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Volksblatt
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Page 3 of 8
Date: 10.09.1913
Physical description: 8
gegen alles Her kommen und ohne Einvernahme des Kircbenvorstan- des? Das würde i« den deutschen Blättern nicht bloß als eine starke Ungezogenheit, sondern auch als nationale Provokation gebrandmarkt. Kirchliches. Von der Militärseelsorge. Der hiesige k. u. k. Feldkurat Gustav Schuhmann kommt als solcher nach Linz, während der bisherige Feld- kurat Fronta in Linz nach Bozen versetzt wird. Mitteilungen der Handels- «. Gewerbekammer Bozen. Kammermedaille für SS fährige Dienste

in einem «nd demselben industriellen ge werbliche« n«d kaufmännischen Betriebe. Die Handels- und Gewerbekammer Bozen macht daraus aufmerksam, daß Gesuche um Zuerkennung dieser im Monate Dezember jeden Jahres zur Ver teilung gelangenden Medaille bis Ende Oktober bei dem Kawmerpräsidium einzubringen find. Kieferungsausschreibe«. Die k. u. k. In- tendanz des 14. Korps kauft nach kaufmännischer Usance 30 in^ hartes Scheit- und 500 weiches Schnittholz, wovon erstereS im Oktober d. I. und letzteres vom Oktober 1913 bis Februar 1914

je 100 monatlich in Station Franzensseste abzu- stellen ist. Verkaufsanträge bis 18. September, 9 Uhr vormittags, bei der genannten Intendanz. Die näheren Bedingungen können bei der Handels und Gewerbekammer Bozen eingesehen werden. Hebung des südafrikanischen Gbster- partes nach Gnropa. Nach einer Mitteilung der Handels- und Gewerbetammer Bozen ist die süd afrikanische Regierung bemüht, dem südafrikanischen Obst neue Absatzmärkte in Europa zu eröffnen, resp. die bereits bestehenden

Absatzmöglichkeiten zu erweitern. So hat der südafrikanische Handels kommissär in London jüngst eine Reihe von Aus stellungen südafrikanischen Obstes in Paris, Ham burg und Berlin veranstaltet. In Paris wurde mit den größeren Obsthändlern vereinbart, daß die selben während der Dauer einer Woche ein ganzes Schaufenster für die Ausstellung nur südafrikani schen Obstes zur Verfügung stellen. In Hamburg und Berlin wurden Arrangements für eine sort- dauernde Ausstellung südafrikanischen Obstes in den Markthallen

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Bozner Nachrichten
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Page 4 of 12
Date: 24.10.1897
Physical description: 12
4 »»Koz«er Nachrichten' Kr. 24ck beschließt die Handels- und Gewerbekammer Bozen diesem In stitute beizutreten. Gegen den Antrag des Finanzcomite, einen Vertreter in's Kuratorium der hiesigen Mädchenfort ildungsschule zu entsen den und für den Fall eines Defizits dieser Anstalt einen Bei trag im Höchstbetrage von 100 fl. zu bewilligen, spricht sich Herr K.-R. Aloys Told aus, !?eil diese Anstalt mit dem Handel und mit dem Gewerbe gar nichts zu thun, ja nicht einmal die Berechtigung hat, in comme

der Petition der Wiener Handelskammer weaen Versendung von Zeitschriften im deutschen Reiche mittels Zeltungsmarken, und puncto der Petition der Linzer und Klagenfurter Handels- und Gewerbekammer wegen Abäuderuna des § 88 der neuen Jurisd.-Normale geben die Herren K.N A W.Ellmen reich und K.-Sekr. Dr. F u ch s Auf schlüsse; die beregten Petitionen werden unterstützt und dann die Sitzung nach Erledigung der ganzen Tagesordnuna ae- schlossen. Heimathliches. Bozen, 23. Oktober. Witterungsbericht der Sektion

. Zum Vertreter im Schulausschusse der gewerblichen Fort bildungsschule in Meran wird Herr K.-R. Jgnaz P ohler berufen. Herr Kammerpräsident P. Welponer referirt über den Antrag der vereinigten Handels- und Gewerbeaus schüsse wegen Stellungnahme zur projectirten Transport- und Zuckersteuer, welche die Regierung einzuführen gedenkt!! Referent betont, diese projectirte Steuer soviel wie einen neuen Ein- und Ausfuhrzoll für die nothwendigsten Producte. Handel und Industrie würden durch eine solche Steuer

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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 08.11.1928
Physical description: 12
, (Tassa d’esercizio e Riveiidita) Die Handels- und Gewerbetreibenden von Bolzano erhalten in diesen Tagen vom Gr- meindeamre die Derständigung über die ihnen für das Jahr 1929 vorgeschriebene Gewerbe- und Berkaufsstouer. Außerdem liegen die be treffenden Steuerrollen ^ im Gemeindeamt« Zimmer Nr. 6, zur Einsicht aus. Es liegt nun im Interesse jedes 'Handels- und Gewerbe treibenden, sich zu versichern, daß die ihm vor- geschriobene Gewerbe- und Verkausssteusr seinem Einkommen entspricht

und er nicht zu hoch besteuert erscheint. Damit nun jeder Steuerträger dies selbst beurteilen kann, wird vor allem aufmerksam gemacht, daß die Steuergrundlage für die Gewerbe- und Verkaufssteuer das für die ävar. Riech. Mobile-Steuer fsstgestellte Han dels und Gewerbeeinkommen (Einkommen der Kategorie B und C 1) jedes einzelnen Steuerträgers bildet. Jeder Handels- ' und Gewerbetreibende muß daher vorerst sich erinnern oder srst- stellen, mit welchem Handels- und Gewerbe- Einkommen Kategorie

. C 2 bezahlen muß, mit seinem eigenen gewerblichen Einkommen zu einer Gesamtsumme, welche das ganze der Rich. Mob.Steuer unterliegende Einkommen des Stsuerträgrs darstellt, zufammenge- zogen erscheint. Da für die Bemessung der Gewerbe- und Berkairsssteuer mir das eigene Handels- und Gewerbe einkommen des betreffenden Steuerpflich tigen die Steuergrundl-age bildet, kann diese Steuergrundlage aus obigen Stsuerzettsln nicht mit Sicherheit feftgestellj werden. Der Steuerpflichtig« muh daher sich selbst erinnern

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Dolomiten
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Page 6 of 8
Date: 27.01.1937
Physical description: 8
, Oberstleutnant Cav. Bologna wurde zum Obersten befördert und auf seinen derzeitigen Dienstposten be lassen. Oberst Bologna ist in unserer Stabt .Dolomiten' Mtttwoch^ den 27. J2nner 1937/XV. Volkswirtschaft Die Familienzulage der.Handelsangestellten Beitragsleiftung ab 1. Jänner 1SS7 obligat Seitens der zuständigen Stellen wird noch mals auf die mit I. Jänner 1937 in Wirksam keit getretene Ausdehnung der Bestimmungen des Beschlusses der Rcichsverbändc des Handels und der Handelsangcstelltcn vom 22. August

1936 und des diesbezüglichen Vertrages vom 21. Dezember 1936 (verlautbart in der Gazz. Uff. vom 29. Dez. 1936) aufmerksam gemacht. In den „Dolomiten' vom 9. Jänner 1937 wurde darüber bereits ausführlich berichtet. Ergänzend fei noch bemerkt, daß die Arbeit geber des Handels — d. h. aller jener Branchen, die durch die Kauflcute-Union vertreten werden — von beit im Lauf des Monates Jänner an die Eingestellten ausbezahlten Gehältern, Löhnen. Provisionen und sonstigen Bezügen 17« in Abzug zu bringen

haben. Dieser 17>ige Abzug betrifft sämtliche Handclsangestellten (Beamte und Arbeiter, männliche wie weibliche) und zwar derenBruttobeziige ab 1. Jänner 1937. Die Arbeitgeber selbst haben ihrerseits 2>-7» der ausbezahlten Angestelltenbezüge zn ent richten. Die Familienbeiträae sind von sämtlichen Arbeitgebern des Handels zu entrichten, also auch von jenen, die keine Angestellten haben, welche für die Bcteilung mit der Familien zulage in Betracht kämen; sie sind ebenso auch! von allen Angestellten des Handels

zu entrichten, auch wenn sie selbst nicht für die Beteilung mit der Zulage in Betracht kommen. Die in Abzug gebrachten Beiträge der An gestellten wie auch die Beiträge der Arbeit geber sind vorläufig bereitznstcllen und nach Verlautbarung der Einzablungsvorschriften an die zuständige Kaste abzusühren. Die Kausleute - Union macht daraus anf- mcrkiam, daß die Arbeitgeber des Handels be rechtigt sind, die leigen Abzüge von den Be zügen ihrer Angestellten im Monate Jänner dnrchznsUhren. Wettere Weisungen

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Brixener Chronik
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Page 5 of 8
Date: 08.07.1922
Physical description: 8
. Wie die Handels- und Gerverbekammer Bozen mitteilt, ist es ihren Be mühungen gelungen, den Mangel im Sommer fahrplan, der keinen Morgen-Touristenzug vorsah, einigermaßen dadurch auszugleichen, daß von nun an bis 24. September an Sonntagen die Schnell züge 60 (Abfahrt Bozen 6 Uhr 40) und 63 (An kunft Bozen 22 Uhr 17) in den Stationen, be ziehungsweise Haltestellen Blumau, Atzwang und Kastelruth halten. Die Einführung eines eigenen Touristenzuges ist infolge der Legung des neuen um 6 Uhr 40 von Bozen abgehenden

. Der Verband der Handelsgremien und Handelsgenossen schaften im Kammerbezirk Bozen teilt der Handels genossenschaft der Stadt Brixen anf ihre dies bezügliche Anfrage betreffs Arbeitslosenversicherung der Lehrlinge folgendes mit: „Lehrlinge, die das 15. Lebensjahr überschritten baben und sür ihre Dienstleistung irgendeine Entschädigung, sei es Lohn, Kost oder Quartier erhalten, sind nach dem Wortlaut des Gesetzes versicherungspflichtig. Kost und Quartier müssen zum Zweck der Einteilung der Versicherten

in Gruppen nach ihrem Geldwert in Anschlag gebracht werden. Dagegen unterliegen solche Lehrlinge, die weder Lohn noch Kost oder Quartier erhalten, ui^er i'einen Umstünden der Arbeitslosenversicherungspflicht und ist daher der Modus, daß rücksichtlich der Lehrlinge der Handels genossenschaft, welche eben keinen Lohn, keine Kos: und kein Quartier beziehen, von der Bezirk- kranken lasse dennoch Ärbeitslosenbeirräge einge hoben werden, ungesetzlich. Ein Taschengeld des Lehrlings ist keinesfalls als Lohn

die Steuerleistung die Grundlage bildet, für alle jene Handels- und Gewerbebetriebe gilt, die der ersten und zweiten Erwerosteuerklasse angehöre», be ziehungsweise eine Erwerbsteuer von mindestens 320 Lire entrichten. Die obligatorische Durch lochung für die Aktiengesellschaften und die gast gewerblichen Betriebe der Luxnsklcisse und l. Klasse ist in den alten und neuen Provinzen gleich geregelt. Lurusstempelgebühr — Pantoffeln und Schuh- Werk. Als Pantoffeln, welche bei einem 30 Lire

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