5c)6 sehen, widrigenfalls derselbe als todt erkläret werden wandten um desse» öffentliche Vorladung und TodtSerklä- ivàrde. gebethen. K. K. Landgericht Feldkirch, den Sept. 1S24. Dieser Johann Gantner wird anmit aufgefordert, v. Sterzinger, Landrichter. binnen einein Jahre das Gericht entweder dnrch persönii- ^ cheS Erscheinen, oder aber auf i.gend eine andere Art in AmortisirungS-Edikt. Kenntniß seines Lebens zn sehen, als sonst auf ferneres Von dem k. k. Stadt - nnd Landrechte
. Wirthsgerechtigkeit, nebst Kuchel- und Krantgarten. Dann das Feld hinterm HauS, haltet Klafter, 3 Bekanntmachung. eine Waldung von 3 Morgen, nnd ein SommèrgraS auf Dem unwissend wo— abwesenden Johann Ste- eine Kuh. ger, Zinngießermeister von Hall, wird hiemit öffentlich Für diese Realitäten, mit.Einschluß der am Tage: vekannt.gegeben: des Kaufes noch vorsindigen Fährnisse, ist der AußrufS' ES habe Jofeph Heidenberger, Weber von Abfani, Preis 2Z00 si. R. W. rücksichtlich einer Kapitalsforderung per 3or, st. nebst
gegen daS Landgericht auszuweisen. ^ Rechtssache auf den 3. Dezember l. I. <) Uhr Vormittag c. Vom Tage der Lizitation geht Wag und Gefahr auf dießseitiger Landgerichtskanzlei Tagsatzung anberaumt, auf den Käufer über, so wie selber von diesem Tage an Johann Steger wird nun aufgefordert, am besagten alle auf den Realitäten haftenden Steuern und Oblagen, Tage um^fo gewmer anher zu erscheinen , nnd den kla- ohne Rücksicht aus ihre Entstehungözeit, zu übernehmen hat. geuden Gläubiger zu bedecken , oder den Aktiv
, Landrichter. f. Die Sequesters - Kosten, so wie die rückständigen ^ Zinsen der ihm überbunden werdenden Kapitale, müssen , Vorladung. bezahlt werden. Kapital ist keines aufgekündet. Johann Gantner von Latz, der Gemeinde Nenzing, Zur Versteigerung selbst wird der -7. Oktober »Sa.ch diente im Jahre >L>2 als Soldat bei dem kön. baier. 7. Vormittags y Uhr im Wirthöhause zu Goign anberaumt, ì.imen-Infanterie-Regimente, und hat in diesem Jahre wobei von y bis »1 Uhr die anfälligen Anböthe zu Pro ben