sollen das grobe Holz und die „Enzbäume', die Möltner die „Dielen' und die Leute im „Amte Neuhaus', also die Terlan er, das andere Material liefern und den Bau beaufsichtigen, sowie für die Ausbesse rung der Brücke sorgen; dafür sollen aber die drei Gemeinden zollfrei sein- Andere Bestimmungen waren folgende: Die - Tisenser sollen dem Grafen beim Heumad mit Leuten und Wägen helfen, die Eppaner den dem Grafen schuldigen Zinswein nur bis Neuhaus liefern und die dem Amte Neuhaus unterstehenden Höfe
dem Grafen beim Holz-, Stein- oder Kalkführen Wägen und Zugvieh zur Verfügung zu stellen ver halten sein. Auch werden bestimmte Höfe genannt, die dem Grafen Schweine liefern mussten. Aus dieser Zusammenkunst der Bauern geht hervor, dass der damalige Bauernstand in unserer Gegend in einer nicht gar so gedrückten Lage sich befand und der Landesfürst die alten Freiheiten und erworbenen Rechte berücksichtigen musste. (Simeoner, „Chronik von Bozen', S. 15Ä Bert 0 ld, der Bicar zu Terlan, erscheint
schen wider erpaun hat, behauset haben, vnd si auch verlihen haben mit allen den gehöriden vnd gesnchen, die hernach geschriben sint, doch ze behalten allen vnsern lewten, die lehen oder zinsgut von vns habent, aller irer Recht, die si ennenther von alter gehaM haben oder haben durch Recht sollen in den hernach geschribenen gehörden oder gesnchen, zem ersten haben wir sie bedacht zu der Purge mit dem Perge vno mit der Weyde es sei holz oder ander gesuch, sune da genannt sei, der da leit