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Pustertaler Bote
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Page 21 of 22
Date: 06.08.1909
Physical description: 22
in großem verkehrsreichen Orte Unterinntals. Preis t 45.00?. Gasthaus im Unterinntale, großer Fremden- und Touristenverkehr, Preis L 32.000. Bauernanwesen in Schonberg bei Innsbruck, neu gebaut, 36 Jauch Grund, Preis L 40.000. Bauernanwesen im Mittelgebirge bei Inns bruck, (Einzelhof). 32 Joch Grund, Preis L 29.000. Bauernanwesen im Unterinntal, 15 Jauch Grund, eigener Steinbruch, Preis L 28.000. Bauernanwesen bei Hall, 11 Jauch Grund, Preis L 26.000. Baueruanwesen bei Hall, 6—7 Jauch Grund, Preis

X 17.000. Bauernanwesen mit Schmiede im Mittelge birge bei Innsbruck, 5—6 Jauch Grund, Preis samt Fundus Instruktus L 9600. Bauerngut mit Bienenzucht im Unterinntale, (Bnxental), 5 Jauch Grund, Preis X 8000. Haus in größerem Markte Pustertals, mit Geschäft. Preis L 32.000. Haus mit Huf- Waffen- nnd Wagenschmiede im Oberinntal, 30 L? Wasserkraft, Preis IL 32.000. Kleineres Haus im Wipptale, mit 3 Jauch Grund, Obst- und Gemüsehavdel, Preis L 12.000. Kleines Anwesen am Eingang des Ziller- tales, 3 Jauch

Grund und Obstgarten, Bienenzucht, Preise 7600. Kostenlose Auskunft an Selbstreflektanten erteilt das konz. Realitäten-Verkehrs-Bureau l. Speckbacherstraße Nr. 18./1. Klettenwurzelfranzbranntwein 1 Flasche K 1.—, bewahrtes Mittel gegen Schuppenbildung und zur Stärwmg de« Haarbodens. Edeltannengeist Ersatz für Franzbranntwein) zur Stärkung der Muskeln nach Märschen und Touren. Kleine Flasche 80 k, große Flasche L 1.80. Allein zu haben bei: K. «. k. Hoflieferant «nd Stadtapstheker H.Beistl.l

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Pustertaler Bote
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Page 21 of 24
Date: 16.07.1909
Physical description: 24
Unterinntals, sehr billig. Gasthaus in grosteiu verkehrsreichen Orte Unterinntals. Preis ^ 45.^0^. Gasthaus im Untcrinntalc, großer Fremden- und Touristenverkehr, Preis L 32.000. Bauernauwesen in Schonberg bei Innsbrucks neu gebaut, 36 Jauch Grund. Preis L 40.000. Bauernanwesen im Mittelgebirge bei Inns bruck, (Einzelhof), 32 Joch Grund, Preis L 29.000. Bauernanwesen im Unterinntal, 15 Jauch Grund, eigener Steinbruch, Preis L 28000. Bauernanwesen bei Hall, 11 Jauch Grund, Preis L 26.000. Baueruanwesen

bei Hall, 6—7 Jauch Grund, Preis L 17.000. Banernanwesen mit Schmiede im Mittelge birge bei Innsbruck, 5—6 Jauch Grund, Preis samt Fundus Instruktus L 9600. Bauerngut mit Bienenzucht im Unterinntale, (Brixental), 5 Jauch Grund, Preis L 8000. , Haus in größerem Markte Pustertals, mit Geschäft. Preis X 32.000. Hans mit Huf- Waffen- und Wagenschmiede im Oberinntal, 30 H? Wasserkraft, Preis IL 32.000. t Kleineres Haus im Wipptale, mit 3 Jauch s Grund, Obst- und Gemüsehandel, Preis L 12.000. Kleines Anwesen

am Eingang des Ziller- tales, 3 Jauch Grund und Obstgarten, Bienenzucht, Preis T 7600. Kostenlose Auskunft an Selbstreflektanten erteilt das konz. Realitäten-Verkehrs-Bureau r. Speckbacherstraße Nr. 18./1. I! von 1—200 und 201—400 Preis per Block SO k, find zu haben in H. Wl'Z BMllndiung. MM Fabrik elekektrischer Heiz- und Kochapparate liefert garantiert haltbare: zimlliuösen SllliiMil ZeWlMerieii s. KWiiie KMerde Blllk-BrMen BrMaimell ASzeWe aller Meii BSgeWa LeimkoAer MnMlllwömer ZlltzWllMN

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 09.01.1908
Physical description: 12
, auf Grund der Bestimmungen des Z L4 Forstgesetz die Bringung von Waldprodukten über fremde Grund stücke mittels Seilbahn sowie die Benützung fremder Grundstücke zu der mit der Bringung notwendig verbundenen vorübergehenden Ablagerung der Wald produkte zu bewilligen. Auch müsse ein Waldbesitzer, dem die Bewilligung zur Bringung der Waldprodukte über fremde Grund» stücke auf Grund des Z 24 Forstgesetz seitens der politischen Behörde erteilt worden sei, dennoch jedes mal von neuem wieder um die Erteilung

einer sol chen Bewilligung einschreiten, wenn er von Jahr zu Jahr oder in kürzeren Intervallen dieselbe Brin- gungsstrecke, zum Beispiele bei Aneinanderreihung von Schlägen eines Hiebszuges oder bei den zum Zwecke der Bestandespflege vorgenommenen Durch reiserungen und Durchsorstungen. in Anspruch zu nehmen gezwungen sei. Schließlich wurde geltend gemacht, daß durch die Rekurse der Besitzer der zur Bringung der Waldprodukte notwendigen Grund stücke die Inbetriebsetzung der Bringungsanloge oft so lange

zur Bringung der Waldprodukt: über sremde Grund, stücke zu erteilen ist. enthält der Z 24 Forstgssez keinerl-i einschränkende Bestimmung. Es kann da her irr Fällen, in denen um die Erteilung der Be willigung für eine längere Zeitdauer oder für meh rere zeitlich begrenzte Holzbringnngsakte angesucht wird, die Bewilligung für dies: längere Zeitdauer oder für mehrere zeitlich begrenzte Holzbringungs- akie im vorhinein erteilt werden, wenn die sonstigen Bedingungen des ß 24 Forstg-seZ gegeben

sind. Wenn die^Verzögerung der Bringuna der Wald» orodukre^ öffentliche Interessen gefährden würde, zum Beispiel wenn bei nicht rechtzeitiger Bringuug der Waldprodukte die Gefahr einer Jnsektenverhee- runq für den Wald zu besorgen wäre, so kann dem gegen die uuterbehördllche Bringungsbervilligung ein gebrachten Rekurse die aufschiebende Wirkung aber kannt und die Entscheidung der Bezirkshauptmann- schaft auf Grund des S S3 der mir der Ministerial- Verordnung vom 17. März !8S5. R. G. Bl. Nr. 52, erla^enen Amts

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Pustertaler Bote
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Page 21 of 24
Date: 23.07.1909
Physical description: 24
gratis «»d franko! zu «MM Gasthaus in Innsbruck, gutgehendes Geschäft, Preis L 96 000. Gasthaus mit Oekonomie im Mittelgebirge bei Innsbruck, Preis samt Fundus instruktus L 50.000. Gast- und Kaffeehaus in frequenter Stadt Unterinntals, sehr billig. Gasthaus in großem verkehrsreichen Orte Unterinntals. Preis T 45.00). Gasthaus im Unterinntale, großer Fremden- und Touristenverkehr, Preis L 32.000. Banernanwesen in Schonberg bei Innsbruck, neu gebaut, 36 Jauch Grund, Preis L 40.000. j Bauernanwesen

im Mittelgebirge bei Inns- ! brück, (Einzelhof), 32 Joch Grund. Preis L 29.000. Banernanwesen im Unterinntal, 15 Jauch l Grund, eigener Steinbruch, Preis X 28.000. Banernanwesen bei Hall, 11 Jauch Grund, Preis L 26.000. Banernanwesen bei Hall, 6—7 Jauch Grund, Preis L 17.000. I Banernanwesen mit Schmiede im Mittelge birge bei Innsbruck, 5—6 Jauch Grund, Preis samt Fundus Instruktus L 960!). ! Bauerngut mit Bienenzucht im Unterinntale, (Brixental), 5 Jauch Grund, Preis L 8000. , Haus in größerem Markte

Pustertals, mit l Geschäft, Preis X 32.000. Haus mit Huf- Waffen- und Wagenschmiede im Oberinntal, 30 M Wa>ierkraft, Preis X 32.000. Kleineres Hans im Wipptale, mit 3 Jauch Grund, Obst- und Gemüsehändel, Preis X 12.000. Kleines Anwesen am Eingang des Ziller- tales, 3 Jauch Grund und Obstgarten, Bienenzucht, Preis X 7600. Kostenlose Auskunft an Selbstreflektanteu erteilt das konz. Realitäten-Verkehrs-Bureau» r. Tpeckbacherftraße Nr. 18./1. Wiener MulirtschaMche Mmz. Viertelj. ^ 6, halbj. ^ 12, ganzj

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Pustertaler Bote
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Page 21 of 22
Date: 30.07.1909
Physical description: 22
können. Die k k. FitchfchnUettnug. Gasthaus in Innsbruck, gutgehendes Geschäft, Preis L 96,000. Gasthaus mit Oekonomie im Mittelgebirge bei Innsbruck, Preis samt Fundus instruktus L 50.000. Gast- und Kaffeehaus in frcqncuter Stadt Untcriuntals, sehr billig. Gasthaus in grossem verkehrsreichen Orte Unterinntals. Preis T 45.00 >. Gasthaus im Nuteriuntale, großer Fremden- und Touristenverkehr, Preis L 32.000. Banernanweseu in Schonberg bei Innsbruck» neu gebaut, 36 Jauch Grund, Preis L 40.000. Bauernanwesen im Mittelgebirge

bei Inns bruck, (Einzelhof). 32 Joch Grund, Preis L 29.000. Bauernanwesen im Unterinntal, 15 Jauch empfiehlt ihre anerkannt erstklassigen Erzeugnisse an eigener Steinbruch, Preis R 28.000. behördlich erprobten Jagd- und Dienstgewehren aller j Bauernanwesen bei Hall, 11 Jauch Grund, Art sowie Pistolen und Revolvern von der. einsach sten Preis L 26.000. - - .. Bauernanwesen bei Hall, 6—7 Jauch Grund, -,-P, j Bauernanwesen mit Schmiede im Mittelge- .birge bei Innsbruck, 5—6 Jauch Grund, Preis samt Fundus

Jmtruktus L 9600. j Bauerngut mit Bienenzucht im Unterinntale, (Bnxental), 5 Jauch Grund, Preis L 8000. Haus in größerem Markte Pustertals, mit Geschäft, Preis L 32.(100. Haus mit Huf- Waffen- und Wagenschmiede im Oberinntal, 30 Wasserkraft, Preis I 32.000. Kleineres Haus im Wipptale, mit 3 Jauch Grund, Obst- und Gemüsehandel, Preis LI 12.000. Kleines Anwesen am Eingang des Ziller- tales, 3 Jauch Grund und Obstgarten, Bienenzucht, Preist 7600. . . Kostenlose Auskunft an Selbstreflektanten erteilt

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 10.04.1905
Physical description: 8
wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zn- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder Zusammenstellung von Grundbuchskörpern, durch Übertragung

aus eiuer Abteilung des Grundbuches iu die andere oder in anderer Weise erfolgen soll; b) alle Personen, welche fchsn vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die dariu eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als znm alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge

, Schafen. Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kro- atieu»Slavonien nach den im ReichSrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Inner» die Einfuhr von Schweinen ans den Stnl,lgerichtsbezirken Szilagycseh, Zsibo lKomitat Szilagy) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptlnaunscnasten Feldbach nnd Brück

jetzt gesagt wer den, daß die Regiernng den vorliegenden An trägen im Prinzipe sympathisch gegenüberstehe nnd, soweit es möglich, aus Grund derselben die Lösung des Problems in Angriff nehmen will. Was den Antrag des Subkomitees auf Äorlage eines Gesenentwurses über Erleichte rung der Konvertierungen anbelangt, sv wird das Abgeordnetenhaus sehr bald einen bezüg lichen Gesetzentwurf auf feinem Tisch vorfinden, der alle» wefenllichen Wünschen zu entsprechen geeignet sei. Ackerbaiiminister Gras Buqnoy

erklärte, daß die Regierung bezüglich der Grund-

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 14.01.1902
Physical description: 8
, der königlichen Hauptstadt Prag und der Stadlgemeiiiden Laibach, Mährisch-Ostrau, WarnSdorf, Bozen und Meran. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichsratheS finde Ich anzuordnen, wie folgt: s 1. Die Stempel- und Gebürenfreiheit in Ansehung der ausgefertigten, beziehungsweise auszusertigenden Schuldurkunden, Empfangsbestätigungen und Löschungs urkunden, sowie der zu erwirkenden Eintragungen wird eingeräumt: 1. dem auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juli 1397 genehmigten Beschlüsse des Land

tages des Königreiches Böhmen voni 10. März 1397 aufgenommenen Landesmilehen von 6,000.000 sl.; 2. dem auf Gruud des mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Juni 1393 genehmigten Beschlusses des Land tages des Königreiches Böhmen vom 2. März 1393 aufzunehmenden LandeSanlehen von 4,000.000 fl.; 3- dem von der königlichen Hauptstadt Prag auf Grund der mit dem Erlasse des Laudesaussmuffes des Königreiches Böhmen vom 31. August 1397, Z. 53540, ertheilten Bewilligung anfgeiiomnieilcli Anlehen per

1,500.000 fl. bis zur Höhe von 940.300 sl.; 4. dem von der Stadtgemeinde Laibach auf Grund der mit den Beschlüssen des Krainer Landtage« vom 14. Februar 1895 und 6. März 1397 ertheilten, mit den Allerhöchsten Entschließungen vom 7. Mai 1396 und 10. April 1397 genehmigten Bewilligungen auf zunehmenden Anlehcn per 900.000 fl.; 5. dem von der Stadtgemeinde Mährisch-Ostrau auf Grund der mit dem Erlasse des mährischen LandeS- ausschusses vom 30 Jänner 1397, Z. 59247, er theilten Bewillignng aufzunehmenden

Anlehcn per 400.000 fl. bis zur Höhe von 363.074 fl. und 6. dein von der Stadtgemeinde WarnSdorf mit Ge nehmigung der BezirkSvertretuug WarnSdorf vom 5. und 24. August, bezichüiigSweife vom 15. September 1396 aufzunehmenden Anleben per 1,095.600 fl. bis znr Höhe von 901.300 fl. H 2. Die Jnterimsscheiie, Theilschuldverschrcibungen und Coupons des von den Stadtgeineiiiden Bozen und Meran auf Grund der mit der Allerhöchsten Ent schließung vom 13. April 1397 ertheilten Ermächtigung aufzunehmenden AnlehenS

dem Stuhlgerichtsbezirke PuSzta (Comitat Györ), so wie aus der Municipalstadt Györ iu Ungarn nach den im NeichSrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der l. k. Bezirlshauptmanuschaft Lisko erlassenen Verfügung die Eiufuhr von Schweinen aus den Grenz StuhlgerichtSbezirkcn HomLnua und Sziuna (Comitat Zeinplen) in Ungarn nach dem dies seitige» Gebiete verboten. Hingegen wird das hegen die Einfuhr von Schweinen aus den StuhlgerichtSbezirken ToSziget

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 14.10.1903
Physical description: 8
aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate September 1903 1 X 23 b per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate Oktober 1903 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltimgsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, am 3. Oktober 1903. K. K. Stattlialtcrci für Tirol und Vorarllicrft. Kundmachung. Im Einklänge mit den Bestimmungen des Ar tikels I H 3 Üt. k, kaiserliche

Verordnung vom 15. September 1902, R. G.Bl. Nr. 154, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (schweine- seuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Entschädigungsbcrechnuug für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Oktober bis inkl. 31. Dezember 1903 auf Grund der zitierten Ver ordnung sowie der kaiserl. Beiordnung vom 2. Mai 1399, R. G. Bl. Nr. 31, getötet wurden, bezw. getötet werden, wie folgt festzusetzen

20°/o weuiger als die auf Grund des obigen Werttarifes festgesetzten Preise. Innsbruck, am 6. Oktober 1903. K l. Stntltinlicrci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom - ». Oktober R»»».Z.44.<iSS, enthaltend vetern>'>- slzeiliche Verfügungen in Betreff der Eins.n,. v . Klanentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einjchleppnug der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete

verbietet das Mini sterium des Innern die Einfuhr von Schweinen ans dem Stuhlgerichtsbezirke Sokoro-Alja (Komitat Györ), sowie aus der Munizipalstadt Györ in Un garn nach den im Neichsrate vertreteneil Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von der k. k. Bezirks- hauptmannschast Göding erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Grenzbezirke Szeuiez (Komitat Nyitra) und auf Grund der wegeu des Bestandes

» Über erfolgten Ablauf der Frist zur Anmel dung der Belastungsrechte auf die im Grund buche der Katastral - Gemeinde Grätsch im Gerichtsbezirke Meran enthaltenen Liegenschaf ten werden alle diejenigen, welche sich durch den Bestand oder die bücherliche Rangordnung einer Eintragung in ihren Rechten verletzt erachten, aufgefordert, ihren Widerspruch längstens bis 1. März 1904 bei dem k. k. Bezirksgerichte Meran zu erhebe», widrigenfalls die Eintraguu» gen die Wirkung gruudbücherlicher Eintragungen erlangen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 08.02.1907
Physical description: 8
<^rtra»Bei!age zu „Bote für Tirol uud Vorarlberg' Rr. ZS Amtlicher Teil. Kundmachung des k. k. Ackerbaumini- steriumS vom S» Februar tSVS. Zl. 466 R/628, enthaltend Veterinär -polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) ans Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmanu- schaften Bruck an der Lcitha und Gänserndors

er lassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Klauen tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) ans dem Grenzstuhlgerichtsbezirke Pozsouy einschließlich der Stadtgemeinde Szent-György (KomitatPozsony) sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks» hauptmannschaften Luttenberg und Radkersburg wegen Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhlgericht-bezirke Mu- raszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen

- und Wasserleitungsservituten, infoferne sie sich auf Ersitzung gründen. Ersessene Servituten dieser Art können zwar in das Grundbuch eingetragen werden, zu deren Rechtswirksamkeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Verfahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: s) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums

haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Tie rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Verwirkung des Rechtes aus Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritten Personen, welche bücher liche Rechte auf Grundlage der im Grundbuche enthaltenen und nicht bestrittenen Eintragungen in gutem Glauben erwerben. Jedoch tritt diese Rechtsfolge

; die Wahlen selbst sind für die erste Hälfte Mai in Aussicht genommen. Wie von Seite der Regierung erklärt wird, war es nicht möglich, die Wahlen, wie es aus verschiedenen Rücksichten wünschenswert gewesen wäre, für einen früheren Termin anzusetzen, weil deren Durchführung auf Grund des allge meinen und gleichen Wahlrechtes umfangreiche Borarbeiten erfordert, die in einem kürzeren Zeiträume von den Behörden, insbesondere aber von den Gemeinden, die über keinen größeren

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Brixener Chronik
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Page 4 of 8
Date: 22.11.1904
Physical description: 8
, wenn man den Bischöfen untersagt, ohne Wissen der Regierung den Papst aufzusuchen oder auch nur ihm zu schreiben, ihm, der höchsten Autorität und dem Hüter des Katho lizismus; wenn die römischen Kongregationen, die im Namen des Papstes und aus Grund seiner Autorität vor den Augen und mit Wissen aller Welt die Angelegenheiten der Universalkirche ver walten, Gegenstand öffentlicher Beleidigungen werden, wenn man ihre Akte verwirft, ja wenn man gar beinahe kaum die Akte des Papstes schont? Besteht die Freiheit

, wenn man offen zugibt, man wolle die Religion schwächen, indem man die Stützen vernichtet, welche die göttliche Vorsehung für ihre Kirche mit Rücksicht auf ihre Ausgabe erweckt hat? Wir können nicht ohne größte Besorgnis an die neuerliche Vernichtung der religiösen Ge nossenschaften denken. Um sie aus ihrem Vater land zu verbannen, hat man in Wahrheit nur einen Grund: es gelang ihnen zu gut, die alte Religion inmitten des Volkes zu erhalten. Ab gesehen von ihren Tugenden, hat die Erinnerung

für Tirol und Vorarlberg' schreibt: „Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, festzustellen, daß der Statt halter die konstituierende Versammlung des Bauern bundes mcht untersagt hat. In Wahrheit wurde dem Statthalter nur von einem Gespräch berichtet welches ein Beamter des Statthalterei-Präsidiums mü dem Einberufer der Versammlung hatte und in welchem ersterer die Ansicht vertrat, daß unter den damaligen Umständen eine massenhafte An sammlung von zugereisten Personen in Innsbruck

leicht zu Konflikten und zu Störungen der öffent lichen Ruhe führen könnte. Der Statthalter hat diese Anschauung nachträglich gebilligt und zwar umsomehr, als ihm gemeldet worden war, auch der Einberufer habe die Stichhältigkeit der ihm vorgehaltenen Bedenken zugegeben. Auf Grund dessen wurde dem Emberuser in einem Privat-- schreiben des oberwähnten Beamten die Ver legung der fraglichen Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt nahegelegt. Tatsächlich hat in der Zeit vom 3. November bis heute

zu erzwingen, beantragte er: das Parlament soll zunächst eine provisorische Verschärfung der bisherigen Hausordnung be schließen, wodurch jede technische Obstruktion unmöglich gemacht wird, bis die neue Haus ordnung durchberaten und beschlossen sei. Der Präsident erhält das Recht, einem Ab geordneten, der nicht zum Gegenstand spricht, das Wort m entziehen und, wenn er sich renitent benimmt, ihn dem Jmmumtätsausschuß zu über weisen. Auf Grund des Beschlusses des Jmmunitäts- ausschusses

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.02.1902
Physical description: 6
. Än! u nbigunge» werven billigst uach Tarif l-crcci-»ct. Die Äeträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen p oft frei eingesendet werde». ^Irdk? wli:c Aili.oncen-Anrcau nimnit Annoncen entgegen. Telephon-Nr. ISK. Kundmachung. Gemäß dem Gesetze vom 25. .Juli 1871 Nr. 96 R. G. Bl., wird kundgemacht, dass über amtliche ^M?h«lumg der Grundbuchs - Anlegungscommission '/rs über nachbenannte bisher unter Grund- rinlage 23 II. Abtheilung im Entwürfe des Grundbuches für die Katastralgemeinde Göflan aufgenommene

nicht unbedingt erforderlich. Unter Einem wird das Richtigstellungsverfahren hinsichtlich dieser Grnndbuchseiulage eingeleitet und ivrvvrn demnach s) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffuuug der Grundbuchseinlage er worbenen Rechtes eine Aenderung der in derselben enthaltenen, die Eigenthums- oder Besitzverhältnisse betreffenden Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Aenderung durch Ab-, Zu- cder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften

, durch Zusammenstellung von Grund buchskörpern, durch Uebertraguug aus einer Ab theilung des Grnndbuches in die andere oder in anderer Weise erfolgen soll, 1,) alle Personell, welche schon vor dem Tage der Eröffnung der Gruudbuchseinlage auf die in derselben eingetragenen Liegenschaften oder auf Theile der selben Pfand-, DienstbarkeitS« oder andere zur bücher- lichen Eintragung geeignete Rechte erworben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande ge hörig eingetragen werden sollen nnd nicht schon

. Vom k. k Obcrlandcsgcrichte Innsbruck, am 17. Februar 1902. Dr. Esterlc. Gemäß dem Gesetze vom 25. Juli .1871, Nr. 96 R. G. Bl., wird kundgemacht, dass über amtliche Erhebungen der Grundbuchsanlegungscommission Schlanders über nachbenannte bisher-unter Grund- buchs-Einlage 43 II. Abtheilung und Gruudbuchs- Einl. 24 II. Abth. im Ei'twurf des Grundbuches für die Katastralczemeu.dc Zcastcllbell resp. Galsaun aufgenommene Liegenschaften, der Entwurf der neu zu eröffnenden Gruudbuchs-Einlagen: Katastralge meinde : Latschin

und der Bergleichungstabelle betreffs der identificierten Liegenschaften in der Grund buchs. Anlegungskanzlci in Lien; zur allgemeinen Ein sicht anfliegen und dass, falls Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Besitzbogen oder der Vergleichungstabellen erhoben werden sollten, am Montag den 24. März 1902 in der obigen Kanzlei weitere Erhebungen werden eingeleitet werden. Derlei Einwendungen können sowohl bei dein Neal- gerichte als au den« oben bezeichneten Tage bei dem gefertigten Grundbuch-AnlegungS

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 20.10.1905
Physical description: 10
Nrtra-Beilaae zu „Bote für Tirol und Vorarlberg' Sir. S44. Amtlicher Teil. Kundmachung. Auf Grund des Z 4 der Verordnung des Mini- steriumS des Innern vom 27. August 1873, R.-G.-- Bl Nr. 140, wird bekannt gegeben, daß die Prüfung jener Hufschmiede, welche ohne Hörung eines Huf- beschlagkurses ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Erlangung der Konzession behufs Ausübulkg des Hufschmiedgewerbes erlangen wollen, am 18. De zember d. I. vor der Prüfungskommission in Inns bruck stattfinden wird. Bewerber

die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (Schiveine- seuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Eutschädigungsberechnnng für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Oktober bis inkl. 31. Dezember 1905 auf Grund der zitierten Ver ordnung sowie der kaiserl. Verordnung vom 2. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 31, getötet wurden, bezw. getötet werden, wie folgt festzusetzen: Für Schweine der deutschen Landrasse und deren Kreuzungen, ferner

für Schweine der roma nischen Rasse und deren Kreuzungen und schließlich für Schweine englischer Zuchten und deren Kreu zungen im Lebendgewichte bis zu 10 Kg 2 ^ 19 k Per Kilogramm des Lebendgewichtes, von über 10 kg bis 20 KZ 1T 96 K per kg des Lebndgew. „ „ 20 ,, ,, 30 „ 1 „ 65 „ ,, » » » „ „ 30 „ ,, 50 » 1» 43 „ ,» „ „ » „ » 5 )0 „ ^ ^' ' '' .. .. 70 „ „ zur Grenze der Schlachtreife 1X16 d per kg des Lebendgewichtes. L. Für Schweine anderweitiger, nicht veredelter Rassen 20°/o weniger als die auf Grund

festgesetzt hat. Innsbruck, am 10. Oktober 1905. K. K. Statthalterci für Tirol und Vorarlber.. Kundmachung. Das k. t. Eisenbahnministerium hat mit dem Erlasse vom 6. Oktober 1905 Z. 42571 das von Sigismnnd Schwarz in Bozen vorgelegte Detail projekt für eine Kleinbahn (Drahtseilbahn) mit elektrischem Antriebe von Zwölfmalgreien auf den Virgl auf Grund der vorläufigen Überprüfung als entsprechend befunden und über dasselbe die Durch führung der Trasseurevision, der Stationskommission und der politischen

. Llundmachung. Im Gegenstande der Anlegung des Grund buches für die Katastralgemeinde Pflersch im Gerichtsbezirke Sterzing wird hiemit bekannt ge geben, daß nunmehr nach Beendigung der Ab hebungen die (in der Form von Grundbuchseinlagen verfaßten) Besitzbogen nebst den berichtigten Ver zeichnissen der Liegenschaften, den Kopien der Katastral-Mappen, den über die Erhebungen aufgenommenen Protokollen und der Verglei chungstabelle betreffs der identifizierten Liegen schaften in der Kanzlei des Gefertigten

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 26.09.1905
Physical description: 12
Nechtswirksaiukeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Nichtigstellungs-Verfahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Äuderuug der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu-^ oder Um schreibung, durch Berichtigung

und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäunniisses ist die Verwirkung des Rechtes anf Gelteud- machuug der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritte« Personen, welche bücher liche Rechte auf Grundlage der im Grundbuche enthaltene» und nicht bestrittenen Eintragungen in gutem Glauben erwerben. Jedoch tritt diese Rechtsfolge bei den aus Ersitzuug beruhenden, als Felddienstbarkeiten sich darstellenden Wege- uud Wasferleitungs

ist auf Grund der Verfügung der k. k. BezirkShauptmanlischaft Göding we^eu des Bestandes des Stäbcheurotlaufes die Einsuhr von Schweinen aus den Grcuz-Sttthlgerichtsbezirken Miava, Sza- kolcza, einschließlich der gleichnamigen stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr vou Wieder käuer» (Rindern, Schafen, Ziegen) ans den Stuhl- gerichtsbezirkeu Taraczviz (Komitat Maramaros- Sopron (Komitat Sopro») sowie das gegen die Einfuhr

des Handels ministeriums iu Gewerbe-Angelegenheiten publiziert. Der Schwerpunkt der Reform liegt in der nunmehr zur Durchführung gelangenden Vereinigung sämt licher, die Industrie uud das Gewerbe betref fenden legislatorischen und administrativen An gelegenheiten im Handelsamte. Gleichzeitig mit dieser Ausgestaltung der Kompetez soll eine durchgreifende Neueinteilung der Agenden der Gewerbesektion vorgenommen werden. Der neue Leiter des Ressorts scheint es sich zum Grund sätze gemacht zu haben, nur große

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 10.03.1905
Physical description: 8
lKrtra-Beilage zu „Bote für Tirol und Vorarlberg' Nr. SS. Amtlicher Teil. .Nundttinchnttg. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. März l9v5, Zl. 9371 findet dir k. k. Statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Pich aus dem Okkupationsgebiete nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen das Okkupations gebiet nachstehende Sperrmaßnahmen mit der Wirksamkeit vom 8. März I9V5 zu erlassen : Wegen des Bestandes der Schweinepest

des auf Grund des Gesetzes vom 19. September 1898 an staatlichen gewerblichen UnterrichtSanstaltin angestellten Lehr- personales sind nach 8 9 dieses Gesetzes die für Staatsbeamte geltenden PensionSnvrmen maßgebend; bei der Berechnung der an oiesen Anstalten znge- brachlen Dienstzeit ist jedoch gemäß der < estimmnng de? Gesetzes vom 9. April l87V vorzugehen. Das gleiche gilt für die Pensionsbehandlung jener Werk» Meister an staatlichen gewerbliche» UnterrichtSanstalten, die ans Grund der mit Erlaß

des Handelsministcrinins vom 25. November 1881 mitgeteilten Grnndzüge über die Desinitivstellung von Lehrkräfte» der Fachschule» als Staatsbeamte angestellt sind. 8 2. Auf Grund dieser Normen sind je drei i» der Dienstleistung an einer staatlichen gewerblichen Unterrichtsanstalt nach Einreihn».; in eine Rangs- klasse vollständig zurückgelegte Jahre für vier zu ,-nhl.n. Da -Z gleiche gilt -i) für die gleichartige, an anderen Staatslehranstalten - mit Ansnah'ne d'r mit Lehrerbildungsanstalten verbundenen übungs'chulen

oder anderen Volksschulen) vollstreckte, nnmitlelbar vorhergehende Dienstzeit; snr die ans Grund nach stehender Bestimmungen als Dienstzeit angerechnete, in gewerblicher, technischer oder künstlerischer Praxis zugebrachte Zeit; e) sür die zusolge der Punkte 5 nnd t> der mit Erlaß des Handelsministeriums vvm 25. November 1881 mitgeteilten Grnnd;nge über die Desinitivstellung von Lehrkräften der Fachschulen in Anschlag gebrachten Probetriennien nnd Onin- guennien: «l) für die nach K 4 der Verordnung des Ministeriums

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 11.04.1905
Physical description: 12
ilgerichtsbezirken Szilagyeseh, Zsibo (Komitat Szitagy) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Ferner ist ans Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannsmaften Feldbach und Brück an der Leitha wegen des Bestandes der Schweinepest d-e Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhl- gericiitsbezirke Szentgotthard (Komitat Aas) sowie ans der Mnnizipalstadt Pszsony in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen

Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landes» Hauptstadt Innsbruck im Monate März 19(15 1 X 30 U per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate April 1905 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltnngsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, am 1. April 1905. K. k. StilttliiUlcrei für Tirol und Vorarlberg. Katastral-Gemeiude AlkuS im Gerichtsbezirke Lienz

, welche auf Grund eines vor dein Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbene» Rechtes eine Änderung der die Eigentums oder Befitzvcrhälriiifse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zn- oder Um schreibung. durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder ^.lfaininenstellung von Grnndbnchskorpcrn, durch Übertragung ans einer Abteilung des Grundbuches in die andere oder in anderer Weise erfolgen soll; !z) alle Personen, welche fchsn vor dein Tage

der Eröffnung dieses Grundbuches aus die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeigneie Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum allen Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und uichl schou bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Verwirtnng des Rechtes auf Geltend- inachuug der anzumeldendeu Ansprüche gegen über denjenigen dritten

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Page 5 of 12
Date: 20.04.1909
Physical description: 12
. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund- DuHes erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu» oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grnndbuchskörpern

oder in anderer Weife er folgen soll; d) alle Personen, welche schon vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Tienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lasienstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Tie rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Nerwirkung des Rechtes

einer Eintragnng im Grnndbnche der katastralgemeinde Seefeld im Gerichtsbezirke Telfs in seinen Rechten verletzt erachtet, wird aufgefordert, möglichst bald, längstens aber bis einschließlich 31. Oktober 1909 bei dem k. k. Bezirksgerichte Telfs Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Eintragungen die Wirkung grund- bücherlicher Eintragungen erlangen. Hat bei der Anmeldung eines dinglichen Rechtes, die im Vertrauen auf die Nichtigkeit amtlicher Operate über die Identifizierung der dermaligen

in entsprechend feierlicher Weise zn geschehen. Ten in das nichtaktive Verhältnis bereits rttckversetzten Militärperfoncn sind die Jubiläumskreuze durch die Ergänzungsbezirks-- Kommandcn zustellen zu lasse». L. Die auf Grund dieser Zirkularverordiinng günstiger zn berechnende Dienstzeit ist in den Qualifikations-(Kondnite-)Listen nnd in den GrundbnchSblättern vorzumerken. Dem Sinne nach gleiche Bestimmungen wur den auch sür die in Betracht kommenden Per sonen der k. k. Landwehr getrossen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 17.02.1909
Physical description: 8
im Monate Jänner 1909 i X 60 Ii per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate Februar 1909 auf Grund des bezogenen Gesetzes im Verwaltungsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, am 10. Februar 1909. K. K Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg Kundmachung» Das k. k. Eisenbahnministerium hat mit dem Erlasse vom 3. Februar 1909 Zl. 1843/19» über das Projekt der k. k. priv

Einwendungen können aber nicht mehr berücksichtigt werden. Dies wird mit dem Beisätze verlautbart, daß die Projektsbehelfe bis zum Verhandlungstage beim Stadtmagistrate Innsbruck zur öffentlichen Einsicht anstiegen. Innsbruck, am 11. Februar 1909. K. k. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Auf Grund des Artikels 5'des Viehseuchenüber- cinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jän ner 1905 und des Punktes S des zugehörigen Schlnß- yrotokollcs (R.-G.-Bl. Nr, 25 ox 1906) fand

Nechtswirksamkeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Nichtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu^ oder Um schreibung, durch Berichtigung

der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchslürpern nder in anderer Weise er folgen soll; b) alle Personeil, welche schon vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Tieustbarkeits- oder audere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anleguug des Grund buches darin eingetragen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 15.10.1906
Physical description: 8
. Einwendlinge» gegen dcis Projekt find, fuferue sie nicht schon frsther bei der gefertigten k/k. Bezirks- hanptmannfchaft Neutte schriftlich oder protokollarisch geltend gemacht wurden, bei der kommissiouellen Verhandlung anzubringen, widrigenfalls die Betei ligten der beabsichtigten Uiiternehmullg und der dazu event. nötigen Abtretung oder Belastung von Grund- eigeillnin als zustimmend angesehen würden und'das Erkenntnis ohne Rücksicht aus spätere Einwendungen gefällt weiden würde. Wegen Unterlassnng

einer besonderen Verständi gung kann das Verfahren nicht beanständet werden (Z 32 letzt. Absatz). K. k. Bezirkshliiiptiiimittschust Renlte, am 10. Oktober I90l>. Ter k. k. Bezirkshaiiptmann: Arnder. Kundttlnlhung des k. L. ÄckerbnuiniNiste- vinittv? vom ST. Oktober Zl. ÄS.SSS/881. enthaltend Veterinär- polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen ans Ungarn nach den im Rsichsraie vertretenen 'Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest

von den k. k. Bezirkshanptinailn- schasten Göding, und Stryj erlassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz- stnhlbezirken Szakolcza (Koinitat Nyitra) und Also- vereczke (Komitat Bereg) in Ungarn nach dem dies seitigen Gebiete verboten. ^ Ferner ist aus Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlanfes von der k. k. Bezirkshaupt mannschaft Friede! getroffenen Verfügungen .'die Einfuhr von Schweinen ans dem Stuhlgerichtsbe zirke Csacza (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete'untersagt

des Herrn Finanz- ministers Dr. v. Korytowski» Finanzminister Dr. v. Korytowski hielt im der Sitzung des Abgeordnetenhauses voin 12. d. M., als er dem Hanse das Budget für 1907 vorlegte, folgende Rede: Hohes Hans! Anf Grund A. h. Ermächtigung beehre ich mich dem hohen Hanfe den Entwurf des Finanzgesetzes und den staatsvoränschlag für das Jahr 1907 znr verfassungsmäßigen Behandlung zu nnterbreilen. Die gesaiilten Aus gaben belaufen sich — in rnudcn Ziffern — anf 1.890,871.000, die gesamte,r Einnahmen

, als die durchschnittliche jährliche Steigerung es erheischte. Ein analoger Grund spricht beim gegenwärtigen Budget mit, welches ich dem hohen Hause vorzulegen die Ehre habe. Wir haben, in der Frage der Heranziehung des StaatslrediteS znr Bedeckung von sogenann ten Investitionen verschiedene Etappen durch gemacht und nähern uns hierin immer mehr der so notwendigen strengsten Auffassung. Es ist wohl klar, daß mcnr die Schaffung „euer Eiscnbahuvcrbindnngeu, sc» der Alpeir- bahncil, öder ausgedehnte Flußrcgnlicrungen nnd

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 09.06.1906
Physical description: 12
t5xtra-S5eilaa? zu „Bote für Tirvl und Vorarlberg' Str» R^R. Aintlicher Teil. KNmdinachung des k. k. Ministeriums des Innern von» «. Juni Z. S«.S«K, Mthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen i» Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der vom den k. k. Bezirkshanptinann- sckaften Benkovae, Gurkfeld, Nowytarg n»d Zara frlassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Schweinen wegen des Bestandes

: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dein Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu» oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchskörpern oder in anderer Weife er folgen soll; b) alle Personen, welche schsn vor dem Ta^e der Eröffiuulg dieses Grundbuches auf die Karin

eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben hüben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. >. Die rechtliche Folge des Fristverfäuinnisses ist die Verwirkung des Rechtes auf Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritten Personen, welche bücher liche Rechte

oder schriftlich angebracht werden. Sterzing. ain 25. Mai 1906. Der k. k. Grundbnchanlegnngs-Kommissär: Stötter. .Nund.na Im Gegenstande der Anlegung des Grund buches für die Katastral-Gemeinde Bozen im Gerichtsbezirke Bozen wird hiemit bekannt ge geben, daß nunmehr nach Beendigung der Er hebnngen die in der Form von GruudbnchSeinlagen verfaßten' Besitzbögen nebst den berichtigten Ver zeichnissen der Liegenschaften, den Kopien der Katastral-Mappen, den über die Erhebungen aufgenommenen Protokollen

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Page 5 of 14
Date: 28.06.1907
Physical description: 14
eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchskörpern oder in anderer Weise er folgen soll; b) alle Personen

, welche schon vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die VerWirkung des Rechtes auf Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche

nach den im Reichsrate ver tretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegm des Bestandes der Schweinepest von den k. k. Bezirke hauptmannschaften Friedek, Gottschee. Loitsch und Veglia erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhlgerichtsbezirke Csacza (Komitat Trencsen) in Ungarn und aus den Grenzbezirken Cirkvenica und Eabar (Komitat Modrns-Rieka) in Kroatien- Slavonien und auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchsnrotlaufes von den Bezirkshauptmann schaften Dolina

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Page 5 of 14
Date: 07.12.1907
Physical description: 14
Cztra-Beilage zu „Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Kunblttnctttttiq. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ackerbanmini- steriumS vom 27. November 1907 Z 44695/6486 findet die k. k. Statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen das Okkupations gebiet nachstehende Sperrmaßnahmen mit der Wirksamkeit vom 2. Dezemtier 1907 zu erlasse»: Wegen des Bestandes der Schweinepest

eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: ») alle Personen, welche auf Grund ^ines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der oie Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen iu Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch 'Ab--, Zu- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchskörpern oder in anderer Weise er folgen soll; d) alle Personen

, lvelche schon vor dem Tage der Erössnuug dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits-- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sosern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Tie rechtliche Folge des FristversäumnisseS ist die Verwirkung des Rechtes aus Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche

als Parteipriuzip Proklamiert ist. Es wäre geradezu unbegreiflich, wenn eiue solche Kundgebung aus der Mitte dieser Partei nicht zutage getreten wäre. So klar, wie diese Linie gezogen ist, soll auch unsere Antwort sein. <Äarum s»nd uns unsere Un'-° versitäteu ein so unantastbares Heiligtum? Allen Dingen dieser Welt bis auf den letzten erkeuiibaleu Grund zu gehen, ist ja Menschen- drang. Uud Universitäten sind nichts anderes als die Stätte, an ter diese Ausgabe und Pslicht der Menschheit

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