zugestellt. Hat ihn jemand verloren, so erhält er im Agitatiouslokal der christlichen Parteien (Restauration Thuile) einen neuen Stimm zettel. 6. Der Stimmzettel darf nur Namen, Stand und Aufenthaltsort des Kandidaten enthalten, also: Karl Huber, Semeindeausschutz in Meran, der Name kann geschrieben oder mit Zettel ausgeklebt werden. 7. Jeder Wähler sehe nach, ob sein Stimm zettel wohl den Namen: „Karl Huber, Gemeinde» ausschutz in Meran' enthält. Wurde ihm ein anderer Name eingesetzt, streiche
er ihn durch und schreibe „Karl Huber, Gemein deaus schütz in Meran' darunter, oder klebe den Zettel mit diesem Namen darüber. 8. Seinen eigenen Namen darf der Wähler nicht aus de» Stimmzettel setzen. 9. Der Stimmzettel ist zusammengefaltet abzugeben. Wahlkouverts werden nicht ausgegeben. 10. Die Wahllegitimation (grün) darf nur vor gezeigt, aber nicht abgegeben werden. Sie ist fleitztg aufzubewahren für eine allfällig notwendige Stichwahl. 11. Die Wahl ist geheim. Niemand hat da» Recht, dem andern Einsicht
in den Stimmzettel zu nehmen. 2m Wahllokal, im ganzen Kurhause, auf der Habsburgerstratze von der Marktgasse bis hinauf zum Durchgang auf die Promenade, vor und auf dem entsprechenden Teil, der Promenade vor dem Kur hause darf keine Wahlagitation betrieben, kein Wähler irgendwie belästigt werden. Jeder Wähler ist also frei und lasse sich durch keine Rücksichten auf die Gegner davon abhalten, auf den Stimmzettel den Namen Karl Huber, Gemeindeausschutz in Meran, zu setzen. 12. Da« Agitatiouslokal der christlichen