Ans Ansuchen deö sur ihn bestellten Kurators Andrà àchgrneber, Oehlschläger zn J»»!g, wird derselbe mit- Itls gegenwärtigen Ediktes mit dem Beisätze vorgeladen, dati daö uuterzeichucte Landgericht, wenn cr dinne» eines IahreS »icht erscheint, oder dieses Amt aus eine andere Art in Kenntniß seines LebenS seht, zur Todeserklärung schreiten werde. Gräsl. Künigl. Landgericht Lorenzen, den ,3. Nov. ittaZ. v. Lutterotti. » Vorladnngö - Edikt. Franz Lechner, Winterweger Sohn von Getzenberg
, hat sich vor ungefähr ,9 Jahren von Hanse entfernt, oh ne daß man seitdem von seinem Aufenthalt, Leben oder Tod etwas in Erfahrung bringen konnte. Auf Ansuchen deö sur ihn aufgestellten Knratorö An ton Priller, Wiuterweger am Getzenberg, wird derselbe mittels gegenwärtigen Ediktes mit dem Beisätze vorgela den, daß daS unterzeichnete Landgericht, wenn er binnen eines IahreS nicht erscheint, oder dieses Amt auf eine andere Art ,1, Kenntniß feines LebenS setzt, zur Todeö- Erklarung schreiten werde. Grafi. Künigl
. Landgericht Lorenzen, den ,3. Nov. »U23. v. Lutterotti. z Vorlad nngö-Edikt. Anton und Maria Mayr, Kinder des Johann Manv a»i Unrerwellsser Hof zn Stephanvdorf, haben sich schon vor mehr als 3o Jahren von Hanse entfernt, ohne daß man^ seitdem von ihrem Aufenthalt, Leben oder Tod et was in Erfahrung bringen konute. Auf Ansuchen des für sie aufgestellten Kurators Jo seph Mayr, Hnebef in Pfalzen, werden dieselben mittels gegenwärtigen Ediktes mit dem Beisatze vorgeladen, daß daS unterzeichnete Landgericht
, wenn sie binnen einem Jahre nicht erscheinen, oder dieses Amt auf eine andere Art in Kenntniß ihres LebenS setzen, zur Todeserklärung schreiten werde. Gräfl. Künigl. Landgericht Lorenzen, den >3. Nov. »V23. v. Lutterotti. Vorladung. Bei der amOktober d. I. statt gehabten Losung wurden für die nachbenannten, zum ». Losungödistrlkt ge hörigen Militärpflichtigen, deren Aufenthalt dem Gericht unbekannt ist, folgende LoSzahleu gezogen: Für den Gabriel Albert Kühebacher von Lorenzen das Los Nr. 3. Für den Johann
Nr. 23 diesem Gerichte ihren Aufenthalt, wenn sie in der Pro vinz Tirol und Vorarlberg sind, binnen/» Wochen, wenn sie sich antter der Provinz brssi.den, binnen K Wochen »in so gewisser anzuzeigen, als sie im Falle, daß sie in der Fall die Reihe znr wirkliche» Assentirung treffen würde, nnd'sie dem Gerichte ihren Aufenthalt nicht angezeigt hät ten, oline weiterö als Renitenten würden behandelt werden. Gräfl.Künigl. Landgericht Lorenzen, den >S. Nov. .«23. v. Lutterotti. » K u n d in a ch u n g. Nach heute