für die obligatorischen Handels - Syndikatsbeiträge der Angestellten der Geschäfte, Hotels. Gast häuser usw. für das Jahr 1920 ausliegen. Etwaige Rekurse müssen innerhalb 30 Tagen nach der Veröffentlichung an S. E. den Präfekten ekngebracht werden. m Meraner Heimatschutzverein. Die dies jährige Hauptversammlung findet Samstag, 24. Mai, tun K9 Uhr abends, im Forster- bräu-Saale statt, mit Lichtbilder- Dortrag Otto Mayr über Dolks- f ch a u s p i e I e. m Ernennung. Herr Dr. Karl Tegel- Hofer, Prätor in Merano, wurde
ihm deu ausfolgen solle. -■ --»•—at’! i i Volkswirtschaft Die R.M.- ».Komplementär- Steuer der Angestellten kn Handels- und Gewerbe betrieben. von dcm meisten Handelsgesellschaften unb Geschäftsleuten dürfte ein Erlaß des Finanz ministeriums unbeachtet geblieben fein, der bezüglich der Befteuenlng der Bezüge der An gestellten mit Beamtettcharakter von Handels und Gewerbebetrieben ergangen ist. Bekannt lich müssen die Handels- und Gewerbebetriebe dem Steueramte die Bezüge ihrer Angestell ten
der Angestellten eines Handels- oder Gewerbe betriebes, di« im Jahre 1930 in die Steuer- rollen der Ricchezza Mobile Cat. C, ein getragen werden, nicht größer fein darf, als jener Betrag, der in der Steuerrolle des Jahres 1930 als Angestelltengehalt ein getragen war. Diese Begünstigung, die einer Blockierung der Steuerlast für die Angestell ten von Handels- und Gewerbebetrieben gleichkommt, ist allerdings an gewisse Dor- russetzungen gebunden. Sie findet nur dann Anwendung, wenn die betreffende Handels
erhöhungen kein Hindernis für die An wendung der neuen Begünfttgung, daß die teuerpflichtige Gesamtfteuerfumme der An- gestelltengehalter Heuer nicht größer zu sein Mt, als im Jahr« 1929. Trotz der erfolgten ' Anmeldungen hatten also die Steuerämter ! »«selb« steuerpflichtige Summe in di« Steuer- We der Mcch, Wrck. Tat. E, der Handels- und Gewerbetreibenden eiikPilragM älelnd J, Vorjahre. Derselbe Erlaß des Fmanzminksternnns de- faßt sich auch mtt der Komplementärst«!« dev j Angestellten
usw. unberücksichtigt bleiben können. Das Ziel des Erlasses des Finanzministe riums liegt offenbar darin, eine Steigerung der Lasten, welche aus di« Dlenstgeber des Handels- und Gewerbestandes durch Be« so Zahlung der Steuer für ihr« Angestellten «nt- ’-1 fallen, dadurch zu vermeiden, daß die Riech. > Mobile-Steuer der Angestellten unter gewisser^ < >. Voraussetzungen trotz Steigerung der Ge-j haltssummen /eine Erhöhung erfährt und daß ü bei Borschreikmng der Komplementärsten« ?); der Angestellten