und es ihnen überläßt, die Steuer auf die Jung gesellen zu überwalzen. Der unterliegt der Junggeselleusteuer? Sie trifft alle unverheirateten Männer zwischen dem vollendeten 25 und dem voll endeten 65. Lebensjahre. Ausgenoyr» men find die katholischen Pneste- und die Ordensleute, welche das Gelübde der Keusch heit abgelegt haben, die Kriegs-Schwerinva- liden, die Offiziere. Unteroffiziere und Sol daten der Trumren, welche auf eine bestimmt« Dienstzeit verMchtet sind und für welche die Cheschließung an gewisse
. Das Gesamteinkommen wird den Komple mentärsteuerlisten entnommen. Für jene Junggesellen, di« kein« Komplementärsteuer bezahlen, z. B. deshalb, well Ihr Gesamtein kommen 16.000 Lire nicht übersteigt, wird das Gesamteinkommen durch Zusammen rechnen der in der Grund-, Gebäude- und Ricchezza Mobile-Steuer eingetragenen Ein kommensbeträge berechnet, oder falls sie auch in diesen nicht eingetragen .erscheinen, von Amts wegen eingefchatzt. Wenn der Jung geselle, keine eigenen Einkünfte hat und von seinen Eltern erhalten
wird, ist das' der Cr- gänzmgsabgabe zu unterwersende Einkom men in der Weise zu berechnen, daß das Ge samteinkommen, mtt denen die Eltern ln den Steuerlisten eingetragen sind, durch die An zahl der. Kinder geteilt wird. Wenn nicht einmal die Eltern in den Rollen der direkten Steuern eingetragen erscheinen, fetzt das Steueramt oeren Einkommen schätzungs weise fest und teilt es durch die Kopfzahl der Kinder. . Del einem Gesamteinkommen des Jung gesellen bis zu 3000 Lire beträgt di« Ergän- zungsabgabe Va%, steigt dann n-ach
der Tabelle der Steuersätze für die Komplemen- tärsteuer bei einem Einkommen von 17.200 Lire auf V, %, erreicht bei einem Einkom men von 99.000 Lire 1% usw. Ein Jung- S leselle von 40 Jahren, der «in Gesamter«- omme'n von 20.600 Lire besitzt, müßte bei spielsweise an Junggesellensteuer den fixen Betrag von 50 Lire und «Ine Crgänzungs- abgabe von 0.53%, also 106 Sic«, zusammen 156 Lire bezahlen. wie wird die Junggesellensteuer eingehoben? Maßgebend für di« Einbebung der Steuer ist, ob die betreffende
, welche sie für je 20 Lire in einen Tag Arrest oerwan- oelt werden kann. Einzuhaltmde Fristen: Alle der Steuer unterliegenden, Jung« ( gesellen, di« nicht in einem Dienstverhältnis tehen, müssen di« vorgeschriebene Anmeldung bis zum 31. Marz I. I. bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes «inbringen. Alle Dienstgeber, die steuerpflichtige Jung gesellen beschäftigen, dürfen nicht versäumen diese bis zum 15. April l. I. bei der Ge meinde, in welcher sich der betreffende Be trieb befindet, anzumelden. gesetzliche Neuregelung