, der 17jährige Postcmshilssdiener Friedrich Schmidt, wegen Anstiftung zu einer Körperverletzung der ^Hilfs arbeiter Friedrich Kaiser wegen Mißhandlung des Privatbsam- ten Isidor Grauer auf Anstiftung des Erstangeklagten. Blase- kowicz, ein bereits älterer Mann, hatte im abgelaufenen Jahre ein schweres Zerwürfnis mit seiner Frau, das auch zur Scheidung jührte. Er erblickte in feinem Zimmecherrn, dem Privatbeamten Isidor Grauer, den Störer seines Ehelebens und sann auf Rache. Als Werkzeug bediente
er sich feines jugendlichen Untergebenen Friedrich Schmidt, dem er nebst einer Belohnung von 5000 K auch versprach, ihn in seiner Karriere zu fördern. Beabsichtigt war ein Ueberfall auf Grauer. Da sich Schmidt scheute, diese Exeku tion selbst durchzuführen, zog er seinen Freund Friedrich Kaiser in die Sache, der sich gegen angeniessene Entschädigung auch bereit erklärte, die Rolle des Rächers zu übernehmen. Am 29. April lauerten Schmidt und Kaiser dem Grauer bei der Einfahrt seiner Wohnung
in der Josefftädterstraße auf. Allein Grauer war der Stärkere und da Schmidt schnell die Flucht ergriff, erwehrte er sich des Kaiser und ließ den Schmidt festnchmen. Der Angeklagte Blase- kowicz entschuldigte die Anstiftung zur Mißhandlung mit seiner maßlosen Erregung durch Zerstörung seines Ehelebens. Er habe nur von einer Ohrfeige gesprochen. — Richter: Ihre Erregung ist menschlich begreiflich, und es würde verständlich sein, wenn Sie selbst den Mann, der ihre Che angeblich zerstört hat, mißhandelt hätten
. Daß Sie aber unter Hinweis auf das DienÜnerbältnis einen von Ihnen abhängigen jungen Menschen zu ei rer strafbaren Handlung förmlich hindrängen, das ist doch nicht recht gehandelt. — Der Angeklagte Friedrich Schmidt gibt an, daß er dem Vorgesetzten, von dem er Beförderung erhoffte, bei der Ueberwachung seiner ge schiedenen Frau behilflich sein wollte. Als aber Blasekowicz immer wieder vom Denkzettel sprach, habe er, da er zu feig mar, seinen Schulfreund, den Kaiser, ersucht, die Mißhandlung des Grauer zu tibernehmen
, was dieser auch gegen entsprechendes Honorar gern auf sich nahm. — Richter: Sie haben sich 5009 K Honorar zusichern lasten. — Angeklagter Schmidt: Bekommen Hab' ich nicht einen Heller, denn das Honorar sollte erst später fließen. — Auf die Be merkung des Blasekowicz, daß er 3000 K bezahlt habe, erklärte Schmidt, diese seien aus Spesen an Kaiser aufgegangen, da wieder- holt die Tat vorbereitet wurde, bis endlich die Mißhandlung statt- faich, an der er sich nur beteiligte, indem er dem Kaiser den Grauer zeigte und dann davonlief