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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 8 of 8
Date: 24.09.1910
Physical description: 8
von der Beibringung des Gesellenbriefes, des Lehrzeugnisies und des Zeugniffes über die Gesellenprüfung zu er teilen. Wenn die Angaben des Fragestellers vollständig sind, ist das Lehrzcugnis giltig und bedarf keiner Genehmigung seitens der Statthalterci. Bach im Lechtal. (An g eschw emmt es Holz.) Heuer vom 14. auf 15. Juni war große Ueber- schwemmung. Da hat der Lechfluß vieles und ver schiedenes Holz mitgebracht, und bei uns an einem Mittersand vieles liegen gelassen. Einige Tage hernach hat einer das meiste

Holz mit seiner Holzmarke an geschlagen, gehört das Holz jetzt ihm? Das Archgebäude an dieser Strecke haben zwei Parzellen miteinander aufrecht zu erhalten. Sind diese zwei Parzellen sonst im Recht, das Holz zu versteigern, wenn es nicht dem Erstgenannten gehört? Oder hat einer das Recht, von diesen zwei Parzellen Mitglieder etwas Holz davon auszumachen zu seinem Gebrauch? Antwort: Bei der Entscheidung über die Frage nach dem Rechte auf weggeschwemmtes Holz sind zwei Fälle zu unterscheiden

. Ist Holz weggeschwemmt worden und anderswo liegen geblieben, daß man mit Berück sichtigung aller Umstände annehmen kann, es sei der wahre Eigentümer nicht mehr zu finden, so ist auch an zunehmen, daß er den Besitz am Holze für verloren hält. Hiedurch ist das Holz herrenlose Sache g e- worden, die sich jedermann nach Belieben aneignen kann, wofern ihm nicht der Zutritt zum Holze vom Eigentümer des Grundes, auf dem es liegen geblieben, verwehrt wird. Ist aber aus den Umständen des Falles

, z. B. aus der geringen Entfernung des Anschwemmungsortes vom bekannten Lagerplatze, oder weil das Holz gemerkt ist, zu erschließen, es werde der Eigentümer das Holz für sich nicht für gänzlich verloren halten müffen, so ist das Holz als eine gefundene Sache zu betrachten und erwirbt der Finder oder Sammler das Eigentums recht erst nach dreijähriger Ersitzungszeit. Wer also angeschwemmtes Holz mit seiner Marke ver sieht, ist Finder desselben und es kann ihm von niemanden als vom Eigentümer streitig gemacht

werden. Der Grundeigentümer hat auf angeschwemmtes Holz an sich nicht mehr Recht als jeder andere, nur ist er befugt, dritten Personen den Zutritt zu seinen Grund überhaupt zu verwehren. E S- in M. (Steu erangelegenheit.) Frage: Wie viel darf ich bei einem Besitzer gerichtlich versuchtes Kapital liegen haben, bis ich gesetzlich rentenstener- pflichtig bin? Antwort: Die Zinsen von verbrieften oder un verbrieften, versicherten oder nicht versicherten Darlehen, Schuldforderungen oder sonstigen Kapitalsforderungen

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 17 of 20
Date: 13.08.1910
Physical description: 20
von der Beibringung des Gesellenbriefes, des Lehrzeugnisses und des Zeugniffes über die Gesellenprüfung zu er teilen. Wenn die Angaben des Fragestellers vollständig sind, ist das Lehrzeugnis giltig und bedarf keiner Genehmigung seitens der Statthalterei. Bach im Lechtal. (An g eschw emmt es Holz.) Heuer vom 14. auf 15. Juni war große Über schwemmung. Da hat der Lechfluß vieles und ver schiedenes Holz mitgebracht, und bei uns an einem Mittersand vieles liegen gelassen. Einige Tage hernach hat einer das meiste Holz

mit seiner Holzmarke an geschlagen, gehört das Holz jetzt ihm? Das Archgebäude an dieser Strecke haben zwei Parzellen miteinander aufrecht zu erhalten. Sind diese zwei Parzellen sonst im Recht, das Holz zu versteigern, wenn es nicht dem Erstgenannten gehört? Oder hat einer das Recht, von diesen zwei Parzellen Mitglieder etwas Holz davon auszrnnachen zu seinem Gebrauch? Antwort: Bei der Entscheidung über die Frage nach dem Rechte auf weggeschwemmtes Holz sind zwei Fälle zu unterscheiden. Ist Holz weggeschwemmt

worden und anderswo liegen geblieben, daß man mit Berück sichtigung aller Umstände annehmen kann, es sei der wahre Eigentümer nicht mehr zu finden, so ist auch an zunehmen, daß er den Besitz am Holze für verloren Für Herausgabe und Redaktion verantwortlich: Kur hält. Hiedurch ist das Holz herrenlose Sache ge worden. die sich jedermann nach Belieben aneignen kann, wofern ihm nicht der Zutritt zum Holze vom Eigentümer des Grundes, auf dem es liegen geblieben, verwehrt wird. Ist aber aus den Umständen

des Falles, z. B. aus der geringen Entfernung des Anschwemmungsortes vom bekannten Lagerplatze, oder weil das Holz gemerkt ist, zu erschließen, es werde der Eigentümer das Holz für sich nicht für gänzlich verloren halten müssen, so ist das Holz als eine gefundene Sache zu betrachten und erwirbt der Finder oder Sammler das Eigen tun» tz- recht erst nach dreijähriger Ersitzungszeit. Wer also angeschwemmtes Holz mit seiner Marke ver sieht, ist Finder desselben und es kann ihm von niemanden

als vom Eigentümer streitig ge»nacht »verden. Der Grundeigentümer hat auf angeschwemmtes Holz an sich nicht »nehr Recht als jeder andere, n»»r ist er befugt, dritten Personen den Zutritt zu seinen Grund überhaupt z»l verwehren. E S- in M. (St e u erangelege n heit.) Frag e: Wie viel darf ich bei einen» Besitzer gerichtlich versuchtes Kapital liegen haben, bis ich gesetzlich rentenstener- pflichtig bin? Antlvort: Die Zinsen von verbrieften oder un verbrieften, versicherten oder nicht versicherten Darlehen

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Tiroler Wastl
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Page 10 of 12
Date: 25.01.1919
Physical description: 12
wünschenswert wäre, wenn die kompetenten Faktoren, insbesondere aus den Kreisen der Bank, Handels- und Jnduurtewelt, auch in unserem Lande eine Ortsgruppe dieses Bereutes ins Leben rufen würden. Vor dem Ruin des Holzmarktes? Wie wir von verläßlicher Seite erfahren, wurde jüngst in einer Sitzung von Holzmteressenten — welcher Art diese Holz- imeresiemen sind, in leicht zu erraten! — vom Herrn Landes- tulturratssekretar F e lch t i n g e r, der sein redlichstes tut, um aus allen Suppen zu oberst zu schwimmen

bereits in sehr ungünstigem Sinn beeinslutzt und so beengt, datz grötzere Abschlüsse nicht zustande kommen tonnten. Auch das an und für sich löbliche Beginnen des Nationalrates, in dem Tiroler Holz eine wert volle Kompensation für den L e b e n s m i t t e l i m- p o r t und zur Hebung unserer Zahlungsbilanz zu schäften, ist kläglich m i tz g l ü ck t. Die großen (reichs-) deutschen Firmen, welche durch reine Maßnahme seitens ihrer Negierungen beengt waren, haben den Auslandshandel voll ständig

an sich gerissen, so daß seitens der Schweiz und sei tens Frankreichs mit Tirol Holzabschlüsse schon nicht mehr erzielt werden können. Als Grund dieser Erscheinung wird angeführt, datz die Süddeutschen in der Lage sind, sowohl nach Frankreich wie nach der Schweiz viel billiger Holz zu lieferri, als es wir in Tirol könnten. Nun ist das mit dem „billigeren Holz" augenscheinlich nicht ein mal richtig, denn soweit wir informiert sind, erzielt Außerfern, das nach Deutschland Holz liefert, nicht nur mit Nücksicht

eigenartig berührt es, datz unsere Landesregierung nunmehr, wenigstens in der Umge bung von Innsbruck, die Italiener mit Holz ver sorgt. Gemeindevorsteher in der Umgebung von Inns bruck, welche über vom A e r a r geschlagenes Holz verfügen, erhielten dieser Tage ein Schreiben, wonach sie an bestimmter Stelle zu erscheinen und den Italienern das Holz zu verkaufen haben. Das sind natürlich ganz eigenar tige Erscheinungsformen des neuen Regiemes der „Freiheit", für die sich wahrscheinlich die Bauern

und Holzbesitzer auf das beste bedanken werden! Natürlich lachen sich die holzver arbeitenden Gewerbe ins Fäustchen, da nun der Ex port von Holz lahmgelegt worden ist, die Nachfrage von außen verstummt und so nunmehr nur die relativ geringe Nachfrage des inländischen Bedarfes besteht. Wir haben deswegen m i t einem Herab st eigen der Holzpreise zu rech- n e n. Ob nun dieses Herabsteigen der Preise in diesem Augen blick für die Bevölkerung von besonderem Vorteil ist, wagen wir füglich zu bestreiten

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Alpenländer-Bote
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Page 6 of 16
Date: 24.09.1916
Physical description: 16
nichts und habe alle Vollmachten dem Lehrer übergeben. Ich mische mich selber gar nicht darein." „Es handelt sich nicht um eine Weide, sondern um einen Wald. — Haben Sie niemandem den Auftrag gegeben, in Ihrem Walde Holz zu schla gen?" „Holz zu schlagen? Nein, ich gewiß nicht. Ta müßt' ich auch zuerst den Pold, meinen Mann, und den Lehrer fragen. Uebrigens brauchen wir gar kein Holz. Zum Brennen haben wir Holz auf zwei Jahre genug im Schuppen, und Bauholz brauchen wir keines." „Man kann aber auch ein Holz schlagen

, um es zu verkaufen. Aus dem Holz läßt sich Geld ma chen." „Das ist uns nicht eingefallen; es ist nie die Rede davon gclvefen." „Und doch wurde in jüngster Zeit ine große Fläche Ihres Waldes niedergehauen." „Wo, lvo? In was für einem Walde?" „Im sogenannten Bannivalde." „Nein, nein, d a s ist nicht möglich, das hätte mein Mann, der Pold, nicht zugelassen. Er hängt mit Leib und Seele an dem Bannwald." „Und doch hat gerade Ihr Mann den Wald um gehauen." „Wer? Wer? Mein Mann? Hinnnlischer Va ter, dann muß

etwas Besonderes, etwas Schreck liches vorgefallen sein! Aber ich glaub's nicht. Sagen Sie. lieber Herr, ift's wahr, ist's wirklich wahr?" stürmte das Hannele. „Leider ist's wahr," sagte der Gerichtsbeamte ernst, „und es geschah in ungesetzlicher, in srevle- rischer Weise. Ihr Mann wird Ihnen doch mitge- teilt haben, daß vom Lehrer ein Gesuch eingebracht lvurde um Erlaubnis, das Holz zu schlagen." „Mein Mann war vor acht Tagen hier, aber er hat keine Silbe davor: erwähnt. Wenn er trotz- dein das Holz

, wir bekamen aber keinen Fünfer zu leihen. Tann haben wir bei der Bezirkshauptntannschaft ein Gesuch eingereicht um Erlaubnis, in unserem Walde ein paar Hundert Stämme Holz zu fällen. Auf den Einspruch mei nes Vaters ist das Gesuch abschlägig beschieden und das Holzfällen strenge verboten worden. Ich wußte mir nimmer zu helfen; wenn ich kein Geld bekam, geriet ^der Hof über vierzehn Tage in Konkurs. Da in der ärgsten Verzweiflung habe ich mit einigen Helfershelfern eigenmächtig und gegen das Verbot

die Stämme geschlagen. Es liegen jetzt in unseren: Bannivalde gut dreihundert Stamme schönes Holz, die sind mindestens fünf tausend Gulden wert. Ich habe dem Lehrer ge schrieben, er solle als Dein Bevollmächtigter das Holz möglichst schnell verkaufen, damit du zum Geld kommst. Laß Dich den Wald nicht reuen, denn besser ist ein Stückchen Wald verloren, als der ganze Hof. Nun ist Dir das Anwesen ganz sicher, es besieht keine Gefahr mehr und Du kannst wie der glücklich hausen. Liebes Hannele, verzeihe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 01.04.1920
Physical description: 8
: 61 Kilo Kartoffeln, 13.5 'Kilo Fisolen, 98 Kilo Mais, 11.5 Kilo Roggen, 8.5 Kilo ! Gerste, 50 Stück Eier, 6 Meter Holz; Birgitz: 221 !Kklo Kartoffeln, 19 Kilo Fisolen, 19 Kilo Erbsen, 26 Mlo Gerste, 60 Stück Eier, 8 Meter Holz; Völs: 83 Kilo Kartoffeln, 33 Kilo Fisolen, 69 Kilo Türken, 19 Kilo Roggenmehl, 40 Stück Eier, 6 Meter Holz; tzkaurling: 490 Kilo Kartoffeln, 29 Kilo Fisolen, ',29 Kilo Türkengrieß, 11 Stück Eier, 12 Meter Holz; ! P e t t n a u: 290 Kilo Kartoffeln, 68 Kilo Fisolen, 1 Kilo

,Erbsen, 42 Kilo Türken, 17 Kilo Roggen, 8 Kilo 'Wer- lzen, 21 Kilo Gerste, 9 Kilo Weizenmehl, 1 Kilo Dörr- sobst, 1.46 Kilo Butter, 14 Laib Brot, 78 Stück Eier, (8 Stück Aepfel; Ra ngg e n: 121 Kilo Kartoffeln, 1 Kilo ! Erbsen, 4 Kilo Roggenmehl, 1.48 Kilo Butter 7 Laib ;Drot, 13 Kilo Weizenmehl, 10 Kilo Türkengrietz, 2.05 Kilo Wäsche, 70 Stück Eier, 4 Meter Holz; Ampaß: 125 Kilo Atttoffeln, 125 Kilo Mais, 102 Kilo Sauer- j fraut, 21 Kilo Haferreis, 2 Kilo Stoff, 4 Laib Brot, i 49 Stück Eier

, 22 Meter Holz; Amras: 2 Kilo Erbsen, jlß Kilo Roggen, 304 Kilo Mais, 2 Kilo Stoff, 50 Stück 'Eier, 1 Uhr, 30 Meter Holz; Hl. Kreuz: 16 Kilo Kar- Stoffeln, 4 Kilo Bohnen, 20 Kilo Roggen, 4 Kilo Roggen mehl. 4 Kilo Türkengrieß, 3.5 Kilo Polenta, 50 Kilo '.Salz, 1 Kilo Wäsche, 24 Stück Eier; Thaur: 218 Kilo ! Kartoffeln, 116 Kilo Bohnen, 123 Kilo Mais, 44 Kilo ^Gerste, 30.6 Kilo Kraut, 163 Stück Eier, 16 Meter Holz; ^Axams: 840 Kilo Kartoffeln, 21 Kilo Fisolen, 30 Kilo Erbsen, 81 Kilo Türken, 58 Kilo

Roggen, 34 Kilo Gerste, 42 Stück Eier, 18 Meter Holz; I n z i n g: 28 Kilo Fiso len, 300 Kilo Kartoffeln, 39 Kilo Türken, 39 Kilo Rog gen, 8.6 Kilo Weizen, 6 Kilo Roggenmehl, 11 Kilo Brot, jo.82 Kilo Schmalz, 2.8 Kilo Butter, 4L Kilo Maisgrieß, '3.9 Kilo Wäsche, 94 Stück Eier, 8 Meter Hokz; Patsch: 420 Kilo Kartoffeln, 5 Kilo Fisolen, 23 Kilo Roggen, <20 Kilo Gerste, 25 Kilo Weizenmehl, 2 Kilo Butter, (23 Kilo Mais, 2 Kilo Maisgrieß, 2.3 Kilo Kleider, 107 (Stück Eier, 8 Meter Holz: Schmirn: 128 Kilo

Kar toffeln, 5 Kilo Rauchfleisch, 23 Kilo Butter, 2 Kilo Schmalz; Grinzens: 4 Kilo Fisolen, 2 Kilo Erbsen, 15 Kilo Weizenmehl, 1.6 Kilo Dörrobst, 0.3 Kilo Rauch fleisch, 1 Kilo Butter, 12 Laib Brot; Ellbogen: 182 Kilo Kartoffeln, 15 Kilo Weizenmehl, 1.2 Kilo Rauch fleisch, 0.90 Kilo Wäsche, 208 Stück Eier, 19 Meter Holz: Bill: 46 Kilo Kartoffeln, 16 Kilo Gerste, 4 Me ter Holz; H a i m i n g: 465 Kilo Kartoffeln, 28 Kilo Fisolen, 61 Kilo Türken; Mieming: 598 Kilo Kar toffeln, 60 Kilo Fisolen

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 10.04.1916
Physical description: 4
es jetzt schlecht, denn sie müssen rein gar alles recht teuer kaufen; deshalb will ich mein Holz billiger hergeben. In der Nähe der Allerheiligenhöfe begegnete ihm eine Frau: „Was kostet Enker Holz?" „Vierundzwan zig Kronen". > l Nach einigem Feilschen erklärte sich der Bauer bereit, das Holz für 23 Kronen einer Partei in der Innstraße zu bringen. Angeld erhielt er aber nicht, also war er nicht gebunden. '' - In der Höttingerau schon erregte der Mann mit dem Gespann immer mehr Aufmerksamkeit

, und über der Mariahilferbrücke war er eine vielumworbene Per sönlichkeit geworden. „Was kostet das Holz?" fragte eine vergrämt aussehende junge Frau. „Vierundzwan zig Kronen". „Schad' daß ich das Geld nicht beisam men Hab'" murmelte die Frau und ging davon. Eine elegante Dame in modernem weiten Rock ist auch da und besieht das schöne trockene Holz. „Was verlan gen Sie für das Holz?" fragt sie. „Vierundzwanzig Kronen". „Ich gebe Ihnen achtundzwanzig, aber Sie müssen es gleich in den Saggen, ...... Straße bringen," Der Bauer

überlegte. Dann sagte er: „Na dös is ma iz'weit, i bring 's Holz scho do heroben a un." Da drängt sich eine dicke Frau herzu, packt den Mann am Aermel Und schreit: „Gib mir dein Holz! I muaß es glei habn. Ich gib dir zweiunddreißig Kronen — da hast's Geld, kannst 's Holz glei da in Mariahilf abladen!" Und so geschah es. Schmunzelnd steckte der Bauer das schöne Geld ein, warf das Holz vom Wagen und sagte zu sich selber, als er beim „Lampl" vor einem Viertele saß: „Hm, den Stadtlern gehts doch Innsbrucker

„Neueste" nit so schlecht, wia man gmeint hat, denn Geld ham's amal gnuag, dös sieht man schon — Da war i a Esl, Wienw i & Holz billiger hergeb'n hält, wenn's die Leut selm auffitteibn, wie bei a Versteigerung. . ." generawettsmmlung der vereinigten flauen. Der Verband der arbeitenden Frauen in Innsbruck und die hiesige Ortsgruppe des Reichsverbandes der Hausfrauen Oesterreichs „Rohö" hielten am 3. April nachmittags im Apollosaale ihre Generalversammlung. Sie nahm einen glänzenden Verlauf

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Lienzer Nachrichten
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Page 1 of 4
Date: 11.02.1920
Physical description: 4
ten in der letzten Tagung des Landtages zwei Anträge ein, die eine grundlegende Aenderung des bisherigen Holzverkaufes fordern und wohl bei den Waldbesitzern, nicht aber bei den Holz. Händlern Beifall finden werden. Dieselben lauten: „Mit der Verordnung der Tiroler Lan desregierung am 4. März 1919 L.-G-Bl. Nr. 16 ist der Verkehr mit bereits aufgearbeitetem Holze geregelt. Die Bestimmung dieser Ver ordnung, daß die vor dem Inkrafttreten der selben abgeschlossenen Kauf- und Lieferungs verträge

ungültig sind, bezieht sich daher nach der Auffassung der maßgebenden Behörden nur auf Verträge für bereits aufgearbeitet lagerndes Holz und umfaßt daher nicht die Holzabstok- kungsverträge. Hinsichtlich dieser letzteren gilt die Vollzugsanweisung der Staatsämter für Land- und Forstwirtschaft und für Justiz vom 14. April 1919 St.-G.-Bl. Nr. 233, nach wel cher alle Absteckungsverträge der Genehmigung der politischen Bezirksbehörden bedürfen. Im 8 10 dieser Verordnung werden alle nach dem 1. Jänner 1918

abgeschlossenen Abstockungs verträge, wenn am 18. April 1918 mit der Schlägerung noch nicht begonnen worden war, aufgehoben. Aus diesen beiden Verordnungen ergibt sich die sachlich ganz unbegründete Dif ferenz, daß vor dem 1. Jänner 1918 abge schlossene Verträge, wenn sie sich auf noch ste hendes Holz beziehen, eingehalten werden müs sen. Es können sich also jene Holzhändler, welche im Besitze solcher alter Holzabstockungsverträge sind, zum Schaden der Waldbesitzer ganz un verhältnismäßig bereichern

. Dies ist auch für die Allgemeinheit insoferne von Nachteil, als die Waldbesitzer zu ihrem Vorteile die Schlä gerung so weit als möglich zu verhindern trachten, während sonst, wenn die Eigentümer die heutigen Höchstpreise bekämen, das Holz dem Verkehre zugeführt würde. Es wird dem nach der Antrag gestellt: die Landesregierung wird beauftragt, bei den Staatsämtern in Wien dahin vorstellig zu werden, daß durch eine Nachtragsverordnung zur Vollzugsanweisung von 14. April 1919 auch die vor dem 1. Jänner 1918 abgeschlossenen

Abstockungsverträge für aufgehoben erklärt werden." Ein zweiter Antrag des Abg. Häßler u. Genossen beschäftigte sich mit der Festsetzung der Höchstpreise des Rundholzes am Stock und hat folgenden Wortlaut: Der hohe Landtag wolle beschließen, die in der Verordnung vom 10. Jänner 1920 L.-G.-Bl. IV. Stück festge setzten Höchstpreise für einen Festmeter Holz nicht ab fahrbarem Waldweg, sondern am Stocke zu bezahlen sind. — Es wäre aber auch folgerichtig am Platze gewesen, im In teresse des Holzhandels

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 5 of 12
Date: 25.02.1916
Physical description: 12
ist nur, daß die meisten frisch auf einmal einen Originalsack möchten, was aber uifter den momentanen VerhÄtrstssen geradezu unmöglich ist. Möchten sich doch diese Unzufriedenen vor Augen halten, wie es ihnen in der Stadt er gehen würde, wenn sie alles, wie Holz, Milch, But ter usw. kaufen müßten. Hier in Leutasch kann von Not noch nickt im geringsten gesprochen werden. Möge sich der Bauernbriefschreiber in Nr 2 diese Zeilen zu Herzen nehmen und sich ein andersmal nicht von diesen „Erbitterten" ausstacheln lassen

, verstehen, sich nebenher ein ganz schönes Einkommen zu erwer ben. Zu letzteren scheint auch der k. k. Ober- Bergkommissär Herr August Nowotny in Brix- legg zu gehören. Der Sachverhalt ist folgender: Herr Nowotny kaufte mit einem, anderer Käufer das Holz eines dem Bauer Srmoy Larch in Resth gehörigen Waldes. Bei Abschluß des Kaufes erklärte Herr ZÄwotnh dem Muer, daß er das Hotz für das k. u. k. Militärarar kaufe und ließ in den KaufsunterhaMungen durchblicken. daß, wenn der Bauer mit dem gebotenen

Preise nicht einverstanden sei, er das Holz noch billiger werde abgeben müssen. Der Bauer ließ sich infolge dessen zum Verkaufe herbei, obwohl er die schönen, jungen Stämme nicht zu verkaufen gewillt war. Im Kaufverträge, den der Bauer erst während der Holzfällung zu Gesicht bekam, war vom Ankäufe des «Holzes für das k. u k. Militärärar mit keiner Silbe die Rede. Wie es sich nachträglich heraus- stellte, wurde das Holz dem Sagschneider Josef Leimgruber in Brixlegg verkauft. Der Gewinn des Herrn

. Bei Verfas sung der Holzrechnung stellte er Pro Festmeter Holz im Durchmesser von 26 Zentimeter den Betrag von etwas mehr als 6 Kronen ein, indem er sich auf den Kaufvertrag berief. Der Verkäufer besteht aber mit vollem Rechte darauf, daß für das Holz im Durchmesser von 28 Zentimeter ein Preis von 20 Kronen berechnen sei. Die Differenz stM sich auf einige hundert Kronen. Drese undeutliche Aeußerung im Vertrage wird aber, falls es zurr Prozesse ko in men sollte, Wohl dem schlauen Herrn Oberkommissär

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Lienzer Nachrichten
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Page 4 of 8
Date: 25.07.1919
Physical description: 8
- rufene Versammlung der Holzproduzenten, an der Vertreter fast aller Gemeinden des Bezirkes teil- nahmen und die einen interessanten Verlauf nahm. Wie der Einberufer, Herr Amtsleiter Dr. Kneußl, zu Beginn der Besprechung - hervorhob, bezweckte diese einen Einblick in die zukünftige Bewirtschaf tung unserer Holzführung und die Bekanntmachung der Holzproduzenten mit den in jüngster Zeit er gangenen gesetzlichen Bestimmungen über den Holz verkehr. Die Behörde sei bestrebt, bei der Durch führung

die Einsetzung eines Beirates, bestehend aus Vertretern der Waldbesitzer, der holzverarbeitenden Betriebe und Konsumenten vorgesehen, welcher den Zweck hat, der Bezirkshauptmannschaft bei der Durchfüh rung der Agenden der Filiale der Holzwirtschafts stelle die Fingerzeige zu geben. Zu den Aufgaben der Filiale zählen: die Vornahme und Ueberprü- fung des Bestandes an schlagbarem Holz, Auf bringung und Beibringung der angeforderten Mengen, Sicherstellung der Holzmengen für das Land, Festsetzung der Richtpreise

und Ausfertigung der Transp^rtbescheinigungen. Da das Holz den wichtigsten Kompensationsartikel des Landes und Bezirkes bildet und damit die Nahrungsmittel auf gebracht werden müssen, so ist es notwendig, daß in der Aufbringung eine Einheitlichkeit herrscht und sich vor allem die Produzenten zusammenschließen, wie dies schon lange angeregt wurde, aber nicht zur Durchführung gelangen konnte. Es genüge diesbezüglich auch, wenn ein Ausschuß der holz produzierenden Parteien gegründet

1919 das lagernde, nicht aber das noch stockende Holz beschlagnahmt sei, während die Holzwirtschaftsstelle in einzelnen Fäl len auch schon auf diese gegriffen habe, woraus die Absicht hervorgehe, die Beschlagnahme, auch auf diese auszudehnen. Desgleichen zeige sich auch beim § 10 der Vollzugsanweisung des Staats- amtes ein Mangel, da dieser nur alle nach dem 1. Jänner 1918 abgeschlossenen Holzverkaufsverträge aufhebt, die vorhergehenden aber nicht. Die Voll zugsanweisung habe aber offensichtlich

durch das Ge richt, wenn der Vertrag ins Grundbuch eingetragen wird. Die Gesuche sind bei der Forstinspektion ein zubringen. 4. Die Beschlagnahme des Holzes beschränkt sich nur auf die Ausfuhr. Es kann daher jeder weiter Holz handeln, schlagen und sägen. 5. Die Höchstpreise werden von der Landes-Holz- wirtschaftsstelle festgesetzt. Dem Käufer ist bei der Ausfuhr der Schnittware der Höchstpreis vorge schrieben, er wird infolgedessen auch nicht mehr als den Höchstpreis an den Verkäufer bezahlen. Die Holzhändler

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Lienzer Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 02.06.1916
Physical description: 8
soll, ist zum gro ßen Teil eine Folge des Arbeitermangels. In 'Bayern allein ist nach den Angaben des Fürstetats die Hauptnutzungsfällung im Jahre 1916 um 184.800 Festmeter hinter der Fällungsbesugnis zurückgeblieben, also um etwa den 18. Teil der ge samten Fällung. Ganz abgesehen von dein Arbci- ,termangel, unter dein die Holzzcllstossabriken lei den, muß sich schon eine solche Minderfällnng an Holz auf die Papiersabrikation bemerkbar machen. In Deutschland wurden in normalen Zeiten etwa 400 Millionen

Kilogramm oder vier. Millionen Doppelzentner Papier, das ans Holzfasern herge stellt ist, verbraucht. Um einen Doppelzentner Pa pier Herstellen zu können, bedarf es 62Vs Kilo gramm an Holzstoff; die Pier Millionen Doppel zentner Papier erfordern also etwa 250 Millionen Kilogramm oder zweieinhalb Millionen Doppel zentner Holzstoff. Zehn Doppelzentner Holzstoff werden erfahrungsgemäß aus einem Kubikmeter Holz gewonnen. Das in Deutschland jährlich ver- brauchteHolzpapier erfordert demnach etwa-250.000

Kubikmeter Holz. Der Hauptnutzungshieb der bayerischen Stawtswaldungen beträgt etwa drei Millionen Kubikmeter Pro Jahis die deutsche Papiersabrikation verschlingt also säbrli'ch etwa den zwölften Teil der regelrechten Abbolzungen! der bayerischen Staatswaldungen. Erfahrungs gemäß, beträgt. die fäbrliche Produktion an Holz vier Kubikmeter pro Hektar, d. h. auf jedem Hektar wachsen im Jahre vier Kubikmeter Holz. Die deutsche Papiersabrikation verschlingt also jährlich das Holz, das aus einer Waldsläche

von 62.000 Hektaren wächst. ..... Eine Zeitung mittlerer Größe, die täglich ein mal mit" 10 bis 12 Seiten erscheint, verbraucht wöchentlich etwa 1000 Zentner Druckpapier, im Jahr also 52.000 Zentner oder 26.000 Doppel zentner Papier, zu dessen Herstellung etwa 16.000 Doppelzentner Holzfasern oder 1600 Kubikmeter Holz notwendig sind. Eine einzige Zeitung ver braucht also das Holz, das in regelrechtem Nut zungsbetrieb aus einer Waldsläche von-400 Hek taren wächst, oder auf bie einzelne Nummer um gerechnet

: jede Zeitungsnummer, die. in einer Auf lage von 100.000 Exemplaren erscheint, kostet täg lich das Holz, das in einem Jahr auf einem Hektar wächst. Um ein sinnfälliges Beispiel zu geben: Eine der größten und schönsten Tannen Bayerns ist die große Tanne bei Warmensteinach im Jicktelge- birge. Sie hat eine Höhe von 30 Metern, in 20 Zentimeter Höhe einen Umfang von 5 Metern, — sie zu umschreiten braucht man 36 Schritte —-, in einer Höhe von einem Meter bat sie einen Umfang von 4y 4 Metern. Diese Riesentanne

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Tiroler Post
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Page 7 of 8
Date: 07.06.1918
Physical description: 8
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Alpenrosen
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Page 4 of 4
Date: 10.03.1917
Physical description: 4
seines Eigentums sicher. — Ja, was ich sagen wollt: was gibt der Schulz eigentlich vor?" „Was weiß ich? Er behauptet, so rmr jnichts, dir nichts könnten seine Borfahren jnicht in den Besitz getreten sein, das wür den meine Borfahren nicht ruhig haben ge schehen lassen. In alter Zeit habe man's Wit den Beschriften nicht so genau genommen und so sei wahrscheinlich der Eintrag eines Kaufes oder Tausches ins Flurbuch unter blieben. ^— Ja, mein Anspruch auf das Holz wäre als verjährt schon längst abge wiesen worden

! Er müßt' dann, mit wem er's zu tun hat!" „Nieder mit dem Holz, das sag' ich, aber gleich!" schrie Hanshenner. „Was schcert Ihr Euch um die Schnurrpfeiferei der Ad vokaten? Das Recht ist auf Eurer Seite! Zeigt's dem Schulzen und den Amtskerlen, daß Ihr wißt, wo Bartel den Most holt!" — „Zum Kuckuck auch, Ihr habt recht!" sagte der Schneider, dessen Wangen sich röteten. „Das Holz umlegen, das wär' doch gleich 'ne richtige Handlung. — Hm, hm — die Sach' geht mir stark im Kopfs herum! — Jedoch

aber — es hat doch auch seine Be denken und annn mir die Suppe erst ver salzen. •— Hm, hm — verdient hätt's der Schulz zehnmal!" „Nur stet, nur stet!" suchte der Zimmer dick zu beschwichtigen. „Solche Gewaltsam keiten haben noch niemals zu einem guten End' geführt!" „Das sag' ich auch!" siel Hansaden ein. „Aber wie die Sachen hier liegen, möchte ich hoch nicht geradezu abreden. Sonnenklar ist das Recht des Zipfelschneiders, das Holz ist ja eigentlich so gut wie sein Eigentum, was er damit ansängt, ist seine Sache. Obendrein

Haar in der Geschichte gefunden — ich werfe mein Lebtag nach keiner Gans mehr!" „Was paßt das daher!" lärmte 5) ans heu ne r hitzig. „Gäns und Holz ist zweierlei!" „Und .ich sag' jetzt selber, Schwager, die Drohung pon dem WindsVerger Schulz darfst du nicht einstecken, willst du nicht deine Ehr' und Reputation auf's Spiel setzen!" rief nun guch der Schneidershannikel. „Nieder muß das Holz, das sag' ich! — Und du weißt, ich überlege meine Reden!" „Wenn du selber meinst, Schwager, wird mir die Sach

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Alpenrosen
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Page 1 of 4
Date: 17.03.1917
Physical description: 4
Druck der Verlagsanstalt Minerva und Familienheim Zürich und Würzburg. Verlag der Tiroler Land-Zeitung. — Dr. 12 Unterbaltungöblatt zur „tiroler Land-Leitung* 1917 Dorfkrieg. Aus dem Oberfränkischen Volksleben von Heinrich Schaumberger. (Fortsetzung). Nachdruck verboten. „Nieder mit dem Holz!" schrie Hans- henner. „Ihr könnt' und Ihr dürft gar nicht anders, Gottfried-, Ihr seid's Euch und Euren Leuten schuldig, daß Ihr Euer Eigentum in Sicherheit bringt. Meder mit dem Holz — lieber heut

' wie morgen!" „Pat!" schrie plötzlich der Schneidersheiner dazwischen. „Hol' mich der Geier, wenn's nicht das Gescheitste ift Ihr macht gleich heut' das Holz um, gleich jetzt! — Solch' günstige Gelegenheit findet sich nicht wieder! Die Buchbacher sind daheim, haben Zeit — nm ein Fäßle Bier zieht die ganze Mann schaft aus und- in -ein paar Stunden ist's getan. Nehmt Ihr noch die Musik mit, w-ird's eine Hauptgeschichte, von der man noch lange redet!" „Heiner, Heiner!" warnte der Eckenpeter. ,Was wohl

an der Waldecke sein — richtig, dort machen sie Halt! Aber was war das? — Ein Stich fuhr ihm durch den wüsten, schmerzenden Kopf; die schallenden Axthiebe, das Krachen und Rau schen niederbrechender Bäume verscheuchten blitzschnell den Taumel, d-er während der Nacht seine Gedanken gefangen gehalten. Klar stand ihm seine gestrige „Tunnnheit" vor Augen; gedroht hatte er dem Zipfelschneider: „verspiel' ich, schlage ich Euch das Holz vor der Nase nieder!" — War das jetzt die Antwort des Zipselschneiders

auf seine unüberlegte, nicht von weitem ernstlich ge meinte Trohung?" — Unterdessen, so' sehr er sich die Augen rieb, die Axthiebe schallten fort, das Kra chen und Rauschen ward stärker. Was es auch sein mochte, Gewißheit mußte er ha ben. Leise, leise — um die Bäuerin nicht zu wecken — schlich er in die Knechtskammer, rüttelte den Knecht wach und- sagte: „Lians michel, um tausend Gott-eswillen, steh' ge schwind auf und lauf' ins Holz. Lauf' was du vermagst, ich vergeh' vor Angst!" Ter Knecht machte große Augen

, gehorchte jedoch unverzüglich. Bald kehrte er zurück und berichtete atemlos: „Herr, in Eurem Holz geht's drunter und drüber. Tie ganze Buchbacher Gemeinde ist auf den Beinen voran der Zipfelschneider; tut Ihr nicht bald Einhalt, ist's um das Hölzle ge schehen!" Unbemerkt war die Bäuerin eingetreten und sagte: „So! da hast du's und recht geschieht dir! O du altes Plappermaul! Dacht ich doch gleich, aus dem Lärm wird neues Unheil erwachsen! Gott im Himmel, ist das ein Elend mit solch' querköpfigem

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 23.05.1919
Physical description: 16
des Was sers berechnet ist. Diese Einrichtung wäre ganz praktisch und annehmbar, wenn nur darauf gehal ten würde, das Wasser nach Gebrauch auch wieder abzulaffen. Eine Vorrichtung dafür, etwa einen Zapfen oder Hahn-findet man so gut wie gar nicht, zum Umlegen und Aus gießen ist Trog mit Stein in der Regel zu schwer, und ein Ausschöpfen ist zu beschwerlich, so daß solches unterbleibt. Der Stein steht also längere oder kürzere Zeit im Master, je nachdem dieses verdunstet oder in das Holz ein zieht. Die Folge

wird, durch welches das Waffer tropfen weise auf den Stein fällt. Nach der Benutzung ist der Behält« leicht zu leeren, und bet Stein bleibt trocken und haltbar. Holzkonservierungsmkttel. Wenn man Holz durch irgend einen Anstrich konservieren will, ist die erste Bedingung, daß es vollständig ausgetrock net sein muß. da sonst die Gefahr besteht, daß die Holzkelle stocken und dadurch brüchig werden. Nach meinen Erfahrungen, schreibt Paul Kais«, haben sich die nachstehende» Anstreichmittel in der Praxis am besten bewahrt

: 1. Steinkohlenteer. Derselbe muß recht heiß so oft ausgestrichen werden, wie das Holz ihn noch aufsaugt, mindestens ab« drei mal. Statt Steinkohlenteer kann man auch Holz teer nehmen, den man vorteilhaft mtt Terpenttn oder Gasolin (destilliertes Petroleum) verdünnt,. Durch Zusatz von Ocket kann man dem Anstrich eine braungraue Farbe geben. Ein solcher Anstrich ist sehr fest und dauerhaft. Beim Schiffbau wttd ein farbiger Teer (Prollth) vielfach verwendet, der ebenfalls zum Anstrich von Holz außerordentlich

geeignet ist. 2 Wasserglas. in heißer Lösung, der man etwas Kreide oder Aetzkalk zusetzt, gibt einen sehr festen, maruwrübnlichen Ueberzug. Noch vor teilhafter ist es, das Holz mit ein« 2pro;rnttgen Lösung von Eisenvitriol recht intensiv zu durch- ttänken und wenn diese ttocken ist, mtt heißer Was- s«glaslösung zu überstreichen. S. Phenolzink in 2prozenttger Lösung mit etwas Zinkoxyd vermengt. Die Lösung muß so lauge aufgetragen werden, wie das Hol- sie auflaugt. Man kann auch Zinkoryd mit Leimwasser

vermengen, damtt das Holz öfter anstreichen, rmd muß dann, wenn es wieder ganz ttocken ist, dasselbe noch mtt einer sehr verdünnten Lösung von Chlorzink in Leimwaffer wieder über- stteichen. Das Ehlorzink geht mit dem Zinkoxyd eine chemische Verbindung ein, die sehr hart ist und eine feste Oberfläche bildet. Das angestrichene Holz wird dadurch auß«ordentlich dauerhaft. Dem Leimwaffer kann man irgend eine Farbe bei mischen und dadurch das angestrichene Holz färben, wenn man das wünschen

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