' b) Schulzimmer, tzörsäle, Laboratorien, Versuchs- und Aufbewahrungsräume, Ausstellungsräume, Kirchenbeleuchtung, Illuminationen in Kirchen, Klosterräume 0 ) Krankenzimmer in Spitälern .... d) ' Nachtlichter - in Spitälern ..... e) Wachstuben, Telegraphen- oder Tele phon-Räume, Diensträume mit Nachtbe trieb, Bäckereien und sonstige Gewerbe mit Nachtbetrieb und Lampen, welche die ganze Nacht brennen . .. . . . . f) Lampen, welche Tag und Nacht in Be trieb sind IV. • Hotels, Cafßs u. Wirtschaften. a) Hotels
werden können 1 20 1 70 1 80 1 20 1 50 1 20 1 20 2 20 2 50 3 — 1 90 1 30 2 20 — 60 e) Casß-Wirtschaften: a) Sämtliche Räume täglich in Be nützung und mit Lizenz zum Osten- Halten über die gesetzliche Sperr stunde 2 60 b) Ein Teil der Räume nur zeitweise . in Benützung, sonst wie vor . . 2 40 e) Wie bei a),. jedoch nur bis 1 Uhr ' Nachts 2 25 V. Kasernen und Reitbahnen .... 1 20 Stallungen 1 60 VI. Bogenlampen: a) Für Schaufenster: . 1 Bogenlampe à 12 Amp. Pro Jahr 80 — 1 Bogenlampe à 16 Amp. pro Jahr 115 —' b) Für Jnnenbeleuchtung, Platzbeleuchtung, Lafs-Restanrant und Hotels