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Bozner Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 07.12.1895
Physical description: 8
- und Gewerbekammer Bozen. Im Auftrage des Handelsministeriums bringt die. HaudelS- und Gewerbekammer Bozen Nachstehendes zur Verlautbarung: 1. Wie im Vorjahre hat daS Handelsministerium auch pro 189K die Drucklegung und Ausgabe sowohl sämmtlicher sechs Gruppendes Zentral-Marken-RegisterS, als auch der Gruppe 1 (Metalle, Metallwaaren, Werkzeuge, Instrumente) separat verfügt. Abonnement-Anmeldungen sind an die hierortige Handels- und Gewerbekammer zu richten, welche daS Weitere veranlaßt. Die Präuumerations

sind nicht die Männer, die Zeit, die auZ den Fugen ist, mit Geschick wieder einzurenken. Verewigte Staate«. Die Botschaft des Präsidenten Eleve land begegnet im Deutschen Reiche einer sehr kühlen Ausnahme. Dieselbe drückt deutlich eine starke Antipathie gegen das zielbewußte und scharfe Auftreten der deutschen Reichsregierung gegen die amerikanischen Aspirationen aus. Die Botschaft wendet sich auch gegen die An hänger der Doppelwährung und macht bestimmte Vorschläge über die Einziehung der Schatznoten. Handels

über die Jmportsverhältnisse können in der hierortigen Handcls- nnd Gewerbekammer eingesehen werden. 3. Ueber Einschreiten der Kammer sind ab 1. Dezember l. I. die AmtSslunden beim Stadtpostamte Bozen an Sonn- und Feiertagen für du Brief- und Fahrpost-Anf- und -Abgabe auf 8—11 Uhr Vormittags und 6—7 Uhr Abends und beim Bahnhof-Po st amte Bozen kür die Brief- und Fahrpostaufgabe auf 8—9 Uhr und 10—11 Uhr Vormittags und 7—S Uhr Abend» feiten» der Post- uud Telegraphen-Direktion in Innsbruck anberaumt worden. (Bon uns bereis

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Tiroler Grenzbote
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Page 2 of 10
Date: 06.12.1911
Physical description: 10
ist die Nachricht eingetroffen, die dortige Priesterschaft wolle gegen Rußland den heiligen Krieg erklären. Asbiausiarreibung für di* Handels- und Gewerbe* katnmer in Innsbruck. Nach Durchführung des seinerzeit öffentlich verlaut barten Reklamationsverfahrens werden nunmehr die Ergänzungswahlen für die Handels- und Gewerbe kammer Innsbruck auf Samstag' 16. Dezember 1911 anberaumt. Die Wahl geschieht öffentlich und zwar nach dem Willen des Wählers entweder durch münd liche Abstimmung oder durch persönliche

Abgabe des ausgefüllten Stimmzettels vor der Walkommiffion, oder durch Einsendung der vom Wähler unterschriebenen Stimmzettel. Die Einsendung der Stimmzettel hat derart zu erfolgen, daß sie längstens am 16. Dezem ber 1911 bis 11 Uhr vormittags im Besitz der Wahl kommission sind. Nachdem laut 8 1 Wahlordnung von den Kammer mitgliedern aus der Handels- und Gewerbesektion je 10 in Innsbruck und dessen Umgebung seßhaft sein müssen, sind mit Rücksicht auf die in der Kammer ver bleibenden Mitglieder

bei den diesjährigen Ergänzungs wahlen in der Handelssektion 6, in der Gewerbesektion 7 Mitglieder mit dem Wohnsitze in Innsbruck und Umgebung zu wählen. 1. Aktiv wahlberechtigt sind jene Mitglieder des Handels- und Gewerbestandes, welche im Vollgenuffe der bürgerlichen Rechte sind und im Bezirke der Kam mer eine Handlung, ein Gewerbe oder einen Bergbau selbständig oder als öffentliche Gesellschafter bezw. als persönlich haftende Gesellschafter von Kommanditgesell schaften betreiben, dann jene Personen

nur dann ausge übt werden, wenn der betreffende Wähler bezw. das von ihm vertretene Unternehmen nach Abschluß des Reklamationsverfahrens in der amtlichen Wählerliste vorkommt. 2. Passiv wahlberechtigt (also wählbar) sind jene Mitglieder des Handels- und Gewerbestandes, welche österreichische Staatsbürger sind, das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, seit mindestens 3 Jahren die Er fordernisse für das aktive Wahlrecht besitzen und ihren regelmäßigen Wohnsitz im Bezirke der Kammer haben. Nach dem festgesetzten

Termine, das ist am 16. De zember 1911 nach 11 Uhr vormittags, bei der Wahl kommission einlangende Stimmzettel werden nicht mehr angenommen. Die Einsendung der Stimmzettel durch die Post erfolgt portofrei, mittels amtlichen oder an deren Kuverts, wenn auf dem Kuvert steht: „Porto frei in Wahlangelegenheiten der Handels- und Ge werbekammer". Die Stimmzettel können offen oder verschlossen ab gegeben oder eingesendet werden. Bei verschlossenen Stimmzetteln muß das Kuvert außen mit dem Namen des Wählers

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 29.05.1889
Physical description: 4
der Verein das ordent liche Mitglied Herrn Franz Krautschneider, ler.ier 3 außerordentliche Mitglieder, vie Herren Hauptmann Ant. Pichler, Dr. Josef Stieler und Dr. Julius Würz er. — Der Ausschuß des kaufmännischen Vereines erledigte die laufen den Vereinsgeschäfte in 22 Ausschußsitzungen und 5 Comitesitzungen. Ueberdies fanden auf Veranlassung desselben durch Intervention der löbl. Handels- und Gewerbekammer zwei größere Versammlungen der Handelstretbenden statt. Infolge des neuen Arbeiter

von 500 fl. auf 5 Jahre, die Stadtgemeinde die nöthigen Lokali täten . sowie den Baarbetrag von 350 sl. als Subvention und 60 fl. für Schülerstipendieu; die löbl. Handels- und Gewerbekammer bewilligte den Betrag von 500 fl. und150 fl. für Schüler- stipeupieü. Der Vorstand spendete im groß müthigen Sinne die Prämien für die Schlußfeier der Abendkurse. Das Bestreben des Ausschusses geht nun dahin, die Tageskurse in einen Handels gefühl des edlen, tuchtlgen Mannes. Und das Letztere trug den Sieg davon

-Krankenversicherungs- gesetzes erachtete es auch ^er Ausschuß des Ver eines als seine Pflicht, in dieser Angelegenheit jene Maßnahmen zu treffen, die im Interesse der hiesigen Handelsangestellten, insbesondere der Mitglieder des kaufmännischen Vereines ge boten erscheinen; und darum setzte sich der Aus schuß mit auswärtigen kaufmännischen Vereinen und mit den Handels-Gremien in Wien, Graz, Linz. Reichenberg, Trieft und Innsbruck in Ver bindung, um Aufklärung über die Vorkehrungen an anderen Orten bezüglich

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 12.06.1893
Physical description: 4
Schließlich wurde noch die Frage erörtert, ob die Einführung von Gewerberäkhen wünschenswerth wäre und ob die den Handels- und Gewerbekammern zustehenden Befugnisse oder die neuzubildenden Ge- nossenschästSverbände an Gewerberäthe übergehen sollen. Experte Wegl ist gegen die Einführung der Ge- werberäthe und für die Uebertragung der Rechte der Handels- und Gewerbekammer an die Reichsgenofsen- schaftsverbände. Im selben Sinne äußerten sich die Experten Schölcr, Bitza und Spitaler. Experte

Zimmermann ist gegen die Trennung der Handels- von der Gewerbekammer und gegen jede Schmälerung der Rechte der Handel«- und Gewerbe kammer. (Vom Tage.) Der Strafgesetzausschuß des Ab geordnetenhauses lehnte den Paragraphen betreffend die Verletzung des Dienstgeheimnisses durch die Mit theilung von Thatsachen des Dienstverhältnisses oder von Akten ab. Referent Gras Pininski hob hervor, der Paragraph bedeute die Ausdehnung des soge nannten Arnim-Paragraphen des deutsche» Strafge setzes auf alle Beamten

unter lebhaften Ausfällen aus die gegenwär tige Reichspolitik. Er sagte u. a.: „Nach den Vorgängen beim österreichischen Handelsverträge sagt sich natürlich jede fremde Regierung, daß von der unseligen jede Konzession aus Kosten der deutschen Produktion zu erreichen sei, wenn man nur recht hart näckig auftritt. Bei uns scheint ja jetzt der Satz zu gellen: „Abgeschlossen muß werden, was es auch kosten mag.' Außer dem Fiasko mit den Handels verträgen, welches in unserem, dadurch bedrückten Volke

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