und Professionisten. Auf der Grundlage dieses einstimmigen Beschlusses, welcher bei seiner haltbaren Begründung von der vor gesetzten k. k. KreiSregi'cruug nicht beanständet werden konnte, hat sofort die unterzeichnete Wahlkömmission die Einleitung zur demnächst bevorstehenden Errichtung der provisorischen Handels- und Gewerbekammer nach Vor« fchrifi getroffen, und mittelst der Kundmachung im Bothen für Tirol und Vorarlberg Nr. 27Z vom 27. Nov. d. I. nur Wahlberechtigten mit dem Beisatze verständiget
vertreten sei, und deßhalb von einer Seite Anlaß genommen wurde, die Theilnahme an der Wahl zu verweigern, so erachtet es die Wahlkommission für ihre Pflicht, durch diese Ver öffentlichung die Wahlberechtigten aus dem Stande der Gewerbe »nd Professionisten über die ihnen beigebrachte irrthümliche Voraussetzung mit dem Beifügen zu beruhi gen, daß die vereinigte Handels- und Gewerbekammer für das Jahr 185» alle Interessen deS Verkehrs und der Industrie mit geeinten Kräften gleichmäßig zu vertreten
bestimmt ist, und daß es nach den Andeutungen des Hrn. HändelSministers Sache der provif. Kammer sein wird, die näheren Silirichtunqcn der künftigen Handels- und Gewerbekammer durch Berathung und vereinbarte Anträge dauernd zu gründen. Daraus ergibt sich von selbst, wie wichtig eine glück liche Wahl kenntnißrcicher und erfahrener Stimmführer aus allen Kategorien in die Kammer für >850 fei, und daß nicht die Zahl, sondern die Eigenschaft der Ge wählten hiebei den wahre» AuSschlag geben werde. Mögen
somit alle wohlgesinnte» Wahlberechtigten an dem bevorstehenden Wahlgefchäfte redlichen und thätigen Antheil nehmen. Innsbruck am Il>. Dez. l85l). Von der k. k. Wahlkommission für Bildung der HandelS- und Gewerbekammer des Junsbrucker Kreisregierungs- Bezirkes. Theater - Nachricht. Heute Donnerstag den lü. Dezember: Die Gebieterin von Sa in t-Tropez. Schauspiel in 6 Akten nach dem Französischen von Lembert. DaS Nähere enthält der Theaterzettel, welcher dem heutigen Blatte sür hier belliegt
» eine Ver sammlung von Vertrauensmännern am >6. Juli d. I. über die Art und Weise der Errichtung einer HandelS- und Gewerbekaininer für den Innsbruck» KreiSbezirk abgehakten und dabei beschlossen wurde, in die vereinigte Kammer, die nur für das Jahr 1850 bestellt wird, ohne Trennung ln Handels- und Gewerbsektionen, zekn Mitglieder und fünf Ersatzmänner zu wählen. Die Theilung der Kammer in zwei Sektionen unterblieb auS dem Grunde, weil durch die Vereinigung beider Sektionen mehr Einheit