Aus der Chronika derer von Zimmern : Historien und Kuriosa aus sechs Jahrhunderten deutschen Lebens.- (Schicksal und Abenteuer ; 3)
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Author:
Zimmern, Froben Christoph ; Ihringer, Bernhard [Hrsg.] / urkundlich erzählt von Graf Froben Christoph von Zimmern ; Johannes Müller. Hrsg. von Bernhard Ihringer
Place:
Ebenhausen bei München [u.a.]
Publisher:
Langewiesche-Brandt
Physical description:
509 S. : Ill.. - 1. - 30. Tsd.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
p.Zimmern <Familie> ; z.Geschichte ; <br />p.Zimmern, Froben C. ¬von¬ / Zimmerische Chronik
Location mark:
II 109.884
Intern ID:
149167
äomim 1491 ein Reichstag nach Nürnberg ausgeschrieben, und weil Herr Johannes Werner damals schon wieder von der Reise zurück war, so verfügte er sich auf Anraten Herzog Al brechts von Bayern und anderer Freunde auch dahin, nachdem ihm sicheres Geleit gewährt Worden war. Weil er aber bei den vornehmsten Kurfürsten und Fürsten deutscher Nation in besonderen Gnaden stand, so bei Pfalzgraf Philipp bei Rhein. Herzog Friedrich von Sachsen, Herzog Albrecht, Herzog Otto und Herzog Georg von Bayern
, — so baten diese alle Se. Majestät untertänigst, Se. Majestät wolle die Ungnade, die sie ihm, Herrn Johannes Werner, seinem Weib und seinen Rindern bisher erzeigt, fallen lassen und ihn gnädigst ver hören- könne er aber sich nicht verantworten, so bleibe es Se. Majestät immer vorbehalten, nach Gutdünken weiter mit ihm zu verfahren. Mit diesem Antrag erlangten sie freilich nur eine unbestimmte, halbe Antwort, des Inhalts, Se. Ma jestät wolle sich die Sache überlegen. Sie gaben sich damit nicht zufrieden
, sondern beantragten ein regelrechtes Verhör, das vom Raiser auch bewilligt und auf einen bestimmten Tag anberaumt wurde. Wie nun der Mnig und die Kurfürsten und Fürsten versammelt waren, erschien Herr Johannes Wer ner in so ärmlicher Gestalt und Kleidung, daß es einen jeden erbarmen mochte; ihm folgte seine Gemahlin in Trauerklei- dern. Sie sielen beide auf die àie nieder und Herr Johannes Werner bat, die Rechtfertigung seines Anwalts gnädig anzu hören. Darauf verlas der Doktor die Rechtfertigung