der Rechtspflege für geboten erachtet: Scharschmid, Chlnmetzky, Hallwich. Herbst, Sturm, Tausferer, August Weeber, Wolfrum, Wurmbrand. Graf Hohenwart hält es schwer nach dieser Er klärung weiter zu debattieren. Es sei ein parlamen tarisches Xovllm, dass eine Anzahl Mitglieder, weil ein gegnerisches Mitglied sie durch seine Aeuß>r:in- gen verletzte, und trotzdem der Vorsitzende diese Aen derungen ans das rechte Maß zurückgeführt habe, dem gesammten übrigen Ansschufs gegenüber erklä ren, nicht mitzuthun. Redner
polemisiert gegen die Ausführungen Scharfchmids in der letzten Sitzung und wendet sich schließlich nochmals gegen die Er wägungen, welche Herbst dem vorliegenden Antrage vorangestellt hat. Redner beantragt, der Ansschufs wolle beschließen: die Sprachenverordnung vom 19. April 1880 überschritt in keiner Weise das der Regierung zustehende Verordnungsrecht, sie wider spricht auch keinem bestehenden Gesetze. Es sei da her ein Berichterstatter zu wählen, der in diesem Sinne den Bericht verfasse
, Fürst Alois Liechtenstein. Baron Jgiiaz Giovanelli, Czartoryski, Smvlka, Smarzewski, Graf Heinrich Clam, Tanner, Lienbacher, Grocholski, Scharschmid, Herbst, Fan- derlik, Rnß, Zeithammer, Klier, Kopp, Sturm, Nieger, B>>nm und Tomaszuk. Nächste Sitzung Donnerstag. Berlin, 23. Febr. Das Abgeordnetenhaus stellte den vom Herrenhaus gestrichenen Paragraph 7 ^es Zuständigkeitsgcfetzes (Bestätigung der Gemeindevor- standsniitglieder) mit 175 gegen 119 Stimmen tvie» der her. Der RegieruNgScommissär