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Brixener Chronik
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Page 5 of 8
Date: 26.08.1922
Physical description: 8
außergewöhnlichen Fällen) eingestellt worden ist. Einführung des Feuerzeugmonopols. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß mit kgl. Dekret vom 19. Mai 1922 das in den alten Provinzen des Königreiches bestehende Monopol der Einfuhr und des Verkaufs von Feuerzeugen, deren Be standteilen und Ersatzbestandteilen und von Zünd steinen und ähnlichen Gegenständen auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, bezüglich welcher Gegenstände das Einfuhrverbot und die Verpflich tung zur Anwendung einer neuerlichen Kontroll

bezeichnung schon auf Grund des kgl. Dekrets vom 21. August 1921 besteht. Nun ist mit dem Artikel 2 des obangeführten kgl. Dekrets vom 19. Mai 1922 vorgeschrieben worden, daß die in Betracht kommenden, im Verkehr befindlichen Feuerzeuggegenstände usw. bis 19. September 1922 beim „Ufficio del Marchio' in Trieft, beim „Ufficio Tecnico di Finanza' in Trient oder auch bei den Kommanden der kgl. Finanzwache oder bei den Monopolsverlägen derjenigen Orte, in welchen die Inhaber der oberwähnten Gegenstände

ihren Wohnsitz haben, anzumelden und zu überreichen sind, und zwar zum Zweck der Bemessung der für die mehrerwähnten Gegenstände im Sinne des abberufenen kgl. Dekrets entfallenden Nach steuer. Friedhoffeier in Goßenfatz. Bon dort berichtet man uns: Sonntag fand auf dem hiesigen Soldaten' friedhof eine erhebende Feier statt. Der Heilige Vater hatte für den im vorigen Jahr von der italienischen Sommerkolonie errichteten Gedenkstein ein Bronzekreuz gesegnet mit der ausdrücklichen Widmung

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Pustertaler Bote
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Page 5 of 12
Date: 16.03.1923
Physical description: 12
hin. — Militärische Ginquartierungsver- pstichtung. Mit 3. März ist das Gesetzes dekret Nr. 1513 vom 26. Juli 1917 betreffend die Obliegenheit der Gemeinden hinsichtlich der Bequartierung von Offizieren und Truppen des kgl. Keeres und der kgl. Marine auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden und in Kraft getreten. — Vom Schwurgericht Bozen. Oberlandesgerichtsrat Freiherr von Riccabona wurde mit dem Vorsitz des Schwurgerichtes in Bozen betraut. — Bahnermätzigungen für die Aus stellung Monza 1S2Z. Die seinerzeit

des Versailler Friedensvertrages bis 30. September 1922. — Mittels kgl. De kretes ist die Betägigung als ilal. Redakteur oder Korrespondent sür periodische Zeitungen für Postbeamte als unvereinbar mit ihren Amtspflichten verboten worden. — Mitte Au gust dieses Jahres soll in Moskau eine Welt ausstellung eröffnet werden. — Die griechischen Kriegsvorbereitungen in Ost-Thrazien sind vollendet. Der griechische Generalstab befindet sich bereits in Gramir. — In Berlin wurde kürzlich der Lehrling Manfred L. wegen

auchoorBeginnderVersteigerungzurVerlHung. Krnneck, 3. März 1923. Jl Sotloprefetto: Marchesoni. Gefunden. Am Mittwoch, den 7. März 1922 wurde auf der Landstraße zum Schießstand, ein Geldtäschchen mit kleinem Inhalt gefunden; selbes kann bei der kgl. Sottopresettura in Empfang genommen werden. Bruneck, am 8. März 1923. Jl Sottoprefetto: Btarchesoui. SrsgfrisH Anor, Anenfischer-Uachte^» Anfhofen empfiehlt sein reichhaltiges Lager von Dachfalziegel, S Platten sowie Manrer- und Kammxiegel aus prima Material erzeugt, für dauerhaft garantiert

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 29.08.1923
Physical description: 8
29. August 1S23 Worte Tirol oder Südtirol vorkommen, sondern um Karten ohne diese Worte. Die Geschäfts inhaber konnten keine Ahnung haben, datz sie durch die Haltung dieser Waren, welche Zum Teil schon seit längerer Zeit lagernd sind, rn solche Schäden gebracht werden könnten. Zur Enthebung des Bürgermeisters Holzlnecht von Nemnartt veröffentlicht die „Gazetta uffficiale' den Mo tivenbericht des Staatssekretärs des Innern an den König und das betreffende kgl. Dekret vom 26. Juni

es auch aus Gründen der öffentl. Ordnung unerläßlich, den Bürgermeister Holzknecht aus dem Amte zu entheben.' Das kgl. Dekret gibt diesem Antrag Folge und spricht aus. daß der abgesetzte Bürgermei ster durch drei Jahre die Wählbarkeit zu diesem Amte verliere. Das Dekret ist vom König unter zeichnet und von Mussolini gegengezeichnet. Die Standesnnterweilung für die Eötzener Schlitzen 1848. Im „Tiroler Anzeiger' veröffentlicht Dr. Hans Hochenegg folgende hübsche Erinnerung. Als im Jahre 18-18 Kaiser Ferdinand

der Jagd' der Landes stelle Trient an beeidete Jagdaufsichtsorgane an sehnliche Prämien für außerordentliche Leistun gen auf dem Gebiete der Jagdaufsicht zuerkannt wurden, speziell für tatkräftiges Einschreiten gegen Wilddiebe. So erhielten drei Jäger von Spinges, Oberinn und Tiers je 800 Lire und weitere 4 Jäger je 200 Lire. w. Neue Gesetze. Die „Gazz. Uff.' veröffent licht ein kgl. Dekret betreffend die Ausdehnung des Gesetzes über das industrielle Eigentums recht, ferner betreffend die Ausdehnung

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Brixener Chronik
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Page 3 of 8
Date: 25.02.1922
Physical description: 8
16. ^ Samstag, „-r Leichen gefallener Soldaten gefordert werden »ann erhältlich. Interessierte Familien können bei genannten Äemtern solche Formulare beheben und ''Ändmachung betreffs Anmeldung reichs- xMKen Eigentums. In Befolgung des Erlasses des Seneralkommissariats vom 7. Februar 1922 , hie Aufmerksamkeit der Herren Gemeinde- !>i,rsteber auf das kgl. Dekret vom 22. Dezember veröffentlicht in der „Gazzetta Usfieiale' qzr 12 vom 16. Jänner 1922, betreffend die Verpflichtung zur Anmeldung

jeden Eigentums tMscker Staatsangehöriger, welches nach dem Art. 1 des kgl. Dekrets vom 10. April 1921 in den Besitz des Staates übergegangen ist. Es sind daher anzumelden: Alle gewerblichen und Handels betriebe, alle unbeweglichen und beweglichen Hüter, alle Anteile daran, Titel und jedes andere Eigentum jedwelcher Art, welches im Bezirke liegt und das zur Zeit des Inkrafttretens des Friedens vertrages deutschen Reichsangehörigen gehörte. Verpflichtet zur Erstattung der Anmeldungen sind die Besitzer

und alle jene Personen, welche an der Verwaltung des Eigentums Anteil haben oder an demselben mitinteressiert sind. Die An meldungen sind bis längstens 5. März 1922 Hier amts einzubringen und sind denselben die Kata- ßraldaten und dieGrundbuchsauszüge anzuschließen. Aezur Anmeldung verpflichteten Personen werden, wenn sie die Anmeldung nicht innerhalb der vor geschriebenen Zeit erstatten, nach Art. 4 des ob- zitierten kgl. Dekrets bestraft. Der Zivilkommissär: Dr. Gottardi m. p. Silberne Hochzeit. Am 23. Februar

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