. Wie die Handels- und Gerverbekammer Bozen mitteilt, ist es ihren Be mühungen gelungen, den Mangel im Sommer fahrplan, der keinen Morgen-Touristenzug vorsah, einigermaßen dadurch auszugleichen, daß von nun an bis 24. September an Sonntagen die Schnell züge 60 (Abfahrt Bozen 6 Uhr 40) und 63 (An kunft Bozen 22 Uhr 17) in den Stationen, be ziehungsweise Haltestellen Blumau, Atzwang und Kastelruth halten. Die Einführung eines eigenen Touristenzuges ist infolge der Legung des neuen um 6 Uhr 40 von Bozen abgehenden
. Der Verband der Handelsgremien und Handelsgenossen schaften im Kammerbezirk Bozen teilt der Handels genossenschaft der Stadt Brixen anf ihre dies bezügliche Anfrage betreffs Arbeitslosenversicherung der Lehrlinge folgendes mit: „Lehrlinge, die das 15. Lebensjahr überschritten baben und sür ihre Dienstleistung irgendeine Entschädigung, sei es Lohn, Kost oder Quartier erhalten, sind nach dem Wortlaut des Gesetzes versicherungspflichtig. Kost und Quartier müssen zum Zweck der Einteilung der Versicherten
in Gruppen nach ihrem Geldwert in Anschlag gebracht werden. Dagegen unterliegen solche Lehrlinge, die weder Lohn noch Kost oder Quartier erhalten, ui^er i'einen Umstünden der Arbeitslosenversicherungspflicht und ist daher der Modus, daß rücksichtlich der Lehrlinge der Handels genossenschaft, welche eben keinen Lohn, keine Kos: und kein Quartier beziehen, von der Bezirk- kranken lasse dennoch Ärbeitslosenbeirräge einge hoben werden, ungesetzlich. Ein Taschengeld des Lehrlings ist keinesfalls als Lohn
die Steuerleistung die Grundlage bildet, für alle jene Handels- und Gewerbebetriebe gilt, die der ersten und zweiten Erwerosteuerklasse angehöre», be ziehungsweise eine Erwerbsteuer von mindestens 320 Lire entrichten. Die obligatorische Durch lochung für die Aktiengesellschaften und die gast gewerblichen Betriebe der Luxnsklcisse und l. Klasse ist in den alten und neuen Provinzen gleich geregelt. Lurusstempelgebühr — Pantoffeln und Schuh- Werk. Als Pantoffeln, welche bei einem 30 Lire