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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 19.04.1907
Physical description: 16
Antwort: Hier handelt e- sich darum, ob in der Urkunde eine Verfach- oder Jntabulationsklausel enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, dann ist auch eine Eintragung in das Grund buch ohne Einwilligung des Gegners nicht möglich. Dieselbe ist aber auch nicht notwendig, da der von euch geschloffene Vertrag ein zweiseitiger ist, daher einseitig nicht von demselben abge gangen werden kann. Krage 1419: Ich verkaufte eine Miese, wesche vom Käufer weiterverkauft wurde. Wea« der zweite Käufer vom Kaufe

für eine Forderung bestellt ist, so kann diese- Pfand nicht > on einem anderen mehr in Anspruch genommen werden. Ist da- Pfand hypothekarisch bestellt, so hast du bereit- ein gesetz- Uch es Pfandrecht darauf erwirkt. ES kann daher daS zum tauäu, iniztruotus gehörige Vieh nach der ExekutionSordnung für eine grund- oder verfachbücherlich nicht fichergestellte Forderung nicht gepfändet werden, da der kunäus Lustruotus vom Haufe nie ge- . ennt werden darf. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dann mußt du bei Gericht

Wasser «icht benütze« zur Beitragsteistuug heraugezogeu werde«? Antwort: Nach einer Entscheidung deS Verwaltungsgerichts hofes vom 22. März 1893, Zahl 1064, B. 7160 haben bei An lage einer Mafferleitung, welche bloß da-Jntereffe einzelner Grund- besitzer oder einer Ortschaft betrifft, die Beteiligten und nicht die Gemeinde diese Kosten zu tragen. Würde deffen ungeachtet eine derartige Wasserleitung von Seite der Gemeinde und auf deren Kosten zur Ausführung beschlossen, welche doch der Mehrzahl

i« ei« anderes Wiuusal «eben meiner Wiese, wodurch mir ei« StüL Grund fortgerissen wurde. Kau« ich Schadenersatz verlange«? Antwort: Du bist ganz entschieden berechtiget, vom Aerar Schadenersatz zu verlangen, wenn nachgewiesen werden kann, daß die vom Forstärar verrnlaßte Ableitung des Baches von dem bis- hertgen Rinnsal Schuld an deinem Grund aerlufte ist. Wenn dir ein Schadenersatz vom Forstärar im gütlichm Wege verwei gert wird, mußt du einfach klagen. Hrundöuch. Das Grundbuch der Katastralgemeinden Lech-Aschau

zum Legalisator in Grundbuchs- fachen für das Gebiet der Gemeinde Zirl, Gerichtsbezttk Telf», bestellt. Seine Wirksamkeit begann am 2. April 1907. Die zur Anlegung deS Grundbuches für die Katastralgemeinde P i l l im Gerichtsbezirke Schwaz verfaßten Besitzbogen u. s. w. liegen nunmehr in der Grund buchkanzlei des k. k. Bezirksgerichtes Schwaz zur allgemeinen Einsicht auf, wo- selbst auch Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Besitzbogen oder der BerzleichungStabellen erhoben

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 6 of 8
Date: 08.02.1908
Physical description: 8
Behörde. Auch die Errichtung einer Kegelbahn für das Gasthaus bedarf einer besonderen Bewilligung. Wegschwemmung eines Uferteiles. Frage: Die Gewalt des Wassers hat mir von meinem Grund besitz am rechten Ufer einen Teil weggeschwemmt und beim Nachbar das Erdreich angelegt. Wem gehört nun dieses Erdreich? Etwa der Gemeinde? Antwort: Wenn die Anrainer Privatpersonen sind und die Gemeinde keinen Grundbesitz an den fraglichen Ufern des Flusses hat und es sich um keinen schiffbaren Fluß handelt

sind die §8 421 und 422 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend. 8 421 lautet: „Das Eigentum eines Baumes wird nicht nach den Wurzeln, die sich in einem angrenzenden Grunde verbreiten, sondern nach dem Stamme bestimmt, der aus dem Grunde hervorragt. Steht der Baum auf den Grenzen mehrerer Eigentümer, so ist ihnen der Baum gemein". Und § 422 sagt: Jeder Grund eigentümer kann die Wurzeln eines fremden Baumes aus seinem Boden reißen und die über seinen Luft raum hängenden Aeste abschneiden

mit Tag löhnern ohne Aussicht eines Deichgräbers Einwendung erhoben werden? Antwort: Die Räumung eines Baches kann nur im Wege der politischen Behörde (Bezirkshauptmann- schaft) auf Grund der 88 40 und 42 des Waffer- rechtsgesetzes zwangsweise angeordnet werden und es sind die zur Tragung der Kosten dieser Räumung Verpflichteten durch die politische Behörde zu be stimmen. Ein Zwang zur Ausführung von Regulierungs arbeiten tritt jedoch laut der §8 68 bis 60 des Wasserrechtsgesetzes

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 01.07.1905
Physical description: 16
, daß auch in dieser Behauptung eine versteckte Unwahr heit ruht. Dem Namen nach ist allerdings in Preußen die Grundsteuer aufgehoben, in Wirklich keit aber unterliegt auch in Preußen Grund und Boden einer besonderen, noch drückenderen Be steuerung, nämlich der mit Gesetz vom 14. Juli 1893 eingeführten Vermögenssteuer. Von dieser Steuer werden im Sinne des § 4 des genannten ! Gesetzes insbesondere Grundstücke, Liegenschaften, j Gebäude, nebst allem Zubehör und allen Gerecht j tigkeiten betroffen. Bestimmt wird der Wert

der- j selben im Sinne des § 9 nach dem Verkaufswert i uud ist insbesondere auch das lebende und tote I Wirtschaftsinventar hinzuzurechnen. Das heißt, auch j in Preußen unterliegt Grund und Boden der Be- j steuerung, die nicht nach dem Ertrage bemessen ! wird, sondern nach dem Verkausswert. Nun wird ! aber bei uns der ganze Grund und Boden, wie ! allgemein bekannt, weit überzahlt und es wäre ! daher äußerst drückend, wenn man den Verkauss- ! wert auch bei uns zur Steuergrundlage

machen j würde. Dann unterliegt der preußischen Grund- | steuer nicht nur der Grund und Boden, sondern i auch die Gebäude, Wohnungsräume, Stall und j Stadel; es ist also dort die Hausklaffensteuer, die ! man bei uns allgemein als unbillig für den Bauern- i stand ansieht und deren Abschaffung alle bäuerlichen - Vertreter anstreben, in noch viel weiterem Maße j ausgebildet. Aber nicht nur Grund und Boden j und Gebäude werden in Preußen besteuert, sondern : auch das ganze lebendige und tote Wirtschasts- j inventar

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Tiroler Grenzbote
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Page 2 of 8
Date: 23.08.1905
Physical description: 8
der Stadt erleichtert, aber auch Platz für künftige städtische Bauten bietet, die man doch nie an die Peri pherie der Stadt hinstellen kann. Mit anderen Worten gesagt: kleine wie große Städte müssen aus Gründen finanzieller wie technischer Natur von innen hinaus und nicht von außen herein bauen, wenn sie nicht in Straßen schulden versinken sollen. Die Gemeinde hat in Kufstein Erfahrungen mit den: Straßenbau gesammelt, sie hat aus städtischem Boden Straßen gebaut, wie sie sein sollen und ivird auf Grund

dieser wertvollen Erfahrungen in Zukunft nur dann an einen neuen Straßenbau schreiten können, wenn der Grund hiezu von den Interessenten kostenlos an die Stadtgemeinde abgetreten wird. So hart und hemmend dieser Beschluß auch im ersten Augenblicke erscheinen mag, so gerechtfertigt ist er aus der anderen Seite. Wer ein Haus hinausbaut außerhalb der Stadt, der muß sich eine Zufahrt zum Hause schaffen, damit ihm Leute einziehen. Wenn nun der Maurermeister A drei Häuser in das Jnnseld, der Maurermeister .8 vier

Häuser in das Sparchner Feld, der Maurermeister C fünf Häuser in die Weissacher Felder hinausbaut, weil dort die Gründe billiger und der Grund besitzer vielleicht weniger grundkonservativ ist, so müßte nach Ansicht Verschiedener die Stadt eine Straße hinbauen. Dem ist nicht so, er muß sich solange mit dem alten Feldwege begnügen, bis der Straßenbau sich vor der Be völkerung rechtfertigen läßt und der nötige Grund zur Straße, die ja auch den Weg zur Werterhöhung der an grenzenden Gründe bildet

ist die Anstellung einer technischen Hilfs kraft notwendig geworden. Aus Antrag des Baureserenten Bauoberkommiffär Math. Fenk wird der absolvierte Gewerbeschüler Alois Kurz aus Pettneu, welcher praktisch mehrseits schon tätig war und sehr gute Zeugnisse auszuweisen hat, vorläufig auf ein Jahr mit den Funktionen eines städt. Bauführers betraut. VIII. Karralbau-Vergebung Aus Grund der Offertenausschreibungen wurden aus Antrag des Baureserenten, Herrn Math. Fenk, die für heuer festgesetzten Kanalbauten der Firma

am Platze und im Interesse des Fremdenverkehres em pfehlenswert, einzelne eigensüchtige Automobilfahrer zurechtzuweisen und das schnelle gefahrdrohende Fahren des Automobils in den Straßen der Stadt zu verbieten. Nieäernclorf. (EinFahrverbot fürAuto- mobile.) Zur Sicherheit der Fuhrwerke, Fußgänger und auch des Viehes, das jetzt an der offenen Straße von Bruckhäusl bis zur Filz, Gemeinde Köffen, weidet, wurde auf Grund des § 3 der Statthalterei-Verord- nung vom 28. April 1903 der Verkehr der Auto mobile

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 10
Date: 22.10.1909
Physical description: 10
zu. erwähnen, welche infolge einer im vorigen Jahre auf Grund des § 11, G. I. E., abgehaltenen Kommission in einer Kalkziegelfabrik vorgenommen wurde; obwohl der Betrieb dieser Fabrik im vergangenen Jahre durch die Behörde wegen besonderer Gefährdung der Arbeiterschaft durch Uebelstände und Gesetzwidrigkeiten zeitweise vollständig eingestellt worden war, wurde bei der heurigen Kollaudierung noch immer kein klagloser Zustand getroffen. An 253 kommissionellen Ver handlungen war es möglich sich zu beteiligen

, so daß immerhin noch 136 Kommissionen bloß durch schrift liche Aeußerung erledigt werden konnten. 3 In terventionen fanden über Ansuchen der Partei bei drohenden und 2 bei bereits ausgebrochenen Ar beitskonflikten statt. Auf Grund der Jnspektionsbefunde wurden 19 (5) schriftliche Aufforderungen an Gewerbe unternehmer behufs Abstellung von Gesetzwidrig keiten oder Uebelständen gerichtet. Im Sinne des § 9, G. I. G., wurden an die zuständigen Gewerbebehörden 23 (35) Anzeigen gegen gleichviel Unternehmer wegen

50 (80) Ueber- tretungen erstattet. Von dem Resultate der darüber seitens der Gewerbebehörden eingeleiteten Amts-, Handlungen wurde das Amt in einem Falle ver ständigt, daß die Durchführung der beantragten Maßnahmen aufgetragen wurde, in einem Falle, daß die Behörde einen Verweis erteilte und in 2 Fällen Geldbußen in der Gesamthöhe von 25 Kronen verhängt habe. Außer den auf Grund des § 9, G. I. G., er statteten Anzeigen, wurden noch 12 sonstige Anzeigen gegen 12 Unternehmungen wegen 16 Uebertretungen

an die Gewerbebehörden geleitet. Ueber die Ver fügungen, welche die Gewerbebehörden auf Grund dieser Anzeigen trafen, erhielt das Amt bisher noch keine Verständigungen. Wie die nachstehenden Zahlen zeigen, hat sich der Parteienverkehr im Berichtsjahre kaum geän dert. Unternehmer nahmen das Amt in 99 (83) Fällen und Arbeiter 479mal (480) in Anspruch. Die Anliegen der Unternehmer betrafen meistens die Ueberprüfung von Fällen und Arbeitsord nungen sowie Anfragen wegen Zulässigkeit von Sonntagsarbeiten und wegen

fühlt sich, wie ersichtlich, sehr geliebt. Aber das genügt alles noch nicht. Um Väterchen vor den Ausbrüchen leidenschaftlicher Lie besbezeigungen seiner Untertanen zu bewahren, wer den über den Beginn und die Richtung der Reise täglich, ja fast stündlich neue Nachrichten in die Öf fentlichkeit gegeben. Sogar die „Jnnsbr. Nachrich ten" machen sich über dieses Verstecken,piel sch^ lustig; obwohl sie am allerwenigsten Grund ^ hätten, haben sie sich doch seinerzeit selbst sehr M, fällig

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 6 of 20
Date: 03.06.1905
Physical description: 20
erfahren, indem ein von der großen Schlicke zur kleinen Schlicke und von da über das Reintaler-Jöchl zum Schartschroffen neu erstellter Weg neue Schönheiten der Tannheime r-G r u p p e dem Besucher erschließt. Diese Wegstrecke, einen halben Tag beanspruchend und bequem zurückzulegen, wird von den Besuchern des schönen Reintales freudigst begrüßt werden. Außerfern. (Nachtrag zu den Grund buchsgedanken.) Aus diesem Nachtrag ist er sichtlich, daß der Korrespondent aus Schattwald keine Höfe wünscht

des Grundbuches kann Leides erreicht werden. Bei Anlage des Grund buches können Parzellen ohne besondere Kosten im Tauschwege zusammengelegt werden, da ist die beste Gelegenheit. Jene Parzellen, die als wal zende bezeichnet und eingetragen werden, bedürfen keiner Abstückungsbewilligung mehr. Die große Frage ist nur die, ob es für unseren Bezirk vor teilhaft ist, recht viele zusammengelegte Grund komplexe, das ist „Höfe", zu schaffen, oder ob die Freiheit im Güterverkehr besser ist. Darüber müssen wir unsere

mit einem Schlag anders; andere Ursachen bringen andere Wirkungen hervor. Hat ein Bauer bei seinem Hause einen Besitz, der ihm zusagt, wird er ihn bei seinem Hause zu erhalten suchen, er wird ihn — wenigstens die besseren, gelegeneren Teile — als Grundstock seines künftigen Gehöftes im Grund buche eintragen lassen. Er wird trachten, dem selben stets neue Güterteile anzugliedern, sei es durch Kauf, Tausch, Erb oder am Ende gar durch Heirat. Nur zu bald wird der weniger spekulative Bauer aus dem Felde geschlagen

. Das einzige Mittel, der Zukunft einen gleichartigen, allgemeinen Bauernstand zu bewahren, ist daher eine Güterkommassation und zwar um richtig zuverstehen, eine Güterkommassation der gelegeneren, besseren Gebietsteilen. Nur auf diese Weise kann jedem Hausbesitzer ein rentables Stück Land erhalten bleiben, das dann den Grund stock seines Gehöftes zu bilden hat. Das Tann- heimertal hat weiterhin noch eine Eigenart, die man wo anders nicht findet, nämlich, daß wir keine Gemeindewaldungen haben. Dahier

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Tiroler Grenzbote
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Page 7 of 8
Date: 06.03.1907
Physical description: 8
nach Erlöschen der Polizeiaufsicht, beziehungsweise nach Entlassung aus der Zwangsarbeitsanstalt. 8. Personen, welchen seitens des Gerichtes die väter liche Gewalt über ihre Kinder entzogen wurde, so lange die betreffenden Kinder unter fremder Vormundschaft stehen, jedenfalls aber während drei Jähren noch der gerichtlichen Verfügung. 9. Personen, welche wegen Trunkenheit oder Trunk sucht auf Grund des allgemeinen Strafgesetzes oder anderer noch einzuführender Gesetzesbestimmungen mehr als zweimal

sehr wertvolles Jnformationsbuch darstellen wird. Da hiemit zugleich auch das Jntereffe des Dienstes ganz wesentliche Förderung erfährt, wird die Gemeinde vorstehung hierauf aufmerksam gemacht und zur Be stellung eingeladen. * Der Kostenpreis wird sich auf eine Krone stellen. Die Anzahl der zu bestellenden Exemplare ist zuver sichtlich bis 20. März l. I. hieher bekannt zu geben. K. k. Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 28. Februar 1907. Kundmachung. Auf Grund des kaiserl. Patentes vom 30. Jänner 1907

Dr. Arthur Kecht, Advokat in Kitzbühel, aufgestellt. (Klage v erfahren.) Wider Franz Ternegg, gew. Geschäftsinhaber in Innsbruck, dessen Aufenthalt unbekannt ist. wurde beim Landesgerichte Innsbruck, von der Firma Dampfbrauerei Kundl. Tirol, wegen 1064 Kronen s. A. eine Klage angebracht und auf Grund derselben die erste Tagsotzung auf 4. März beim Landesgerichte Innsbruck anberaumt. (Versteigerung.) Am 4. April findet beim Bezirksgerichte Schwaz die Versteigerung der der Frau Filomena Renzl geb. Ballmann

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 13 of 16
Date: 17.12.1904
Physical description: 16
Seite 204 .Tiroler Temelndeblatt' Nr ?4 sammlung möge heute beschließen, daß die Satzungen an die Bezirksverbandsleitungen geschickt werden, damit sie dieselben durchstudieren und auf Grund dieser Gutachten dann be'm nächsten Landes-FeuerwehrauS- schaffe der Beschluß auf die Errichtung einer Sterbe kaffe für die Feuerwehren der Alpenländer gefaßt werden kann, falls die Statuten die Zustimmung der BezirkSverbandleitungen gefunden haben. Inzwischen werden auch die Feuerwehr-Landesverbände

- wehrordnung ist im § 10, Absatz 4, und 8 31 die Rede von einer Entschädigung für verunglückte Zug tiere; die Fastung dieser Paragraphe entbehrt leider der wünscheswerten Präzision. Die Schaffung der Feuerwehrpässe, welche in Lienz angeregt wurde, ist auf Grund des Beschluffes des Landes.Feuerwehrausschnstes nach bayrischem Muster durchgeführt worden und sind solche beim Landesverbandsausschuste zu beziehen. In der Sitzung des Landes-Feuerwehrausschustes im Jahre 1902 wurde vom Bezirksobmanne von Br>xen

ihrer Amts handlung mitfolgende und von der k. k. Bezirkshaupt Mannschaft ungesäumt hinaus zu gebende Formular auf zunehmen und dasselbe, wenn sich sämtliche Waffen- übungSpflichtigen bereits vor dem 15. Februar gemeldet haben sollten, schon vor diesem Termine, sonst aber an diesem oder am nächstfolgenden Tage der k. k. Bezirks hauptmannschaft, bei Sendung durch die Post, rekomman diert vorzulegen. Die Anzahl der Anmeldungsformularien wurde wieder auf Grund der Eingabe ad. Erlaß Nr. 5441 Pol

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 5 of 20
Date: 19.11.1904
Physical description: 20
: Das k. k. Eisenbahnministninm hat auf Grund des mit den beteiligten Ministerien gepflogenen Einvernehmens dem Ingenieur Josef Riehl in Innsbruck vie Bewilligung zur Vornahme technischer Vorarbeiten für eine Eisenbahnlinie oon Innsbruck oder einem anderen geeigneten Punkte der Ltaatsbahnlinie Innsbruck—Landeck über Secfeld und Scharnitz zur Reichs grenze und für eine Ersenbahnlinie von Reutte über Lermoos zur Reichsgrenze bei Grie fen auf die Dauer eines Jahres erteilt. Pie XXII. ordentliche Wleuarversammluug der Sektion

auf Grund des Reichsrahmcngefttzes. (Berichterstatter Haid- Qtztal.) IH. Anträge der landwirtschaft- liwen Bezirksgenossenschaften wurden folgende angemeldet. 1. Umgestaltung der land wirtschaftlichen Blätter. (Klausen.) 2. Erwirkung der Portosreiheit Mr den Verkehr der landwirtschaftlichen Bezirksgenoffenschafteu mit den Gemeinden. (Zterzing) 3. Ausgestaltung der Wetterprognose. (Zterzing, W. Matrei.) 4. Planmäßige Verbesserung der Gemrinde- und Jnteressentschasts-Alpen durch Erlassung

am Leben zu erhalten. Der Grund zu dem unseligen Entschlüsse ist nach der Aus pge May rs ein unglückliches Liebesverhältnis. Lokales und Provinziales. Imst. In den Tagen vom Sonntag. 20. ds.' bis Freitag, 25. *3., findet Hierselbst e ne von den drei Patres Jesuiten Zehngruber, Bacher und Colli abgchaltkne Missions Renovation statt. Täglich werden drei Predigten abgehalten. — (Vermählung.) Die V-rmählung des Herrn Franz Josts Mair, k. k. Postadministrator, mit Frl. Paula Kathrein fand am Montag

von Nach bar-Zäunen begrenzt wird. Es wäre sehr zu wünschen, daß dieser hier erwähnte Schulgarten-Artikel von allen angeslhenen Ehrwalder Männern wenigstens aufmerksam gelesen würde, um so über diese Frage unterrichtet zu sein, wenn weitere Schritte zur An lage eine- Ehrwalder Schulgartens getan würden. Kstrwald. F. W. Durch alle Zntungen ging diese Woche die Nachricht, daß das k. k. Eisenbahn- Ministerium auf Grund des mit dem beteiligten bayrischen Ministerium gepflogenen Einvernehmens dem Ingenieur Jos

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 06.02.1904
Physical description: 24
und dergl Landesschützen, welche sich aus welchem Grunde immer erst nach dem 15. Februar zur Eintheilunq in einen Waffenübungsturnus melden, können in der oben dargelegten Weise nicht mehr zur Anmeldung zuge- laffen werdee; wohl aber steht es denselben frei, in einem abgesonderten Gesuche um Enthebung von der Waffenübung, oder um Verlegung derselben im Sinne des § 38, Punkt 5 der Wehrvorschriften II. Theil, Anhang, einzuschreiten. VII. Enthebung von der Waffenübung auf Grund erfüllter

und unterschriebenen Anmelde bogen mit dem Landesschützenpaffe entweder persönlich oder mit rekommandirter Postsendung an die Schieß- standsvorstehung einzureichen. Letzter Termin für die Einreichung der Anmeldung 15. Februar. Auf Grund des 13. Absatzes des § 13 kann in rücksichtswürdigen Fällen einem Landesschützen, welcher nachgewiesenermaßen nicht in der Lage war, die Standschützenpflichten durch 5 Jahre zu erfüllen, eine Waffcnübung nachgelassen werden, ohne daß sie nach getragen werden müßte. Diesbezügliche

Eingaben sind im Allgemeinen so zu behandeln, wie jene auf Grund des 9. Absatzes (erfüllte Standschützen pflicht) eingebracht werden. Die Klausel auf der An meldung hat jedoch zu lauten: „Gesehen mit Bezug auf § 13, Absatz 13". Außerdem ist in diesem Falle vom Befreiungswerber ein förmliches, begründetes, mit einem 1-Kronen-Stempel versehenes Gesuch an die Schießstandsvorstehung einzureichen, welche für solche Eingaben einen eigenen „Auszug" zu verfassen und sodann das Gesuch mit diesem „Auszug

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 14.08.1909
Physical description: 8
. Die von den Agrariern, zum Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptung, daß die kleinen Besitzer absolut genommen, das meiste Vieh haben, angezogene Statistik sieht für sich ge nommen zweifellos sehr beweiskräftig aus. Leuten, die nicht näher aus solche Fragen eingehen, kann man damit vielleicht auch imponieren. Diese Statistik bekommt sofort ein anderes Gesicht, wenn man sie mit einer anderen amtlichen Statistik vergleicht, mit der Statistik über die Verteilung des Grund besitzes in Oesterreich. Von den rund 2 800

: ohne Vieh 700 000 Besitzer ohne Rind 312 483 „ ein Rind 587 359 „ zwei Rinder 322 324 „ Summe 1 922 166 Besitzer Da auch unter den Besitzern von 2 bis 5 Hektar Grund und Boden noch viele Besitzer mit bloß einem Rind oder höchstens zwei Rindern find, sind es eine Million Grundbesitzer, die überhaupt kein Vieh haben und durch die hohen Viehzölle nur höhere Fleischpreise zu zahlen haben. Eine Million Grundbesitzer mit einem oder zwei Rindern, die sodann vorhanden sind, haben von den hohen Zöllen

. Geht man diesen Treibereien auf den Grund, kommt eben immer nichts zum Vorschein, als die Unersättlichkeitder Agrarier, die fälschlich immer mit den Interessen der kleinen Grundbesitzer bemäntelt wird. Eingesendet. Die Hitze «nd ihre Schrecken für das Säug lingsalter: Brechdurchfall, Diarrhöe, Darmkatarrh rc. sind dort am leichtesten zu überwinden, wo „Kufeke" ständig als Nahrung gebraucht wird. „Kufeke" bekommt den Kindern besser wie alles andere, sie leiden dabei nicht an Verdauungs störungen

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