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Bozner Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 06.06.1860
Physical description: 6
der Handels- und Gewerbekammer. — Diese Eintra gung ist entweder schon von AmtSwegen vollzogen worden — denn dir Handelskammern sind verpflichtet über alle in ihrem Bezirke befindlichen Handels» und Gewerbsunternehmungen ein Register zu führen. Gesetz vom26 März 1860 H 8 III. — oder sie kann von jenem der ein Ge werbe. sei es «in konzessionirtes oder freies antritt, durch besonderes Ansuche» erwirkt werde». Im Falle eines Rechtsstreites wird der Gewerbe- tteibende also die Bestätigung

der Handels- und Ge werbekammer über die erfolgte Eintragung seiner Un ternehmung beibringen müssen, um die BeweiSfähigkeit seines Geschäftsbuches zu erproben. DaS Geschäftsbuch erscheint als «gehörig geführt' wenn-eS mit den Erfordernissen der Gerichtsordnung (5 483 und t9l) versehen ist. Der Mangel des ge hörigen Stempels entzieht ihm die Beweisfähigkeit nicht. 2. Berechtiget zur Firmaprotokollirung ist jeder Inhaber einer bei der Handels- und Gewerbekammer eingetragenen Handels-. Fabrik

, wenn bei den Han delsgerichten die große Wohlthat des öffentlichen und mündlichen Verfahrens in Streitfällen gewährt wer» den sollte. 3. Verpflichtet zur Protokollirung sind: «. Jene bei der Handels- und Gewerbekammer als Handelsleute oder Fabrikanten eingetragenen Unter nehmer. welche von dem Erwerbe ans ihrem Ge schäftsbetriebe an einjähriger landesfürstlicher Steuer ohne Zuschläge wenigstens 40 fl. (inBozcn) entrichten, Ader ihr Geschäft mit Gesellschaftern unter einer Ge- jsellschaftSfirma betreiben

wir nun die frühere Verordnung über die ProtokollirungSpflicht. so erhellt zuvörderst, daß dieselbe nach z. 3 derselben alle Inhaber eines förm lichen Handels- oder FabrikbefttgnisseS oder eines mit Gesellschaftern betriebeneu förmlichen GewerbSbefug- nisseS traf. DaS neueFirmengesetz faßt seinen Standpunkt theils eng er auf — indem eS nicht überhaupt jeden Han delsmann oder Fabrikanten, sondern nur jenen, der einen größern Steuersatz entrichtet, oder das Geschäft mit Gesellschaften! betreibt

. — Das gegenwärtig bestehende Provisorium in der Leitung des Finanzministeriums soll, wie schon mehrfach behauptet worden ist, und wie jetzt auch die »Presse- mittheilt, demnächst aufhö ren und damit zugleich eine Neue Organisation dieser Centralstelle vorgenommen werden. Nach dem wäS hierüber verlautet- wäre eS im Werke, besondere Ab theilungen fiir die eigentliche Fiilänz (Staatsschulden- wcsen), für die direkten Steuern,! für Handels Angele genheiten und Zollwesen. für dLs Eisenbahn»; Pöst

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 14.03.1860
Physical description: 6
> einmal. Prei» halbjährig 2 fl. N kr., per Post bezogen 2 fl. 70 kr. ösierr. Währung. ^ 6t. Innsbruck, Mittwo<H den R4. Mnrz 1860. bedungen werden. Andere Werthspapiere sind von dem Verkehre auf denselben ausgeschlossen. 8. 2.' Waarenbörsen können in jedem Kronlande in den Hauptstädten oder anderen bedeutenden Handels orten, in welchen eine Handels- und Gewerbekammer ihren Sitz hat, nach Maßgabe deS Bedarfes, und bei gehöriger Sicherstellung deS Kostenaufwandes, den ihr Bestand bedingt, über Einschreiten

gewöhnlich besucht, hat alljährlich eine in die Kasse der Anstalt fließende Gebühr zu entrichten. DaS Ausmaß dieser für alle Be sucher gleichen Gebühr wird für jede Waarenbörse vom VerwaltungSkörper mit Genehmigung der politischen LandeSstelle festgesetzt. 8. 3. Die Bestimmung, an welchen Tagen und zu welchen Stunden die Waarenbörse offen zu sein hat, erfolgt durch die politisch-Landesbehörde über Anhörung der Handels- und Gewerbekammer. An Sonn- und Feiertagen und am Cbarsreitage bleibt die Anstalt

VerwaltungS- körper zur Besorgung der ökonomischen Angelegenheiten der Anstalt, dann zur Mitwirkung bei Handhabung der Börsepolizei und sonst noch zu jenen Verrichtungen, wozu er im Interesse deS Instituts zweckdienlich veraendet wer den kann, zu bestellen. Die Organisation und Wirksamkeit jedeS solchen Ver, waltungSkörperS ist den Verhältnissen der Anstalt gemäß durch besondere Bestimmungen über die von der politi schen LandeSbehörde nach Berathung der.Handels- und Gewerbekammer erstatteten Anträge

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 21.12.1861
Physical description: 8
Margreth v. Kuhwalden in Grau bünden, led. Protestant, ^uckerbäekergehilfe, alt 21 I, NnirersttStSgasse Nr. 310, a» Lungentuberkulose. ' Cin Praktikant von guter Erziehung und Schulbildung findet in einer hiesigen Buchhandlung sofort Unter kunft. Nähere Auskunft -bei der Ei?p. d. Bl. ' Kundmachung. Da mit Schluß des Jahres 1861 bei der daigen Handels« und Gewerbekammer wegen Voll endung der 3jährigen Dienstzeit die Stellen von 2 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern aus dem Handelsstande 'und eineö

binnen der gedachten Frist beim gefer, tigten l. f. Kommissär geltend zu machen sind. Bozen am 17. Dezember 1361. Von der Wahlkommission der Handels- nnd Gewerbekammer des Kreises Brixen. Der l. f. Kommissär: Theodor v. Anoll, k, k. BezlrkShanptmann. Ha Raßvllkrampf imü VoräaullllAssvkvÄvdo otv. Leidende erfahren Näheres über die vr. DoeckS'sche Cnrmethode durch eine soeben erschienene Broschüre, welche xrulis ausgegeben irl'rd in der Expedition d. Vl. 20 z Erledigte WyslkatWuug. In der Gemeinde

Mitgliedes und eines Ersatzmannes aus dem Gewerbestaude nun zu besetze» komme», so werden behufs der Vornahme der direktivmäszigen Ergänzuugsivahlen die Listen der Handels- und Gewerbemänner, welche sich ,eineö aktiven oder passiven Wahlrechts erfreuen, zu Jederinauns Einsicht in der Kanzlei der Hau- delö-- nnd Gewerbe-Kammer dcihier durch volle 3 Tage vom 2. Jänner k. Js. an gerechnet, aufgelegt werden. Dies wird mit dem Beifügen zur' öffent lichen Kenntniß gebracht, daß alle Reklamationen dagegen

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Pustertaler Bote
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Page 3 of 4
Date: 24.02.1860
Physical description: 4
. in Paris durch die französische Regierung mit 8 Millionen Gulden in Silber erlegt worden. *Die von der Reichenberger Handels- und Gewerbekammer eingeleiteten commissionellen Verhandlungen, behufs der Bildung von Genossenschaften in der Stadt Reichenberg, gehen rasch und anstandloS von statten. Man darf heute schon die Genossen schaften der Handelsleute, der Tuchmacher, der Wollwebwaaren- Appreteure, der Färber, der Schneider, der Schuhmacher, der Bäcker, der Müller, der Fleischer, der Weber

, der Strumpf' Wirker, der Tuchmacher, und der Fenerarbeiter als neu coustituirt betrachten. Ein jüngst der Handels- und Gewerbekammer zu gekommener Statthalt-rei'Präsidial-Erlaß legt auf die schleunige Beendigung dieses „hochwichtigen und dringenden Geschäftes' ein besonderes Gewicht. f Altes und neues Testament. Wie der KönigSb. Telegr.' mittheilt, erhielt der Sohn deS Grafen Saurma-Ieltsch, der sich in Stuttgart mit einer Jüdin verlobt hat, am 13. d. M. von seinem Vater folgendes Schreiben: „Mein Sohn

. Ein am 1Z. d. M. pnblizirter Erlaß deö Finanzministeri ums vom 4. Februar d. I., giltig für alle Kronländer, bestimmt über daS Verbot des Handels mit ausländischen Privat Anleh- hcnSlosen: ,,Der Vertrieb von ausländischen Anlehensloscn ist, wenn das Anlehcn nicht von einer auswärtigen StaatSregierung selbst auögegebeu worden ist, oder nicht auf einer von einem auswärtigen Staate gegebenen Garantie beruht, in den k. k. Staaten verboten, eö mag bei dem Unternehmen laut des Spiel> planeö der Einsatz verloren gehen

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 4
Date: 11.01.1861
Physical description: 4
geltend zu machen sind. Bozen am 4- Jänner 1861. Von der Wahllommission der Handels- und Gewerbekammer des Kreises Buxen. Der l. f. Kommissär: v. Knoll, k. k. VezirkShauptmaiiii n. Bezirksvorstand. Verzeichn iß der für das Jahr 1861 abgelösten Entschuldignngs- Karten der Marktgemeinde Jmst. 1 Hr. Speckbacker, kk. Bez -Vorsteher. . 2 — Trassier, „ Adjunkt. 3 — Graf TariS, „ Aktuar. 4 — v. Grabmayr, „ » 5 — Graber, „ Kanzlist, k Kollalscher, „ „ 7 — Scarpatetti, .. » 8 — Werfer, kk. Oberförster. 9 Hochw

!6, k. k. Posimei'skcr zu VolÄors, danken Allen, besonders aber dein Herrn k. k. NeichSrath Dr. A. Strasser, Herrn k. k. Post Direktor Vrielmaycr und deü Herren k. k. Post, Beamten mit gerührten Herzen .die trauernd lmiterbliebene , TVilwe und Söyne. Kundmachung. Da mit Schluß des Jahres 1859 bei der daigen Handels- und Gewerbckainmer des Kreises Brii-en wegen Vollendung der 3jährigen Dienst zeit die Stellen von 4 Mitgliedern aus dem Handelsstande und eiue durch den Tod eines Mitgliedes aus dem Gewerbestflnde

wieder zu besetze» kommen, so werden Behnss der Vor nahme der direktivinäßigeu ErgäuzungSwahlen die Listen der Handels-, und Gewerbe-Männer, welche sich eines aktiven oder passiven Wahl rechtes erfreuen, zu Jedermanns Einsicht in der Kanzlei der Handels- und Gewerbekaminer da- hier durch volle 8 Tage vom 2l). Jänner d. I'. an gerechnet aufgelegt werde». DieS wird mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Reklamationen da gegen binnen der gedachten Frist beim gefertigten l. f. Kommissär

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 13.12.1855
Physical description: 6
l fl. 20 kr. SM. > Die Tiroler Volk»- und «zchützenzeitung erscheint wöchentlich dreimal. Prei» halbjährig t fl. 24 kr., ver Post bezogen 2 fl. 20 kr. TM. Nebersicht. Auszug aus dem SitzungS - Protokolle der JnnSbrucker Han dels- und Gewerbekammer vom 16. November. T a g e S n a ch r i ch t e Wien. Andrang bei den Aktien-SubsSriptionen der Credit- Anstalt. Der WerwaltungSrath. — Trieft. Geschenk Sr. kais. Höh. des Hrn. EH. Ferdinand Mar an daS HauS Spolar. Frhr. v. Prokesch nach Konstantinopel abgereist. München

, neueste levantin. Post. . Notizen über die Gründung des Haller-DamenstifteS, von der Königin Magdalena. Auszug sus dem Sitzungsprotokoll der Handels-, u. Gewerbe- Kammer Innsbruck am 16. November 1355. cF o r t s e tz u n g.) Die tiohe k. k. Statthalterei theilt mit, daß das hohe Ministerium des Kultus und Unterrichts mit hohem Erlasse vom 3. v. Mts. Z. I4,53l die von dem hiesigen Handelsgremium angeregte und von der Kammer bevorwortete Errichtung einer Sonntags- und Abendschule für Handelslehrlinge

die benannten Unterrichtsgegenstände dieser Schule analog jener der in andern Städten bestehenden Gremial-HandelSschulen seien, so werde zum Behufe des. Entwurfes der erforderlichen Sta tuten als Leitfaden auf die diesfälligen Statuten von Wien, Troppau und auf die in neuester Zeit in Ver handlung begriffenen Statuten der Gremial-Handels- schule in Brünn hingewiesen, von welchen sich Ein sicht zu verschaffen wäre. Da hiernach diese Schule vorzugsweise als eine Gremialsache des Handelsstan des betrachtet

werden müsse, so sei ein Aufschwung und ein gedeihliches praktisches Wirken derselben zu nächst durch eine tkätkge Einflußnahme des Handels standes, dem diese Schule zum Frommen und Nutzen zu gereichen habe, bedingt, und es könne sich die Be theiligung der hohen Regierung nur auf die derselben im provisorischen Gesetze für den Privatunterricht vom 27^ Juni lS5l) (R. G. B. v. I. 1850 Z. 127l) vorbehalten-Oberaufsicht beschränken. Die Gremial- Handelsschule habe demnach auch abgesondert von der Realschule

«Unterrichte nnd der Christenlehre befreit werden sollen, wie dies bei der Gremial - Handels - Schule in Wien und bei der Sonntags « Schule in Reindorf anßer den Linien Wiens der Fall sei, wäre sich vorerst mit dem Ordi nariate ins Einvernehmen zu setzen. Diese Schule würde jedenfalls den Bestimmungen des obbenannten prov. Gesetzes für den Privatunterricht vom 27. Juni >850 unterworfen fein, und es müßte die Anstellung von ordentlich befähigten Lehrern um so strenger über, wacht

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 22.04.1853
Physical description: 4
Eurem Vater selig achtzrhntausend Thaler geborgt — »veifi auch „och, wozu — sprach mein Vater selig öfters davon AuSzug aus dem SitzungS - Protokoll der Handels, und Ge- w»ß^tkammer Innsbruck Mn tl. Mirz IK^A- Da tickse SitzuRg vlS FortfttzMlß de? a«A 4. dieS abgehaitttteu zii bsti'tichtcn ist/ so tt»urt?e die Ablesung des letzten Sitzungsprotokolles und der seither abge laufenen Akten auf die nächste ordentliche Versamm lung verschoben, und sogleich zur Besprechung der in der Cnrrende verzeichneten

durch ihre Stellung zu den Handel- und Gewerbtreibenden ihres Bezirkes mn eheste» in der Lüge sich befindet über gewisse persön liche Eigenschaften oder Handels und Gewerbsver- hältnisse ein wahrheitsgetreues Zeugniß auszustellen, welches nm so Ntehr stets jede Einseitigkeit oder Par teilichkeit von sich ferne halten muß, wen« die Ausstel lung derselben nur über vorausgegangene gemeinsame Besprechung erfolgt. Diese Zeugnisse, zu deren ErtheilttNg die Kammer berufen werden möge, würden sich, wie der Herr

KreiSpräsidrut kn seiner Anfrage selbst bemerkt, in I. Zeugnisse übhr persönliche Eigenschaften und itt II. Zeugnisse ubtr allgemeine Handels- und Ge- wcrbsverhältttisse, aitt füglichsteN ertheilen lassen. Im Belange der ersten Gattung glaubte die Kam mer einstimmig ihre Ansicht dahin aussprechen zu sollen, daß sie berufen werden möge, die Fähigkeiten eines Individuums zu bestätigen, welche dasselbe im Han dels- oder Gewerbsfache besitzt, sd wie ihr auch die Bestätigung der bei Etabliruug eines Handels

nicht befähigte Meister oder erschlichene lügenhafte Bestätigungen vollendeter Lehrzeit zu Grunde liegen. Die Bestätignng der so eben erwähnten Zeugnisse würde jedoch einer geiueiitscnNeN Kannnerberathnng nicht bedürfen. II. Hinsichtlich der Zeugnisse über Handels- und GewerbSverhältnisse, und zwar vorerst rücksichtlich der durch die Krcisrcgicrung-Note selbst uamelitlich berührten Zeugnisse über den Bedarf und die Ver mehrung von Gewerben in einem Bezirke, wnrde anerkannt, daß solche nnr in Folge

einer stattge habten geiNrinsamen Berathung nnd Beschlnsses aus gestellt werden sollen, auch soll eS hiebei der Kammer iinbrnoiNmen bleiben außer den von ihr geführten Gewerbstabellen anch noch die Stimme ihrer Vertrauens männer des fraglichen Bezirkes zu verNehmcN, NNd durch das Gefannntergebniß dieser Daten ihr Zeug niß auszustellen nnd zn begründen. Die Fälle, in welchen die Kammer in Beziehung ans Handels- nnd Gewerbsverhältnisse nm Zengnissc angegangen werden kann, nnd die sie vermöge

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 8
Date: 28.12.1861
Physical description: 8
^en Folgen selbst zuzuschreiben haben. ' , Stndtttl^gistrat Fnnsbrnck den 27. Dezember 18öt. Der Bürger nieister: <Larl Adam. Zur Nachricht. Das Lokale der DailM'schen Druckerei, Mu seumsstraße, Hepperger'sches Haus, ist nun eröffnet und werden daselbst Pränumerationen auf die ,,Jnn-ZeitNl»g' entgegengenommen von 9—12 Uhr Vorm. und von 3—6 Uhr Nachm. Kundmachung. Da mit Schluß des Jahres -1861. bei der daigen Haudeis- und Gewerbekammer wegen Voll- endnng der 3jährigen Dienstzeit die Stellen

von 2 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern aus dem Handelsstande uud eines Mitgliedes und eines Ersatzmannes auS dem Gewerbestande nun zu besetzen kommen, so werd eil behnfs der Vornähme der direktivmäßigen ErgänznnMvahlen die Listen der Handels- und Gewerbemänner, welche sich eines aktiven oder Passiven Wahlrechts erfreuen, zn Jedermanns Einsicht in dtr Kanzlei der Han dels- und Gewerbe-Kammer dahicr vnrch volle 8 Tage vom '2. Jänner k. IS. «n gerechnet, aufgelegt werde». > , Dies wird mit dem .Beifügen zur öffent

lichen Kenntniß gebracht, das; alle Reklamationen dagegen binnen der gedachten Frist beim gefer tigten l. f. Kommissär geltend zu machen sind. Bozen am 17. Dezember 186t. Von der Wahlkommissioil der Handels- und rbekam'.ncr des Kreises Buxen. Der l. f. Kommissär: C,heooor v. An oll, k. k. Vczirköhauplinan». , In der Verlags-Buchhandlung von I. WittmailN in BoNU ist so ebe» erschienen und in der Wngnev Ichen Buchhandlung in Innsbruck, Brixen Nr. 14 und Fcldkirch vorrSthig: Der Dnmlscheidtisullls

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 03.04.1852
Physical description: 6
(folgen die NcniirN der Bevollmäct'tiqt^n) u!>v unter Vorbe- halt der Ratifikation folgende Erklärungen abgegeben: >) die kaiferl. öfter. Regierung erklär, sich bereit mit Preußen und den ander,! gegenwärtig zum ZoN- verein gehörinden nnd vom Jabre lK54 an in den selben eintretenden Staaten einen Handels- nnd Zoll- Vertrag und einen Zotleinigungsvertrag in Uebereiu» stimmung mie den erwähnten Entwürfen abzuschließen, m Falle aber die unveränderte Annahme derselben andererseits nicht erfolgen

sollte, unter Zugrundelegung dieser Ent würfe über einen Handels- und Zoll« und einen Zolle inignngs, Vertrag mit den gedachten Staaten zu verhandeln», das Zustandekommen dieser Verträge angele gentlich zu fördern. Die kaiserl. Regierung be trachtet sich durch diese Erklärung, die sie Preußen und den übrigen hier (in Wien) nüit vertretenen Staaten mittheilen wird, so lange als gebunden, als nicht die Verträge iib.'r die Erneuern»-; odcr Neugestaltung deS Zollvereins abgeschlossen sind. — 2) Die Regierungen n. s. w. nebmen

diese Erklärung der kaiserl. Regierung an, und erklären sich ihrerseits bereit» einem Handels- und Zvssvertrag und einem Zolleinigungsvertrag zwischen Preußen und den ge genwärtig im Zollverein befindlichen und vom Jahre >854 an in denselben neu eintretenden Staaten einer seits nnd Oesterreich mit den in dessen Zollverbaud bis zum t. Jan. 1SH4 aufgenommenen Staaten an dererseits» wen» diese Verträge in Uebereinstimmung mir deu erwähnten Entwiirfcn abgeschlossen werden können, beizntreten, und für deu Abschluß

Regierun gen erkläre» endlich, daß sie bei der Aufnahme meh rerer Bestimmungen der in Dresden entworfenen u. revidirte», und in Franksurr supcrrevivirtcn Ueber- einkunst zur Beförderung deö Handels ,i»d Verkehrs sn den hier entworfenen Handels- uns Zollvertrag die Absicht geleitet habe, daß hicdnrch das im Wege des Bundes anzustrebende Zustandekommen jener Uebereinknnfr zwischen allen BundeSstaaten erlnchiert werden dürfe, und daß skr in ibrer in der Bundes- vrrsammlung erklärten Bereitwilligkeit

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 08.06.1855
Physical description: 8
t fl. ZU kr. CM. Die Tiroler Voll»- und Schützcn>c!tung erscheint wöchentlich dreimal. Preis halbjährig l fl. 2t kr., per Post bezogen 2 fl. 2g kr. TM. Ueber ficht. Amtliches. Auszug aus dem SitzungS - Protokolle der Handels- und Ge- werbckammcr Innsbruck am l3. Mai. Innsbruck, Schluß dcS KaiscrschießenS. Frohnlcichnam«- Prozession. Die Wasserschäden in Südtirol. Wien, die Zricdensverhandlnngen definitiv abgebrochen. — Tagsneuiükeilen — Linz. — Salzburg, Näheres über den Brand in St. Johann. Hannover, Einberufung

aus dem Sitzungsprotokoll der Handels- u. Gewerbe- Kammer Innsbruck am 13. Mai 1355. (Schluß.) Das k. k. Landesgericht ersucht um Bekanntgebung, ob ein ertheiltes Befugniß zur Ausübung der Wechsel- Agentie zur Führung einer dem Handlungsprotokolle einzuverleibenden Firma geeignet mache. Man erachtet, daß der Verleihung des Befugnisses zu einer Wechsel - Agentie eine unrichtige Benennung zu Grunde liege. — Zum Geldverwechslungsgeschäfte und zum Handel mit Wechseln, Staats- und andern im Verkehre zugelassenen

Werthpapieren sind Handels leute, sowohl Großhändler als Detaillisten, berechtigt. Jener Handelsmann, der sich ausschließlich mit dieser Gattung von Geschäften befaßt, wird Wechsler ge nannt. Personen hingegen, die solche Geschäfte blos als Vermittler — ohne eigene Betheiligung treiben, heißen Wechsel-Sensalen. Agenten sind von Handels leuten oder Fabrikanten gedungene Personen, die für deren Rechnung Geschäfte abschließen. Für keine dieser Kathegorien ist der Name Wechsel-Agent passend, da her das Bedenken

an die Bestimmungen desselben zu halten. Die Herren J.Meyer und L. Oberlindober verlangten jedoch dem auszustellenden Tutachten noch beizusetzen, daß immerhin bei einer Entscheidung sol cher Fälle auch daraufRückstcht genommen werden soll, ob der Empfänger durch das verspätete Eintreffen wirklich zu Schaden gekommen sei, indem die Kon junkturen des Handels dergleichen Versäumnisse manch mal nicht nur nicht zum Schaden, sondern selbst oft sogar zum Bortheile des Empfängers wenden und da her der Frachtverlust wohl

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 17.08.1853
Physical description: 4
über die jndizielle Staatsprüfungä - Abtheiluug genüge, kundgemacht wird. Nr. 136. Verordnung der Ministerien der Fiuauzen und des Handels vom 12. Juli 1353, wodurch die Vollzugs-Vorschrift zn dem kaiserlichen Patente vom lv. Febrnar 1353, (Reichs-Gefetzblatt Nr. 133) we gen Einführung des allgemeinen östr. Mauthsystemes auf Aerarial- Straßen, Brücken und Ueberfahrten in den Königreichen Ungarn, Kroatien, Slowonien, dein Großfürstenthume Siebenbürgen, der serbischen Woi wodschaft und dem Temefer Banate erlassen

und kundgemacht wird. Nr. 137. Verordnung der Ministerieu des Innern, der Finanzen uud des Handels vom 12. Juli 1353, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, das Großfürstenthnm Siebenbürgen, die serbische Wojwodfchaft und das Temefer Banat, be treffend die in diesen Ländern bestehenden Privat manne. Nr. 133. Verordnung des Finanzministeriums vom 13. Juli 1353, die Aufhebung einiger Nebenzollämter zweiter Klasse uud Abzüglerstationen in Böhmen betr. Nr. 139. Erlaß des Finanzministeriums

vom 14. Jnli 1353, betreffend die Anweisnng und Einstellung der Bezüge der Staatsdiener. Nr. 140. Verordnnng der Ministerien des Innern, des Handels und der obersten Polizeibehörde vom 17. Juli 1353, enthaltend das Verbot des Eiuwau- dernS von HanvwerkögescUcn und den ihnen gleichzu stellenden Fadriksarbeitern in die Schweiz. Nr. 141. Erlaß des Finanzministerinms vom 22. Jnli 1353, betreffend die Bestimmung der Verbrauchs abgabe von Zucker aus Rüden. Nr. 142. Erlaß des Fliianzmittistcriums vom 23. Juli

mehrere Bestimmungen über die Abhaltung der Kasseprüfnngcn für die Bewerber um Anstellungen bei den dem Finanzministerium unter stehenden Staatshanptkassen, Landeshanptkassen und Saminlnngskassen angeordnet werden. Nr. 147. Verordnung der Ministerien des Handels und der Justiz vom 24. Juli 1353, wodurch ange ordnet wird, daß in dem Falle, wenn Handelsleute, welche eine protokollirte Firma führen, die zeitliche Einstellung ihres Geschäftsbetriebes anzeigen, die Firma in dem Mercantilprotokolle

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 25.02.1861
Physical description: 6
ist ^erschienen und in der ÄVngNeVschen Buchhandlung in Innsbruck, Brizeu Nr. 14 und Feldkirch zu haben: Die allgemeine Deutsche Mechsetorklnung mit Beifügung der gesetzlichen Abänderungen in den einzelnen deutschen Staaten uud der Vorschläge der Nürnberger Handels - <Lonkerel>z unter Berücksichtiguug sehr Vieler Erkenntnisse hoher deutscher Gerichtshöfe ausführlich xrläutert und herausgegeben mit einem Anhange, die erschiene«?» Gesetze über kankmnnnische Amveisnngeu enthaltend^ von v. r. «owisvk, k. Lehrer

der Haudelsivissenschaftcu an der k. Gewerbs- lind Landwirthlchaftsschul^ in ÄamberZ. Preis: 1 fl. 37 kr. Silber. SchülcrpreiS bei Bezug von 12 Erempl. 1 fl. 46 kr. Silber.' Die vorzüglichere», bisher über diese» wichtigen Gegenstand erschienene» Werke sind zunächst für Juristen bestmmit und duher für den Nicht-Juristen ZUNI f >r ?ßteiitheil III z» wi»cnschastticher Form gcH.ilten. Die inchr für den Handels- lind Geirekbs- stand und für Handelsschulen verfaßte» Schriften hierüber enthalte» fast durchgehende entweder nur ganz allgeinein

gehaltene (?r- klärungeu, die zum Theil ungenau uud un;u'.erlässig sind und sich uur hier und da auf einen Artikel der A. d. W.-D beziehe», oder gebe» außer den Artikel» der 'l. d. W.-O. nur l5rläutcrunge» über einzelne Punkte derselben. Bei Erwägung deZ Hin- standes, daß sich jetzt die Wechselsähigkcit nicht blos- auf den Handclsstand, sonder» auf alle stände crstecckt und in Anbetracht des großen Aufschwungs des Handels, der Industrie uud der Gewerbe immer größeren Verbreitung des WechseloerkehrS

über alle Schichten der Gesellschaft, so wie der großen Iliiannchmlichkeiten, Verwickelungen und Gefahren, denen man bei uicht genauer .Kenntniß der Wechselgesetze- bei der geringsten Betheiligung a» eine»! Wechselvertrage leicht ausgesetzt' sein kann, Nlöchtc vor- liegende Schrist für den Handels- und Gewerbistand als ei» dringendes Bedürfniß erscheinen. Der Verfasser wies bei den r,'„- schlägigen ?lrtikeln jederzeit au^die wcchselrechtliche» Verordnungen, die in mehrere» Staaten erschiene» sind, sowie ans

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