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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 05.12.1906
Physical description: 8
das / Glockenzeichen. Es tritt Ruhe ein und der Präsident verkündet, daß. das Grund gesetz in dritter Lesung mit 194 gegen 63 Stimmen angenommen wurde. Das Ergeb nis wird mit stürmischen Beifallsklatschen ans allen Seiten des Hauses ausgenommen. Die Gegner bleiben ruhig und empfinden die Kundgebung nicht. Nun wird noch mals über die Reichsratswahlordnung ab gestimmt, aber diesmal unterlassen es die Wahlresoimfeinde, die ziffermäßige Fest stellung ihrer Niederlagen zu verlangen. Als dann der Präsident die Worte

welcher er sagt, daß die Kinder auf Grund des Stadtschulratsbeschlusses vom 16. November trotz diesem Erklärung nach wie vor zur Teilnahme an allen vorschriftsmäßig verkündeten religiösen Uebungen verpflichtet sind. Der Stadtschulrat stützt seine Entschließung in erster Linie auf den § 1 des Reichsvolks schulgesetzes, nach welchem Paragraphen „eine der Aufgaben der Volksschule in der sittlich religiösen Erziehung der Kinder" besteht und bemerkt hiezu, daß das Reichsvolksschulgesetz auch die Teilnahme

haben können wie auf die Neligionsübungen. Dieser Einfluß wird aber nie ein zwingender sein können, weil der Artikel 14 des Grund gesetzes da ist, der bereits sanktioniert ist. Es dürfte daher keine weitere Befürchtung aus diesem Beisatz des Herrenhanses abgeleitet werden. Diese Gründe haben den konfessionellen Ausschuß bewogen, der Aenderung beizustimmen, und insbesondere auch die Rücksicht auf den Eingang des ersten Alinea, wo es heißt: „Un beschadet dieses Aufsichtsrechtes." (Des obersten *) Der § 2 lautete in seiner ursprünglichen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 6
Date: 09.04.1903
Physical description: 6
die Ueberführung des Grund und Bodens aus dem Privat besitz in den Besitz der Allgemeinheit die einzige Möglichkeit, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Ihrer ganzen sozialen Lage nach gehören die Kleinbauern längst zu den Proletariern. Wenn die sozialdemokratische Aufklärung trotzdem bisher ver hältnismäßig wenig Eingang und noch weniger richtiges Ver ständnis in diesen Kreisen gewonnen hat, so liegt das lediglich an der Unwissenheit, in der der größte Teil der landwirtschaft lichen Bevölkerung

Bevölkerung. Aber auch dieser Mittelstand verfällt. In dem Anzeigenteil der Lokalblätter findet man sehr häufig Inserate, die anzeigen, daß die und die Besitzung, meist so um 100 Morgen herum, im ganzen oder geteilt verkauft werden soll. Der Grund für diese Erscheinung ist wohl in den meisten Fällen darin zu suchen, daß der junge Besitzer, der das väterliche oder schwiegerväterliche Grundstück annimmt, zu sehr mit Hypotheken beladen wird. Und doch ist dasjenige Kind, welches die väterliche Besitzung

Volkes erschüttert. Die Argumente, die zur Begründung dieser Wen dung angeführt werden, sind nichtig. Es wird gesagt, Dr. v. Koerber wäre im Grund froh, wenn wir ihn durch unsere Obstruktino zwängen, den Ausgleich mit Ungarn auf Grund des 8 14 zu aktivieren. Man vergißt jedoch, daß es sich nicht darum handelt, den Ausgleich mit Ungarn überhaupt, auf diese oder jene Weise, zu aktivieren, sondern daß die eigentliche Mission Dr. v. Koerbers ist, den Ausgleich parlamentarisch zu erledigen, zugleich

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 28.04.1906
Physical description: 16
darauf, daß eine große Gefahr darin beinhaltet ist, wenn der Wald zum Kaufs- und zum Speku lationsobjekt herabsinkt, muß es sogar begrüßt werden, wenn diese Gefahr durch jene Bestimmung beseitiget wird. Nun kommt aber jene Partei, die den Bauern den Himmel auf Erden verspricht, und, um sich populär zu machen, um den Bauern zu schmeicheln, wettert sie gegen die Bestimmungen hinsichtlich der Teilwälder. Nicht nur das; in ihren Blättern hetzt sie die Bauern auf, daß sie den Grund buch an leg ungs-Kom

missären Schwierig keiten machen sollen, wenn diese in ihre Gemeinden kommen. Im christlichsozialen „Tiroler", Nr. 49 am 24. April, schreibt ein Korrespondent unter der Spitzmarke „Vom Berge", er mochte einen Beitrag zur leidigen Teilwälder- und Grund buchfrage liefern und führt dann aus: „Könnte man nicht auch in dieser Angelegenheit die ge fürchtete moderne Waffe anwenden — den Streik? Ja, wie soll das geschehen? Etwa in folgender Weise: Man empfange die Grundbuchs beamten sehr freundlich, weise

setzen. Das Blatt verlangt sofortige Ge nugtuung. Die „Tir. Stimmen" beschäftigen sich auch mit den Vorfall und sagen: Wenn diese Meldung richtig ist — und bei der Bestimmtheit, mit welcher die Namen und die Details ange geben werden, ist kein Grund vorhanden, daran zu zweifeln — dann fehlen uns tatsächlich die Worte, die kräftig genug wären, um ein derar tiges Vorgehen eines richterlichen Funktionärs zu brandmarken. Im Interesse des notwendigen Ansehens des Richterstandes sollten derartige Ex zesse

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 09.02.1903
Physical description: 8
vom 2. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 82, be treffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, abgeändert werden, wird hiemit allgemein bekannt geinacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate Jänner 1902 1 I! 20 per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate Februar 1903 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Aerwaltnngsgebiete getöteten Schweine

(schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck am 3. Februar 1903. K. K. Statthaltcrci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Gemäß dem Gesetze vom 25. Juli 1871, Nr. 96 N.-G.-Bl., wird das Grundbuch in der Katastral- gemeinde St. Martin a. Vorberg im Gerichtsbez. Schlanders mit 1. März 1903 eröffnet und ist von diesem Tage an der Entwurf als Grund buch zu behandeln. Das Grundbuch kann im Grundbuchsamte des k. k. Bezirksgerichtes Schlan- ders von jedermann eingesehen werden. Vom obigen Tage

an können neue Eigen tums-, Pfand- und andere bücherliche Rechte aus die in dem Grundbuche eingetragenen Liegen schaften nur durch die Eintragung in das Grund buch erworbeu, beschränkt, auf andere übertragen oder aufgehoben werden. Eine Ausnahme besteht bloß hinsichtlich der als Felddienstbarkeiten sich darstellenden Wege- und Wasserleitnngsservituten, insoferne sich die selben auf Ersitzung gründen. Solche Servi- tuten können zwar in das Grundbuch einge tragen werden, jedoch ist zn deren Rechtswirk- samkeit

die grnndbücherliche Eintragung nicht unbedingt erforderlich. Unter Einem wird das Richtigstelln,lgsver- fahren hinsichtlich desselben Grundbuches einge leitet nnd werden dem,lach ») alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung des Grundbuches er worbenen Rechtes eine Änderung der in demsel ben enthaltenen, die Eigentums- oder Besitz- Verhältnisse betreffenden Eintragungen in An spruch nehme«, gleichviel, ob die Änderung durch Ab-, Zu- oder Umschreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung

von Liegenschaften, durch Zu famiueustelluttg von Grnndbuchskürpern, durch Übertragung aus einer Abteilung des Grund buches in die andere oder in anderer Weise erfolgen soll, b) alle Personell, welche schon vor dem Tage der Eröffnung de? Grundbuches auf die in deni- selbeu eingetragene» Liegenschaften oder auf Teile derselbe» Pfand-, Dienstvarkeits- oder andere zur bücherliche» Eintragung geeignete Rechte erworben haben, sofern diese Rechte als zum Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 4
Date: 06.06.1902
Physical description: 4
. Die vielfachen Erörterungen über dieses Gesetz haben ergeben, daß die Hoffnungen der Land wirte, dieses Gesetz werde die Preise ihres Produkts, der Brot frucht, erhöhen, Illusionen sind. Damit fällt für die agrarischen Preise der Wert des Gesetzes bedeutend, aber auch für uns, die Vertreter der Brotkonsumenten, entfällt dadurch der Grund, dem Zustandekommen dieses Gesetzes mit allen Mitteln entgcgen- zuarbeiten. Wir teilen also nicht die Hoffnungen der Agitatoren für dieses Gesetz, wir halten

einem Menschen, den sie jetzt als Ausbund aller Schlechtigkeiten hinstellen, an ihrer Spitze, als ihren eifrigsten Wortführer duldeten. Herr Wolf schildert denn auch in seiner acht Folioseiten umfassenden Antwort auf die „Schalk'sche Schmähschrift" das Benehmen seiner einstigen Freunde und jetzigen Gegner so lebhaft, daß man gewiß allen Grund hat, zu fragen: Sind das deutsche Männer? Ist das deutsche Art und Treue? Man lese folgende Schilderung: „In der Oeffentlichkeit wird der Kampf der Schönerianer

, und dies alles nur zu dem einzigen Zwecke, um ihre schäbige, selbst süchtige Utilitätsmoral zu verschleiern, die da lautet: „Der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr kann gehen!" Religion und Militarismus. „Du sollst nicht töten", so heißt es klipp und klar in den zehn Geboten, die als Grund lage aller menschlichen Moral gelten. Aber bekanntlich hat dieses Gebot die Päpste und Bischöfe niemals abgehalten, die Waffen zu segnen, welche zum Töten von Menschen auf die Schlacht felder geführt wurden. Anläßlich der Enthüllung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 2 of 8
Date: 02.03.1905
Physical description: 8
zu sein, wo sie heute Zuflucht zu finden hofft vor ihren eigenen Völkern, die zu regieren sie berufen ist. Seine Exzellenz der Herr Landesverteidigungs minister hat in seiner Rede auch daran erinnert, daß ein spezieller Grund für die Bewilligung der Rekruten darin bestehe, daß wir bei der Teilung der Erde nicht zu kurz kommen. Ich glaube, meine Herren, wenn wir auch heute die dreifach erhöhte Zahl von Rekruten bewilligten, daS würde nichts mehr nützen. Bei der Teilung der Erde find wir bereits zu kurz gekommen

, da kann uns keine Rekrutenbewilligung mehr herausreißen, das find versäumte Dinge, die niemand mehr ändern kann. Der Grund, weshalb ich sür das Rekruten- kontivgent stimme, liegt darin, daß ich eK^im Interesse der ruhigen Entwicklung des Staates für notwendig halte, daß derselbe einen militärischen Schutz genieße und ich glaube, daß das Heer, dem der Schutz der österreichischen Grenzen anvertraut ist, für die öster reichischen Völker noch immer viel billiger ist, als wenn wir den Schutz der österreichischen Völker

einer städtischen Miliz anvertrauten. Wir wissen ja, welche Erfahrungen Frankreich vor mehr als hundert Jahren mit dem Volksheer gemacht hat. Damals hat das Volk für dieses Volksheer nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern eS ist einfach expropriiert worden. Billiger als ein Revolutionsheer, das aus dem städtischen Mob besteht, ist für uns jede Armee und das ist der hauptsächliche Grund, warum ich sür die Rekrutenbewilligung bin. Ich muß noch eine Reihe von Wünschen und Beschwerden vorbringen und es wäre

dieses Paragraphen sich auf alle gleichmäßig erstrecke, gleichviel ob einer einige 'Joch Grund mehr oder weniger befitzt. Bezüglich des § 34 hat uns Se. Exzellenz vor zwei Jahren eine Reihe von Versprechungen gemacht. Damals haben wir hauptsächlich die Anwendung des Absatzes 7 dieses Paragraphen urgiert, daß nämlich die Militärbefreiungen auch auf Grund be sonderer berückfichtigenswerter Familienverhältnisse ersolgen. Ich konstatiere zu meinem Bedauern, daß diese Versprechungen nicht erfüllt wurden

haben, die - Erfahrung ^ gemacht, daß solche Gesuche mit einer stereotypen Floskel abgewiesen werden.^'^^ Es heißt zum Beispiel entweder ^ abgewiesen aus Standesrückfichten^/^öder 5eS kann dem Wunsche nicht entsprochen weröen^,^'kurzunl, die Abweisung ist möglichst kurz, z uw^il^n 's ch ö n ^örg e- d ru ckt ' o d >er lit h o gr a p h r e^: t,. un^ aus diesem Umstände, aus der Kürze' und», lakonischen Abfassung der Abweisung Haben' Kiele ^Bäutzrn^ ..uiA- nicht ohne Grund, geschlossen, daß solche Mililar

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