6 ) um anzudeuten, dass nicht die geogra phische Ausdehnung des Brixner Bisthums gemeint sei, sondern die welt liche Herrschaft des Bischofes, soweit seine Jurisdiction als Fürst reichte. Sionacher sucht die Lösung der zweimal von ihm aufgeworfenen Frage, warum denn der König das Bisthum