und Arbeitnehmer ein Tag der Besin nung sein, ein Tag, an dem wir zumindest wieder einmal versuchen, an Stelle des Materialismus, gegenseitiges Verstehen und Verständnis zu stel len. Wenn die richtige Gesinnung erhalten bleibt, werden alle Neuerungen, seien es Gesetze, Kollek tivverträge oder was immer, in einem anderen Lichte erscheinen und damit nicht der Entzwei ung, sondern der Befriedung dienlich sein. dessen Grund es liegen bleibt, übergehen würde. Wenn sich somit jemand solches Holz ohne Zu stimmung
des geschädigten Eigentümers aneignet, begeht er einen Diebstahl. Befindet sich unter dem Lawinenkegel Holz mehrerer Waldeigentümer, so sind diese Miteigen tümer und müssen sich das Holz teilen. Können sie über die jedem Eigentümer zustehende Menge nicht Übereinkommen, so wird eben das Gericht Spruch auf dieses Holz. Ist dieser Wald durch Nut zungsrechte belastet, so kommt es darauf an, ob die Nutzungsberechtigten bestimmte Waldteile (Holzlosteile) zur ausschließlichen Nutzung zu gewiesen
haben. Aus einem solchen Waldteil fort gerissenes Holz gehört natürlich dem Nutzungs berechtigten. Haben die Nutzungsberechtigten lediglich Anspruch auf eine bestimmte Menge Holz, so gehört das durch die Lawine fortgerissene Holz der Gemeinde. Nur dann, wenn infolge der Lawinenschäden der Nutzungsbedarf der Berech tigten künftig nicht mehr sichergestellt ist, wäre die Gemeinde verpflichtet, die Grundeigentümer durch das anfallende Lawinenholz für den künftig entgehenden Nutzen zu entschädigen. Daher gilt der Grundsatz
: Das durch Lawinen fortgerissene Holz gehört demjenigen, aus dessen Waldung es stammt. Unberechtigte Entnahme sol chen Holzes ist Diebstahl. Dr. Lusser. Kostenloses Leuchtpetroleum Die Firma C. Flüggen, Österreichische Kohlen hansa- und Treibstoff GmbH., Innsbruck, Hoch haus, Postfach 511 (Kammerrat Dr. Grebmer- Wolfsthum), wird sich bemühen, den durch die Lawinen-Katastrophen schwer geschädigten Ge- Schaf Züchter, Achtung I Wem gehört das Lawinenholz ? Zahlreiche Lawinen haben in letzter Zeit in un serem Lande
ungeheure Schäden angerichtet. Ne ben dem Verlust von zahlreichen Menschenleben, der Zerstörung von Bauernhöfen und Alphütten haben wir schwerste Schäden an den Waldungen zu beklage^i, da durch die Lawinen viele Hektar wertvollen^ Holzbestandes mit in die Tiefe gerissen wurden. Das mitgerissene Holz liegt nun unter den La winen. Es kann jedoch, wenigstens zum Teil, wenn auch zerschlagen und zersplittert, somit als Nutz holz vielfach nicht mehr verwertbar, spätestens beim Ausapern geborgen werden. Meist