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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 22.01.1861
Physical description: 8
. P^ri? , x,e Kaiserin nach'Jerusalem. Tür5e> zz>e svriscde Ängclegc»lie>t. N a ch ^ ^ a g. Äuch eiii,^^ Gedanke» üdcr unsere Geldkalamitäten »nd deren Besh ,,,^ung. L o k a > ^ Nichtamtlicher Theil. Innsbruck, 22. Jänner. DaS gestern erwähnte über Anforderung Sr. Erzepenz des Herrn Finanz- Ministers v, Plener erstattete Gutachten der Jnns- brucker Handels- und Gewerbekammer über die Her stellung der Landeswährung lautet folgendermaßen: Euer Ercellenz! Aufgefordert durch den hohen Erlaß vom 23. Dez. 18KV

Gruudsätze nicht fehlen werden, die vielleicht eben so gilt Nutzan wendung finden können, als solche ein im Jahre gemachter Vorschlag fand, welcher von einem geachteten Mitgliede der Handels- nno Gewerbekammer in Inns bruck ausging. Genehmigen Euer Ercellenz den Ausdruck der auf richtigsten Ergebenheit und Verehrung der Kammer Innsbrucks durch deren Präsidenten Friedrich Wilhelm m p. Politische Ueberficht. (Deutschland.) Der Pfalz. Ztg. wird aus Mün chen, 13. Jänner, „aus zuverlässiger Quelle' geschrie

, «nd ermuthigt durch das ehrende Zutrauen, das Euer E^Mcnz den Organen des Handels und der Ge. werbe ii, xiner so tief eingreifenden Frage als die Her stellung der Landeswährung ist, beweisen, habe ich die Ehre, tzuer Erzellenz die in diesfallsiger Berathung, mit übereinstimmender Ueberzeugung ausgesprochene Ansicht mitzutheilen. Wer eine,, prüfenden Blick in die Geschichte Oester reichs in den letzten Jahren, und insbesondere aus die Erscheinungen im Gebiete der öffentlichen Finanzen richtet , i>em drängt

durch Mangel an Bestimmt heit in andern, einen peinlichen Eindruck hervorgebracht hat. Vor allem muß darauf hin.>ewicsen werden, daß sie in Städten mit 3 Wahlkorpern den Mitgliedern deS dritten Standes die Berechtigung zur Wahl der Land tagsabgeordneten entzieht. Die Handels- und Gewerbe kammer von Innsbruck glaubt sich um so mehr berufen, in dieser wichtigen Sache ihre Stimme zu erheben, als eine große Zahl der ihrem Körper Angehörenden, wie die Wählerliste ausweist, durch jene Verordnung eines Rechtes

verlustig erklärt wird, auf das sie den größten Werth legt, und dessen sie vollkommen würdig zu sein glaubt. Gerade in Innsbruck wrsHe das Rundschreiben des StaatSininisterö als Unterpfand einer besseren Zukunft mit aufrichtigster Freude begrüßt, und zwar vorzüglich von dem Theile der Bürgerschaft, welcher, weil er bei den Unternehmungen deS Handels und dem Betriebe der Gewerbe durch die Schwankungen der Valuta am empfindlichsten leidet, die Wohlthat fester und geord neter Staatszustände am besten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 06.02.1863
Physical description: 6
über diese Ausstellung zuge kommen ist, und man auch nicht über die Beschickung dieser Ausstellung von Seite der Ausländer nähere als obige, der Kundmachung der ottomanischeu Bot schaft entnommene Auskünfte zu geben vermag, so erachtet man auch, nachdem die Erposition österreichi, scher Maschinen und Werkzeuge auf der Ausstellung in Konstantinipel für den Gewerbesleiß des österreichi schen Staates Nützen bringend fei» wird, die geehrte Handels- und Gewerbekammer einzuladen, auf die Betheiligung österreichischer

, des Transportes und einer besonderen Vertretung in Konstantinopel findet sich die k. k. Regierung nicht veranlaßt. Die Gefertigte glaubt besonders die Eisen-Industriel len dieses Bezirkes, namentlich die Ackerwerkzeugs- Fabrikanten, auf diese Ausstellung aufmerksam machen zu müssen. Handels- und Gewerbekammer Innsbruck am 3l. Jänner 1863. Friedrich Wilhelm, Präsident. Dr. I. v. Bintler, Sekretär. Kundmcichnng. Es wird hiemit zu Jedermanns Wissen und ge nauem Darnachachten bekannt gemacht, daß Jeder, wer

-AnSstellnnti ausgezeichneten österreichischen Jntustri. ellen. Deutschland. Berlin, MeinüngS-Differenzeu im Mini- sterium. Neue Depesche in der Zvllsrage nach München. Trankreich. Paris, der russische Gesandte in Brüssel. Erwiederung des Kaisers auf die Deputation deS Senats. Italien. Turin. — Nvm. .Rußland. Au« Polen. Nachtrag. DaS Forstwesen in Tirol eine Landeskulturfrage. Amtlicher Theil. Kundmachung. Der Herr Minister des Handels hat folgendes an- her mitgetheilt: Laut einer Kundmachung der kaiserlich

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 22.03.1869
Physical description: 6
k. k. Bezirkshauptmannschaft einzubringen, widrigenfalls selbe bei der Wahl pro 1869 nicht mehr berücksichtiget würden. DaS Verzeichnis; der Wahlberechtigten des Stadtbezirkes Innsbruck liegt bei der Handels- und Gewerbekammer zur Einsicht auf, wo auch allfällige Reklamationen anzu bringen sind. Von der Wahlkominission der Handels- und Gewerb ekamm er Innsbruck an» 2V. März 1869. Oesterreich. Innsbruck, 21. März. Wie die hiesigen Blätter meldeten, wurde, da der hoqwste. Herr Fürstbischof von Brixen dem hochw. Herrn Professor Lisch

chaften und Eommandit - Gesellschaften auf. Aktien, mit Ausschluß von Versicherungsgesellschaften zum Geschäfts betriebe. ^ Nr. 1L4. Gesetz vom 15. Oktober 1868, wodurch meh rere Bestimmungen deS PreßgefetzeS und des Gesetzes über daS Strafverfahren in Preßfachen vom 17. Dezember 1862, Zahl 6 und 7 deS NeichSgesehblatieS vom Jahre 1803 abgeändert werden. Das XII. Gtiick wird nachfolge». Nichtamtlicher Theil. Kundmachung. Für daS Jahr 1869 findet in Folge der neuen Orga- nisiruug der Handels

- und Gewerbekamniern eine gänz liche Neuwahl sämmtlicher Mitglieder der Kammer Inns bruck statt. ^ Gemäß 8. 5 der für diese Kammer genehmigten Wahl ordnung werden unter einciii die von der Gefertigten auf Grund der von der Kammer geführten Register ver faßten Listen der Wahlberechtigten unter Festsetzung einer Fallfrist von 14 Tagen zur Anbringung allfälliger Ein sprüche an die k. k. Bezirköhauptmannschaften hinauö- gegeben. Wahlberechtiget sind: 1. jene Mitglieder deS Handels - nnd Gewerbestandes

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 20.05.1869
Physical description: 6
R8K8 fol gen nach. Nichtamtlicher Theil. Kundmachung» Von Seite der Gefertigten wird, hlemlt bekannt ge geben, daß Montag den 24. Mai um 9 Uhr Vormit tags die Eröffnung der eingelaufenen Stimmzettel für die Wahl der Handels- und Gewerbekammer Inns bruck pro 1369 im Lokale derselben, MuseumSstraße HauS-Nr. 576 erster Stock, und zwar sowohl für die Handels, als auch für die Fabrikanten- und Gewerbe- kategorie staUfindet. — Hiebei können unter Beibringung des Wah lcerti fi kat eS auch noch mündlich

, deS Handels und des Ackerbaues vom 7. August 1863, betref fend die Durchführung des Gesetzes vom 29. Juni 1863 (Reichsgesetzblatt Nr. 113) zur Hintanhaltung und Unter drückung der Rinderpest. Nr. 112. Kundmachung deS Finanzministeriums vom 18. August 1863, über die Zurückoerlegung deS österr. Nebenzollamtes erster Klasse von Mittenwald in Baiern nach Scharnitz in Tirol und Umgestaltung desselben und deS N-benzollamteS erster Klasse zu Achenthal in Neben zollämter zweiter Klasse. Nr. 113. Kundmachung

Stimmen abgegeben werden. Von der Wahlkommission der Handels- und Gewerbe- kammer Innsbruck, am 20. Mai 1869. Oesterreich. ^ Aus Walschtirol. 17. Mai. Ich weiß nicht, ob Sie schon einer interessanten Erklärung der Gemeindevertretung von Wälschmetz (Mezzolombardo) Erwähnung gethan haben. Am 28. und 29. v. M. wurden nämlich im genannten Orte die Schulprüfun gen gehalten, bei welchen zu erscheinen der Hr. Dekan sich durch das bischöfliche Verbot für verhindert er klärte. In einer Zuschrift

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 03.04.1874
Physical description: 8
in einem über die schieds richterlichen Verhandlungen zu führenden Verzeich, nifse (Register, Protokoll) an der Stelle, an welcher in demselben die bezügliche Verhandlung erscheint, zu befestigen und,.nach vorherigem Eintragung -des Tages, Monates, und Jahres des. Schiedsspruches in den oberen Theil jeder Marke auf ihrem unteren Theile mit dem, in schwarzer Farbe abgedruckten Siegel der betreffenden Handels- und Gewerbekammer oder Börse zu überstempeln. , A Die zu jeder weiteren Ausfertigung erforderlichen

» eingesendet «erdesi. I» I»»?brNU nehmen Abonnement« entgeze» »ebst der EZP ed itto » dtes«< »latte«: Zeremia« S-dersplel. ZetteltrSger, und Asses Bauer'« »itt», am Margarethenplatz. (Wollzeile Rr. 2Z), und Nudolf Mossk, -sfizleller «gen» sSmmlltcher Zeitu»>e« ! In Wien. Prag, ?illrnbery. Hamburg und Krankfurt M. ^ > 7S. Innsbruck, Freitag 3. April R874. 60. Jahrgang. Amtlicher Theil. Gesetz vom SS. Mnrz 1874 über die Gcbührenbehandlung der von den Handels und Gewerbekammern und von den öffentlichen Börsen

gefällten Schiedssprüche. Mit Zustimmung beider Häuser des ReichsratheS finde Ich anzuordnen, wie folgt: Artikel I. Bezüglich der Gebühren für solche Schiedssprüche, weiche von den Handels- und Gewerbekammern und von ren öffentlichen Börsen als durch gesetzliche oder statutarische Bestimmungen berufenen Schiedsgerichten innerhalb, der Grenzen dieses ihres Wirkungskreises in Handelssachen gefällt werden, treten an die Stelle des Z. 18 des Gesetzes vom 29. Februar 1364, N. G. Bl. Nr. 20, die nachfolgenden

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 19.10.1865
Physical description: 6
Handelö- und Gewerbekammer vertretenen hochwichtigen Interes sen meine volle Aufmerksamkeit widmen werde, und hege die Erwartung, die geehrte Handels, und Ge werbekammer werde mich in meinem Streben mit ihrem Rathe und Beistände thatkräftig unterstützen. Wien am 9. Oktober t365. WüllerStorff m. x.' Wien, 16. Okt. In Bezug auf die innere Politik find eS noch immer die internationalen Verhältnisse, welche die TageSpressc beschäftigen, so nimmt daS »Fremdenblatt' den Ausspruch eineS Staatsmannes

. dann der Stadtrath von Trieft auf den LZ. November lS05 in ihre gesetzlichen Versammlungsorte einberufen werden. Nr. 02. Kaiserliches Manifest vom 20. September 1865. Nr. LZ Kaiserliches Patent vom 20. September ISS3, womit die Wirksamkeit des durch das kaiserliche Patent vom 26. Februar 1861 kundgemachten Grundgesetzes über die NeichSvertretung sistirt wird. Nichtamtlicher Theil. Wien, 15. Okt. Der Handelsminister Baron WüllerStorff hat mit nachstehendem Cirkularschreiben den Handels- und Gewerbekammern

der Monarchie seinen AmISantritt angezeigt: „Se. k. k. apostol. Majestät haben mit allerhöchstem Handschreiben vom 3V. September l. IS. mich zum Minister sür Handel und VolkSwirlhschast allergnädigst zu ernennen geruht. Nachdem ich mit dem heutigen Tage den mir allergnädigst anvertrauten Posten ange- treten und die Geschäftsleitung des Ministeriums über nommen habe, sehe ich die geehrte Handels» und Ge, werbekammer hiervon mit der Versicherung in die Kennt niß, daß ich der Pflege der von der geehrten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 20.08.1868
Physical description: 6
die Organisirung der Handels- und Gewerbe- Kammern. -(Fortsetzung.) !l. Hauptstlick. Zusammensetzung. 8. 4. (Sectionen.) Jede Kammer zerfällt,in der Regel in die Handels- und in die Gewcrbcsection. in welche letztere die Angelegenheiten^ deS Bergbaues gehören; der HändelSminister kann jedoch über Antrag der Kammer auch die Bildung von anderen Sectionen für besondere GewcrbSzweige bewilligen. Jede Kammer besteht aus mindestens 1ö und höchstens 43 wirklichen Mitglieder (8. 5), von denen eine be stimmte Zahl

im Standorte der Kammer seßhaft sein ninsz. Der HändelSminister bestimmt hienach im Einver nehmen mit den einzelnen Handelskammern die Anzahl dieser-wirklichen'Mitglieder fürijede derselben so wie für ihre Sectionen, dann die Verbältnißzahl jener Mitglieder, welche im Standorte der Kammer seßhaft sein, müssen; ferner,die Handels- und Gewerbeklassen (Kategorien), aus ^ welchen die Mitglieder der Kammer zn wählen sind. Der Kammer steht eö frei, in den hier aufgeführten Beziehun gen zu jederzeit

. Die ZluStretenden , sind wieder wählbar. Sollten während der Dauer einer Wahlperiode eine oder mehrere Mitgliederstellen in Erledigung kommen, so beruft die Kammer jene als wirkliche Mitglieder ein, welche bei der letzten Wahl die meisten Stimmen nach den Erstgewählten erhalten haben. Die so Einberufenen fun- giren nur bis zur nächsten Wahlperiode. ! 8- ?. (Actives und passives Wahlrecht.) Wahlberechtigt > find: t. Jene Mitglieder deS Handels- und Gewerbestandes, welche im Bollgenufse der bürgerlichen Rechte

ivk> fl. festgesetzt, für alle übrigen Kategorien steht die Feststellung desselben dem HändelSminister im Einverneh men der betreffenden Kammer mit der Beschränkung '»u, daß jedenfalls die Entrichtug des dem SteuereensuS für die Wahlberechtigung zum Landtage gleichkommenden SseuerbetrageS von den unter 1. aufgeführten Unterneh mungen genügt» um sürdie daselbst bezeichneten Personen die Wahlberechtigung für die Handels- und Gewerbekam- mern zu begründen. Für Triest bleiben bis zur Reform

der Steuergesetz gebung die bisher geltenden - Bestimmungen über die Wahlberechtigung in Kraft. Wenn Frauen oder solche Personen, die unter Vor mundschaft oder Curatel stehen, im Alleinbesitze eines Ge schäftes sich befinden, so übt das Wahlrecht in ihrem Namen der GeschäftSleiter. Wer in mehreren Kategorien des einen Kammerbe- zirkeS wahlberechtigt ist, kann^nnr in einer derselben sein Stimmrecht ausüben. Alö wirkliche Mitglieder können jene Mitglieder deS Handels-^und Gewerbestandech gewäblt

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 15.11.1867
Physical description: 6
ben und versendet. Dieselben enthalten unter: Nr 69. Handels- und SchissfahrtS - Vertrag zwischen Oesterreich und den Niederlanden vom 26. März 1867. Nr. 7 0. Kundmachung deS Finanzministeriums vom 2S. Juni 1367. über die Zurückoerlegung deS mit dem baierischen Zollamte in Neualbenreulh zusammengelegten österreichischen Nebenzollamtes zweiter Klasse nach seinem ursprünglichen Standorte Altalbenrsulh in Böhmen. Nr. 7 t. Kundmachung deS Finanzministeriums vom L. Juli 1867, über die Ermächtigung

, womit die von Sr. k. k. Slpostol. Majestät in Ausführung der im Z 8 des kaiferl. Patentes vom 8 April 1861. Nr. 41 des Ne>chZ-Gefetz- BlatteS. gegebenen Anordnung, mit 25. h. 'Entschließung vom 31. Juli 1867 verfüglen Bestimmungen der Orga« nisirung deS k k. evangelischen Oberk-rchenrath-S AugS- burgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Wien ver- lautbart werden. Nr 82. Handels- und SchissfahrtS - Vertrag zwischen Oesterreich und Italien vom 23. April 1867. Nr. 83 Postvertrag zwischen Oesterreich

und Italien vom 23. April 1867. Nr. 34. Schluß-Protokoll vom 23. April 1367 zu dem zwischen Oesterreich unv Italien abgeschlossenen Handels- und SchissfahrtS Vertrage vom 23. April 1867, sowie zu dem zwischen diesen Staaten abgeschlossenen Post- vertrage vom 23. April 1367. Nr. 35. NacktrazS-Protokoll vom 36. Juni 1867 zu dem zwischen Oesterreich und Italien abgeschlossene» Handels und SchifsfahrtS-Vertrage vom 23. April 1367, über die Verzollung gewisser Meerfische. Nr. 36. Verordnung der Ministerien

deS Aeußern. der Finanzen und deS Handels vom 16. August 1367, betreffend die in Folge des Handels- und SchissfahrtS- Vertrages zwischen Oesterreich und Italien vom 23. April 1367 in Wirksamkeit tretenden Zollbestimmungen. Nr. 87. Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 30. August 1867, betreffend eine Modifikation der Verordnung vom 16. August 1367 über die Anwendung der Zollbestimmungen des österreichisch- italienischen Handelsvertrages vom 23. April 1867 und eine Ermäßigung

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