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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 23.02.1818
Physical description: 10
litäten, gewilliget worden, nämlich: Eine ganze Behausung zu Holdernach, nebst einer dabei befindlichen Schlosser Werkstatt, dann Stadl un» Stallung. L. Ein Stück Fruhmahd. der obere Boden genannt von A/4 Tagmahd und 40 Klastèr. ' L. Ein Stück Grund zu Neustadlen, ein Tagmahd und 64 Klafter groß. 0. Ein anderes Stückl Grund hinter den Kasten nebst dir dabei befindlichen Ackersiatt, von Zo Klafter. L. Ein Stück Acker, der Pollen-Acker heißend, von 40 Klafter. ' . ?. Ein anderer Ackere der Stampsacker

, 1/10 Jauch haltend. Wiederum ein Acker von 1/4 Jauch, der Stadl, acker heißend,^ worin ebbeschriebene Behausung sich befin- det. /. Ein Stückl Hanfgarten zuNeustadlen, welcher 10 Klafter in sich haltet. - 1. Weiters ein Stück Grund ober dem Ahle«-Wcg gelegen. Sämm.tl-chevorbeschriebene Realitäten sind demSchlcß - Wiesberg mir Gcundrechten unterworfen, wohin man jähr lich am St. Gallu« - Tage 81/2 kr. in T.W. Grundzins, durch LehcnirägerS-Händen zu entrichten hat, unpräjudi- zirlich der weitern

grundherrlichen Rechten. X. Ein Siück Frühmahd, 1/2 Taguiahd groß, die Gruben genannt. 1^. Ein Stück Grund, der Änderte» heißend, Ent hält ein Tagmahd.' ÄI Ein andere« Stück Grund von gleicher Gtöße, da« Oclsen oder Pillenstuck genannt. : tl. Ein Stück Acker, der Langacker, von 4c? Klafter. O. Ein änderer Acker von 90 Klafternder ZLèelchi-- orsackcr. - ^ p. Abermahls ein Stück Acker von 60 Klaster, ter Biilenacker bctittelr. (Z. Ein Stück Acker, r/io Jauch groß, der Thal acker genannt. I!.u»d8. Zwei

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 14
Date: 29.01.1818
Physical description: 14
, und die möglichste B>cförderung ihrer heilsamen Fortschritte. Wir befehlen demnach: l. Der Grundsteuer unterlie» gen die Nutzungen von Grund und Boden. und jene von Geb-iuden <5. 2. Als eigentliche Grund Nutzungen wer den der Grundsteuer einbezogen: alle produktiven Ober flächen der Erde, im Verhältnisse der zu Geld veranschlag» l^n Produkte, welche sie bei Anwendung des gewöhnlichen Fle-sieS einbringen können. Z. AIS Nutzungen von Gebäuden werden der Grundsteuer einbezogen: der Ertrag, wclchcn die Area

kann, nachdeNl die nethwendigen uud gemeindeüblichen Aüölaaen auf Be- orbeiruua de« Bodens, Saal. Pflege und Einbringung der Produkte in Abschlag gebracht worden sind. 6. Dei den Gebäuden wird auf die nothwendige Unterhalt tung derselben, und auf den ini Verlaufe einer bestimm ten Zeit ganz oder zum Theile zu Grunde gehenden Kapi- talswerth, durch einen verhältnißmäßigen Abschlag Rück sicht genommen, und dadurch den reine Ertrag in die Ver steuerung gezogen. 7. Die Ausmillliinq des reinen Grund - und Häuser

Zehenlverbindlichkeiteuì aus was itìimer für Titeln sie entspringen, werden bei der Schätznng des reinen Grund- und HauSertiagès 'N'cht berücksichtiget. Z. Sowohl über die Vermessung und Mappirung , als über die Schätzung, erhalten^ die ,i»t der Ausführung beauf tragten Behörden lind Individuen elg.ne derailUrte In« struktionen, deren Bestimmungen, so weit es erforderlich ist, durch eigene Cirkulcii -Verordnungen allgemein wer» den bekannt gegeben, werden.' F.' lü. Die.Resultate der Vermessung und S6,àtzung gelan'gèn', bevvì

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 09.04.1818
Physical description: 12
. und in seiner Anwendung festes System der Grund steuer in Ancsnhrnng zu bringen. Unsere leitenden Ge sichtspunkte bei diesem allgemein nützlichen Unternehmen waren: die Anwendung deS Veg iffeS der strengsten Ge rechtigkeit, die vorzüglich durch eine richtige AnSmasi der Grundsteuer bedingte Aufliiuiirerung der Landeskultur, und die möglichste Beförderung ihrer heilsamen Fortschritte. Wir befehlen demnach: 1. Der Grundsteuer unterliegen die Nutzungen von Grnnd und Boden, und jene von Gebäuden. 2. AIS eigentliche Grund

wird auf die nothwendige Unterhaltung derselben, und aus den im Verlaufe einer bestimmten Zeit ganz oder znm Theile zu Griuide gehenden KnpNalöwerih, durch einen verhälrnisiniäsngen Abschlag L'.iiàsicht genommen, und dadurch der reine Ertrag in die Vcrsteurung gezogen. 7. Die Auèmittlung des reinen Grund- und Häuser-Ertrages erfolgt iin Wege der ökonomischen Ver messung und Mcippirung, und der Schätzung. 8- Die Vermessung haben eigene, wissenschaftlich Kebildete, nnd praktisch geübte Feldmesser aus dem Mili

, werden bei der Schätzung deS reinen Grund- und Bauvertrages nicht berüclstcl tiget. Sowohl über die Vermessung »ndMappi- rung, als über die Schätzung, erhalten die mit der Aus führung beauftragte,, Behörde» und Judividnen eigene de- taillirte Inst,uctivnen, deren Bestimmungen, so weil eS erforderlich ist, durch eigene Circular - Verordnungen all gemein werden bekannt gegeben n erden. §. a6. Die Nc>»ltatc der Vetiiiessung und Schätzung gelangen, bevor die Steuer nach solchen um>iclegt wird, zur Kenntnis

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