hatte, und erheuchelte sich dort die Los sprechung von seinem gräßlichen Verbrechen. Der Papst gab dem Mörder ein Schreiben mit an den Bischof Johannes von Brixen, der ihm die Buße für feine Sünde eröffnen und achthaben sollte, ob er sie getreulich verrichte. Die Buße aber bestand darin: „Ulrich soll, sobald er in seine Heimat gekommen sei, bis auf die Beinkleider entblößt, mit einer Rute in der Hand und einem Strick um den Hals alle größeren Kirchen des Ortes, wo er das Verbrechen verübt hatte, besuchen
und ließ sich dieselbe von Bischof Johannes vorlesen, fand aber die gestellten Bedingungen so hart, daß er mißvergnügt von Brixen wegging, ohne sich bestimmt über seinen Entschluß zu erklären. Kaum aber war er in seine Burg zurückgekehrt, als ihn Gottes Strafgericht ereilte. Er soll durch das Schwert gefallen sein oder, nach anderen, soll er — wahrscheinlich aus Befehl des furchtbaren heimlichen Vehmgerichtes — mit einem Handtuch erwürgt worden sein (8. Juli 1309). Nun ver langten seine Anverwandten
doch für ihn in der Klosterkirche zu Marienberg, in der Gruft semer Ahnen, die Ruhestätte. Der Abt des Klosters, namens Johannes, fragte darüber in Brixen an und erhielt unter dem 13. August 1309 (oder 1310) den Bescheid: Nur dann soll Ulrich das kirchliche Begräbnis erhalten, wenn er wenigstens einen Teil der ihm auferlegten Buße verrichtet-