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Alpenzeitung
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Page 1 of 4
Date: 11.05.1943
Physical description: 4
. Divifionsgeneral Fredieri Ales sa n d r o)'Inhaber von zwei Bronzenen Tapferkeitsmedaillen. Er fiel bei Bab el Cattar« am 13. Oktober' 1942. S? Kgl. H. Amedeo di Savoia- Aosta, Inhaber der Goldenen Tapfer keitsmedaille, von vier Silbernen und einer Bronzenen Tapferkeitsmedaille. Armeekorpsgeneral Giuseppe Tel- lera, Inhaber der Goldenen Tapfer keitsmedaille, einer Silbernen und einer Bronzenen Tapferkeitsmedaille. Er starb in Vengasi am 6. Jänner 1942. Brigadegeneral Ugo de Carolis, Inhaber der Goldenen

Italiens Unter haltungen für die Verwundeten und für die Frontkämpfer der Wehrmacht. In den Spitälern, in den Genesungsheimen und in den Vergnügungslokalen ver schönten Fanfaren sowie Sängerchöre der Miliz, der GIL und des Dopolavoro den Soldaten und dem mit ihnen im Geiste der Brüderlichkeit vereinten Volke das Fest durch musikalische Aufführun gen und durch Chorgesänge. In Torino wohnte den Festlichkeiten S. kgl. H. der Herzog von Pistoia bei, in Milano S. kgl. H. der Graf von Torino. In Sonia

- Panzerzug der kgl. Alarme Mandant in Anwesenheit aller militä rischen Vertretungen einen Kranz am Mahnmal auf dem Kapital nieder. Den Höhepunkt der Feiern bildete in Roma die in der Kaserne »Principe di Piemonte' durch den König-Kaiser er folgte Ueberreichung von Tapferkeits auszeichnungen. Der Herrscher traf um 9 Uhr ein Und wurde mit den vor schriftsmäßigen Hornsignalen empfangen, nach denen die Musikkapellen mit dem Königsmarsch und der „Giovinezza' ein fielen. Im Hofe der Kaserne war eine Infanterie

der Feier bei. Im Laufe des Vormittags begab sich der Volksbildungsminister in das Kriegs ministerium, und in das Afrika-Ministe- rium, um die Ehrenbezeigung für die Gefallenen leisten, wobei die General direktoren des Ministeriums, die Direk toren der römischen Blätter und der Stefani-Agentur und die Pressevertreter anwesend waren. Im kgl. Operntheater wurde eine Sondervorstellung für die Wehrmacht gegeben» ^ welcher auch die obersten Militärbehörden und der Gouverneur erschienen. Dem Duce

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 07.05.1943
Physical description: 4
3V. Juni 1942 des Korporationsministeriums: auf Grund des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741, über die „Nor men der Requirierungsdifziplin': über Vorschlag des Provinzialrates der Korporationen und des Provinzialkom» mandos der Forstmiliz und pach Anhö rung der beteiligten syndikalen Organi sationen, zum Zwecke der Sicherung und ange messenen Verteilung der notwendigen Holzproduktion unter den verschiedenen Waldbesitzern: auf Grund des kgl. Gesetzdekretes vom W. April 1943, Nr. 245

, über die Rege lung oer Strafnormen bezüglich der Ver brauchsdisziplin; auf Grund des Artikels 19 des mit kgl. Dekret vom 3. März 1943, Nr. 383, ge- nehmigten Cinheitstextes des Gemeinde- und Provinzialgesetzes dekretiert: ' Art. 1. Das Provinzialkommando der Forstmiliz von Bolzano ist ermächtigt, durch seine eigenen Organe die privaten Waldbesitzer, welche Bauholz liefern kön nen, zurA.chlägerung.desselben sqi, Aer- Mtnis/ züx Größeodkr in ihrem BeM be findlichen Waldfläche, der schlägerungs- reifen

genannte Kommission auf Verlangen des Provinzialkomman» dos der Forstmiliz dem Präfekten eins Holzindustriesirma namhaft machen, wel che die Waldnutzung durchführen wird, wobei auf Grund des Art. 14 des kgl. Dekretes vom 18. August 1940, Nr. 1741, der Waldbestand zu ihren Gunsten re quiriert wird. Die Kommission wird auf Verlangen des Provinzialkommando? der Forsting liz ebenso an die Bestimmung einer Fir ma für die Nutzung der angeforderten Menge aus den zur Schlägerung be stimmten Wäldern schreiten

. 6. Die im vorgenannten Artikel erwähnte Kommission kann von den zu ständigen Behörden zu Rate gezogen werden, um die Holzindustriefirmen zu bestimmen, welche mit der Nutzung der wem immer gehörenden und auf Grund des vom Innenministerium erlassenen Rundschreibens Nr. 15100-67 vom 19. Jänner 1943 direkt den Staatsverwal tungen zugewiesenen Wälder beaustragt sind. In diesem Falle werden ihr auch ein Vertreter der interessierten ' staatli chen Verwaltung und ein Funktionär der kgl. Präsektur angehören. Art

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 23.05.1942
Physical description: 6
!,, be sichtigte die Räume der Anstalt und erkundigte sich mit lebhaften Interesse um das Leben der Kleinen und deren Erziehung. Die hohe Frau äußerte sich sehr anerkennend über das schöne Gebäude, über die dort herrschende Ordnung und die angewandten Erzlchungsgrundsätze. Kein Persand von verderblichen Waren an Frontsoldaten Der Generalstab der kgl Wehrmacht macht aufmerksam, dass in den Postpaketen an Mili- tärprrionen an den verschiedene' Fronten keine verderblicho Lebensmittel oder Waren enthalten

vom Innenministerium heraus gegebenen Bestimmungen über den Earienbetrieb auch auf Las heurige Jahr gelten. Um die Er laubnis zur Aussenbeleuchtung zu erhalten, müssen die Gastbetriebe an die kgl. Quästur auf Stemvelpapicr zu 4 Lire eine Gesuch einrcichen. a Zur Ausfuhr von Kirschen. Nach einer Mit teilung der kgl. Pslanzcnschutzstclle gelten für die Ausfuhr von friichen Kirlchen die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahre. Die Ausfuhr firmen müssen zwecks Durchführung der Kontrolle ein von der Gemeinde erlassenes

ttrivrungs- Zeugnia an die kgl. Pflanzenschutzsiesse ein reichen. Die Bescheinigung der kgl. Pflanzen- schutzstcssc ist unerlässlich. a Zusatzlebensmittelkartcn für Kranke. Das Landwirtschafisministerium tpilt mit. dass die Zusatzlebcnsmittclscheine für Kranke auch ausser halb der 'Ausstessiingsgemrinde Gültigkeit haben, jedoch nur bei den eigens dazu ermächtigten Verkaufsstellen. Die Bezugsscheine müssen aber vorher vom Lebensmittclamt der neuen Ge meinde sichtvermorkt >ein. a Wettbewerb

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Alpenzeitung
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Page 2 of 4
Date: 01.10.1941
Physical description: 4
von 9 bis 11 Uhr; Avelenao: Schule 6. Oktober um 14.30 Uhr. Die Kontrolle findet zwei Wochen nachher in den gleichen Lokalen und zur gleichen Stunde statt. Bei dieser Gelegenheit wird in Erinnerung gebracht, daß vie Impfungen gegen Pocken und Diphtheritis für die Kinder, die mit 1. Oktober verp Imp . Oktober das 7. Lebensjahr vollenden, zur Pflicht gemacht. Wer nicht geimpft ist,' In der abgetrennten kgl. Prätur von S. Leonardo in Passiria fanden am letz ten Freitag unter dem Vorsitze des kgl. Prätors Cav

zur Tragung der Kosten, bedingt auf zwei Jahre ver urteilt In unserer kgl. Prätur fanden am letz ten Montag eine Reihe von Strafverhanv- lungen statt, bei denen der Prätor Cav Dr. Francesco Seyfarth (Sekretär Cav Bavero) nachfolgende Urteile fällte: Zangrandi Ruggero des Angelo, geb. 1910 in Pefcantina, wohnhaft in der Via Portici 36, war angeklagt, in wiederhol ten Fällen auf der Wiese des Rungaal- dier Giovanni Gras im Werte von Lire 300 entwendet zu haben und zwar in ei nem nicht näher zu bestimmenden

am 19. Jänner 1939 gegen ihn erlassen hatte, und es unterlassen, sich bei der kgl. Ouestur von Bolzano zu melden. Er wur de zu 1 Monat und 10 Tagen Arrest, so wie zur Tragung der Kosten verurteilt. » Holzmann Filomena, Witwe Trojer, geb. 1881 in Nolles und wohnhaft in Fo resta, und Maier Anna des Luigi, geb. 1924 in Marlengo, wohnhaft in Foresta, Haren angeklagt, die erste , weil sie die zweite unter Umgebung des Arbeitsver mittlungsamtes in Dienst genommen, die zweite, weil sie die Stelle angenommen

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