, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nova (Ko initat Zala) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Sodann ist auf Grund der Verfügung der k. k. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Im Kundmachung. inne der kaiserlichen Verordnung vom 15. September 1900, N. G. Bl. Nr. 154, und der zu derselben erlassenen Durchführungsverordnung vom 11. September 1900. R. G. Bl. Nr. 155. mit welcher einige Bestimmungen der kais. Verord nung vom 2. Mai 1899
vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding und Lisko wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz - Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza. einschließlich der gleichnamigen Stadt gemeinde (Komitat Nyitra), Szinna (Komitat Zemplen) sowie ans Grund der Verfügung der k. k. Bezirks, hauptmannschast Nowytarg wegen des Bestandes des Stäbchenrotianfes dieEinfnhr
n Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent- chädigung dienen wird für die im Monate Juli 1905 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltnngsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Jn>lsbrv<5, am 30. Juni 1905. K. Stntrhnltcrci für Tirol und Vorarlberg. Äuudmachung. Es wird znr allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der Gemeinde Sanzeno (politischer Bezirk Cles) die Bewilligung zur Verlegung ihres Viehmarktes vom 29. aus den 30- Mai j. I. erteilt wurde. Innsbruck
, am 4. Juli 1905- K. K. Statthalterci kür Tirol und «orarUierp. LiNi:Sn»t,cyuuc;. Im Einklänge mit den Bestimmungen des Ar tikels I Z 3 Üb. d, kaiserliche Verordnung vom 15. September 1900, R. G.Bl. Nr. 154, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (schweine- senche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Entschädigungsberechnung für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Juli bis inkl. 30. sept. 1905 auf Grund
. » ^ ' »» ' »» » „ 30 „ // 5)0 „ 1,, 4i) „ „ „ „ „ „ „ 50 „ „ ^ 0 ,, 1,, 1^,, ,, „ „ ,, ,, „ „ „ zur Grenzeder Schlachtreife 1X16 per l-F des Lebendgewichtes. L. Für Schweine anderweitiger, nicht veredelter Rassen 20°/o weniger als die auf Grund des obigen Werttarifes festgesetzten Preise. Innsbruck, am 5. Juli 1905. k. Statllialtcre» für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Schü leraufnahme am k. k. Staatsgymnasinm in Innsbruck. Die Einschreibungen behnfs Aufnahme in die erste Klasse des k. k. Staatsgymnasiums in Innsbruck werden im >soinniertermi>, Do n- nötigenfalls die Erhebungen