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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 8 of 8
Date: 24.12.1914
Physical description: 8
, für welche eine Stromzinszahlung entfällt, auf 6 Monate festgesetzt. Für An- und Abmeldungen gelten eben falls die in Punkt 1), Absatz 2, enthaltenen Be stimmungen. 4. Kaffeehäuser und Gastwirtschaften fallen in die Kategorie der Gewerbetreibenden und werden wie diese behandelt. 5. Hotels und Pensionen, unter welche auch Gast höfe mit ihren Fremdenzimmern fallen. Hotels und Pensionen, die ihren Betrieb geöffnet halten und keine Lichteinschränkungen angemeldet haben, und solche, welche etwaige Abmeldungen über gänzliche

sich die Etschwerke vorbehalten, erfolgen. Zu den Hotels und Pensionen gehörige Dependancen dürfen nicht separat abgemeldet werden, sondern werden mit ihrem unverkürz ten Strompauschale sowohl, als auch mit der Frequenz in die Berechnung des Hauptgebäu des mit einbezogen. Hotels und Pensionen, die den Licht- und Kraftbezug nicht abgemeldet haben, jedoch ihre Häuser geschlossen hielten, d. h. am Ende der Saison 1914/15 nachweisbar keine Frequenz hatten, genießen einen Nachlaß von 5l)^c> auf das normale

Strompauschale. Hotels und Pensionen, die den Strombe zug abgemeldet haben oder in weiterer Folge noch abmelden, jedoch innerhalb eines Jahres vom Tage der Abmeldung an gerechnet, den Strombezug wieder aufnehmen, kann ein Nach laß nicht gewährt werden, d. h. diese haben das volle Jahrespauschale zu bezahlen. Bei Hotels und Pensionen, oder einzelnen Teilen derselben, welche für Militärlazarett zwecke herangezogen werden, wird die Strom zinsverrechnung nach wie vor mit dem Be sitzer vorgenommen

von 1VX des zu entrichtenden Strom pauschales einHeben und dieses seinerzeit mit den Hotel- und Pensionsbesitzern verrechnen. Sobald Hotels und Pensionen, welche Mi litär-Lazarettzwecken dienten, wieder frei wer den, ist hiervon den Etschwerken unverweilt Mitteilung zu machen. Die betreffenden Be sitzer haben gleichzeitig zu erklären, ob sie ihre Häuser bis auf weiteres geschlossen halten und den Strombezug ganz oder teilweise abmelden, oder die Häuser ohne Einschränkung des Strombezuges öffnen

. Derartige Fälle werden sodann für die restliche Zeit des hier in Frage kommenden Rechnungsjahres (1. August 1914 bis 31. Juli 1915) nach PunktS), Absatz 1—5, behandelt. Für die Berechnung kommt demnach nur der entsprechende Teilbetrag des Jahres pauschales in Frage. Zahlung des Licht- und krastzinses. Bei Hotels und Pensionen, für welche der Strombezug gänzlich abgemeldet wurde, ent fällt die Einhebung der Stromzinspauschal- raten. Solchen Hotels und Pensionen, die ge schlossen halten

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Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
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Page 10 of 16
Date: 24.12.1914
Physical description: 16
gelten ebenfalls die in Punkt 1, Absatz 2 enthaltenen Bestimmungen. 4. Kaffeehäuser und Gastwirtschaften sollen in die Kategorie der Gewerbetreibenden und werden wie diese be handelt. s. Hotels und Pensionen, unter welche auch Gasthöfe mit ihren Fremdenzimmern fallen. Hotels und Pensionen, die ihren Betrieb geöffnet halten und keine Licht einschränkungen angemeldet haben, und solche, welche etwaige Abmeldungen über gänzliche oder teilweise Lichtbezugseinstellungen sofort ausheben, erhal ten

sich d s Etschwerke vorbehalten, erfolgen. Zu den Hotels und Pensionen gehörige Dependanzen dürfen nicht sep«- rat abgemeldet werden, sondern werden mit ihrem unverkürzten Strom pauschale sowohl, als auch mit der Frequenz in die Berechnung des Haupt gebäudes mit einbezogen. Hotels und Pensionen, die den Licht- und Kraftbezug nicht abgemeldet haben, jedoch ihre Häuser geschlossen hielten, d. h. am Ende der Saison 1914/15 nachweisbar keine Frequenz hatten, genießen einen Nachlaß von 50°/, auf das normale

Strompauschale. Hotels und Pensionen, die den Strombezug abgemeldet haben oder in weiterer Folge noch abmelden, jedoch innerhalb eines Jahres vom Tage der Abmeldung an gerechnet, den Strombezug wieder aufnehmen, kann ein Nach laß nicht gewährt werden, d. h. diese haben das volle Iahrespauschale zu bezahlen. Bei Hotels und Pensionen oder einzelnen Teilen derselben, welche für Militärlazarettzwecke herangezogen werden, wird die Stromzinsverrechnung nach wie vor mit dem Besitzer vorgenommen. In jenen Fällen

von 10°/» des zu entrichtenden Strompauschales einHeben und dieses seinerzeit mit den Hotel- und Pensions besitzern verrechnen. Sobald Hotels und Pensionen, welche Militär-Lazarettzwecken dienten, wieder frei werden, ist hievon den Etschwerken unverweilt Mitteilung zu machen. Die betreffenden Besitzer haben gleichzeitig zu erklären, ob sie ihre Häuser bis auf weiteres geschloffen halten und den Strombezug ganz oder teilweise abmelden oder die Häuser ohne Einschränkung des Strombezuges öffnen. Derartige Fälle werden sodann

für die restliche Zeit des hier in Frage kommenden Rechnungsjahres tl. August 1914 bis 31. Juli 1915) nach Punkt 5^ Absatz 1—5 behandelt. Für die Berechnung kommt demnach nur der entsprechende Teilbetrag des Iahrespauschales in Frage. Zahlung des Licht- und Krastzinses. Bei Hotels und Pensionen, sür welche der Strombezug gänzlich abgemel- det wurde, entfällt die Einhebung der Stromzinspauschalraten. Solchen Hotels und Pensionen, die geschlossen halten, aber den Strom bezug nicht abgemeldet

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Newspapers & Magazines
Volksblatt
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Page 8 of 8
Date: 25.12.1914
Physical description: 8
entfällt, auf sechs Monate festgesetzt. Für AU' und Abmeldungm gelten ebenfalls die in Punkt 1, Absatz 2, enthaltenen Bestimmungen. 4. Kaffeehäuser «nd Gastwirtschafte« fallen in die Kategorie der Gewerbetreibenden und werden wie diese behandelt. s. Hotel» «nd Pensionen, uuter welche auch Gasthöfe mit ihre« Fremdenzimmer« fallen. Hotels und Pensionen, die ihren Betrieb geöffnet halten und keine Licht- einschränkungen angemeldet haben, und solche, welche etwaige Abmeldungen über gänzliche oder teilweise

auf Trund der von der Wirtsgenossenschaft Bozen zu machenden Angaben, deren Nachprüfung sich die Etschwerke vorbehalten, erfolgen. Zu den Hotels und Pensionen gehörige Dependanzen dürfen nicht separat abgemeldet werden, sondern werden mit ihrem unverkürzten Strompauschals sowohl, als auch mit der Frequenz in die Berechnung des.HauptgebäudeS mit einbezogen. Hotels und Pensionen, die °den Licht und Kraftbezug-nicht abgemeldet haben, jedoch ihre Häuser geschloffen hielten, d.h. am End.' der Saison 1914

/15 nachweisbar keine Fr« quenz hatten, genießen einen Nachlaß von 50^ auf das normale Strompauschale. Hotels und Pensionen, die den Strombezug abgemeldet haben oder in weiterer Folge noch abmelden, jedoch innerhalb eines Jahres vom Tage der Abmeldung an gerechnet. denWtrombezug wieder aufnehmen, kann ein Nach laß nicht gewährt werden, K h. diese haben das volle Jahrespauschale zu bezahlen. Bei Hotels und Pensionen, oder einzelnen Teilen derselben, welche sür Militärlazarettzwecke herangezogen

JnstallationSeinrichtung und Beleuchtungskörper bei dem Militärärar eine Gebühr von 10^/y deS zu entrichtenden Strom- pauschales einHeben und dieses sjünerMt mit den HaÄ» und PensionS besitzern verrechnen. Sobald Hotels und Pensionen, welche Militärlazarettzwecken dienten, wieder srei werden, ist hiervon den Etschwerken unverweilt Mitteilung zu machen. Die betreffenden Besitzer haben gleichzeitig zu erklären, ob sie ihre Häuser bis auf weiteres geschloffen halten «nd den Strombezug ganz oder teilweise abmelden oder die Häuser

ohne Einschränkung des Strombezuges öffnen. Derartige Fälle werden sodann sür die restliche Zeit des hier in Frage kommenden Rechnungsjahres (1. August 1914 bis 31. Juli 1915) nach Punkt 5, Absatz 1—5, behandelt. Für die Berechnung kommt demnach nur der ent sprechende Teilbetrag deS^JahreSpauschaleS in Frage. Zahlung de» Licht- ««d Kraftzinses. Bei Hotels und Pensionen, für welche der Strombezug gänzlich abge meldet wurde, entsällt die Einhebung der StromzinSpauschalraten. Solchen Hotels und Pensionen

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Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
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Page 3 of 5
Date: 06.06.1924
Physical description: 5
. Mit Kirchhof' gehört!) und R. Strauß. Hm allge meinen zeigten olle Leistungen von redlichem Streben. Somwhl die der Anfängerinnen (Frl. Grissemann und Fr. Westram) wie auch der fortgeschrittenen Schülerinnen, so besonders tagmahl in den einzelnen Hotels. Nachmittags Besuch der Billa Eharlotta, Nachmittagstee im Park der Villa Serbelloni. Abends offizielles Bankett und Ball im Grand Hotel Bellagio. Mittwoch nach dem ersten Frühstück nach Eomo, die schön gesungene Tosca-Arie Fr. v. Gelbs Weiterfahrt per Bahn

in zwei Duetten wie«der einmal seine schöne Stimme hören ließ. Der Beifall und die «vielen Blumenspenden zeigten zur Genüge, wie sehr das Publikum vm« den in den Hotels Excelsior und Palace. Weiter fahrt mit Sonderzug nach Lavenv, sodann mit Sonderdampfer nach Canobbio, Pallanza, Ba- «veno und Strefa. Auf «dem Dampfer bieten die Hotellers «vom L>ago Maggiore Erfrischungen. Abendmahl und Nächtigung in «den Hotels von Pallanza,' «Paveno und Strefa. Donnerstag Ausflug nach Mottarone, dort Mittagmahl

- kt, das an Wiener Fremdenverkehrsstellen> in Reisebüros, Hotels etc. in Mser Gebiet einlädt. Wir «haben es its unserem SchjautÄsten ausge hängt. In cmffMendem Druck nermt es ver> schieven» Hotels mit Mistigen Pensdansorran- Mnents im Merm mw in> Bo>zen^Tries. dann ^dch in ven DcÄomiten -und kn OrÄergebiet. ..Alle Auskünfte Wer obige Orte und Hotels sowie über alle übrigen« Kur- und Sommer- Platze der Provinz Trient' — «bemerkt oben» erwMntes Plakat — „erteilt das Wiener Reise» Mvo. I. KÄmtnerstvah

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