d. I. »im 9 Uhr Vormittags in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichtesscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei- getreten geachtet würden. K. K. Landgericht Klausen, den 3V. Mai 1840. v. Chizzali, Landrichter. 2 Vom kaiserlich königlichen Landgerichte Kastelrutl) wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen , denen daran gelegen, bekannt gemacht? ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses
eines VermögenSverwalterS und KreditorenauSschnsseS, und zur Bestimmung ande rer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsa tzung auf den 37. Juni d. I. um 8 Uhr Vormittags in dieser LandgerichiSkanzlei angeordnct, bei weicher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterfcheinendcn den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Kastelrulh, den 25. Mai l840. ^iiil. ,»!>«. Künzle, Adjunkt. 2 Edikt, Ä0M k. k. Landgerichte Klausen wird hiemit be kannt
, dieUnterlangmöSlwiese, mit 5 Vs Stund Wasser aus dem Gonderbache. Im AuSrusSpreise per 600 fl. R. W. Die Versteigerung selbst wird am 24. k. M. Juni VormitagS 9 Uhr, in der zur gedachten Masse gehörigen WirthSbehausung vorgenommen, und Nachmittags 2 Uhr einige Mobilien-Gegenstände gegen sogleich? Barzahlung öffentlich versteigert werden. ' Die EviktSbedingnisse werden bei der Versteigerung bekannt gegeben, und können bis dahin während den ge wöhnlichen AmtSstunden hier eingesehen werden. K. K. Landgericht Klausen, den 2ö. Mai 1840
haben, an diese Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Förde rungen erschöpft würde, nacb H. 814 des allgem. bürgerl. Gesetzbuches kein weiterer Anspruch zustehet, alS in so ferne ibnen ein Pfandrecht gebührt. K. K. Landgericht Klausen, den 30. Mqi 1840. v. Ehizzali, Landrichter. 2 Edikt. Vom k. k. Land - und Kriminal-UntersuchungS-Ge- richte Ehrenberg wird hiemit bekannt gemacht, eS sey am 17. Dktober ^8l6 Joseph Drexel in Wengle ohne lctzt- willige Anordnung verstorben. ' Da nun diesem Gerichte
haben, mit ihren Ansprüchen gegen diese Verlassenschaft, in so ferne dieselbe durch die ange meldeten Forderungen erschöpft würde, und ibnen kein Pfandrecht gebührt, gesetzlich ausgeschlossen würden. K. K. Land - und Kriminal-Gericht Feldkirch, den 27. Mai 1840. v. Sterzinger, k. k. Rath und Landrichter. 2 T o d c S - E r k l ä r u n g. Da die unterm 28. Mai v. I. geschehene Vorladung der abwesenden Barbara Mariacher aus Virgen erfolg los geblieben, so wird derselbe anmit als todt erklärt. K. K. Landgericht