war, diese seine Auffassung nicht m aller Welt bestätigt zu finden. In jedem Äter ist viel von den schlechten Eigenschaften eines Wes. Diese Gier nach Glänzendem, diese Ab- chnheit jeglichen Empfindens für Mein und Dein, chr naive Egoismus, der alles für sich in Anspruch «Mt und über jeden ehrlich empört ist, der dem verzogenen Kleinen nicht sofort ausliefert, wonach Siefer Verlangen trägt. Wir finden diesen Grund ig ebenso in den Raubzügen der großen Herren der Päpste zur Renaissaneezeit, wie in der «losen „Enteignung
" von Bildern der Oester- Mchen Staatsgalerie und von wertvollen Büchern « Staatsbibliothek nach dein Umsturz; ebenso im Wluß an den Dreibung, solange dieser eine wert- E Rückendeckung bot, wie im unbedenklichen Bruch r Bündnisvertrages, als bei den Räubern auf der Mnseite mehr zu holen war. Denn der Grund ig des italienischen Charakters ist eben Charakter- Veit. Er verspricht das Blaue vom Himmel ^nter, nicht in der Absicht, es nicht zu halten, son- f? nur im Bestreben, Zeit zu gewinnen
hat sich aber auf Grund der ver traulichen und pikanten Neckereien, wie sie in der Bau ernzeitung vom 30. 4. 1925. Nr. 18 wiedergegeben wurden, nach den Wahlen noch bedeutend erhöht, und der „Jammertaler" im Artikel der Bauernzeitung v. 30. 4. 1925 Nr. 18 nach den Landtagswahlen dürfte sehr recht behalten, wenn er der Befürchtung Raum gibt, daß aus solchen Anwürfeu der Partei der Uni- versal-Christen mit den zwei Seelen in der Brust „die eine, die nach Weihrauch riecht, die andere, die nach Knoblauch stinkt
da von, d. i. 3,121.000 K, die Entschädigung eines Landes hauptmannes ist mit 11.5 vom Hundert des Dienstein kommens der 1. Dienstklasse festgesetzt, macht 13.394.000 >< im Monat und die seines Stellvertreters mit 80% dieses Betrages, d. i. mit 10.716.000 K. Der Bezug der übrigen Landesregierungsmitglieder ist mit dem eines Nationalrates (6.243.300 K) festgesetzt. Die Ent schädigung für den Landeshauptmann leistet gesetz mäßig der Bund, der auch das Treffnis für einen Landeshauptmannstellvertreter trägt. Auf Grund
dieser Ansätze betrüge das Erforder nis für unseren zweiten Landeshauptmannstellvertre. ter und die vier Landesräte pro Jahr rund 428 Milli onen gegen 935 Millionen, die im Voranschlag pro 1925 für die Landesregierungsmitglieder eingesetzt sind. Dieser letztere Betrag wird aber auf Grund der über das Gesetz hinaus beschlossenen Erhöhung der Bezüge der Regierungsmitglieder auch tatsächlich aufgebraucht und verteilt sich folgendermaßen: 36 Millionen „Funktionszulage", für den Landes hauptmann, für die zwei