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Lienzer Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 03.05.1941
Physical description: 8
Seite 6 — Folge 31 „Lienzer Zeitung' Samstag, 3. Mai 1941 Sparsame Wirtschaft mit allen festen vrennstoffen! Von Major a. D. Fritz Brauer, Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft Holz Die Reichsarbeitsgemeinschaft Holz E. V. hat bekanntlich in den letzten Wintern schon wirksam für die Einsparung von Brennholz geworben. Mit dem gemeinsamen Zusammengehen von Kohle und Holz ist ein «schritt von großer grundsätzlicher Bedeutung für die deutsche Wärmewirtschaft getan

, der die an den Vorarbeiten hauptbeteiligten Stellen, nämlich den Reichskohlenkommiffar einerseits und — im Auftrage des Reichsforstmeisters — die Reichsarbeitsgemeinschaft Holz andererseits mit Genugtuung erfüllen darf. Jahrelang haben füh rende Persönlichkeiten in beiden Lagern zu gemeinsamem Vorgehen gemahnt. Pl^nmiißigt Bekämpfung jeder Verschwendung Erst die Einsetzung des ReichSkohlenkommissarS als Gegenspieler des Reichsforstmeisters ermög lichte eS, in der Verforgung des häuslichen Brennstoffbedarfs

Brennstoffe einfetzt, nach dem sie auf anderen Hauptgebieten unserer Wirt schast längst zur Selbstverständlichkeit wurde. Es wird also in Zukunft nicht mehr so sein, daß, heule die um die Holzbedarfsdeckung besorgte Forstwirtschaft durch ihre beauftragte Aufklärungs stelle mahnt, weniger Holz zu verbrennen und morgen die etwa durch Transportschwierigkeiten, Rohstosslieserung und Auslandsverpslichtungen be anspruchte Kohlenwirtschast zur Sparsamfeit auf ruft. Es wird vielmehr in Zukunft nur die äußerste

Sparsamkeit mit sämt lichen Brennstossen geben ! Deshalb muß ein jeder Volksgenosse darüber unterrichtet sein, daß die höchstwirtschastliche Verwendung der bis herigen Brennstoffe Kohle und Holz nicht in ih rer Umwandlung in Wärme, sondern in der Ver wendung als Rohstoff zu suchen ist. BrennholzUbersluß - Folge von Wirtschaftselend Der Brennholzüberfluß der Jahre nach dem Wettkrieg war ja tatsächlich nichts anderes als eine Folge des Wirtschaftselends, Ergebnis einer völlig fehlgeleiteten Wirtschaft

der „Systemzeit', die es nicht einmal verstand, die Schätze, die der deutsche Boden unö schenkt, in Wirtschaftsgüter zu verwandeln. So kam es denn auch, daß da mals Kohle — in ihren verschiedenen Formen — und Holz im Wettbewerb als Brennstoff um die Gunst der Verbraucher, insbesondere der Haus frauen, standen. , Die Machtübernahme durch den Nationalsozm- lismus brachte den völligen Umschwung. Die rasch emporblühende deutsche Wirtschast brauchte in schnelle», Anstieg wieder ungeheure Holzmengen. Die Werbung

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Praktische Mitteilungen
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Page 1 of 4
Date: 24.04.1908
Physical description: 4
M 17. Die Tugend, die voll Stolz sich giebt, ist eitles Selbsterheben; Wer alles Rechte wahrhaft liebt, weiß Unrecht zu vergeben. 1908 Wer die Imprägnierung von Holz zur Uer- . Minderung seiner FeuergefiLhrlichkeit lübt Jng. Noeder in der „Zeitschrift für Dampfkessel- und Ma schinenbetriebe' nachstehende Ratschlage: Da es in letzter Zeit häufig vorgekommen ist. daß Eisen bahn- und Straßenbahnwagen sowie Automobilgefährte wäh- rmd der Fahrt in Brand gerieten (fei es durch Heißlaufen

eines Achslagers, durch Kurzschluß oder durch Explosion unver brannter Gase), ist die Frage aufgeworfen worden, ob das beim Bau dieser Fahrzeuge verwendete Holz nicht derartig im prägniert werden kann, daß seine Entzündung ausgeschlossen ist. Hierauf läßt sich nun erwidern, daß zwar schon seit län gerer Zeit Methoden bekannt sind, welche bezwecken, die leichte Entzündlichkeit des Holzes herabzusetzen, daß diese jedoch, ob wohl sie stellenweise mit Erfolg probiert wurden, nicht die wünschenswerte Verbreitung

gesunden haben. Letzteres lag hauptsächlich wohl daran, daß die Behandlung, der das Holz unterworfen werden mußte, um es auch gegen die Einwirkung des Feuers zu schützen, so umständlich und langwierig war. daß dadurch eine bedeutende Preissteigerung der so bebandelten Holzteile bedingt wurde. Wir können mit der Imprägnierung durchaus nicht Un- verbrennbarkeit erreichen, sondern müssen unsere Anforderun gen darauf beschränken, die Entzündbarkeit des Holzes derart herabzusetzen, daß es, einer Flamme

ausgesetzt, nicht schnell ^rbrennt,, sondern nur verkohlt. Die Verkohlung muß aber nushören, sobald das Holz nicht mehr der Flamme ausgesetzt 'it. Die Imprägnierung soll also dem Holz die Eigenschaft verleihen, den Einwirkungen des Feuers besser widerstehen zn lönnen. Um diesen Zweck zu erreichen, ist das Augenmerk darauf ZU richten, nur solche Substanzen zum Imprägnieren zu wählen, lvelche das Holz nicht zum Wärmeleiter machen, ferner nicht wasserhältig sind, weil sonst die Gefahr vorliege

, daß sie wieder Ausgeschwitzt werden: ferner dürfen diese weder die NagÄ- und ^chraubenfestigkeit des Holzes beeinträchtigen, noch das zur Verarbeitung dienende Werkzeug angreifen. Diesen vielfachen Anforderungen genügen nur zwei Stoffe vollkommen, nämlich eine Lösung von Phosphorsäure und Am moniak — unzutreffenderweise phosphorfaures Ammoniak ge- nannt — und die Borarsäure. Wird mit phosphorsaurem Ammoniak getränktes Holz dem Feuer ausgesetzt, so wird infolge der hierdurch besinaten Temperaturerhöhung das Ammoniak

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Bozner Zeitung
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Page 6 of 14
Date: 10.05.1870
Physical description: 14
Holz, an dem sich im darauffolgenden Jahre Trauben entwickeln, befördert werden. Würde man den Weinstock mehrere Jahre nicht schnei den, so würde er viele schwächliche Triebe erzeugen, an welchen sich dann nur kleine zafelige Träubchen bildeten, die spät reifen und von schlechtem Geschmack sind. Da sich die Trauben nur au jungem Holze bilden d h. an Trieben, die aus vorjährigem Holze auSgetrieben sind, so ist beim Schnitt darauf hinzuwirken, daß sie recht kräftige Ruthen entwickeln

, die dann auch im nächsten Jahre vollkommene Trauben hervorzubringen im Stande sind. Triebe auö altem Holz bringen keine Früchte, können aber fürs nächste Jahr zu Fruchtholz angeschnitten werden. Es sind deshalb beim Schneiden die jungen kräftigen Ruthen soviel als möglich zu schonen und zu Bogenre- ben auf 8—10 Augen anzuschneiden; bei schwachwüch- sigen Sortm uud in magerem Boden kürzer und bei starkwüchsigen Sorten und gutem Boden länger. An diesen Bogenreben erhält inau die meisten Trauben, da fast jedes Auge

einen Fruchttri b mit 2—Z Trauben hervorbringt; sie werden beim Heften bogenförmig mit der Spitze nach unten gebunden, wodurch sie mehr Früchte und an ihrer Basis eine starke Ruthe erzeugen, welch' letztere mau gewöhnlich beim nächsten Schnitt als neue Bogeurebe anschneidet. Die schwächeren Ruthen schneidet man aus Knoten oder Zapfen mit 1—3 Augen, an denselben bilden sich hauptsächlich Holz-Triebe, von denen man die stärksten beim nächsten Schnitt zu Bogenreben schneiden kann, da alle Bogenreben

, die getragen haben, entweder ganz oder bis zu einer kräftigen Ruthe an ihrer Basis abgeschnit ten werdeu, um dem jnagen kräftigen Holz Platz zu machen. Man entfernt beim Schneiden überhaupt alles über flüssige Holz, damit der Stock nicht mehr Trauben erzeugt, als er, ohne sich zu schwächen, gut ernähren kann, ferner alle alten abgängigen Schenkel, die dann durch junges Holz ersetzt werden. Die oberste Rebe an einem Schenkel muß immer eine Bogenrebe sein, unterhalb welcher sich ein oder mehrere Zapfen

und kräftige Rutheu liefern. — Die Zeit des BefchneidenS richtet sich nach den klima tischen Verhältnissen. Wo keine allzustrengen Winter vorkommen und das Holz im Herbst vollständig ausreift, ist unbedingt der Herbstschnitt vorzuziehen, da bei demselben gar kein Saft verlust stattfindet und im nächsten Jahr stärkeres Holz erzeugt wird. Aber in rauheren Gegenden, wo strenge Winter eintreten und besonders nach nassen, kühlen Som mern, nach welchen das Holz nicht vollständig ausgereift

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 08.04.1948
Physical description: 8
des Möglichen alles getgn hatten, um in der Holzversorgung und Bewirtschaftung allen gerecht fertigten Interessen und Wünschen zu entsprechen. Die sozialistische Fraktion brachte dazu einen um fassenden Dringlichkeitsantrag in vier Punkten ein, den man in wesentlichen Teilen als nichts anderes, denn als Spiegelfechterei bezeichnen muß. Es soll damit wahrscheinlich der Beweis erbracht werden: „Seht, seht, die Sozialisten sind es, die das Holz bringen." Aber bringen tun es doch wir Bauern, oder? Wozu

nach der Bildung von Waldgenossenschaften, nach genossen schaftlichem Holzabsatz und gcnckssenschaftlicher Holz. Verwertung. Sie wird der Garant dafür sein, daß nicht gewisse Kreise unberechtigten Nutzen aus der Situation ziehen. Ein Erfolg des Gemeindeverbandes. Im Jahre 1947 lautete di« Umlage an Nutz- und Brennholz für die Gemeindewälder Tirols (ohne Osttirol) auf 83.000 fm. Der Tiroler Gemeinde verband hat bei den Kontingentverhandlungen für das Jahr 1948 in Wien mit allen Mitteln ein« Senkung

des bäuerlichen Menschen. In einer nischenartigen Erweiterung des Rau mes präsentieren sich die Landesgenossenschaften. Als wirksamer Blickfang war hier eine Glas- vitrine des Tiroler Heimatwerkcs zu sehen, des sen formschöne, handgearbeiteten Erzeugnisse, wie z. B. Stoffe, Leinen sowie Gebrauchsgeräte aus Holz und Metall besonderen Beifall fanden. Auch der im Hintergrund dieses Raumes als Wand- behäng verwendete handgewebte Gobelin, der das Motiv des Tiroler Adlers zeigte, wurde viel be achtet

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 14
Date: 17.03.1828
Physical description: 14
geachtet würden. lì. Ein Einfang oder Galmiahd von 3»t)v LZ Klaftern. K. K. Landgericht Kufstein, den 2b. Febr. ivakZ. 1^. Ein Mahd, das Larcheiimahd genannt) von ^äoo Wolf, Landrichter. LI Klaftern. —- ' Dieses vorbeschriebene Anwesen ist dem Stifte Wilten Z Holzversteigernng. grundpstichtig, n»d zahlt zu Hanven deS LehenträgerS Nachdem daö bei der Versteigerung vom 27. Oktober Johann Nagiller zu Aldraiis 67» kr. T. W. Grundzins, v. I. auögeboth^ne Holz von 200 Haller Klaftern auö der Ferner kommen

vom Grundzins ab dem Fleckl, wo Die Vogeltenne steht, 4 kr. Tage der Ersteigeruiig, für die Gemeinde aber vom Tage T. W. der erfolgte» Ratifikation verbindlich. Dafür hat der jeweilige Besitzer deS BrantlhofeS von 3. Wird dem Meistbiether das zu fällende Holz forst- Johann Stolz , st. >72/4 kr. T. W. an Geld und den ämtlich angewiesen und mit dem Waldhammer abgemarkt Theil deS nach Georgenberg zu entrichtenden Roggens als werden; jedes auf solche Art bezeichnete Holz ohne Unter- HülsSzins zu beziehen

, 4 Theile t> bis 1. Wird als Käufer Jedermann zugelassen, der über- Zoll und v Theile 12 bis ,3 Zoll im Durchmesser hal- Haupt kaufsfähig ist. ten. Das Holz darf nicht abgerindet werden. 2.' Wird unter dem AuSrufspreise kein Anboth ange- 5. Muß das Holz im Walde, und so weit vom Sill- nomine». flusse aufgestellt werden, daß es durch kein Hochgewässer 3. Geschieht der Verkauf sci cc»i^>,i<; und nicht acl erreicht und weggeschwenimt werden kann. Die Aufstockung inc-iisiiiuiri, weßhalb »veder dießfaUS

, noch rücksichtlich har so zu geschehen, daß das Holz beqnem abgemessen wer- der dinglichen Lasten eine Gewährschaft geleistet, sondern, den kann. Jedermann die Einsicht in den öffentlichen Büchern frei b. Zum AuSrnsspreise für eine halbe Kubik ' Klafter gestellt wird. ohne Uebermaaß werden » st. 4S kr. R. W. festgesetzt. Der 4. Der GutSkäufer hat binnen L Tagen, vom Li'zita- »ach dem Meistgebothe ausfallende Betrag ist fohin nach tionötage an gerechnet, das KanfSdrittheil auö Eigenem, geschehener Aufstockung

Ueberlänge der Scheiter über 3 Schuh t,. Hat Käufer alle auf obbeschriebenem Anwesen haf- wird dem Käufer zur ^'äst gerechnet. tenden wie immer gearteten Steuern und Oblagen ohne L. Wird dem Ersteigerer bewilligt, daö Holz auf ei' Rücksicht auf die Zeit und den Grund ihrer Entstehung seit gene Wag und Gefahr bis ober den Wiltauer Schußtennen Lichtmeß l. I. zn übernehmen. zu triften, wo selbes bei eigener Verantwortung auSzuzie- 7. Die LizitationSauSschreibungS - ,, Versteigerungs- hen

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Bozner Tagblatt
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Page 4 of 8
Date: 05.01.1945
Physical description: 8
. Aufnahme: Dr- Rudolph freude des Volkes konnte sich nun der Ausstattung dieses Huuplwohn- raunies zuwenden. Wände und Decke der Stube waren — so wie ursprüng lich das ganze Haus — in Holz er richtet. und diese Erinnerung an den allen nordisch-germanischen Holzbau leid bis in unsere Zeit weiter. Noch heule fühlt sich der Tiroler erst rich tig wohl in einem mit Holz verklei deten VVohnraum, und darin kommt die seil Urzeiten bestehende innige Verbundenheit des nordischen Men schen mit seinen Bäumen

und seinem Wald zum Ausdruck. Das sind frei lich Gefühle, welche südlichen Völ kern. die jede Beziehung zum Wald verloren haben und nur noch kahle geputzte Zimmer kennen, fremd sind. Der Siidtiroler hal es verstunden, die überlieferten Gedanken des Holz- bauen in den Stuben auch dann noch weilcrzuführen, als inan vereinzelt im frühen Mittelalter und dann in grösserem Umfang vom 10. Jahrhun dert ab die Häuser in Slein erbaute, I)ie ältesten Stuben in diesen genuin-' erteil Häusern kann man noch kei neswegs

als »Vertäfelungen« bezeich nen. denn sie stellen ausgesproche ne Zimmermannswerke dar, die aus Dalken und. Bohlen genial,so errichtet wurden wie die allen Holzhäuser. Auf diese Weise en’slund ein ln sieh ge schlossener Holzkaslen als fest ge fügte Zelle, uin welche die Mauern heriimgehaul wurden. Man könnte die Mauern wegreissen und der Holz bau der Slube würde unversehrt ste hen lileihen. Kine besonders eigenartige Gestal tung zeigen die ältesten Holzbau-Stu ben ln der Anlage der Decke. Diese ist niehl flach

V Tzierung der Decken wurde die Bnhlenslube eingebaut, ein liehen Gebäude überhaupt schon eine - Gehäuse urtümlichster Prägung. Alle Sehenswürdigkeit. Als einen beson Formen dieses Baumes sind auf das ders wertvollen Schatz birgt er Motiv von Rundbogen und Wölbung Feuerhaus die alle gewölbte Holz- slro fo t Rine derartig reich geschnitz- abgeslnnml: die Tür mH dem schön slube. Diese muss nach Vergrösse- | e gewölbte Decke' befindet sich im gearbeiteten rund bog, gen Rahmen, rang des Hauses seil mehreren

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 11.08.1870
Physical description: 6
S4« 1 G 5 t k t. Nr. 9017 In der Erek.itioiiSsache des Josef Sauerwcin in Hötting und des A. Sch.rarz. durch Dr. Schuster, wider Andra Triendl Väremrirlh in Hötting, wegc» 300 fl. und 112 fl. fau»»t Anhang »vcrden die dein Schuldner ge- büriaeii Realitäten in nachstehenden Parlhien, alS: 1. Cat.-Nr. 842/316 der Gemeinde Hötting: Ein Wohnhaus sammt radizirtcr Wirthsgcrcchtfamc, Stadl, Stalliing, Holz- und Wagenschupfe, Hofraui», dem duzu gebauten Stöckl von 2 Stockwerken, Brunnen mit Früh

1870 müssen 100Klftr. Buchenholz und 15 Klftr. Fichtenholz, und bis Ende April 1871 der Rest von 90 Klftr. Buchenholz und 15 Klftr. Fichtenholz abgeliefert werden. Eine Abweichung von diesen LiefernngSterintnen darf nui im Einverständnisse mit der LandeS-JrrcnanstaltS- Dircktion stattfinden. <1. DaS Holz ist kostenfrei in die LandeS-Jrrenanstalt in die zur Aufnahme dcöfclbcn bestimmt werdenden Re- inifen oder freien Plätze einzuliefern. Die Kosten für Aus- uud 'Abladen und Abmessen hat dcr

Lieferant allein zu bestreiken. Die Uebcrgabe deS HolzeS an die Anstalt hat ent weder durch den Licfcrantcn selbst oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolgen. Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig uber- gcbencS und übernommenes Holzquantum haftet die An- stalts-Dircktion nicht. «z. Nicht bedingungsmäßig gelieserteS Holz »vird auS- gestoßen und ohne weitere Haftung von Seite der An- stalts-Direktion dem Lieferanten zur Verfügung gestellt, welcher dasselbe sodann auch in kürzester

Frist aus dcr Anstalt zu entfernen hat. f. Im Falle der Offcrent die LieferiingStermine nicht einhalte», oder nicht bcdingungSuiäßigeS Holz einliefern sollte, ist die La»deS-Jrre»anstaltS-Direktion berechtiget, daS abgängige Quantum Holz, bei wem immer und um jeden Prcis auf Gcfahr und Kosten deS Lieferanten, welcher hicfür mit dem erlegten Vadium einzustehen hat, beizufchaffen. Der Lieferant haftet gleichfalls mit dem Vadium für jeden Schaden, welcher auö Anlaß dieser Holzlieferung

jedes Lieferungöterinines crhält der Lieferant die Bezahlung für das bedingungsmäßig ge lieferte Holz gegen klassenmäßig gestcmpcltc Quittung aus dcr AnstaltSkassc. DaS Vadium »vird ihm aber erst »ach anstandslos vollendeter Lieferung deS ganzen Holzquantums zurückgestellt. Hall am 3. August 1370. Von dcr Direktion der LandeS-Jrrenanstalt. Dr. Stolz, Direktor. Kohlgrnber, fubst. Verwalter. 1 Edikt. Nr. 1801 In der Erekution der Maria Stemberger, durch Sebastian Stemberger von St. Veit, gegcn BlafluS Pctcrcr

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 12.08.1870
Physical description: 8
«A« Licitationen. 2 Edikt. Nr. S017 In derErekutionösache des Josef Sauerwein in Höttlng und deS A. Schwarz, durch Dr. Schuster, wider Andra Triendl, Bärenwlrth in Höttlng, weg«n 300 fl. und jl2 ff. samint Anhang werden die dem Schuldner ge hörigen Realitäten in nachstehenden Parthien, alS: 1. Cat.-Nr. 342/Ä1V der Gemeinde Höttlng: Em Wohnhaus sammt radlzirter WirthSgerechlfame, Stadl, Stallung, Holz- und Wagenfchupfe, Hofraum, dem dazu gebauten Stöckl von 2 Stockwerken, Brnnnen mit Früh

. Fichtenholz, und bis Ende April 1871 der Rest Von 90 Klftr. Buchenholz und 15 Klftr. Fichtenholz abgeliefert werden. Eine Abweichung von diesen Lieserungsterminen darf nur im Einverständnisse mit der LandeS-JrrenanstaltS. Direktion stattfinden. 6. DaS Holz ist kostenfrei in die LandeS-Jrrenanstalt in die zur Aufnahme desselben bestimmt werdenden Re- misen oder freien Plätze einzuliefern. Die Kosten für Auf- und Abladen und Abmessen hat der Lieferant allein zu bestreiken. Die Ueberg-be des HolzeS

an die Anstalt hat ent weder durch den Lieferanten selbst oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolgen. Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig über- gebencS und übernommenes Holzquantum haftet die An stalts-Direktion nicht. s. Nicht bedingungSmäßlg geliefertes Holz wird auS- gestoßen und ohne weitere Haftung von Seite der An stalts-Direktion dem. Lieferanten zur Verfügung gestellt, welcher dasselbe sodann auch in kürzester Frist aus der Anstalt zu entfernen hat. k. Im Falle der Offerent

die LieferungStermine nicht einhalten, oder nicht bedingungSmäßigeS Holz einliefern follle, ist die Landes-JrrenanstaltS-Dircktion berechtiget, daS abgängige Quantum Holz, bei wem imuier und um jeden Preis auf Gefahr und Kosten deS Lieferanten, welcher hiefür mit dem erlegten Vadium einzustehen hat, beizufchaffen. Der Lieferant haftet gleichfalls mit dem Vadium für jeden Schaden, welcher ans Anlaß dieser Holzlieserung durch sein« oder seiner Leute Schuld an Objekten der Anstalt verursacht werden sollte. g. Ueber

haben, sogleich zurückgestellt. i. Wird ausdrücklich bedungen, daß der Offerent, wenn von seine« Offerte nicht das ganze in demselben angebotene Holzquantuni, sondern mit Rücksicht auf an dere vorhandene billigere oder gleiche Offerte nur mehr ein Theilquantum zur Lieferung angenommen und rati- sizirt werden sollt«, zur Lieferung auch diefeS Theil- quantuinS vollkommen verpflichtet sein soll. li. Stach Ablauf jedeS Lieferungstermines erhält der Lieferant die Bezahlung für das bedingungSmäßlg ge liefert« Holz

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 02.12.1869
Physical description: 8
einzuliefern sich verpflichtet; 2. Als Vadium 19^/g von der Anbotsfumma, ent weder in barem Gelde oder in öffentlichen Kredits- papieren nach dein letzten Börsenkurse berechnet. 3. Die volle Unterschrift des Offerenten mir Tauf und Zuname und mit Beisetzung des Charakters und Wohnortes. 4. Die Erklärung des Offerenten, daß er die vsrge'-- schriebenen BersteigerungSbedingniffe wohl verstanden habe und sich denselben ohne Vorbehalt unterwerfen wolle. Versteigern ugö-Vedingnisse: ». Das zn liefernde Holz muß

werden. Eine Abweichung von diesen Lieferungsterminen darf nur im Einverständnisse mir der LandeS-Jrrenan- staltS-Direktion stattfinden. o. Das Holz ist kostenfrei in die Landes-Jrrenanstall in die zur Ausnahme desselben bestimmt werdenden Re- inisen oder freien Plätze einzuliefern. Die Kosten für Auf- und Abladen unv -Abmessen hat der Lieferant allein zu bestreike«. Die Uebergabe des Holzes an die Anstalt hat ent weder durch den Lieferanten selbst, oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolge

». Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig überge- benes und übernommenes Holzquantnm haftet die An- staltS-Direktiou nicht. «1. Nicht bedingungsmäßig geliefertes Holz wird aus gestoßen und ohne weitere Haftung von Seite der An- sialtS-Direktion dem Lieferanten zur Verfügung gestellt, welcher dasselbe sodann auch in kürzester Frist aus der Anstalt zu entfernen hat. o. Im Falke der Osserenr die LieferungStermine nicht einhalten oder nicht bcdingungsmäßiges Holz einliefern sollte, ist die Landes

-JrrenanstaltS-Direktion berechtiget, das abgängige Quantum Holz bei wem immer und um jeden Preis auf Gefahr unv Kosten des Lieferanten, welcher hiefür mit dein erlegten Vadium einzustehen hat, bcizuschasfen. Der Lieferant hastet gleichfalls mit diesem Vadiuiu für jeden Schaden, welcher aus Anlaß dieser Holz- lieferung durch seine over seiner Leute Schulv a« Ob jekten der 'Anstalt verursacht werden sollte. s. Ueber die eingelangten Offerte würd die Ratisika- tion des hohen Landes-AuöschilsseS vorbehalten

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 17
Date: 10.03.1828
Physical description: 17
eine Kaution von >2c>o st. R. W., welche im Waaren, oder durch Bürgschaft nach den bestehende» Vorschriften beizubringen ist, zn erlegen. Diese Kantion wird, mit Ausnahme des ErsteherS, nach beendigter Versteigerung jedem Llzitanten zurück gestellt werde». 2. Der Kontrakt ist für den Meistbiether gleich vom Tage der Ersteigeruug, für die Gemeinde aber vom Tage der erfolgten Ratifikation verbindlich. 3. Wird dem Meistbiether das zn fällende Holz forst amtlich angewiesen nnd mit dem Waldhamnier abgemarkt

werden; jedes auf solche Art bezeichnete Holz ohne Unter schied der Größe muß aufgearbeitet, und sogar das bereits liegende, in so ferne eS nickt wegen Fänlniß zum Weg schwemmen untauglich ist, aufgestockt werde». Dürfen die einzelne» Stücke nicht länger als 3 Wiener Schuh gearbeitet, und dielelbe» dergestalt gespal tet werden, daß 2 Theile davon t> Zoll, 4 Theile ti bis Zoll und i! Theile 1a bis iv Zoll im Durchmesser hal» ten. Das Holz darf nicht abgerindet werden. L. Muß daö Holz im Walde, und so weit vom Sill- flusso

aufgestellt werden, daß eS dnrch kein Hochgewäller erreicht und weggeschwemmt werden kann. Die Aufstockung har fo zn geschehen, daß daö Holz bequem abgemessen wer den kann. t,. Zum AiiSrnsopreise für eine halbe Kubik- Klafter ohue Uebermaaf: werden » fl. /,S kr. R. W. festgelegt. Der nach dem Meistgebothe ausfallende Betrag »st fohin nach geschehener Aufstockung und Abine»iing noch vor der Trif tung zu berechnen, und ohne Rücksicht des bei ter Tiif- tung sich ergebenden Verlustes oder ergangenen Kosten

zu erlegen, bis zu derlei! Berichtigung die Kaution in der Hufrung bleibt. 7. Die anfällige Ueberlänge der Scheiter über 3 Schuh wird dem Käufer zur ì'ast gerechnet. lì. Wird dem Ersteigerer bewilligt, das Holz auf ei gene Wag und Gefahr bis ober den Wiltaner Schußteunen zu triften, wo selbes bei eigener Verantwortung auSzuzie-- Heu ist. g. Die Fällung von loo Klaftern kann im Henrigen, der Schlag der weiter» 100 Klaftern jedoch erst im Jahre ik!2<) vorgenommen werden. >u. Wird von Seite der Gemeinde

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Brixener Chronik
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Page 1 of 8
Date: 17.05.1900
Physical description: 8
Waldparcelle der Ge meinde als Eigenthümerin zugeschrieben; bei den Erhebungen anlässlich der Grundbuchs anlegung erklärten verschiedene Hosbesitzer, dass sie jeit unvordenklicher Zeit an räumlich be grenzten Theilen dieser Waldparcelle das unbe schränkte und ausschließliche Holz- und Streu- Mtzungsrecht ausüben, und dass diese Waldtheile in einzelnen Fällen sogar ein selbständiges Ver- khrsobjset (von Kauf- oder Tauschverträgen) bildeten. , Ansprüche auf andere als die erwähnten Nutzungen erhoben

' als Servitut eingetragen wurden. — Hiemit waren beide Theile einver standen. Ueber die Theilwälder der Gemeinde Tirol existiert die Waldzutheilungsurkunde vom 30. August 1760, mit welcher die Holz- und Streunutzung der in derselben bezeichneten aus gedehnten Gemeiudewälder nach räumlich be grenzten und auch planlich ersichtlich gemachten Theilen bestimmten Höfen unter gewissen, auch jetzt noch bestehenden Beschränkungen und mit der Bestimmung, dass kein Holz außer die Ge meinde verkauft werden darf

, zugewiesen wurden. — Alle anderen Nutzungen blieben der Ge meinde. Diese Waldparcellen erscheinen in den fteusramtlichen Besitzbögen als unausgetheiltes Eigenthum der Gemeinde. Bei der Grundbuchs anlegung wurden sie (ohne jedm Widerspruch) der Gemeinde Tirol als Eigenthum zugeschrieben, gleichzeitig aber auf Grund obiger Urkunde das ausschließliche Holz- und Streunutzungsrecht an den bestimmten Theilen derselben zugunsten der berechtigten Höfe eingetragen, u. zw. nach Maß gabe der Urkunde. Soviel

sein Bewenden haben muss, was auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus vor- theilhsster ist, da der Gemeinde sowohl betreffs der Nutzung, NachPflanzung, als auch betreffs der wiederholt vorkommenden Veräußerungen solcher Theilwälder die wünschenswerte Controls bleibt, während es dem ordentlich haushaltenden Landwirte ganz gleichgiltig sein kann, aus welchem Titel er das erforderliche Holz aus dem Theilwalde bezieht, da dieses sein wohlerworbenes Recht nicht durch die Willkür der Gemeinde ge schmälert

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 11.09.1871
Physical description: 6
sein und müssen eine^gehörige Größe haben, dürfen daher nicht zu klein gespalten sein. DaS Vorstehende gilt auch für die Lieferung deS Fichtenholzes; o. biö Ende Dezember 1371 müssen 90 Klftr. Buchenholz und 20 Klftr. Fichtenholz und bis Ende April 1372 der Rest von 110 Klftr. Buchenholz und 20 Klftr. Fichtenholz abgeliefert werden. Eine Abweichung von diesen Lieserungötermiuen darf nur im Einverständnisse mit der LandeS -JrrenanstaltS-Direktion stattfinden; cl. daS Holz ist kostenfrei in die LandeS

-Jrrenanstalt in die zur Aufnahme desselben bestimmt werdenden Re misen oder freien Plätze einzuliefern. Die Kosten für Auf- und Abladen und für das Abmessen hat der Lie ferant allein zu bestreiken. Die Uebergabe deS HolzeS an die Anstalt hat ent weder durch den Lieferanten selbst oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolgen. Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig übergebeneS und übernom menes Holzquantum haftet die AnstaltS-Direktion nicht; 0. nicht bedingungSniäßig geliefertes Holz

wird auS- gestoßen und ohne weitere Haftung von Seite der An staltS-Direktion dem Lieferanten zur Verfügung gestellt, welcher dasselbe sodann auch in kürzester Frist aus der Anstalt zu entfernen hat; t. im Falle der Offerent die Lieferungstermine nicht einhalten oder nicht bedingungSmäßiges Holz einliefern sollte, ist die LandeS-JrrenanstaltS-Direktion berechtigt, daö abgängige Quantum Holz bei wem immer uud um j»den Preis auf Gefahr und Kosten deS Lieferanten, welcher hiefür mit dem erlegten Vadium einzustehen

werden sollte, zur Lieferung auch dieses Theil- quantumS vollkommen verpflichtet sein soll; k. nach Ablauf jedes LieferungStermines erhält der Lieferant die Bezahlung für daS bedinguugsmäßig ge lieferte Holz gegen klassenmäßig gestempelte Quittung aus der Anstaltskassa. Daö Vadium wird ihm aber erst nach anstandslos vollendeter Lieferung des ganzen Holzquantumö zurückgestellt. Hall am 2g. 'August 1871. Von der Direktion der LandeS-Jrrenanstalt. Dr. Stolz, Direktor. Kohlgruber, Verwalter. s Kundmachung. In Folge Militär

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 07.09.1871
Physical description: 10
sein und müssen eine gehörige Größe haben, dürfen daher nicht zu klein gespalten sein. DaS Vorstehende gilt auch für die Lieferung deS Fichtenholzes; o. bis Ende Dezember 1871 müssen 30 Klftr. Buchenholz und 20 Klftr. Fichtenholz und bis Ende April 1872 der Rest von 110 Klftr. Buchenholz und 20 Klftr. Fichtenholz abgeliefert werden. Eine Abweichung von diesen LiefenliigSterminen darf nur im Einverständnisse mit der LandeS.JrrenanstaltS-Direktion stattfinden; 6. daS Holz ist Kostenfrei in die LandeS

-Jrrenanstalt in die zur Aufnahme desselben bestimmt werdenden Re misen oder freien Plätze einzuliefern. Die Kosten für Auf- und Abladen und für daS Abmessen hat der Lie ferant allein zu bestreiken. Die Uebergabe des HolzeS an die Anstalt hat ent weder durch den Lieferanten selbst oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolgen. Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig übergebeneS und übernom menes Holzquantum hastet die AnstaltS-Direktion nicht; 0. nicht bediligungSinäßig geliefertes Holz

wird aus gestoßen und ohne weitere Hastung von Seite der An staltS-Direktion dem Lieferanten zur Verfügung gestellt, welcher dasselbe sodann auch in kürzester Frist aus der Anstalt zu entfernen hat; t. im Falle der Osserent die Lieferungsterminc nicht einhalten oder nicht bedingungsmäßiges Holz einliefern 'ollte, ist die Landes-JrrenanstaltS-Direktion berechtigt, daS abgängige Quantum Holz bei wem immer und um »den Preis auf Gefahr und Kosten deS Lieferanten, welcher hiefür mit dem erlegten Vadium einzustehen

werden sollte, zur Lieferung auch dieses Theil quantums vollkommen verpflichtet sein soll; k. nach Ablauf jedes Lieferungstermines erhält der Lieferant die Bezahlung für das bedingungsmäßig ge lieferte Holz gegen klassenmäßig gestempelte Quittung aus der AnstaltSkaffa. Das Vadium wird ihm aber erst nach anstandslos vollendeter Lieferung des ganzen HolzquantumS zurückgestellt. Hall am 2g. August 1871. Von der Direktion der Landes-Jrrenanstalt. Dr. Stolz, Direktor. Kohlgruber, Verwalter. 2 Kundmachung. In Folge Militär

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 06.12.1869
Physical description: 8
einzuliefern sich verpflichtet; 2. AlS Vadium 10^ von der Anbotssumma, ent weder in barem Gelde oder in öffentlichen .Kredits- Papieren nach dem letzten Börsenkurse berechnet. 3. Die volle Unterschrist des Offerenten mit Tauf und Zuname und mit Beisetzung des Charakters und Wohnortes. 4. Die Erklärung deS Offerenten, daß er die vorge schriebenen Versteigerungsbedingnisse wohl verstanden habe und sich denselben ohne Vorbehalt unterwerfen wolle. Versteigern ngs«Bedingnisse: a. Das zu liefernde Holz muß

werden. Eine Abweichung von diesen LieferungSterminen darf nur im Einverständnisse mit der Landes-Jrrenan- fialts-Direktion stattfinden. o. DaS Holz ist kostenfrei in die LandeS-Zrrenanstalt in die zur Aufnahme desselben bestimmt werdenden Re misen oder freien Plätze einzuliefern. Die kosten für Auf- und Abladen und Abmessen hat der Lieferant allein zu bestreiten. Die Uebergabe deS Holzes an die Anstalt hat ent weder durch den Lieferanten selbst, oder durch einen Be vollmächtigten desselben zu erfolgen

. Für ein bereits geliefertes aber nicht gehörig überge- venes und übernommenes Holzquantum haftet die An- fialtS-Direktion nicht. ü. Nicht bedinguugSmäßig geliefertes Holz wird auS- gestoßen und ohne weitere Haftung von Seite der An- PaltS-Direktion dem Lieferanten zur Verfügung gestellt, «elcher dasselbe sodann auch in kürzester Frist aus der Anstalt zu entfernen hat. e. Im Falle der Offerent die LieferungStermine nicht «inhalten oder nicht bedingungsmäßiges Holz einliefern sollte, ist die LandeS

-JrrenanstaltS-Direktion berechtiget, izaS abgängige Quantum Hol; bei wem immer und um jeden Preis auf Gefahr und Kosten deS Lieferanten, welcher hiefür mit dem erlegten Vadium einzustehen hat, leizuschaffeu. Der Lieferant hastet gleichfalls mit diesem Vadium für jeden Schaden, welcher aus Anlaß dieser Holz lieferung durch seine oder seiner Leute Schuld a« Ob jekten der Anstalt verursacht werden sollte. k. Ueber die eingelangten Offerte wird die Ratifika tion deS hohen LandeS-AuSschusseS vorbehalten

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Bozner Zeitung
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Page 10 of 14
Date: 10.05.1870
Physical description: 14
und! starkivüchsigen Son diesen Bogenreben I sast jedes Auge e hervorbringt; sie » der Spitze nach unte. und an ihrer Bas letztere man gew Bogenrebe anschnei Die schwächere» oder Zapfen mit ß hauptsächlich HolzH. beim nächsten Schn alle Bogenreben, A bis zu einer kräsm ten werde», umD machen. ? Mau entfernt b flüssige Holz, damit als er, ohne sich z> alle alten abgängig Holz ersetzt werden Die oberste Rebi Bogenrebe sein, in Zapfen befinden, des Weinstockes und dem der Stock einei nehmen soll, auf i! Zapfen

oder Gartenmesser zu lange auf hält. Die jungen Stöcke müssen in den ersten 4 bis 5 Jahren kurz geschnitten werden, damit sie au Wurzel und Stamm gehörig erstarken und kräftige Ruthm liefern. — Die Zeit des BeschneideuS richtet sich nach den klima tischen Verhältnissen. Wo keine allzustrengen Winter vorkommm und das Holz im Herbst vollständig ausreift, ist unbedingt der Herbstschnitt vorzuziehen, da bei demselben gar kein Saft verlust stattfindet und im nächsten Jahr stärkeres Holz erzeugt

wird. Aber in rauheren Gegenden, wo strenge Winter eintreten und besonders nach nassen, kühlen Som mern, nach welchen daS Holz nicht vollständig ausgereift ist, kann ein vollständiger Schnitt im Herbst nicht aus geführt werden, indem dann im Winter noch viele Augen erfrieren 'oder verfaulen; mau müßte danndoch im Früh jahr noch einmal nachschneiden, wobei man aber keine Auswahl von Ruthm mehr hätte. In solchen Gegenden ist es besser, den Schnitt erst im Frühjahr oder eigentlich Nachwinter vom halben Feb ruar

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Brixener Chronik
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Page 5 of 8
Date: 12.01.1892
Physical description: 8
Geld zu Festessen nnd Spielen. Was nun thun, da das schöne „Wünschhütel' verloren ist 'gangen? Ei sehr einfach; er lässt durch einige ihm ergebene Arbeiter schnell 100 Stämme Holz hacken, denn sonst verfault es, macht die dicken, schön „aus geputzten Museln' vor sein Haus ziehen und läuft entrüstet zum Förster, den Waldfrevel anzuzeigen. Wiederum, ruft er, habe ich etwas „gefunden', gleich soll es versteigert werden! Mein Herr gab nlln ein Drittel des wahren Wertes, die anderen „Räthe' wagten

nicht mehr zu treiben, und wir hatten im Hause wieder Kirchtag; saxete, ver stehen S' mich, Mein Herr war aber kein Neid- hardt, sondern voll Nächstenliebe. Darum verhalf er auf ganz dieselbe Art reihenweise auch dem übrigen Gemeindeansschnss und anderen Vettern und Freunden zu Holz und Geld. (In Comelico gibt's uur Gemeinde--, keine Theilwälder.) Das war ein Leben! Die Holzhacker hatten guten Taglohn, der Förster ein respectables Schweig geld, der Ausschuss sein Holz und ich bei solchen Versteigerungen

allemaleineDoppelportionPolenta. Natürlich zog mein Herr, der Bürgermeister, auch allemal bei den anderen Versteigerungen seinen Part. Allein die Gerichtsherren hatten feine Nasen und munkelten so was; sie sandten einen recht schnittigen Förster, der hatte seine Spione und zahlte seine „Spitzeln' gnt, ganz so, wie jetzt die wälschen Finanzer den Schwärzern gegenüber. Das Contrebandieren war nun wirklich schwierig. Allein Holz, will sagen Geld, musste mein Herr ;2. Jänner 5392. Seite 5. wieder haben. Wir gieugen

nun, er und ich, des Nachts in den Holzschlag. Ich roch den Braten und wollte als ehrlicher Deutscher nicht mitthun. Da fuhr er mich wüthig an: „Du dummer Deutscher, hast denn gar kein Gewissen nicht? Vorwärts, hacke und schweig' davon!' Und ich hackte und zog manchen Zwölfer (12zöllige Musel) ins Haus. Doch meistens musstein Gegenwart des gesürchteten gerichtl. Försters auf unsern Heustadl das Holz reell verkauft werden (Kenner der Verhältnisse wissen, wie alles durch den Vorsteher geht nnd bei ihm als am sichersten

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 22.03.1935
Physical description: 6
, sondern auch noch einige hundert Kilometer weit landeinwärts. Holz» Rohle unä Dampf anstatt Benzin Die Lastwagen mit Dieselmotor. MTP. Berlin, im März Der erste Schritt beim Uebergang vom weltweit üblichen Benzinbetrieb auf „Ersatztreibstoffe' war ter gekommen, womit sich dieser Mann sein Brot M'weise der Anbau ^ verdient. Er ist tatsächlich Ueberbringer von Nach- A richten, wenn es auch freilich nicht Botschaften des i^rt wuà er erfunden, ^ nàch'm ?d-m à?du° N°'rd'°u,°I?n i r-n ,ch°n?ch- mm »MI à wußte

zu sehen: Büssing zum Beispiel zeigte einen Sechszylinder von 13.3 Liter Hubraum mit hoher Kompression und Magnetzündung. Er leistete bei 1500 Um drehungen pro Minute 120 PS. Mit Ruhrgasöl, einem Treibgas, das in Koke reien als Beiprodukt gewonnen und in großen Stahlflaschen mitgeführt wird, läuft ein Dreiton- ner Hansa-Lloyd. Eine Flasche Ruhrgasöl reicht ebensolange oder weit wie 65 Liter Renzin. Die gleiche Firma zeigt einen Dreitonner für Holz- kohlcgas-Betrieb. Gleichfalls mit Holzgas arbeitet

, der in seinem überzeugend klaren und einfachen Aufbau alle Vorteile der Dampfbauart eindringlich vor Augen führt. Die Dampfmaschine hat nämlich dem Verbren nungsmotor jeder Bauart eines voraus — ein bei allen Umdrehungszahlen gleichbleibendes Drehmo- genannten Holzgaswagen. Sie führen einen Holz- ^ent. Kein Getriebe ist also nötig, um bei niedri> gasgenerator mit sich; das heißt also eine Art!?.^?^.?^^!^!. hoch Ofen, in dem durch unvollständige Verbrennung von Holzkohle oder auch Holz ein heizkräftiges Gas erzeugt

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 22.07.1938
Physical description: 6
und ferner in hohem Maße licht- und alterungsbeständig. Hinzu kommt ferner als besonders günstiger Umstand sein geringes Gewicht: er ist halb so schwer wie das gewöhnlich« Glas. Er läßt sich überdies gut formen und ist geruch- und geschmacklos. Alles Vorzuge, die ihn zur Verwendung für musikalische Instrumente besonders geeignet erschei nen lassen. Man verwendet ihn nunmehr an Stelle von Holz. Und auch hier gewinnt man bald den Eindruck, daß dieser ther moplastische Werkstoff mehr ist als not

- g.drungener Ersatz. Er nimmt kein Was ser auf, springt nicht und verzieht sich nicht. Witterungseinflüffen erliegt er nicht. Schwankungen in der Stimmung der einzelnen Instrumente treten nicht auf. Gerühmt wird endlich seine sehr leichte „Ansprache', wie dies der Fach mann nennt. Lediglich die Mundstücke fertigt man nach wie vor aus Holz <Tre- nadilholz usw.). Im übrige« aber besteht das Instrument aus organischem Glas und ist sowohl in seinem Klcmgcharakter a'z auch in seiner Tragfähigkeit dem üb lichen

Holzinstrument ebenbürtig an die Seite zu stellen. Nöte Wd Fasott lws — Slss Ein neuer Werkstoff, der sich gvt bewöhrk Die Kunde, daß Jnstrumentenbauer heute in der Lage sind, Klarinetten, Flö ten und Fagotts aus Glas Herzustellen, überrascht zunächst. Man hat sich so.sehr an den Werkstoff Holz gewöhnt, der an Klangcharakter und Formschönheit Mr die weitaus meisten musikalischen Instru mente — abgesehen von den Blechkvr- pern — am geeignetsten erscheint, daß es fchwer zfagen mag, hier an die Ebenbür tigkeit

' zu berichten wußte, die heimischen Rohstof fe Holz und Kohle als Ausgangsproduk- te für -die Herstellung der .flüssigen, was- serhellen Akrylverbindungen dienen. Die Ueberführung dieser flüssigen Verbin dungen in sfefte, glasklare Massen erfolgt auf Grund eines besonderen Versahrens, das die Forschung mit dem Namen Po lymerisation bezeichnet. Es besteht darin, daß man zwei oder mehrere Moleküle eines Körpers dergestalt miteinander Tellur ersetzt à Sonne von einem seltenen Element, da» UN« Hoffnungen macht

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Bozner Tagblatt
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Page 3 of 6
Date: 13.11.1943
Physical description: 6
, als wir mit Kind und'Kegel in die Sommerfrische zo gen und kleine Lausbuben waren, rich teten wir es uns bei ihm recht häuslich ein. Er hatte eines jener schmucken, klei nen Häuschen, deren gemauertes. Unter geschoß zwei Räume und eine winzige Küche umschloß, während im oberen holz verkleideten Stockwerk sich die Kymmern befanden. Ein Häuschen, wie man sie vielfach in unserer Heimat sieht, mit einem, spitzen von Holzschindeln bedeckten Giebeldache und vielen, vielen knallroten „Brennende-Lieb-Buschen

sollt das einer aushalten, so der mit Menschen hat. die reden?' Wieder nicken ihm die Finnen zu. jeder den er der Reih nach anschaut. Dann aber wie der Rogl meintz^jetzt hebt der erste zu reden an, schluckt der bloß ein wenig auf. langt unter die Bank hinein, auf der er hockt und zieht um ständlich ein Trum Hoi.z herfür. ein bir kenes. Er dreht es nach allen Seiten, nimmt dann sein Pukko aus der Sckreide und hebt zu schnitzen an. Das sieht der zweite und lanqt auch chweigend um ,'ein Holz

, der drille wie der. der vierte und so fangen sie. daweil der Rogl Ruep noch immer redet, zu schnitzen an. bloß der letzte nit. der schürt das Feuer. „Seltsam, so eine^ Sprach', denkt der Rogl Ruep und stößt den einen an, der neben ihm sitzt, und fragt: „Was wird nacher dös?' Der aber haltet ihm bloß das Holz- trumm hin und dreht es langsam nach allen Seiten. „Mhm,' sagt der Rogl Ruep. Aber dann nimmt er sich wieder einen Anlauf. „Ein schöner Brauch, das Schnit- zenversucht er jetzt „da kann einer richtig

verzählen dabei. Wia es ischt im Leben und so .. Der eine von den Finnen, der die Feld wache führt, steht jetzt auf und geht vor die Hütten: wie er miederkommt,.hat er ein Trumm Holz in der Hand, ein bir kenes. Das reicht er dem Rogl hin. „Ha?' fra'gt der Rogl Ruep. Und greift, weil keiner etwas sagt, um sein Stichmesser — was soll er anders tun? — und hebt wie die andern zu schnitzen an. Gleich, was es wird, eine Kinderpoppen oder eine Pfeifenkopi oder sonst was. Acht Wochen schnitzt der Rogl

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