. Dadurch stellt sich der vatikanische Sender in gütiger Weise In den Dienst aktiver Karitas. Wer davon Gebrauch machen will, wende sich unverzüglich an das gefertigte Propsteiamt, das bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, abends die Gesuche an nimmt. Feb. Propstei- und Stadtpfarramt. Bolzano. lìsAsIunA «ies Vsrkskrs c»ul cien ^utodus- unà LsUdaknUmsn ànssoàliiss -- Louàor- Ssrstsllunssvordoì kür atlcàoltsolis Durch einen kgl. Erlaß, der heute in Kraft tritt, und gestern in der „Gazzetta Ufficiale
, und zwar in Befolgung der Normen, die im Einklang mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt worden sind. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte das interministerielle Dekret vom 27. No vember 1942-XXi, welches Normen für die Anwendung des kgl. Gesetzdekretes vom 2. Oktober 1922-XX, N. 1231, hin- sichtlich der Fahrtenregelung auf den Autobus- und Seilbahnlinien außerhalb der Städte enthält. Das Dekret bestimmt, daß für die Feststellung der im Art. 1 des kgl. Ge setzdekretes vom 2. Oktober 1942-XX, Nr. 1231
der Mich sofort Nachforschungen eingeleitet wurden. WZvelvr sZn gsstokSsn Der 25jährige in unserer Stadt wohn hafte Migliorini Dario erstattete bei der kgl. Quästur die Anzeige, daß ihm sein Rad im Werte von 1.500 Lire, das er für einige Minuten im Hausgang seines Wohnhauses stehen gelassen hatte, ge- stöhlen worden war. Vsrlot»! eSss »sn<6gLZsnk Während die in unserer Stadt wohn hafte Frau Marcella Zanella, Witwe Penz, vorgestern abends mit ihren kleinen Enkelkindern spielte, rutschte sie unglück licherweise
' veröffentlicht das kgl. Dekret, das einige Abänderungen des Einheitstextes Nr. 358 vom 9. März 1942, hinsichtlich des in der Börse nicht quotkrten Handels mit Wertpapieren enthält. Der morgen in Kraft tretende Erlaß setzt den Handelssteuerzuschlag für die genannten Werlpapiere in Höhe von 4°/» fest, u. zw. auf dem vollen Abtre tungswert der genannten Wertpapiere, der seinerseits nicht niedriger sein kann, als jener, der sich aus der neuesten Wer tung der Wertpapiere (laut Erlaß vom 15. Dezember 1938